Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Dienstag, 8. Juli 2008

VZBV gegen Internet-Überwachung und für nettes DRM

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagiert jetzt auch auf die Diskussion rund um das Telekom-Paket mit einer Pressemitteilung: Internet-Überwachungspläne gefährden Grundrecht auf Informationsfreiheit.

“Die Ideen zur zwangsweisen Abschaltung des Internetzugangs sind völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel”, sagt Vorstand Gerd Billen und ergänzt mit Blick auf die jüngste Abhöraffäre der Telekom: “Wenn die EU-Pläne umgesetzt werden, ist morgen Gesetz, was gestern noch ein Skandal war.” Mit solchen Überwachungsmaßnahmen würde sich die Europäische Union von der Netzneutralität verabschieden und ein Internet-Überwachungsregime etablieren.

Nach den Abstimmungen von gestern Abend fordert der vzbv nun ein “klares Bekenntnis des Parlaments gegen das französische Modell, das ein Abschalten der Internetverbindung nach wiederholter Zuwiderhandlung gegen das Urheberrecht vorsieht.” Das gab es zwar schonmal im Kulturausschuss, kann aber nicht sicherlich nicht nochmal als allgemeines Signal schaden.

Nur die Schlussfolgerungen kann ich so gar nicht teilen:

Eine allgemeine Internetüberwachungspflicht bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband als massiven Eingriff in die Informationsfreiheit und unverhältnismäßige Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. “Anstelle immer schärferer Kontroll- und Sanktionsforderungen sollte die Medienindustrie endlich dazu übergehen, nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme zu entwickeln”, sagt Gerd Billen. Denn viele, die in der Vergangenheit digitale Inhalte legal erworben hatten, wurden häufig enttäuscht: Trotz der gesetzlich erlaubten Privatkopie verhindern Kopierschutzmaßnahmen nicht selten die Nutzung ganzer Datenträger (CD, DVD). Der Verbraucherzentrale Bundesverband streitet seit Jahren für ein Recht auf Privatkopie und für eine anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement (DRM).

Den letzten Absatz hätte man sich ruhig sparen können. Mag ja sein, dass sich der vzbv nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann und will oder die Technologiefolgenabschätzung im Hause noch nicht so weit ist, aber die Forderung, “nutzerfreundlichere Kopierschutzsysteme” und ein “anwenderfreundliches digitales Rechtsmanagement” zu entwickeln, finde ich daneben. Es werden zukunftsfähige Geschäftsmodelle gebraucht, die mit der Offenheit des Internets funktionieren. Und keine Gängelungen und mehr Kontrolle mit Hilfe einer Risikotechnologie.

Freitag, 4. Juli 2008

Weitermachen: Kampagne gegen das Telekom-Paket

Die Kampagne gegen Änderungsanträge beim Telekom-Paket läuft gut an. Ich bin echt beeindruckt, wie viele Blogs darüber berichten, wie schnell Wiki-Seiten ins deutsche übersetzt werden und wie viele sich direkt an ihre Abgeordneten wenden. Das hatte ich zwar erhofft, aber nicht wirklich damit gerechnet. Danke für die viele Mitarbeit, so macht das richtig Spass! Und anscheinend wirkt es auch. Wenn ich bei Abgeordnetenbüros in Brüssel anrufe, sind die zumindest teilweise beeindruckt von unserer Fähigkeit zur Vernetzung und Mobilisierung.

Ein Erfolg der Aktion ist sicherlich, dass viele Abgeordnete nun noch genauer hinschauen, was sie da eigentlich diskutieren und beschliessen wollen. Daher kann es nicht schaden, sie ein Jahr vor der kommenden Europawahl nochmal darauf hinzuweisen, dass es viele Menschen gibt, die sich für ein offenes und freies Internet einsetzen. Und die dies genauso von ihren gewählten Vertretern wünschen. Also kontaktiert weiter Eure Abgeordneten!

Ich hoffe mal, dass das Interesse nicht abflaut, die letzte wichtige Abstimmung des Parlaments wird wohl am 2. September sein. Die Abstimmungen in den beiden wichtigen Ausschüssen “für Industrie, Forschung und Energie” und “Binnenmarkt und Verbraucherschutz” am Montag haben erstmal nur Signalwirkung auf die Abstimmung im Plenum.

Das ganze Thema ist äusserst komplex. Das liegt u.a. daran, dass man ein ganzes Paket aus mehreren Richtlinien zusammen diskutiert, bzw. im Europaparlament einzelne Richtlinien in unterschiedlichen Ausschüssen. Zu den diskutierten Richtlinien gehören die Rahmenrichtlinie (Wie der Name schon sagt hat diese Auswirkung auf alles), die Richtlinie zur Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde (Ist mittlerweile wohl zur Einrichtung eines Koordinierungskomitees heruntergestuft worden), die Universaldiensterichtlinie (Vergleichbar mit unserem Telekommunikationsgesetz / TKG), die Datenschutzrichtlinie (ePrivacy) und einer Empfehlung an die Kommission für mehr digitale Entwicklung (Digital Divide).

La Quadrature du Net hat die umstrittenen Änderungskompromisse auf einer Seite zusammengefasst. Die deutsche Übersetzung der Wiki-Seite mit den Wahlempfehlungen ist gleich auch fertig.

Wir empfehlen die Ablehnung der Änderungskompromisse 2, 3, 4, 5, 7.

Das Problem scheint momentan zu sein, dass sich Abgeordnete auf eine Kompromisslinie einlassen, um noch schlimmeres zu verhindern. Aber aus Verbraucherschutz- und Bürgerrechtssicht sind auch die Kompromisse nicht akzeptabel. Zugleich bilden die verschiedenen Änderungsanträge wiederum zusammen ein Framework, d.h. kritische Positionen sind aufgeteilt. Das erschwert das finden dieser. Wie Monika Horten im Interview mit der Futurezone beschreibt, sind die Positionen der Musik- und Filmindustrie erst wähend der Verhandlungen in die Richtlinien gerutscht. Diese müssen da raus, weil sie mit den ursprünglichen Zielen nichts zu tun haben und das Ziel des Verbraucherschutzes konterkarieren.

Von verschiedenen Seiten kamen Anfragen, wie man mithelfen kann. Da gibt es viele Möglichkeiten:

* Helft mit beim Übersetzen von Wiki-Seiten aus dem La Quadrature du Net-Wiki.
* Kontaktiert Eure Europaabgeordneten.
* Schreibt / Bloggt / Podcastet darüber und weist andere auf das Telekom-Paket und seine möglichen Auswirkungen hin.
* Wir können auch noch Banner / Widgets und andere Kampagnenelemente gebrauchen, die man auf Weseiten einbauen kann
* Seid kreativ und denkt Euch weitere Möglichkeiten aus.

Mehr Informationen:

Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten.
Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket
Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket

Dienstag, 1. Juli 2008

Kurzstudie: Politik im Web 2.0 - Keine Freunde für Kurt Beck

Gut ein Jahr vor der Bundestagswahl machen die deutschen Spitzenpolitiker und Parteien im Web 2.0 keine gute Figur, wie wir bei newthinking communications in einer Kurzstudie (PDF) herausgefunden haben.

Wir haben die Präsenz der Parteien und ihrer Spitzenpolitiker in verschiedenen Social Networks wie StudiVZ, MySpace, Facebook und Xing, im Videoportal YouTube und bei Twitter untersucht. Welche Rolle das Internet bei der nächsten Bundestagswahl spielen wird, ist noch nicht abzusehen. Was aber sicher ist: Mit ihren derzeitigen Aktivitäten werden Parteien und Politiker kaum eine Stimme gewinnen. Es gibt bei den Parteien keine erkennbare Internetstrategie, stattdessen wird punktuell versucht, Nutzen aus einer Präsenz im Web 2.0 zu ziehen. So findet sich für den SPD-Vorsitzenden Kurt Beck in keinem einzigen Social Network ein Profil, ein Profil der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel in StudiVZ hat nur einen einzigen Freund (und ist wahrscheinlich unecht).

Unter dem Eindruck der US-Präsidentschaftswahlkampagne von Barack Obama wird auch von den deutschen Wahlkämpfern mehr erwartet. Insbesondere junge Zielgruppen sind heute häufig besser über das Internet als über klasssische Medienkanäle wie das Fernsehen anzusprechen. In der Studie haben wir deshalb auch die Aktivitäten der Jugendorganisationen und ihrer Spitzenpolitiker unter die Lupe genommen. Hier gibt es zwar deutlich mehr Aktivität als bei den „Alten“. Doch über kleine Experimente hinaus scheinen auch die meisten Jugendorganisationen und ihre Vertreter noch keinen Zugang zum Web 2.0 als Medium politischer Kommunikation hinaus gewonnen zu haben.

Insgesamt tun sich die Parteien äußerst schwer und experimentieren nur wenig: Den Microbloggingdienst Twitter als einen sehr neuen Kommunikationskanal benutzen derzeit zum Beispiel ausschließlich Bündnis ‘90 / Die Grünen und die nordrhein-westfälische SPD. Die höchste Experimentierfreude gibt es bei YouTube, bei MySpace sind kein Kandidat und keine Partei zu finden.

Wir planen bis zur nächsten Bundestagswahl, die voraussichtlich im Oktober 2009 stattfinden wird, die Kurzstudie in dreimonatigen Abständen zu aktualisieren. Die Kurzstudie gibt es hier zum Download. Sie steht unter der freien Creative Commons-Namensnennung-Nichtkommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen-Lizenz.

EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen “Brief der Freunde des Gerichts” eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für “eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.” Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

“Es ist ein fundamentaler Fehler”, betonte am Dienstag der irische Vertreter, “hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.” Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein “massiver Eingriff in die Privatsphäre”. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären “sehr große Investitionen”, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt “bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen”. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat “peinlich und amüsant zugleich”, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

Freitag, 27. Juni 2008

Feedproblem: Arbeit im laufenden Betrieb

In eigener Sache: einige unserer Leser haben es bereits bemerkt, dass die Feeds dieses Blogs zeitweise kaputt ausgeliefert werden. Leider trifft es wie wir hörten auch Leser, die Feeds über Dienste wie netvibes etc. ziehen. Einmal eine kaputte Kopie im Cache…

Wer es noch nicht bemerkt hat: statt des Volltext-Feeds kommt (auch im Browser) zuweilen ein verstümmelter Feed an, der den Anfang eines Kommentar-Feeds darstellt. Feedreader zeigen als Titel des neuesten Eintrags dann ein “Von: ” oder ähnliches an, teilweise mit einem Teil des zugehörigen Kommentars. Im Wordpress-Forum ist das Problem bereits aufgeschlagen, allerdings ohne Antwort.

Wir wissen anekdotisch seit April davon und haben seither nebenbei verschiedene Strategien probiert, und dazu diese Instanz auf einen Testserver gespiegelt. Das Problem tritt aber nur unter Last im Produktivserver auf, die 1:1-Kopie zeigt den Fehler nicht. Diese plöde Technik immer! :-> Der erste Eindruck: es scheint häufiger aufzutreten wenn man Kategorie-Feeds zieht. Aber generell ist die Last auf dem Server eher mäßig: up 50 days, 14:17, 3 users, load average: 0.49, 0.60, 1.35.

Unser Szenario: knapp zwei Drittel der Last werden durch Feeds verursacht. Die Möglichkeit, den Feed nur noch gekürzt anzubieten haben wir verworfen. Bleiben noch Caching-Geschichten als Ausweg. Markus ist gerade nicht da, die kommenden Tage werden wir also einen cachenden Proxy oder meinetwegen Plugins davorschalten und hoffen, dass das Problem damit bald erledigt ist. Mit kurzen Ausfällen im laufenden Betrieb darf gerechnet werden.

Donnerstag, 26. Juni 2008

Was ist eigentlich Scoring?

“Scoring” nennt man eine Technik, mittels der Menschen nach bestimmten Kriterien mathematisch ausgewertet und beurteilt werden. Meistens geht es dabei darum zu ermitteln, wie gut sich jemand als Kunde eignet: Also ob er Kredite zurückzahlt, ob er häufig Reklamationen durchführt, ob er für viel Geld einkauft, etc. Scoring wird in Deutschland in großem Maßstab eingesetzt, häufig auch ohne dass die betroffenen Kunden das wissen. Kritiker des Verfahrens nennen das illegal.

Das neue Bundesdatenschutzgesetz soll das nun ändern. Scoring wird legal - aber nur in engen Grenzen. Dr. Christian Thorun war einer von denen, die im Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben. Als “Referent für Handel und Wirtschaftspolitik” beim Verbraucherzentrale Bundesverband hat er als Verbraucher-Lobbyist daran gearbeitet, das Gesetz möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Ich habe ihm dazu ein paar Fragen gestellt.

Herr Thorun, was ist denn Scoring?

Beim Scoring werden Daten über Verbraucher in einem mathematischen Verfahren verarbeitet, um deren zukünftiges Verhalten vorherzusagen. Es handelt sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem in sekundenschnelle entschieden wird, ob ein Verbraucher einen Kredit oder einen Vertrag bekommt. Das passiert z.B. häufig bei der Aufnahme eines Kredits, beim Abschluss eines neuen Handyvertrags oder beim Kauf im Internet.

Woran orientiert sich so ein mathematisches Verfahren? Wie läuft so etwas ab?

In Scoring-Verfahren werden aus dem bisherigen Verhalten von Verbrauchern sog. “Risikoprofile” gebildet. Diese Risikoprofile werden dann mit den Eigenschaften von Verbrauchern abgeglichen, um Aussagen über ihr zuküngig zu erwartendes Verhalten zu treffen. Die Anbieter von Scoring-Verfahren behaupten, dass man - bis zu einer gewissen Wahrscheinlichkeit - vorhersagen kann, ob ein Verbraucher in der Zukunft z.B einen Kredit abbezahlen wird.

Was ist das Problem bei Scoring?

Scoring-Verfahren werden häufig ohne das Wissen der Verbraucher eingesetzt, es werden Gesetze missachtet, außerdem sind die Ergebnisse der Verfahren logisch nicht nachvollziehbar - das ist das Ergebnis einer Studie des vzbv aus dem Januar 2008. Scoring-Verfahren können sich für Verbraucher konket negativ auswirken: Z.B. kann es sein, dass einem Verbraucher wegen eines Scoring-Verfahrens ein Kredit nur zu schlechteren Konditionen oder sogar gar nicht bewilligt wird. Es kann auch passieren, dass ein Kunde Ware nur noch gegen Vorkasse geliefert bekommt. Weil die Unternehmen die Verfahren ohne das Wissen ihrer Kunden einsetzen, wissen diese oft nichts davon und können sich deshalb nicht wehren.

Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes?

Der Entwurf ist ein guter Aufschlag, den wir unterstützen. Positiv ist, dass beispielsweise Banken Verbrauchern sechs Monate lang Auskunft darüber geben müssten, welche Scorewerte sie berechnet haben, welche Daten hierfür genutzt wurden und wie diese gewichtet wurden. Dies ist wichtig, um Fehlentscheidungen auf Grund von fehlerhaften Daten oder einer diskriminierenden Interpretation der Daten aufdecken zu können. Auch sollen Verbraucher das Recht erhalten, einmal im Jahr eine unentgeltliche Auskunft zu verlangen. An einigen Stellen muss aber noch nachgebessert werden: Wir denken, dass der Anwendungsbereich von Scoring-Verfahren von Vornherein eingegrenzt werden sollte. Außerdem müssen Verbraucher besser über den Einsatz solcher Verfahren informiert werden.

Dienstag, 24. Juni 2008

ICANN: Bald ganz viele neue Top-Level Domains?

Internet Intern berichtet:

Am Donnerstag will der ICANN-Vorstand in Paris eine Grundsatzentscheidung über die Frage treffen, ob künftig Top Level Domains an große Firmen, andere Organisationen oder auch Gebietskörperschaften vergeben werden können. Wie von Seiten der ICANN betont wird, handelt es sich dabei nur um eine Richtungsentscheidung, der dann eine ausführliche Diskussion und juristische Ausformulierung des Vorhabens folgen muss.

Damit wäre auch der Weg frei für subregionale TLDs wie .berlin oder .nyc, und für internationalisierte TLDs in anderen Zeichensätzen und Schriften. Diese sollen sogar ein spezielles Fast-Track-Verfahren bekommen.

ICANN hat wohl im Kern begriffen, dass man damit massiv Geld damit verdienen kann:

Doch der CEO des kalifornischen Unternehmens, Paul Twomey, kann nicht verbergen, dass zumindest er diese Entwicklung begrüßen würde. Er spricht von neuem Grundbesitz im Internet. Und er muss gar nicht weiter erklären, dass der Verkauf dieser Terra Nova seiner stets geldhungrigen Organisation eine neue, lukrative Einnahmequelle bescheren würde. Denn wer .ebay, .intel oder .berlin besitzen will, soll nach Twomeys Vorstellungen 50.000 Dollar für die Registration zahlen müssen. Und da alle anderen generischen Top Level Domains beziehungsweise deren Registries Jahresbeiträge abführen müssen, wird man wohl auch bei diesen Bezahl-TLDs mit ähnlichen Forderungen rechnen können.

Es gibt allerdings derzeit noch den Vorschlag des ICANN-Vorstandes, neue TLDs nur einzuführen, wenn sie nicht gegen Gesetze zu “Moral und öffentlicher Ordnung” verstoßen:

Strings must not be contrary to generally accepted legal norms relating to morality and public order that are enforceable under generally accepted and internationally recognized principles of law.

Die Non-Commercial Users Constituency bei ICANN hat in ihrer Stellungnahme solche Schwellen klar abgelehnt.

Mehr Berichte bei BBC, CNet, ZDNet UK.

Dienstag, 17. Juni 2008

Firefox 3 : Der Bio-Browser

Lustige Sache: Mozilla vermarktet den Firefox-Browser als “Bio-Software“:

Was ist Bio-Software?

Im Bereich der Software-Firmen sind wir ein bisschen anders als die anderen. Wir verwenden den Begriff “Bio-Software”, um all die Eigenschaften zusammenzufassen, in denen wir uns von den anderen unterscheiden: Unser bekanntestes Produkt, Firefox, wird von einer weltweiten Gemeinschaft tausender Mitwirkender entwickelt, wobei nur ein sehr geringer Prozentsatz tatsächlich Angestellte sind. Wir werden motiviert von unserer Mission, Offenheit, Innovation und Möglichkeiten im Web zu fördern, nicht von Profitmaximierung oder unserem Aktienkurs (kleiner Hinweis: Wir haben gar keine Aktien).

Ich teile ja die Ansicht, dass man Freie Software mit nachhaltigen Ressourcen vergleichen kann. Ich hab mir jetzt auf die schnelle aber noch keine Meinung gebildet, ob ich Freie Software auch als “Bio-Software” bezeichnen würde. Klingt auf jeden Fall etwas komisch. Und der Freiheitsaspekt fällt auch etwas heraus. Könnte aber aus Marketing-Sicht funktionieren, um neue Zielgruppen zu erschliessen. Was sagt Ihr?

Auf dem Social Camp in Berlin gab es ja viele Teilnehmer, die Wert auf fairen Konsum und Nachhaltigkeit legen. Linux nutzte aber kaum jemand. Gedanken über einen nachhaltigen Umgang mit digitalen Ressourcen hatte sich dort auch kaum jemand gemacht. Für die Ubuntu für Einsteiger-Session gab es keine Interessenten. Da ist also noch viel Potential.

Montag, 16. Juni 2008

Aktenverlust, diesmal offline

Diesmal keine elektronisch mitgeführten Daten, dafür aber gleich zum wiederholten Male:

In den Akten sollen Details zu Manipulationsmöglichkeiten des Handels und von Banksystemen zur illegalen Finanzierung von Massenvernichtungswaffen im Iran stehen. Ebenso würden Methoden zur Finanzierung von Terroristen und zum betrügerischen Missbrauch des internationalen Zahlungssystem im Internet offengelegt. Einzelheiten wollte das Blatt aus Sicherheitserwägungen nicht veröffentlichen. Das Finanzministerium bedauerte den Zwischenfall und kündigte Schritte an, damit sich solche Indiskretionen nicht wiederholten.

Und es klingt nach einem strategischen und gewollten “Versehen” - so viele Schlagwörter die Gordon Browns Politik derzeit braucht/nutzt, wo man sich doch mit dem Bush trifft.

[via heise.de]

 

Tagmap