Im Sommer fallen die Roaming-Gebühren. Doch zu welchem Preis?

Viel Zeit bleibt nicht mehr: In den kommenden Wochen muss die EU noch wichtige Details klären, um Roaming-Aufschläge endgültig abzuschaffen. Dabei geht es vor allem um Obergrenzen für Datenpreise. Große Netzbetreiber und Mitgliedstaaten wollen sie möglichst hoch halten, doch das EU-Parlament wehrt sich.

Das Handy lässt sich auch und gerade im Urlaub nicht wegdenken. Doch wenn die Datenpreise hoch bleiben, ist es mit dem Spaß schnell vorbei. CC0 1.0, via Unsplash/Clem Onojeghuo

Fotos vom Strand verschicken, den Gruppen-Chat wie zu Hause weiterführen, mit Freunden und Familie telefonieren, ohne unverschämte Aufschläge befürchten zu müssen – was noch vor wenigen Jahren geradezu utopisch klang, soll zum nächsten Sommerurlaub im EU-Ausland Realität werden. Mitte Juni dieses Jahres will die Europäische Union die leidigen Roaming-Gebühren endgültig abgeschafft haben.

Als Grundlage dient die im Oktober 2015 verabschiedete EU-Verordnung, die neben der Netzneutralität im Groben auch Roaming neu geregelt hatte. Seither dreht sich alles um die damals offen gebliebenen, aber entscheidenden Details – um preisliche Obergrenzen, zeitliche Limitierungen oder Nachhaltigkeitsklauseln.

„Fair Use“ soll Missbrauch verhindern

Der im September vorgestellte und im Dezember konkretisierte EU-Kommissionsentwurf sieht eine Fair-Use-Regelung vor, die für die meisten europäischen Handynutzer, vor allem für gelegentliche Urlauber im EU-Ausland, tatsächlich das Ende der Zusatzkosten bringen wird.

Grundsätzlich muss die SIM-Karte eine „feste Bindung“ zu einem Mitgliedsland aufweisen, also in erster Linie am Wohnort des Nutzers aktiv sein. Zusatzgebühren dürfen Anbieter erst dann verlangen, wenn sich ein Bürger länger als vier Monate im EU-Ausland aufhält und dort sein Handy nutzt sowie eine anschließende, zweiwöchige Warnfrist verstreichen lässt.

Mit diesem Ausgleich hofft die Kommission, die unterschiedlichen Interessen von Mitgliedsländern, Mobilfunknetzbetreibern und Verbrauchern unter einen Hut zu bekommen. Anbieter sollen weiterhin Gewinne schreiben können und ihre Netze ausbauen. Und Bürger sollen nicht dafür bestraft werden, wenn sie gelegentlich ins EU-Ausland reisen und ihr Handy weiternutzen wollen wie zu Hause – allesamt Bedingungen für den anvisierten gemeinsamen Binnenmarkt.

Preise für Verbraucher sollen nicht steigen

Gleichzeitig soll die Einigung sicherstellen, „dass die konkurrenzfähigsten Mobilfunkangebote weiterhin finanziell attraktiv bleiben“, hielten im Dezember die Digital-Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger in einer gemeinsamen Stellungnahme fest. Die Preise für Verbraucher sollen also nicht sprunghaft ansteigen. In einem Faktenblatt zu „Roam like at Home“ verweist die Kommission denn auch auf den Trend fallender Preise, in der Hoffnung, dass diese Entwicklung andauern möge. Tatsächlich lassen sich seit 2007 sinkende Großhandelspreise und damit niedrigere Roaming-Aufschläge für reisende Verbraucher beobachten, was auf Regulierung durch die EU zurückzuführen ist.

Unter Großhandelspreisen versteht man die Gebühren, die sich Netzbetreiber untereinander verrechnen, wenn ihre Endkunden im Ausland ein fremdes Netz nutzen. Je höher diese Tarife ausfallen, umso mehr profitieren Mobilfunkanbieter – insbesondere große wie Telefónica, Vodafone oder die Deutsche Telekom, die nicht nur viele (reisende) Kunden haben, sondern auch in vielen Ländern Europas aktiv und deshalb zunehmend weniger direkt von diesem Problem betroffen sind. Unter anderem deshalb, da die Einnahmen schlicht von einer Tasche in die andere wandern, ohne das Unternehmen zu verlassen. Und das wiederum zementiert ihre Marktführerschaft weiter, verringert den Wettbewerb und sorgt dafür, dass die Preise für Verbraucher im besten Fall gleich bleiben, im schlimmsten gar steigen.

Letzter Stopp: Großhandelspreise für Daten

Die Großhandelspreise für Daten sind der wohl wichtigste noch offene Punkt in den gerade laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem EU-Parlament. Morgen, Dienstag, startet die zweite Gesprächsrunde, unter Dach und Fach soll das Thema Anfang Februar sein, damit das Parlamentsplenum im März darüber abstimmen kann.

Für hohe Großhandelspreise treten dabei nicht nur bestimmte Netzbetreiber ein. Auch die Kommission und die Mitgliedstaaten wollen die Preise eher hochhalten – vor allem Deutschland, Frankreich und Großbritannien sollen hierbei Druck machen.

Derzeit liegen die Positionen noch weit auseinander: Der Rat möchte zehn Euro pro Gigabyte als anfänglichen Großhandelspreis durchsetzen, die Kommission knapp neun Euro pro Gigabyte (0,0085 Euro pro Megabyte), während das Parlament mit vier Euro pro Gigabyte in die Verhandlungen geht. Bei allen Vorschlägen soll der Preis jährlich um einen Euro fallen. Nach den Vorstellungen des Rates würde man dann bis 2021 bei sechs Euro landen, nach denen des Parlaments hingegen bei einem Euro bis 2020 – ein ehrgeiziger Plan, liegt doch der Preis pro Gigabyte im Moment bei geschlagenen fünfzig Euro.

Von der Einigung wird abhängen, ob man sorglos Urlaubsfotos wird verschicken können.
CC0 1.0, via Unsplash/Yolanda Sun

Nutzer mit unbegrenztem Datenvolumen müssen aufpassen

Für Endkunden haben die Großhandelspreise ganz konkrete Folgen: Sie können im Ausland doppelt so viele Daten verbrauchen, die ihnen auch im Inland zustünden, dividiert durch den Großhandelspreis (dürfen aber natürlich das vertragliche Datenvolumen nicht überschreiten).

Aufgrund der hohen deutschen Mobilfunkpreise dürfte es für die meisten deutschen Nutzer zumindest kurzfristig kaum einen Unterschied machen, wie die Einigung letztlich ausfällt. Auf ein Beispiel umgelegt, kann etwa ein Nutzer, dessen 30-Euro-Vertrag ein Gigabyte an Daten enthält, de facto die gleiche Menge im Ausland verbrauchen, ohne die Kappungsgrenze zu erreichen (30*2/10 – also sechs Gigabyte – beim Kommissionsvorschlag übersteigt das monatliche Datenvolumen, genau so wie 30*2/4 – also 15 Gigabyte – beim Parlamentsvorschlag). Für Zähneknirschen sorgt der Kompromiss hingegen bei finnischen Verbrauchern, die unlimitierte Datenvolumina bei geringen Preisen gewöhnt sind.

EU-Parlament besteht auf niedrigen Preisen

„Eine runde Sache wird die Abschaffung der Roaminggebühren erst dann, wenn auch die Großhandelspreise für Roaming kräftig sinken“, betonte Constanze Krehl (S&D), telekommunikationspolitische Sprecherin der SPD im EU-Parlament, gegenüber netzpolitik.org. Mit der Absicht, möglichst geringe Großhandelspreise für Daten durchzuboxen, geht deshalb ihre Kollegin Miapetra Kumpula-Natri (S&D) als Verhandlungsführerin des EU-Parlaments in die Trilog-Gespräche – schon allein, „um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht den Preis für die Gewinne der Netzbetreiber zahlen müssen“, sagte uns Kumpula-Natri.

Zudem gebe es klare Beweise dafür, dass mehr Nutzung zu geringeren Preisen auch auf heimischen Märkten führe, so Kumpula-Natri: „Als polnische Betreiber unlimitierte Datenpakete für angemessene Preise auf den Markt gebracht haben, stieg die Datennutzung um 200 Prozent in einem Jahr. In Litauen haben unlimitierte Daten die Nutzung um 174 Prozent gesteigert.“ Davon hätten sowohl Netzbetreiber als auch Verbraucher profitiert, betonte sie mit Hinweis auf die nach wie vor hohen Preise auf dem deutschen Mobilfunkmarkt.

Ohne vernünftige Deckelung keine wirkliche Abschaffung

Doch wenn solche kleineren Anbieter aus (meist) kleineren Mitgliedsländern hohe Großhandelspreise zahlen müssen, dann „werden gerade kleine Anbieter die Kosten an die Verbraucher weitergeben“, erklärte uns Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) – oder einfach vom Markt verschwinden. „Kleine Anbieter haben oft nicht die Verhandlungsmacht, um niedrige Großhandelspreise zu vereinbaren“, sagte Blohm.

Generell würden niedrige Obergrenzen für Daten eine zentrale Rolle bei der Abschaffung der Roaming-Aufschläge für Endkunden spielen. „Denn je niedriger die Großhandelspreise, umso mehr Datenvolumen kann auch im EU-Ausland genutzt werden. Ohne vernünftige Deckelung der Roaming-Großhandelspreise bleiben die Hürden für die endgültige Abschaffung von Endkunden-Roaming-Aufschlägen sehr hoch“, so die Verbraucherschützerin.

Scharf kritisierte sie zudem die vorgesehene Nachhaltigkeitsklausel, die es den Mobilfunkanbietern unter bestimmten Umständen gestattet, eine Ausnahme von vereinbarten Preisobergrenzen zu erhalten – also in der Praxis wieder Roaming-Gebühren zu erheben, sollte sich das Geschäft für sie nicht rechnen. Mobilfunkanbieter hätten jedoch bereits heute im Endkundensektor verschiedene Schutzmechanismen, auf die sie sich berufen könnten, sagte Blohm, falls die Großhandelspreise keine Abschaffung von Endkunden-Roaming-Aufschlägen ermöglichen sollten. Dazu zählen alternative Tarife und nicht zuletzt die Fair-Use-Regelung, die ja die Handynutzung im Ausland nur unter Auflagen erlaubt.

Branche schießt quer

Das sieht die Branche ganz anders, der die prinzipielle Einigung „eindeutig in die falsche Richtung“ geht. „Der Verwaltungs- und finanzielle Aufwand für eine vermeintliche Fair-Use-Policy ist für die Unternehmen nicht praktikabel“, sagte uns ein Sprecher der Deutsche Telekom AG. „Dabei entstehende Kosten müssen die Netzbetreiber absorbieren“, hieß es aus dem Büro der Industrievereinigung GSM Association (GSMA).

Davon wollen sich jedoch EU-Parlamentarier und Verbraucherschützer nicht beeindrucken lassen. Nur niedrige Großhandelspreise würden zu mehr Wettbewerb und damit zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen, erklärte kürzlich der europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) in einer Stellungnahme [PDF]. Zudem erinnerte der österreichische EU-Abgeordnete Michel Reimon (Grüne) im Gespräch mit der Redaktion daran, dass bei den Verhandlungen zur Netzneutralität das Zero-Rating-Schlupfloch offengelassen wurde, im Abtausch für den Wegfall des einträglichen Geschäfts mit den Roaming-Aufschlägen. „Damals wurden Abstriche gemacht, um den Netzbetreibern Profitmöglichkeiten zu schaffen“, so Reimon. „Das war der Deal.“

Update: Konkrete Rechenbeispiele für Verbraucher hinzugefügt

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16 Ergänzungen

  1. Ohne die ex-Monopolisten in Schutz nehmen zu wollen. Wir kennen das Lohn-Preis-Gefüge in all diesen Ländern verglichen mit Deutschland nicht. Die billigsten Anbieter gäbe es im Baltikum, in Finnland und in Polen. Für die Bürger der Länder ist das aber nicht billig. Die haben in den Ländern auch echte Flatrates. In der Tat sind in Deutschland und Frankreich Mobilfunkangebote besonders unattraktiv. Hier wüten meist Drosselkom und Ableger von Vodafone mit fast betrügerisch zu nennenden Verträgen. So einen günstigen 2 Jahres Mobilfunkvertrag in Deutschland muss man oft schon nach einem Jahr kündigen, weil die Kündigungsfrist ein Jahr sein kann und dann könnte es richtig teuer werden. Bei Anbietern wie Mobilcom ist es so. Wenn die Ganoven keine zeitliche Begrenzung eingeführt hätten, wären die Leute den hiesigen Anbietern weggelaufen. So bräuchte man theoretisch 3 Verträge, einen in Finnland, einen in Polen und einen in Litauen, um den ex-Monopolisten zu entkommen. Jeweils 4 Monate im Jahr benutzt, dafür viel billiger und echte Flatrate. Stellt sich die Frage, warum man selbst im Urlaub noch mobil erreichbar sein will oder soll.

    1. Wir kennen das Lohn-Preis-Gefüge in all diesen Ländern verglichen mit Deutschland nicht.

      Als ich aus Österreich, das grob mit Deutschland vergleichbar ist, nach Deutschland gezogen bin, konnte ich meinen Augen nicht trauen. Knapp 30 Euro für (damals) 250 MByte Datenvolumen bei einem großen Anbieter?! Gewohnt war ich drei GByte um 25 Euro, und das war ein Jahre alter Vertrag. Hätte ich mich auf Schnäppchenjagd begeben, wäre es noch weit billiger gegangen. Hierzulande teure Smartphones hat man auch nachgeschmissen bekommen.

      Deutsche Mobilfunkpreise sind lachhaft, um das höflich zu formulieren. Dafür sind hier die Mieten billiger als in Wien. Immerhin etwas.

      Stellt sich die Frage, warum man selbst im Urlaub noch mobil erreichbar sein will oder soll.

      Wer telefoniert denn noch? ;) Ich finde es ganz praktisch, gerade im Ausland z.B. Maps nutzen zu können, ohne vorher irgendwelche Offline-Maps-Verrenkungen durchführen zu müssen (auf was man natürlich regelmäßig vergisst), oder Bilder und Mails zu verschicken, oder …

      1. Als jemand der in Deutschland in der Nähe von Östereich wohnt: Es ist nicht vergleichbar.

  2. pffff.. Roaming… ich kauf mir einfach immer im Ausland eine prepaid SimKarte und komm dank DSL mit echtem VoIP wunderbar damit weg. Für 85Kuna ( also so 11-12€ etwa ) die Woche zum Beispiel letztes Jahr in Kroatien eine echte Datenflat . Am Strand das eigene Festnetz mit all seinen Konditionen wie Flatrates dabei haben.. mit dem richtigen DSL Anbieter kein Problem ( Stichwort „nomadischer Anschluss“ )

    oder für 15€ in Österreich 4 gb + 1000 Minuten / SMS im Monat
    oder für 20€ -> 20gb im Monat
    (prepaid, bei einem Anbieter der nach einer Primzahl benannt ist.. )
    .. mal ehrlich – wieso sollt ich da auf bessere Roaminggebühren warten.. da leit ich lieber meine heimischen Handyanrufe auf´ s Festnetz um , dass ich in der Hosentasche mit mir führ..

  3. „zehn Euro pro Gigabyte als anfänglichen Großhandelspreis ??“

    Ich habe einen Tarif mit 3GB,
    das würde dann für meinen Provider aber teuer werden.
    Zahlen tue ich nämlich nur 15 €.
    Wo liegt der Fehler?

    1. Der „Fehler“ liegt darin, dass die Einigung schonungslos offenlegt, wie dreist einige Anbieter in einigen EU-Ländern ihre Preise gestalten.

      1. Wenn man davon ausgeht, das die Herstellungskosten überall gleich sind, ja.
        Ansonsten vergleichst du Äpfel mit Erdäpfeln, was zwar ähnlich klingt, aber …

        1. Eins-zu-eins-Vergleiche sind schwierig, aber Deutschland ähnelt Österreich mehr als bspw. Rumänien. Zudem lässt sich sogar argumentieren, dass die Herstellungskosten in Österreich höher liegen dürften als in Deutschland, da unter anderem die Geographie den Ausbau schwieriger macht und auch die Bevölkerungsdichte geringer ist. Aber der Wettbewerb war dort v.a. in den 90er- und 00er-Jahren unerbittlich und hat zu einem vergleichsweise niedrigen Preisniveau geführt, zum Vorteil der Verbraucher.

  4. Vielleicht sollte man die Werbemafia und Sicherheitsbehörden mal mit in die Diskussion einschleusen. Wenn die Preise fallen und die Leute mehr auf Facebook sein können, sehen sie mehr Werbung und die Überwachung der Lebensgewohnheiten ist auch umfassender. Sonst ist ja jeder Auslandsbesuch im Prinziep ein „Going Dark“ für die Sicherheitsbehörden.

  5. @Tomas

    „Unter Großhandelspreisen versteht man die Gebühren, die sich Netzbetreiber untereinander verrechnen, wenn ihre Endkunden im Ausland ein fremdes Netz nutzen.“

    O.k.

    Sorry, ich verstehe Deine „Berechnungen“ leider nicht ganz …

    „Sie können im Ausland doppelt so viele Daten verbrauchen, die ihnen auch im Inland zustünden, dividiert durch den Großhandelspreis (dürfen aber natürlich das vertragliche Datenvolumen nicht überschreiten).“

    ??

    „Auf ein Beispiel umgelegt, kann etwa ein Nutzer, dessen 30-Euro-Vertrag ein Gigabyte an Daten enthält, de facto die gleiche Menge im Ausland verbrauchen, ohne die Kappungsgrenze zu erreichen (30*2/10 – also sechs Gigabyte – beim Kommissionsvorschlag übersteigt das monatliche Datenvolumen, genau so wie 30*2/4 – also 15 Gigabyte – beim Parlamentsvorschlag).“

    Also: O.k.: Annahme: 30€ für 1GB (wie wär’s mit 10€ für 2GB? -> siehe z.B. http://www.smartmobil.de).
    Frage: Was meinst Du mit „Kappungsgrenze“ (diesen Begriff kenne ich nur aus dem Mietrecht)?

    Deine Erklärungen ab „Kappungsgrenze“ kann ich dann auch nicht mehr nachvollziehen – sie wirken für mich ehelich gesagt etwas „wirr“ …

    Sorry – aber vielleicht könntest Du Dir etwas mehr Zeit nehmen und das noch einmal verständlicher bzw. besser erklären?

    1. sollte natürlich „ehrlich“ und nicht „ehelich“ heißen (obwohl: „ehelich“ währt am längsten ;-))

      1. @Thilo
        Nicht bei den deutschen Scheidungsraten,da musst Du polnischer Katholik sein,dann stimmt die Formel. :-)

    2. Hi Thilo,

      wirklich einfach ist es leider nicht, dieses Kauderwelsch in verständliche Sprache zu übersetzen:

      While it is necessary to provide for additional safeguards against such increased risks of abusive usage of regulated retail roaming data services at the applicable domestic retail price under open data bundles, the domestic customer periodically travelling in the Union should nevertheless be able to consume retail volumes of such services equivalent to twice the volumes that can be bought at the wholesale roaming data cap by a monetary amount equal to the overall retail domestic price, excluding VAT, of the mobile services component of the domestic tariff plan for the entire billing period in question. This represents a volume that is consistent with that domestic tariff plan, as it adapts to the domestic retail price of the tariff plan in question, and may therefore be applied in the case of open data bundles, including when bundled with other mobile retail services. The application of a multiplier of two adequately reflects the fact that operators often negotiate wholesale data roaming prices below the applicable caps, and that customers often do not consume the entire data allowance provided under their tariff plan.

      Oder an anderer Stelle:

      For the most competitive contracts offering data allowances at very low domestic unit prices (below the wholesale cap): When you go abroad you will continue to enjoy your full allowance of calls and texts. For data, you will have twice the volume of data equivalent to the value of your monthly contract in terms of the wholesale roaming data price cap.

      Konkret bedeutet das, dass Du im Ausland nicht mehr Daten verbrauchen darfst als im Inland, Du also Daten nutzen kannst, bis Du Deine „Kappungsgrenze“ erreichst (so weit, so gut). *Wie viel* Daten Du verbrauchen kannst, hat a.) mit Deinem Tarif zu tun und b.) mit den Großhandelspreisen.

      Den von Dir erwähnten Vertrag habe ich zwar nicht gefunden, aber gehen wir mal von 2GB für 10€ aus.

      Beim Vorschlag des Rates, der bei 10€/GB beginnen will: 10(€, die Grundgebühr)*2/10(€, der Großhandelspreis) = 2GB, die Du im Ausland verbrauchen kannst. In der Praxis läuft’s also auf das Gleiche hinaus.

      Im Jahr 2021 würde der Großhandelspreis bei 6€ liegen, also 10*2/6 = 3,333GB. Verbrauchen könntest Du aber trotzdem nur 2GB.

      Bei Pre-Paid ist es ein wenig anders und einfacher:

      When you go abroad, you can «Roam like at Home» up to the amount of credit remaining for that month, at the same prices you would pay at home. If you pay less per unit of data than the wholesale data price cap, you can use a data volume equivalent to the value of your remaining monthly credit at the wholesale roaming data price cap. You can top up your credit if necessary.

      1. Hallo Tomas,

        vielen Dank für Deine Antwort.
        Ich muss trotzdem noch einmal nachhaken:

        Du schreibst: „*Wie viel* Daten Du verbrauchen kannst, hat a.) mit Deinem Tarif zu tun und b.) mit den Großhandelspreisen.“

        Du machst also eine Berechnung, deren Ergebnis mir sagt, wieviel Daten ich im Ausland verbrauchen kann, in Abhängigkeit von dem Großhandelspreis? Ich hätte jetzt erstmal gedacht, dass das alles über meinen Tarif bzw. meinen Vertrag geregelt ist. Denn sonst würde das ja bedeuten, dass die mir im Ausland zur Verfügung stehende Datenmenge proportional zur Höhe des Großhandelspreises schwanken würde …

        Vielen Dank ansonsten auch für den Link auf das PDF-Dokument und die Passagen als Referenz für Deine Berechnung (wäre nett gewesen, wenn Du das in Deinem ursprünglichen Artikel auch schon verlinkt hättest – oder habe ich da was übersehen?).
        Der Text ist schon sehr unverständlich und man tut wahrscheinlich gut daran, den superlangen Satz in Einzelaussagen zu zerlegen (inkl. englisch-deutscher Übersetzung von bestimmten Begrifflichkeiten). Ich habe das mal gemacht, obwohl ich dann alles immer noch etwas unverständlich/schwammig finde:


        It is necessary to provide for additional safeguards against such increased risks of abusive usage of regulated retail roaming data services at the applicable domestic retail price under open data bundles.
        („domestic retail price“ = „inländischer Einzelhandelspreis“, „open data bundles“ = ?)

        The domestic customer periodically travelling in the Union should nevertheless be able to consume retail volumes of such services.
        („retail volumes“ =? „Datenvolumen zu Einzelhandelspreisen“)

        Such retail volumes are defined to be „equivalent to twice the volumes that can be bought at the wholesale roaming data cap“.
        (wholesale = Großhandels-, „roaming data cap“ = ? )

        The monetary amount needed for that is defined to be „equal to the overall retail domestic price, excluding VAT“ of the mobile services component (of the domestic tariff plan for the entire billing period in question).
        („overall retail domestic price“ =? „… inländischer Einzelhandelspreis“, Frage: Warum eigentlich nicht „overall domestic retail price“ – s.o.?)

        O.k., soweit so gut …
        Da steht jetzt auch was von „twice the volume“ (that can be bought at the wholesale roaming data cap) – und ich frage mich, was mit „welches _at_ Großhandels-‚roaming data cap‘ gekauft werden kann“ gemeint ist, weil ich nicht verstehe, was ein „Großhandels-‚roaming data cap'“ sein soll …
        Im nächsten Absatz wird dann beschrieben, wie die Geldmenge (monetary amount) definiert ist, um „twice the volume“ _at_ „was auch immer“ kaufen zu können.

        Soweit, so verwirrend …

        Und in dieses Geschwurbel interpretierst Du jetzt auch noch eine „Formel“ hinein, von der mir noch immer nicht klar ist, was sie aussagen soll und wie sie sich erschließt …

        Intuitiv könnte ich mir vorstellen, dass es letztendlich darum geht, zu schauen, ob durch die Summe, die man an seinen Provider abdrückt der Großhandelspreis irgendwie schon mit abgedeckt ist (im schlechtesten Fall für den Verbraucher „überabgedeckt“, weil das bedeuten würde, dass er mehr zahlt, als notwendig wäre) …
        Deine Berechnung berücksichtigt ja aber nicht nur die Auslandskosten des Verbrauchers, sondern durch die Multiplikation mit 2 werden dann auch die Inlandskosten (domestic prices?) eingebracht. Weiterhin hat jeder ja auch seine eigene Gewinnspanne usw.

        Sorry, aber versuch’s doch bitte nocheinmal mit einer etwas ausführlicheren Erklärung.

  6. „Dabei geht es vor allem um Obergrenzen für Datenpreise.“

    ROFL, ehrlich?
    Vergleicht die deutschen mobilen Datenpreise z.B. mit denen von Frankreich und Österreich.
    Oder diskutieren wir über die Jungfrauengeburt -das wäre noch ‚faktischer’……..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.