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  • : Trotz Alternative: Provider speichern bei Störungen weiter unzulässig SMS-Inhalte
    Was der Anbieter beim SMS-Versand speichert, ist unterschiedlich.
    Trotz Alternative: Provider speichern bei Störungen weiter unzulässig SMS-Inhalte

    Manche Telekommunikationsanbieter speichern SMS-Inhalte ihrer Kunden, um Störungen zu beseitigen. Die Rechtsgrundlage dafür ist fragwürdig, doch die Anbieter argumentierten, es sei technisch nicht anders möglich. Nun gibt es ein System, das die Inhaltsdaten herausfiltern kann, aber kaum ein Anbieter nutzt diese Möglichkeit.

    25. August 2017 2
  • : Vorratsdaten für Wohnungseinbruch: Einbruch in die Privatsphäre
    Viele Einbruchsversuche scheitern an sicheren Fenstern (Symbolbild).
    Vorratsdaten für Wohnungseinbruch: Einbruch in die Privatsphäre

    Die Große Koalition hat beschlossen, mit Vorratsdaten gegen Wohnungseinbruch vorgehen zu wollen. Neben einem massiven Grundrechtseingriff für viele bedeutet das zusätzliche Arbeit für die Polizei. Ob das sinnvoll ist, zweifelt die Opposition an und schlägt Alternativen vor.

    29. Juni 2017 3
  • : Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht
    Kunden von Providern, die trotzdem Vorratsdaten speichern, könnten klagen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sagen Juristen.
    Vorratsdatenspeicherung: Große Provider speichern erstmal nicht

    Die Vorratsdatenspeicherung kippelt. Nachdem die Bundesnetzagentur jetzt die Speicherung auf Eis gelegt hat, kündigen große Provider an, erst einmal keine Daten vorzuhalten. Verbände und Unternehmen fordern, dass der Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit beendet. Bürgerrechtsorganisationen haben schon das Ende des ungeliebten Überwachungsgesetzes vor Augen.

    28. Juni 2017 20
  • : Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen
    Speichern oder nicht speichern - das ist hier die Frage.
    Zusammengefasst: Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und ihre Folgen

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt klipp und klar: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Doch nur der Provider Spacenet ist durch die Entscheidung von der Speicherpflicht ausgenommen. Was bedeutet das für alle anderen?

    23. Juni 2017 21
  • : Unitymedia darf nicht ungefragt WLAN-Hotspots einrichten
    Verbraucherschützer setzten sich vor Gericht gegen Unitymedia durch. (Symbolbild)
    Unitymedia darf nicht ungefragt WLAN-Hotspots einrichten

    Das Landgericht Köln hat es dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia verboten, öffentliche Hotspots auf den Routern seiner Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis einzurichten. Damit folgt das Gericht der Auffassung von Verbraucherschützern, die gegen Unitymedia geklagt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Der Kabelnetzbetreiber hatte im Sommer 2016 begonnen, auf WLAN-Routern seiner Kunden ein zweites Netz unter dem Namen „WifiSpot“ zu schalten – ohne diese um Zustimmung zu bitten. Konkurrent Vodafone Kabel Deutschland hatte zuvor ein ähnliches Vorgehen gewählt. Die Verbraucherzentrale NRW kommentiert:

    Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten.

    9. Juni 2017 3
  • : Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt
    Vodafone: Mit dem Fahrrad auf die Datenautobahn? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/faceme/16220010986/">FaceMePLS</a>
    Bundesnetzagentur prüft, ob Vodafone Netzneutralität verletzt

    Vodafone behält sich vor, bei Netzüberlastungen den Zugriff auf ausgewählte Webseiten zu drosseln. Damit würde der Kabelnetzbetreiber gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Bundesnetzagentur kündigt nun an, die Praxis zu überprüfen.

    10. Februar 2017 19
  • : Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen
    Symbolbild
    Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen

    Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf seinen Kunden nicht mehr ohne deren ausdrückliche Einwilligung automatisch Datenoptionen hinzubuchen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 14. Dezember verkündet (PDF). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen drei sogenannte Datenautomatikklauseln des Anbieters. Diese erlauben das nachträgliche Freischalten kostenpflichtiger Datenpakete.

    Das Gericht schloss sich der Sicht der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung handelt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der vzbv schreibt:

    Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des vzbv. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.

    Neben Vodafone aktivieren auch andere Mobilfunkbetreiber ihren Kunden automatisch kostenpflichtige Zusatzdatenvolumen, sobald sie das Inklusivvolumen verbraucht haben. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem nicht näher bezeichneten Parallelverfahren erwartet der vzbv „demnächst“.

    [Update, 17. Januar, 22:16] Um das Verfahren zwischem dem vzbv und dem Anbieter O2 scheint es sich hierbei nicht zu handeln, wie in einer früheren Version des Artikels vermutet (der obige Absatz wurde entsprechend überarbeitet). In diesem Fall (29 U 668/16) hat das OLG München bereits am 8. Dezember 2016 ein Urteil gefällt und die Datenautomatik für rechtens erklärt. Vielen Dank an Lars Siebenhaar für den Hinweis. Caschy schreibt darüber in einem Update:

    Im Ergebnis hat o2 gegen die Verbraucherzentrale in der Berufungsinstanz vor dem OLG München somit gewonnen. Die reine Datenautomatik ist, sofern sie von Anfang an Vertragsbestandteil war, zulässig. Im Urteil des OLG München ist dies auch gut begründet: Verträge sollte man lesen und wenn der Verbraucher einen Vertrag mit einem festen Volumen plus Erweiterung nach Überschreitung buchen will, dann darf der Verbraucher das auch tun.

    17. Januar 2017 3
  • : Im Sommer fallen die Roaming-Gebühren. Doch zu welchem Preis?
    Das Handy lässt sich auch und gerade im Urlaub nicht wegdenken. Doch wenn die Datenpreise hoch bleiben, ist es mit dem Spaß schnell vorbei. <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>, via Unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/hmw698cRnHE">Clem Onojeghuo</a>
    Im Sommer fallen die Roaming-Gebühren. Doch zu welchem Preis?

    Viel Zeit bleibt nicht mehr: In den kommenden Wochen muss die EU noch wichtige Details klären, um Roaming-Aufschläge endgültig abzuschaffen. Dabei geht es vor allem um Obergrenzen für Datenpreise. Große Netzbetreiber und Mitgliedstaaten wollen sie möglichst hoch halten, doch das EU-Parlament wehrt sich.

    16. Januar 2017 16
  • : Europäische Umfrage zu Big Data und Datenschutz
    Europäische Umfrage zu Big Data und Datenschutz

    Das Vodafone-Institut hat die Ergebnisse einer europäischen Umfrage zu Big Data und Datenschutz veröffentlicht. Wir sind aber schon bei den Kernergebnissen ausgestiegen als wir lasen, dass „nur 12 Prozent der befragten Europäer nach eigenen Angaben die Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (lesen), um mehr über die Sammlung und Nutzung von persönlichen Daten durch Unternehmen und Organisationen zu erfahren.“ Und „40 Prozent der befragten Bürger geben an, Nutzungsbedingungen oder AGB oftmals zu akzeptieren, ohne sie wirklich gelesen zu haben.“

    Was macht denn der Rest, immerhin noch mindestens fast die Hälfte der Befragten? Und was verstehen die 12% unter „AGB lesen“?

    Ansonsten gibt es noch die wenig überraschende Erkenntnis, dass die Überwachung unserer digitalen Kommunikation zu Selbstzensur führt:

    Die Sorge davor, dass unbekannte Dritte auf die von Dienstanbietern gespeicherten persönlichen Daten zugreifen könnten, ist groß. Über die Hälfte der Befragten (51 Prozent) vermeidet es nach eigener Aussage, über Privates in E‑Mails oder Textnachrichten zu schreiben. Vor allem Briten (60 Prozent) und Deutsche (56 Prozent) zeigen sich besorgt, während die Hälfte der Niederländer (50 Prozent) weniger skeptisch ist und sich nicht in ihrem Schreibverhalten einschränkt.

    Interessant ist aber, dass mit 40% mehr Menschen aus Deutschland die Frage „Ich vertraue darauf, dass die bestehenden Gesetze und Regierungsbestimmungen hinsichtlich des Schutzes meiner Privatsphäre angemessen sind.“ verneinen, als ihr zuzustimmen (31%).

    18. Januar 2016 2
  • : Neues Geheimdienstgesetz in den Niederlanden: Beratungsphase abgelaufen
    Die öffentliche Beratungsphase für das neue niederländische Geheimdienstgesetz ist abgelaufen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/zigazou76/5610201553/">Frédéric Bisson</a>
    Neues Geheimdienstgesetz in den Niederlanden: Beratungsphase abgelaufen

    In den Niederlanden ist gestern die Konsultationsphase für das geplante neue Geheimdienstgesetz abgelaufen. Insgesamt sind 557 Stellungnahmen eingegangen – etwa zehnmal so viele wie es sonst durchschnittlich der Fall ist.

    Neben Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Bits of Freedom laufen besonders Provider und IT-Konzerne Sturm gegen das geplante Gesetz, die sich nicht zum Handlanger der Geheimdienste machen lassen wollen. Vodafone etwa kritisiert die Verpflichtungen zur Kooperation, ohne dass dabei die Transparenz und Aufsicht gestärkt werden würde, während KPN darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes bezweifelt. Google bezeichnet es als „extrem intrusiv“ und den fundamentalen Menschenrechten auf Privatsphäre, Rede- und Informationsfreiheit widersprechend.

    Der Gesetzentwurf weitet die Befugnisse der beiden Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandsgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) beträchtlich aus und erlaubt ihnen unter anderem, massenhaft Kommunikation mitzuschneiden, Verschlüsselung zu knacken und in IT-Systeme einzubrechen. Abgefangene Daten dürfen zudem an befreundete Dienste weitergegeben werden. Unabhängige richterliche Kontrolle ist nicht vorgesehen, stattdessen übernehmen die politisch besetzen Gremien CTIVD und CIVD die Aufsichtsfunktionen.

    Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die über 500 Stellungnahmen zu analysieren und einen Bericht darüber zu erstellen. Parallel dazu soll ein Gutachten die Auswirkungen auf die Privatsphäre untersuchen. Ein vermutlich modifizierter Entwurf wird dann dem Kabinett vorgelegt, das ihn vom Staatsrat, einem Verfassungsorgan, das die Regierung berät, absegnen lassen muss. Erst dann geht das Gesetz an die untere Kammer und gegebenenfalls an den Senat. Sollte es zu keiner grundsätzlichen Überarbeitung kommen, hat die niederländische Journalistenvereinigung NJV bereits ein Gerichtsverfahren angekündigt.

    2. September 2015 1
  • : Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde
    Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde

    Zwei Monate nach Beginn der Snowden-Enthüllungen sollte die Bundesnetzagentur aufklären, ob Internet-Firmen mit Geheimdiensten kooperieren. Doch kurz vor einem Treffen in der Behördenzentrale intervenierte das Bundeskanzleramt und verhinderte Antworten auf konkrete Fragen. Trotzdem erklärten Netzagentur und Kanzleramt, dass die Firmen deutsche Gesetze einhalten.

    17. Juli 2015 21
  • : Roland Koch wird Lobbyist für Vodafone
    Roland Koch wird Lobbyist für Vodafone

    Der ehemalige hessische Ministerpräsident Roland Koch hat einen Posten im Aufsichtsrat von Vodafone übernommen. Aufgrund seiner Qualifikationen dürfte es sich auch um einen Lobbyistenposten handeln, um für das Unternehmen daran zu arbeite, die Netzneutralität zu beerdigen.

    10. März 2015 1
  • : Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt
    Niederlande: Zwei Telekommunikations-Unternehmen für Verletzungen der Netzneutralität verurteilt

    13762_telefonie-meisje-met-smatphoneIm Januar 2013 traten die Netzneutralitätsbestimmungen des niederländischen Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Artikel 7.4a garantiert Netzneutralität und verbietet grundsätzlich den Anbietern von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen, die Internetzugangsdienste anbieten sowie Internetprovidern, die Behinderung oder Verlangsamung von Anwendungen und Diensten im Internet. Es ist ihnen auch verboten, den Preis für Internetzugangsdienste von den Services und Anwendungen, die angeboten werden oder die über ihren Zugang genutzt werden, abhängig zu machen.

    Dieser Beitrag stammt von Floris Kreiken von der niederländischen NGO Bits of Freedom. Das englische Original erschien im aktuellen EDRi-gram-Newsletter.

    Diese Bestimmungen werden von der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM) durchgesetzt. Im Dezember 2014 traf die ACM zwei Entscheidungen (gegen KPN und Vodafone), die im Januar diesen Jahres an eine breite Öffentlichkeit gelangt sind.

    KPN und WLAN-Hotspots

    Ein niederländisches Telekommunikationsunternehmen, KPN, bot Internet-Zugang über WLAN-Hotspots an verschiedenen Orten an – beispielsweise an Flughäfen. Durch diese Hotspots hatten Benutzer Zugriff auf einen „Free Basic Internet“-Service. Dieser Service schloss bestimmten Datenverkehr, wie etwa BitTorrent, FTP, SSHA, Telnet und Voice over IP (VoIP) aus. Wenn Nutzer diese gesperrten Dienste nutzen wollten, mussten sie für einen Premium-Service bezahlen oder ein KPN-Kunde sein. Ein anderer VoIP-Anbieter beschwerte sich daraufhin bei der niederländischen Verbraucherbehörde (ACM). Die ACM entschied, dass es sich um eine diskriminierende Praxis handele, die nicht gerechtfertigt werden könne. KPN räumte selbst ein, dass sie einen Fehler gemacht hätten und akzeptierte eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro.

    Vodafone und HBO

    Vodafone hatte eine Kampagne gestartet, die Kunden mit einem Vodafone-Abonnement drei Monate kostenlosen Zugang zu der „HBO Go“-App erlaubte. Diese App erlaubte Benutzern Programme abzurufen, die durch die HBO Kabel- und Sat-TV-Netze ausgestrahlt werden. Das Angebot verletzte die Netzneutralität, weil es eine positive Diskriminierung darstellte. Es lenkte Nutzer in Richtung eines bestimmten Services, was für die Wahlfreiheit und Innovation schlecht war. Vodafone musste eine Geldstrafe von 200.000 Euro bezahlen.

    Sowohl KPN und Vodafone beteuerten, dass das Gesetz, auf dem die Gerichtsurteile basieren, unklar ist.

    Das niederländische Ministerium für wirtschaftliche Beziehungen arbeitet seit 2014 an politischen Leitlinien, die Klarheit über einige Aspekte des niederländischen Gesetzes zur Netzneutralität schaffen sollen. Ein wichtiger Punkt der Leitlinien ist es, das Konzept des „Internetzugangsdienstes“ zu erklären.

    Mit Blick auf die Vorwürfe durch die Verbraucherbehörde behaupteten KPN und Vodafone zunächst, dass sie ihre internen Richtlinien nicht angepasst hätten, weil sie auf die klaren Leitlinien warten, die sich noch in der Ausarbeitung befinden. Sie behaupteten, dass sie nicht wussten, ob sie tatsächlich Internetzugangsdienste anbieten würden – was eine überraschende Feststellung ist, da während den Parlamentsdebatten damals klargestellt wurde, dass der Begriff „Internetzugangsdienst“ so weit wie möglich ausgelegt werden soll. Das bedeutet, das auch WLAN-Hotspots als Internetzugangsdienst anzusehen sind.

    Es ist besonders bizarr, dass Vodafone behauptet, dass sie auf eine Klärung warten würden, da sie bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Konsequenzen für das Angebot einer anderen kostenlosen App konfrontiert waren – der „Sizz“-App, die den Zugang zu den Programmen des niederländischen Senders RTL ermöglichte.

    Vodafone behauptet, dass es sich hierbei um eine andere Situation handle, da die „Sizz“-App nur für Vodafone-Kunden verfügbar gewesen ist während „HBO Go“ überall frei erhältlich war. Laut Vodafone bedeutete dies, dass der Service nicht nur in Verbindung mit einem Abo angeboten wurde. Das erscheint unlogisch wenn man bedenkt, dass „HBO Go“ nur in Verbindung mit ihrem eigenen Vertrag nutzbar war.

    Die beiden Urteile hatten sofort einen positiven Effekt auf den niederländischen Telekommunikationsmarkt. Das Verbot positiver Diskriminierung zwingt Telekommunikationsanbieter auf der allgemeinen Preis- und Datenmengenebene zu konkurrieren. KPN hat vor Kurzem angekündigt, die Datenmengen zu erhöhen und die Preise für die Internetnutzung zu senken, um eine „unbeschwerte Nutzung“ zu ermöglichen.

    Wir warten jetzt auf die politischen Leitlinien des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und auf die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung. Die derzeitigen Vorschläge, die dort auf die Wahrung der Netzneutralität abzielen, wollen positive Diskriminierung nicht aktiv verbieten. Dies würde den Druck auf die niederländischen Bestimmungen erhöhen, obwohl es eine wachsende Zahl von Ländern gibt, die den Wert eines Verbots von Preisdiskriminierung sehen und es scheint wahrscheinlich, dass die Option auch unter EU-Regelungen bestehen bleiben kann.

    Quellen:

    11. Februar 2015
  • : Neusprech: Vodafone möchte nicht mehr über „Netzneutralität“ diskutieren, sondern über „Qualitätsklassen“
    Neusprech: Vodafone möchte nicht mehr über „Netzneutralität“ diskutieren, sondern über „Qualitätsklassen“

    Der Vodafone-Deutschland-Chef erklärt im Handelsblatt-Interview (Hinter Paywall, von Golem zitiert) in Bester-Neusprech-Manier, dass er statt des Begriffs „Netzneutralität“ lieber über Qualitätsklassen reden will. Weil der Begriff „Netzneutralität“ „negativ belegt sei“:

    „Deshalb brauchen wir richtig verstandene Netzqualität. Niemand darf in einer offenen Gesellschaft die freie Verfügbarkeit von Inhalten unterbinden, das ist meine feste Überzeugung. Aber wenn es um Qualitätsklassen geht, muss es möglich sein, besondere Dienste gegen Geld abzuwickeln.“ Mit dem Begriff Qualitätsklassen könne die Branche von dem „negativ belegten Wort Netzneutralität wegkommen“, das „politisch verfänglich“ sei, meint Schulte-Bockum.

    Mit anderen Worten: Die Telko-Lobby versucht die ganze Zeit schon ein Neu-Framing, um vom Grundrechtsdiskurs über ein offenes Netz wegzukommen. Wir bleiben selbstverständlich bei Netzneutralität. Scheint ja zu funktionieren, auch wenn vielen der Begriff immer noch kryptisch vorkommt.

    Fleissaufgabe: Welche Parteien und Fraktionen verwenden denn am liebsten den Begriff „Qualitätsklassen“ in dieser Debatte?

    28. Januar 2015 8
  • : Vodafone: „Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen“
    Vodafone: „Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen“

    Jens Schulte-Bockum, Chef von Vodafone Deutschland, erklärt bei RP-Online das mit der Netzneutralität: „Im Internet muss eine Überholspur erlaubt sein“.

    Die Bundesregierung unterstützt, im Internet sogenannte Leistungsklassen zuzulassen, also eine ungleiche Behandlung von Daten zu erlauben. Damit droht doch das Ende des offenen Internets.

    Schulte-Bockum: Ganz falsch. Wir als Vodafone und auch ich persönlich stehen dafür gerade, dass das Internet eine völlig offene Plattform bleibt. Aber für bestimmte Dienste müssen wir so etwas wie Überholspuren schalten dürfen. Wenn wir beispielsweise in Zukunft per Mobilfunk Autounfälle vermeiden wollen, muss die Information in Echtzeit ankommen. Oder nehmen Sie die Medizintechnik, auch hier geht die Entwicklung nur voran, wenn Informationen ohne Verzögerung ausgetauscht werden können.

    Kommt Euch die Argumentation bekannt vor? Vor einem Monat erklärte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, zufällig bei Vodafone, das hier:

    Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.

    Autos und Telemedizin finden sich auch in Lobbypapieren der Deutschen Telekom als Killerargumente gegen Netzneutralität. Der Zusammenhang, dass man Überholspuren für fahrende Autos braucht, ist aus technischer Sicht aber stark umstritten. Bei Merkel & Co funktioniert er leider.

    3. Januar 2015 30
  • : ARD Monitor – Vodafone, der lange Arm der Geheimdienste
    ARD Monitor – Vodafone, der lange Arm der Geheimdienste

    Tagesschau.de berichtete gestern über neue Snowden-Enthüllungen, nach denen Vodafone tiefer in das System des GCHQ verstrickt ist, als es bisher bekannt war. ARD-Monitor lieferte gestern noch den passenden TV-Beitrag dazu: Vodafone, der lange Arm der Geheimdienste

    .

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    21. November 2014 3
  • : Vodafone – Die Freiheit nehm ich Dir!
    Vodafone – Die Freiheit nehm ich Dir!

    vodafail-remix-1228-mediumVodafone ist tiefer in die Totalüberwachung durch Geheimdienste verstrickt als es bisher bekannt war. Das ist keine große Überraschung, aber jetzt gibt es eine weitere Auswertung der Snowden-Dokumente, in der der Rechercheverbund NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ eine Teil des Ausmaßes beschreibt: Vodafone – der lange Arm des Geheimdienstes?

    Aprops Vodafone-Kunden: Selbst unsere Behörden wissen gerade nicht, ob ein Abfluß an Kundendaten ins Ausland und damit zu ausländischen Geheimdiensten stattfindet.

    Auch der deutschen Bundesregierung ist die Nähe zwischen Vodafone und dem GCHQ offenbar aufgefallen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach den Snowden-Enthüllungen im vergangenen Jahr die Mobilfunkanbieter in Deutschland untersucht und verlangte von den Netzbetreibern in Deutschland Auskunft, ob womöglich Daten ins Ausland abgeleitet werden. Alle Betreiber antworteten zur Zufriedenheit des BSI – bis auf einen: Vodafone. In einem als Verschlusssache eingestuften Schreiben aus dem Jahr 2013, das NDR, WDR und „SZ“ einsehen konnte, heißt es: „Die Selbstauskunft von Vodafone Deutschland lässt für mobile Kommunikation innerhalb des deutschen Rechtsraums bislang keinen eindeutigen Schluss zu, ob der Zugriff auf bzw. die Ausleitung von Metadaten (bspw. „Billing Informationen“) oder SMS in ausländische Rechtsräume unterbleibt.“

    Natürlich will Vodafone von nichts wissen und will alles Gesetzeskonform gemacht haben. Das hören wir ja von allen, die in das Netz der Totalüberwachung verstrickt sind.

    Passenderweise hat die Digiges noch einen Vodafail-Remixer rumliegen von einer früheren Aktion zur Rettung der Netzneutralität. Bereits damals gab es den passenden Slogan „Die Freiheit nehm ich Dir“. Sagt doch Vodafone mit dem Remixer, was Ihr von deren Kooperation haltet. Und teilt die Ergebnisse.

    20. November 2014 18
  • : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
    Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt.
    Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details

    Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.

    29. Oktober 2014 18
  • : AccessNow-Petition gegen Vodafone – Keep our Data safe
    AccessNow-Petition gegen Vodafone – Keep our Data safe

    Über ein Jahr ist vergangen, seit Edward Snowden mit seinen Leaks an die Öffentlichkeit gegangen ist. Seither sind bekanntlich immer noch keine politischen Konsequenzen gezogen worden. Die NGO AccessNow.org nimmt nun mit einer Petition Vodafone ins Visier, um Druck auf den größten Mobilfunkanbieter der Welt aufzubauen. Sie wollen auf der Hauptversammlung des Unternehmens folgende Fragen stellen und sammeln dafür Unterstützung:

    1. Will Vodafone support reforming Britain’s Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA), ending secret warrants and bulk surveillance?
    2. How does Vodafone plan to stop unfettered government access to telecom networks?
    3. What steps is Vodafone taking to protect customers from surveillance-driven bulk data retention laws?

    Eine umfassende Reform von RIPA, dem Gesetz, dass die Überwachung von Telekommunikation in Großbritannien regelt, wird seit längerem gefordert. Da sich von alleine nichts bewegt, will AccessNow insbesondere die über 400 Mio. Kunden des Konzerns ansprechen und so Vodafone Beine machen.

    28. Juli 2014
  • : 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
    5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?

    plakat_012Zum fünften Mal hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten „Fachdialog Netzneutralität“ in Berlin geladen. Politiker, Regulierer, Wissenschaftler und – wie sollte es bei einer BMWi Veranstaltung anders sein – zahlreiche Wirtschaftsvertreter, diskutierten miteinander über Netzneutralität. Als Vertreter der Zivilgesellschaft waren Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft und Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jeweils an einem Panel beteiligt. Anders als bei den vorigen Fachdialogen stellt das BMWi diesmal auch Audiomitschnitte der Veranstaltung bereit.

    Wie nicht anders zu erwarten lag der Fokus der Veranstaltung auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Themas. Aussagen wie „wir wollen doch keine Geschäftsmodelle verbieten“, „eine Beschränkung wäre hier wachstumshindernd“ oder auch „erstmal sollte alles erlaubt sein“ reihten sich aneinander.

    Der aktuelle Stand der Debatte um die Netzneutralität dreht sich um den EU-Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 3. April 2014, also noch vor der Europawahl, beschlossen wurde. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage der EU Kommission ist die gegenwärtige Fassung, die nun im Rat diskutiert wird, deutlich ambitionierter was die Wahrung und Festschreibung der Netzneutralität angeht. Dieser Entwurf war insbesondere den Repräsentanten von Telekom, Vodafone, Nokia und BITKOM ein Dorn im Auge. Es wurde sehr deutlich, dass der Kampf um die Netzneutralität alles andere als vorbei ist.

    „Perspektiven eines freien und offenen Internets“

    Peter Eberl, Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erinnerte zu Beginn des ersten Panels daran, warum die Netzneutralität überhaupt auf europäischer Ebene geregelt werden soll: man fürchtet eine Fragmentierung des Binnenmarkts, da einzelne Mitgliedsländer der EU nationale Gesetze zur Regulierung verabschiedet hatten. Um europaweite Chancengleichheit herzustellen, sei es wichtig eine einheitliche Gesetzgebung für alle 28 Mitgliedsstaaten zu erlassen. Soweit, so einleuchtend. Damit ist aber auch schon die starke Wirtschaftsorientierung vorweggenommen.

    Volker Tripp bezeichnete die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments als einen großen Fortschritt für den Schutz der Netzneutralität. Bernhard Rohleder von BITKOM sah das anders: er sagte, dass schon heute das Geld darüber entscheide, wer im Internet bevorzugt behandelt wird. Warum das positiv sein soll ließ er allerdings offen. Stattdessen wurde die bekannte Argumentation bemüht, dass es umfassende Ausnahmeregelungen für sogenannte Spezialdienste (die wurden bisher auch oft als „Managed Services“ bezeichnet) geben müsse, ansonsten könnten viele gewinnbringende Geschäftsmodelle die anderswo erlaubt sind, hierzulande nicht realisiert werden. Das sahen aber die meisten anderen Diskutanten, darunter auch SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil und Peter Eberl von der EU-Kommission, nicht so. Die technische Neutralität des Internets sei der Motor für Innovation und neue Geschäftsmodelle, nicht die Fragmentierung. Von einem „Zwei-Klassen-Internet“ profitierten nur die großen, etablierten Anbieter, denn durch die entsprechende Preisgestaltung können gerade kleine, junge Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.

    Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, vertreten durch Klaus Landefeld betonte die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Diskussion. Je früher die Netze flächendeckend ausgebaut seien, desto schneller sei auch die Frage der Netzneutralität vom Tisch. Denn wenn genug Bandbreite für alle Nutzer zur Verfügung stünde, müsste man auch nicht über Überholspuren und ähnliches diskutieren.

    Was ist eigentlich Netzneutralität?

    Lustigerweise konnten die geladenen Experten nicht auf eine genaue Definition von Netzneutralität einigen, sie debattierten also ohne einen expliziten Konsens, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sei. Als Arbeitsdefinition stand das „Prinzip der Diskriminierungsfreiheit“ um Raum, allerdings muss dann natürlich geklärt werden was diskriminierungsfrei bedeutet. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Spezialdienste auf die eine oder andere Art zugelassen werden müssen und können. Das wiederum führte zu der Frage, was ein Spezialdienst sein soll. Hier dürfte es im weiteren Gesetzgebungsprozess die hitzigsten Debatten geben, denn je nach dem was man als Spezialdienst bezeichnet kann die Netzneutralität gewahrt werden, oder eben auch völlig unterwandert. Wie bereits erwähnt machten die Wirtschaftslobbyisten während der gesamten Veranstaltung keinen Hehl daraus, dass sie von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, wie Stephan Korehnke von Vodafone es nannte, gar nichts halten.

    Chancen und Risiken von Spezialdiensten

    Der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus Holthoff-Frank, bezeichnete Spezialdienste als „Dienste mit gesicherter Übertragungsqualität“, also z.B. IPTV, Video-on-Demand, E‑Health Angebote und so weiter. Spezialdienste werden also priorisiert übertragen und dafür zahlt man an den Netzbetreiber.

    Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Spezialdienste im Einklang mit der Netzneutralität grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber über „logisch getrennte Kapazitäten“ angeboten werden, also das offene, sogenannte „Best-effort-Internet“, nicht beeinträchtigen. Diese Formulierung soll verhindern, dass Netzbetreiber bestimmte (eigene) Dienste bevorzugen. Besonders nicht-kommerzielle Dienste wären ansonsten benachteiligt, weil sie sich im Kampf um Priorisierung wohl kaum gegen den zahlungskräftigen Wettbewerb behaupten könnten.

    Eine umfassende Erlaubnis von Spezialdiensten könnte die Entwicklung des Best-Effort Internets gefährden, da für die Betreiber der Anreiz fehlt den Netzausbau voranzutreiben. Außerdem wurde die Frage diskutiert, wie der Missbrauch von Spezialdiensten zu verhindern ist. Marcel Balz vom Bundeskartellamt vertrat dabei den Standpunkt, dass das bestehende Kartellrecht ausreiche um wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden. Weitere Gesetzgebung sei dazu erstmal nicht nötig.

    Gregor Wichert vom ZDF präsentierte sich als Fürsprecher der Meinungsfreiheit im Netz: „es gibt keinen Vorrang der heute-Sendung vor einem lustigen Katzenvideo“. Dabei könnte man das ZDF eigentlich auch als einen verfassungsrechtlich abgesicherten „Spezialdienst“ bezeichnen, wie Moderator Thomas Fetzer bemerkte.

    „Vernünftiges Netzwerkmanagement“ – was ist das?

    Unter dieser Überschrift stand die dritte und letzte Podiumsdiskussion. Inhaltlichen Mehrwert bot vor allem der amerikanische Juraprofessor Justin Hurwitz, der den Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Netzneutralität in den USA erklärte. Der Gesetzentwurf zum „Open Internet“ für den die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, befindet sich momentan in einer öffentlichen Konsultationsphase. Generell gilt der Entwurf als etwas marktliberaler als der des Europaparlaments, beschlossen ist aber noch nichts. Eine zentraler Streitpunkt ist auch in den USA die Definition von „unreasonable Discrimination“, noch sei unklar welche Dienste dadurch ausgeschlossen und welche erlaubt wären. Das öffentliche Interesse und auch der Widerstand gegen die drohende Abschaffung der Netzneutralität sind, laut Hurwitz, in den USA deutlich stärker. Es gab sogar schon ein Protestcamp vor der FCC-Zentrale.

    Einen bemerkenswerten Vergleich lieferte Friedhelm Dommermuth von der Bundesnetzagentur, der im Laufe des letzten Panels mit Bezug auf die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internets“ sagte, „in der Gesundheitspolitik haben wir doch auch ein Zwei-Klassen-System“. Nun lässt sich darüber streiten, ob das deutsche Gesundheitssystem unbedingt als Vorbild für andere Regulierungsfelder gelten sollte. Privat- und Kassenpatienten könnten da wohl unterschiedlicher Meinung sein.

    Insgesamt fielen noch zwei Dinge auf. Erstens lobten alle Anwesenden Redner gebetsmühlenartig die tolle „Versachlichung“ der Debatte. So emotional wie in den USA gehe es bei uns zum Glück nicht mehr zu, auch im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen sei der Ton sehr gemäßigt. Endlich werde nicht mehr so populistisch über die DrosselkomDeutsche Telekom geredet. Sind die Verteidiger eines freien Internets also erfolgreich eingelullt worden? Trotz öffentlicher Ankündigung waren leider nur wenige zivilgesellschaftliche Vertreter vor Ort. Zweitens scheint das BMWi auf die Beteiligung von Frauen keinen Wert zu legen. 16 von 16 Panelteilnehmern waren Männer. Also ein ziemliches „Sausage fest“, zumindest auf der Bühne.

    Wie geht’s weiter?

    Zum Abschluss des Fachdialogs fasste Detlef Dauke vom BMWi den Stand der Debatte zusammen. Seine Prognose: die Verhandlungen im Ministerrat im Herbst werden zäh, da die Mitgliedsstaaten sehr pluralistische Ansichten vertreten. Deutschland habe sich einer „Like-minded Gruppe“ angeschlossen, zu der unter anderem Großbritannien, Spanien, Italien und Polen gehören. Der Ausgang ist ungewiss, vor allem wenn man sich anschaut wie offensiv die Lobbys aktuell zu Werke gehen.

    4. Juli 2014