Das Landgericht Köln hat es dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia verboten, öffentliche Hotspots auf den Routern seiner Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis einzurichten. Damit folgt das Gericht der Auffassung von Verbraucherschützern, die gegen Unitymedia geklagt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kabelnetzbetreiber hatte im Sommer 2016 begonnen, auf WLAN-Routern seiner Kunden ein zweites Netz unter dem Namen „WifiSpot“ zu schalten – ohne diese um Zustimmung zu bitten. Konkurrent Vodafone Kabel Deutschland hatte zuvor ein ähnliches Vorgehen gewählt. Die Verbraucherzentrale NRW kommentiert:
Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten.
