Der Routerzwang fällt – Und was bringt mir das?

Am 1. August gehört der Routerzwang der Geschichte an – die Zeit der Endgerätefreiheit beginnt. Eigentlich. Doch man muss davon ausgehen, dass einige Provider versuchen werden, ihre Kunden durch die Hintertür dennoch zu einem bestimmten Gerät zu zwingen. Die Free Software Foundation Europe braucht eure Hilfe, um dagegen vorzugehen.

CC BY-SA 2.0 via flickr/Konrad Twardowski

Dies ist ein Gastbeitrag von Max Mehl. Max ist Koordinator des deutschen Teams der Free Software Foundation Europe und begleitet die Routerzwang-Wirren seit 2013 für die FSFE und auf seinem Blog.

Betreiber von Diskotheken wissen es genau: Die Wahl des richtigen Türstehers ist wichtig, damit sich keine Störenfriede einschleichen. Dasselbe könnte man auch von Routern behaupten, die als Schnittstelle zwischen Internet und Heimnetz dafür sorgen müssen, dass nur das die Tore passiert, was auch im Sinne des Besitzers ist. Und endlich, nach Jahren der gesetzlichen Unklarheit, bekommen wir mit dem Ende des Routerzwangs das Recht dazu, uns unseren stillen Türsteher frei auszusuchen.

Was die Süddeutsche Zeitung als "Unabhängigkeitstag für Internetnutzer" bezeichnet, ist das offizielle Ende des Routerzwangs und das Inkrafttreten der Endgerätefreiheit am 1. August. Bisher konnten Internetanbieter (ISPs) in Deutschland bestimmen, welchen Router Kunden zur Verbindung mit dem Internet nutzen müssen. Nutzer hatten keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Das ändert sich nun. Aber wir müssen sicherstellen, dass alle Kunden über diese neuen Rechte Bescheid wissen, und gleichzeitig überprüfen, ob ISPs die neuen Regeln befolgen.

Wie bei einem Türsteher sollte man auch dem Router vertrauen können, denn über ihn läuft jeglicher Internetverkehr, also etwa alle E-Mails, Downloads und häufig auch Telefongespräche. Zwangsrouter fallen oft negativ mit kritischen Sicherheitslücken auf, die Nutzer aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht selbst beheben können. Sie sind auch dafür bekannt, zu einigen Netzwerkgeräten oder Standards wie IPv6 inkompatibel zu sein oder nur eine geringe Anzahl wichtiger Funktionen zu unterstützen.

Recht auf Endgerätefreiheit in Anspruch nehmen

Um nun den Providern auf die Finger zu schauen, wenn es um die Umsetzung des seit 2013 heiß umkämpften Gesetzes geht, bittet die Free Software Foundation Europe (FSFE) um Erfahrungsberichte von Internetnutzern, die vom 1. August an ein eigenes Gerät an der Telefon- bzw. Kabeldose betreiben. Dazu stellt sie eine Wiki-Seite zur Verfügung, auf der Informationen und Nutzerberichte gesammelt werden. Vor allem für Kabelanschlüsse, für die bisher nur wenige Modelle auf dem Markt erhältlich sind, stellt die FSFE auch einige Testgeräte bereit.

Aufgrund von Erfahrungen, die wir in in der Vergangenheit gemacht haben, müssen wir davon ausgehen, dass einige ISPs darauf setzen werden, ihre Kunden zur Nutzung ihres jeweiligen Standardrouters zu zwingen. Unitymedia etwa erfordert eine telefonische Registrierung des neuen Gerätes, vorstellbar ist auch der Ausschluss von Bestandskunden von dem neuen Recht oder die Verweigerung des Supports.

Die FSFE möchte sicherstellen, dass solches Fehlverhalten öffentlich gemacht wird, und dafür brauchen wir deine Hilfe. Wenn du Kunde eines deutschen Internetanbieters bist, bitten wir dich, dein neues Recht auszuüben und ein alternatives Gerät zu verwenden – idealerweise eines mit einer Firmware, die Freie Software ist.

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39 Ergänzungen

  1. Und wer erklärt dem Kunden endlich, dass er dann bei allen Anbietern für die Hardware hinter dem Anschluss verantwortlich ist? Gerade momentan bekomme ich ständig Kunden rein, die behaupten – nur weil sie einen falschen Router haben – den Anschlusspreis nicht zahlen zu müssen. „Ich verlange eine Ersatttung, ansonsten sehen wir uns bei der Verbraucherzentrale…“. (Und das bei einem Anbieter, bei dem noch nie Routerzwang bestand.)

    Wisst ihr, ich habe nichts dagegen, dass der Kunde selber anschließen kann was er möchte. Das soll er auch gerne dürfen! Er muss sich nur über die Folgen bewusst werden, die ein Ausfall/Missbrauch/… mit sich bringen kann. Dieses Gesetz spielt den TK-Unternehmen in die Hände, denn die Ausrede „Die Hardware des Kunden ist schuld“ ist damit ein Stück mehr in den Bereich des Kunden gerückt.

    ym2c

    1. Wenn die Hardware des Kunden den Internetzugang mehrerer Nachbarn stört, weil das Modem z.B. im falschen Zeitschlitz sendet, dann ist der Kunde daran schuld und kann haftbar gemacht werden. Das ist jetzt halt so.

      1. Herrje, das Geschwätz in manch Kommentaren erinnert mich an die Zeit der Fernsprechapparate der Post, ebenso an die dümmlichen Schaltbedingungen, die teilweise noch heute herrschen. Deutschland war schon immer geil auf Hardwarezwang, nur nicht kümmern müssen und ja kein freier Markt! Sobald man nämlich ein „anderes“ Telefon auch nur in die Nähe des Netzes bringt, geht die Welt unter! Ebenso wenn man auch nur 0,001 Mbit mehr schaltet als in der Kontes 1965 eingetragen wurde. Dass es seit 50 Jahren überall sonst auf dem Planeten funktioniert, ist einer Zufall!
        Ja, ab heute sind wir nur einen Schritt vom Untergang des Abendlandes antfernt, die Kabelnetze werden explodieren! Wir werden alle sterben, nur wegen euren Modems! Anarchie! Angst! Gefahr!

        Gar nichts wird passieren. Alles wird besser, freier und transparenter. Das ist alles. Da ändert noch so viel Weltuntergangsgeschwätz ohne Substanz nix dran. Zwangsharware ist schlecht, gefährlich und dumm. Auf jede erdenkliche Art. Grüße.

        1. Hallo clark,

          nur mal als Denkanregung: Die Dose in der Wand gehört nur in wenigen Fällen den Kabelnetzbetreibern. Es ist völlig unklar, was vor und hinter der Dose in der Wand in Eigenheimen und Appartementblocks in den 80er Jahren verbaut wurde. Es ist ja in manchen Fällen noch nicht einmal die Art der Anschlussbuchse klar (F-Stecker, Wisi Click, IEC). Das derzeit einzige verfügbare Kabelmodem/Router (Art.-Nr. 20002778 der Firma AVM) basiert auf bestehenden und erprobten Spezifikationen der Kabelnetzbetreiber und wird auch in vielen Fällen funktionieren, weil das Gerät die DOCSIS 3.0 Spezifikation in hohem Maß übererfüllt. Aus dem europäischen Ausland importierte Modems funktionieren nur vielleicht und erst nach Anpassung an die verschiedenen deutschen Netze, die diese sich alle im Detail unterscheiden. Aus den USA importierten Modems werden gar nicht funktionieren: es ist illosorisch, die erforderlichen Hardwaremodifikationen womöglich im Eigenversuch durchführen zu wollen.

          Ebenso illosorisch ist die Annahme, dass die in den 80er Jahren gebauten Kabelnetze aufwändig für alle in der EU erhältlichen Modems umgebaut werden – da ist FTTH billiger.

          Vielleicht gibt es ja aber doch die eine oder andere findige Gruppe oder Einzelperson, die das komplexe Interface und die erforderliche SW begreift und ohne Lahmlegung der Nachbarschaft bei Versuchen im Live-Netz auskommt.

          Viel Glück,

          Will Nicht

          1. Ja und? An deiner Beschreibung wird deutlich, warum die Situation so ist wie sie ist und wer Schuld hat. Der „freie“ Markt bestimmt nicht. Ebenso ist der Hardwaremangel einzig auf die Gängelei und die Gier der Kabelbetreiber zurückzuführen. Alles kein Problem…die Grundlagen sind da, Spezifikationen und Regeln ebenso, Hardware wird kommen…völlig wurscht was aus der Wand kommt. In den wenigen Fällen, in denen es nicht funktioniert, wird wenigstens die Dienstleistungsbranche profitieren und sei’s nur, um neue Kabel und Stecker zu installieren oder beratend zur Seite zu stehen. Ich prophezeie wieterhin: In 99,4% der Fälle wird es keinerlei Probleme geben. Grüße!

    2. Seh ich auch so. Letztlich werden diese Kosten pauschalisiert eingepreist. So profitieren alle außer der Kunde, es sei denn er ist Nerd und spart sich für seine Absicherung nun das zweite Stück Hardware.

      Was ich bis jetzt aber nicht verstehe: Wie soll mit dem konkreten Wortlaut des Gesetzes verhindert werden, dass der Provider mit dem seinem Kunden vereinbart, dass das Modem/der Router der Netzabschlusspunkt ist. Zugangsdaten muss er nicht rausgeben, weil es dahinter ohne weitergeht. Das Gesetz scheint mir bei genauerer Betrachtung so eine Luftnummer zu sein, wie viele der letzten Zeit.

      1. Hallo,

        das Gesetz hat sich leider von den physikalischen Gegebenheiten gelöst: Natürlich ist das Modem (und nicht der meist im selben Gerät integrierte Router) Bestandteil des TK-Netzes und eine Wanddose dazwischen im Festnetz ein unnatürlicher Schnitt (Im Mobilfunk ist das anders – hier ist die Physik der Schnittstelle weltweit gleich). In Deutschland gilt für Kabelnetze weiterhin die Besonderheit, dass Eigentümer seit den 80er Jahren die In-House Netze selbst bauen – der Kabelnetzbetreiber weiß also in vielen Fällen gar nicht, wie sein Signal an der Anschlussdose aussieht, das er per Gesetz jedoch beschreiben muss. Bisher wurde das so gelöst, dass hohe Anforderungen an Kabelmodems gestellt wurden, so dass das Modem in nahezu allen Fällen funktioniert. Ab dem 1. August herrscht jetzt quasi Hersteller-Anarchie – Jeder kann machen, was er will. Dies hatte man auch in den USA versucht und ist sehr schnell zu einer Zertifizierung von Kabelmodems für bestimmte Kabelnetzbetreiber gelangt, die bis heute Bestand hat weil es nicht funktioniert hat. Man darf auf jeden Fall gespannt sein, wie sich dieses Experiment in Deutschland. Am Ende wird es wie richtig erkannt auf den Normalkunden zurück fallen.

        Anonymous coward.

        1. Sorry, die Frage wurde nicht beantwortet. Zugangsdaten für Voice sind Schnuppe und im Zuge der freien Endgerätewahl einfach zu erhalten. Der Kunde zahlt ja nicht für das Modem/den Router, sondern für die Rufnummern wie bei externen Anbietern wie z.B. Sipload auch. Wenn er dann für ein paar EUR/Monat einen Router zusätzlich mietet oder für einen Premiumpreis kauft – dann bitte.

          Anonymous coward

      2. > Wie soll mit dem konkreten Wortlaut des Gesetzes verhindert werden,
        > dass der Provider mit dem seinem Kunden vereinbart, dass das
        > Modem/der Router der Netzabschlusspunkt ist.

        Das war lange Zeit der Knackpunkt. Die Anbieter und Netzbetreiber haben einen „aktiven Netzabschlusspunkt“ gefordert, die FSFE und andere den passiven (über dessen Definition dann auch gestritten wurde. Mit dem Gesetz wird eindeutig geregelt, dass der passive Abschlusspunkt die Dose in der Wand ist, also eine Schnittstelle, die wirklich keine aktiven Funktionen ausführt (also auch kein „dummes“ Modem).

        Wie in dem Beitrag geschrieben gibt es einige Stellen, die genau zu beobachten sein werden, die Frage des Abschlusspunktes ist jedoch glücklicherweise keine mehr :)

      3. Mir scheint so, dass du das Gesetz gar nicht gelesen hast. Der Netzabschluss ist die Dose an der Wand und muss Passiv sein.

        1. Ja, ich habe das Gesetz gelesen. Sehr genau sogar: Von der „Dose an der Wand“ steht dort nichts. In der Praxis kann der Netzabschluss des Festnetz-Betreiber auch am Ende eines Pigails liegen und tut es mitunter auch. For the sake of discussion kann es auch die „Dose an der Wand sein“.

    3. … und ich habe prinzipell nichst dagegen, wenn mein Provider mir den Router stellt, solange ich die Kontrolle über den Datenstrom an der Schnittstelle vom Router/Modem zur Dose in der Wand habe (was gegenwärtig nicht der Fall ist). Was mich zu Weißglut bringt ist die Tatsache daß mein Provider willkürlich und ohne Ankündigung auf „meinen“ Router zugreift. Das hat nun ein Ende.

      1. Bei frei im Handel erhältlichen Geräten findet bei einigen Kabelnetzbetreibern wie gewünscht kein Remote-Zugriff mehr statt. Damit ist auch kein Auslesen von Modemwerten wie Pegel und Signal-Rausch Abstand mehr möglich. Allerdings ist damit auch kein Support mehr möglich. Gelöst?

  2. ich bin KD Kunde und hatte vor einem halben Jahr schon mal eine Anfrage gestellt. Da war noch die Antwort das ich meinen Router Im „Bridgemode“ hinter die KD Box klemmen kann … ich hoffe das das jetzt ohne KD Box geht da ja hier nur unnötig Strom verbraucht wird und ich nicht wirklich gleich zwei Geräte haben möchte die fröhlich vor sich hinblinken ^^

    1. Im Handel bzw. Ebay kommt für Kabelanschlüsse derzeit eigentlich nur die Fritzbox 6360 Cable in Frage, die ab 1.8. erhältlich sein soll. Diese beinhaltet zwei logische Geräte: Ein Kabelmodem und einen Router. Die Hardware sollte so funktionieren, da die ständige Weiterentwicklung dieses Geräts durch die deutschen Kabelnetzbetreiber finanziert wurde. Bei der Software muss man abwarten. AVM beschreibt im Handbuch für die frei erhältliche Version Kompatibilität mit EuroDOCSIS ETSI TS 102 639 und ist damit auf dem Stand 2009. Die Software der Kabelnetzbetreiber für die Frizbox 6360 Cable bezieht sich jedoch auf CableLabs DOCSIS 3.0 aus 2015 (EuroDOCSIS klingt gut, ist aber nur Anhang B der CM-SP-PHY). Man darf gespannt sein.

      Anonymous coward.

      1. Ich hätte aber gern nicht nur ein einziges Modell angeboten bekommen. Warum gibt es nur eine FritzBox für Kabel, obwohl soviel Werbung für so ein tolles weit verbreitetes Kabelnetz mit so vielen Kunden gemacht wird? Man kann sich nicht einfach mal die größte FritzBox in der Kabelvesion hinstellen. Da wird man direkt eingeschränkt und nimmt entweder die GrützBox oder das GrützModem von KD. Tolle Auswahl.
        Nicht.

        1. Es gibt noch mehr Geräte die halt hierzulande einfach nicht bekannt sind. Einmal bei Amazon.com gesucht fördert viele Docsis 3 Geräte zu tage die halt noch von der SW angepasst werden müssen.

        2. es ist sowieso besser, hinter der fritz.box noch ein zweiten router im vlan zu beschäftigen, da der Zugangsrouter immer noch ein Loch für z.B. Updates hat.
          Auch, weil viele Windoofsnutzer fritzis haben, ist es ein Hackerangriffsziel. Security through Obscurity

  3. mmh ich will die hardware von kabel ja bei mir lassen, aber wenn routerzwang aufgehoben, dann sollte ich doch meine SIP daten bekommen um das in einer asterisk betreiben zu können. somit ist die debatte bzgl kunde ist schuld wegen falscher hardware in diesem falle hinfaellig, odr ?

    1. Hallo,

      hierzu muss man wissen, dass anders als in der Presse dargestellt der eigentliche Standard für Voice in mehreren Implementationen PacketCable ist und nicht SIP. Außer für die Produkte der Firma AVM sind mir in Deutschland keine proprietären SIP-Implementationen für Kabelnetze bekannt. Einige Kabelnetzbetreiber verwenden für ihre Voice-Dienste gar kein SIP. Die SIP-Daten sind vom Kabelnetzbetreiber erhältlich, wenn der Vertrag den Einsatz von SIP erforderlich macht. Dies ist beispielsweise bei >2 Rufnummern der Fall. Damit bekommt man dann _in der Regel_ kostenfrei als deutschen Sonderweg eine Fritz!Box gestellt, da SIP wie gesagt im Ausland nicht üblich ist.

      Viele Grüße,

      Will Nicht

  4. Hallo Herr Max Mehl.
    Ersteinmal Danke für den Beitrag und das Wiki. Leider werden auch hier Glasfaserkunden außen vor gelassen.

    So wie es aktuell scheint, definiert die deutsche-glasfaser.de den RJ45 Port eines aktiven Gerätes (Genexis HRG1000 im Bridge-Mode geschaltet) als passiven Abschlusspunkt. Ich kann hier zwar jeden Router, der über einen RJ45 Port verfügt über den der Internet-traffic geroutet werden kann, anschließen, aber passiv ist das in meinen Augen nicht. Ebenso bin ich mit einem echten Glasfaserrouter außen vor.

    Kann ich mich damit auch Hilfesuchend an die FSFE wenden?

    Gruß,
    Jochen

  5. Darf man hier auch etwas OT schreiben ?

    Kann es sein, daß der ISP O2 VPN behindert ? Wenn ich VPN mit oVPN ( Llinux ) starte, geht mein traffic auf 0.

    1. mach mal den speed test:
      oVPN Server auf dem Standardport
      dann mache den gleichen teste mit oVPN server aber auf 443

      du solltest den unterschied merken

    2. Vodafonis lässt auch mal gerne mal das UDP Protokoll ins Nirvana laufen, wir haben dann den Tunnel auf TCP umgestellt … funktioniert!

  6. Hi Leute, dauert das 3 Wochen ? ich rief bei o2 an, weil linksys1900 AC der bessere Router ist und ich „die Zugangsdaten“ bitte benötige ! Vor einer Woche habe ich nochmal angerufen, Herr o2 meinte ich benötige bitte Geduld ! Wisst ihr wie lang man auf Zugangsdaten warten muss?

    1. Quatsch!
      Jeder Router hat einen Benutzernamen und ein Passwort für das Anmelden am Netzwerk, das Problem scheint zu sein … das jeder fest eingestellter Router identische Zugangsdaten hat und diese möchte man nicht raus Rücken, also muss man explizit welche Generieren … Spekulation, aber macht Sinn!
      Was noch so richtig Sinn macht ist Abzocke … die Miete (so du eine Zahlst) ist solange Fällig, bis das Gerät auf deren Schreibtisch steht! Also immer per Einschreiben mit Rückschein, für den Nachweis!
      Ferner haben diese Leute dann einen herben Kontrollverlust …

  7. Hallo Leute,

    ich habe seit Monaten ein Problem mit Unitymedia. Ich wollte statt Wlan Router von Unitymedia ein ganz normales Kabel Modem (auch von Unitymedia) angeschlossen haben (ich habe die Gesetzänderung von 1. August auch erwent). Das zieht sich schon seit 3 Monaten. Da waren am Anfang Versprechungen dass sie mir den Modem installieren und das es dauert, und machen wir und andere Ausreden. Nach Wochenlangen täglichen Anrufen, habe ich fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde (nicht akzeptiert) zum Ablauf des Vertrages anerkannt( noch 2 Jahre). Ich würde euch sehr dankbar wenn sie mir verraten würden wo und an wenn ich mich wenden kann.
    Ein Modem ist mir kaputt gegangen und statt meinen anzuschließen haben sie mir anderen zugeschickt. Es ist nur ärgerlich.
    Ich bin sicher dass keine Gesetzänderung für die große Unternehmen gilt. Gesetze gelten leider nur für uns kleine arme Menschen denen noch Geld aus der Tasche rausgenommen werden soll bis zum letzten Cent.
    Es gibt vieles noch zu sagen, aber dafür die Zeit leider nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.