Informationsfreiheit

  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
    Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

    Wir hatten die Digitale Agenda der Bundesregierung ja als Blogbeitrag veröffentlicht, die Bundesregierung hat auf digitale-agenda.de eine eigene Webseite dafür aufsetzen lassen.

    Wir wollten wissen, wie viele Steuergelder dafür ausgegeben wurden und haben die Kostenaufstellung per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Das wurde uns jetzt verwehrt, weil die beauftragte Agentur das nicht will:

    Sie erbitten eine Kostenaufstellung für die Entwicklung und Umsetzung der Webseite www.digitale-agenda.de. Diese Kosten stellen die Vergütung der Internet-Agentur ]init[ AG dar, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Leistungen besitzt. Die Angaben zu der Vergütung sind ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Mit Schreiben vom 3. September 2014 haben wir der Internet-Agentur ]init[ AG Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 8 IFG gegeben. Die ]init[ AG hat uns am 4. September 2014 keine Einwilligung gem. § 6 IFG erteilt, die Kosten offenzulegen, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sieht.

    Komisch nur, dass das bei anderen Projekten auch geht.

    Aber das Wort „Informationsfreiheit“ taucht ja auch in der Digitalen Agenda nicht auf.

    19. September 2014
  • : IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“
    IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“

    Wenn bekannt wird, welche Aufträge das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst gibt, würde das dessen Informationsgewinnung „in hohem Maße beeinträchtigen“ und seiner Funktionsfähigkeit „insgesamt schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt Einblick in das Dokument, das der BND-Spion Markus R. an die CIA gegeben hat.

    16. September 2014
  • : Bericht vom 3. Symposium der BfDI zur Informationsfreiheit: Alles eine Frage der Transparenz
    Quelle: j. (CC BY-NC-SA 2.0)
    Bericht vom 3. Symposium der BfDI zur Informationsfreiheit: Alles eine Frage der Transparenz

    Am 11./12. Septmeber fand das 3. Symposium der BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) in Berlin statt. Vor neun Jahren wurde das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) eingeführt und wir machen fleißig Gebrauch von IfG Anfragen (FragDenStaat.de hilft dabei). Informationsfreiheit in diesem Zusammenhang bedeutet das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen von öffentlichen Behörden und ist nicht mit der Informationsfreiheit des Art.5 Abs.1 S.1 Var.2 GG (sich informieren aus „allgemein zugänglichen Quellen“) zu verwechseln. Nach dem IfG können Bürger*innen Zugang zu amtlichen Unterlagen von Behörden fordern. Wie ihr unseren Blogeinträgen jedoch entnehmen könnt, werden häufig Auskünfte von den Behörden verweigert. Das 3. Symposium zur Informationsfreiheit sollte nun einer Bestandsaufnahme des IfG dienen, den Handlungsbedarf beschreiben und Grundsatzfragen zum Thema Informationsfreiheit erörtern.

    Transparenz und Kodifikation?

    Mit Grundsatzfragen fing das Symposium an. Christoph Gusy stellte in seinem Vortrag abstrakte und theoretischen Überlegungen an zum Thema Transparenz staatlichen Handelns. Er beschäftigte sich mit der Frage, ob Transparenz einen Eigenwert an sich hat, oder nur etwas ist, das wir brauchen um andere Verfassungsrechte und ‑werte durchzusetzen. Mit anderen Worten, gibt die Verfassung uns einen eigenen Anspruch auf Transparenz oder ist das Recht auf Transparenz nur das Anhängsel von anderen Verfassungsrechten?

    Anschließend ging Matthias Rossi in seinem Vortrag der Frage nach, ob wir ein Informationsfreiheitsgesetzbuch brauchen. Momentan kann man Anträge auf Auskunft nach verschiedenen Gesetzen stellen. Neben dem IfG können auch Gesetze wie das UIG (Umweltinformationsgesetz) einen Anspruch auf Auskunft geben. Die Gesetze verwenden mitunter verschiedene Begrifflichkeiten und normieren unterschiedliche Voraussetzungen. Es ist also alles reichlich kompliziert. Sollten diese verschiedenen Gesetze zusammengeführt werden in einem einheitlichem Informationsfreiheitsgesetzbuch? Es bestand Konsens, dass eine solche Kodifizierung nur dann Sinn macht, wenn tatsächlich eine Harmonisierung stattfindet und wenn die Kodifizierung einen Fortschritt bedeutet, nicht einen Rückschritt. Zum Beispiel könnte die Kodifizierung genutzt werden, um die Ausnahmen für ein Auskunftsgesuch zu reduzieren (so Kloepfer). In Schleswig Holstein wurden auf Landesebene die verschiedenen Ansprüche zusammengeführt, so dass es für alle Ansprüche auf Auskunft nur noch ein Informationszugangsgesetz gibt. Die Zusammenführung hätte zu noch mehr Verwirrung bei den Bürger*innen geführt. Die Gesetze für Transparenz sollten auch selber transparent sein, so der Kommentar von einer Person aus Schleswig Holstein.

    Transparenz als Ideologie oder als Schutz gegen Diktatur?

    Der Nachmittag war geprägt von zwei Impulsreferaten und einer anschließenden Podiumsdiskussion. Den Anfang machte Göttrik Wewer. Wewer war u.a. Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und hat reichlich behördliche Praxis gesammelt. Sein Impulsreferat hatte den Titel „Totale Transparenz?“. Wewer distanzierte sich von „Facebook Wissenschaft“ und wies darauf hin, dass es nicht darum gehe, ob er Transparenz gut oder schlecht finde, sondern dass man sich endlich einmal empirisch der Frage nähern müsste: bringt mehr Transparenz etwas? Laut Wewer: nein. Es gebe keine Korrelation zwischen Information, Korruption, Machtmissbrauch und Wahlbeteiligung. Will heißen, Transparenz verringere nicht die Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit von Korruption und Machtmissbrauch. Mehr Transparenz verhelfe auch nicht zu mehr politischer Beteiligung und mehr politischer Diskussion. Wewer befürchtet einen menschenverachtenden Kontrollstaat, sollten Transparenz und Informationsfreiheit zu hoch gehalten werden. Maximale Transparenz sei eine Ideologie und nicht optimal. Außerdem sei totale Transparenz nicht möglich, da Forschung belege, dass der Mensch sich selbst nicht transparent gegenüber sei. (Einen Einblick in Wewer’s Ansichten könnt ihr hier bekommen).

    In eine andere Richtung ging das zweite Impulsreferat von Roland Jahn, dem Leiter der Stasi Unterlagen Behörde. Laut Joahn war das Stasi Archiv das Herz und Hirn der Diktatur. Diese Unterlagen waren niemals für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Intransparenz ist also Wesensmerkmal einer Diktatur. Transparenz sei elementar wichtig für eine Demokratie, zwar gäbe es dann weniger Untersuchungsausschüsse und weniger Schlagzeilen für investigative Journalist*innen, aber für die Demokratie sei mehr Transparenz wünschenswert. John plädierte für eine verstärkte demokratische Kontrolle von Geheimdiensten; zumal wir in Deutschland reichlich Erfahrung mit Geheimdiensten und deren Schlüsselposition in Diktaturen gemacht hätten.

    Transparenz – Last, Pflicht oder Gefallen?

    Die anschließende Podiumsdiskussion war geprägt von Statements von Göttrik Wewer und vehementer Kritik an diesen. Die Kritik kam sowohl vom Podium als auch aus dem Publikum. Wewer hatte von seiner Behördenpraxis berichtet und als Argument gegen Transparenz angeführt, dass er so viele Behördenvermerke gesehen habe, bei denen er froh gewesen sei, dass die nie an die Öffentlichkeit gekommen seien. Wäre das behördliche Arbeiten transparent, dann müssten die Behörden ihre Arbeitsweise komplett ändern. Die allgemeine Reaktion: Was wäre daran so schlecht? Wollen wir nicht gerade ein effektiveres und saubereres Arbeiten von Behörden erreichen durch eine Zunahme an Transparenz? Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass Transparenz nicht nur eine Bürde für Behörden sei, sondern ihnen auch helfe bei ihrer Arbeit. Zum Beispiel hätten Auskunftsanfragen von Greenpeace dazu geführt, dass eine Behörde Subventionsbetrüge aufdeckte.

    Es wurde auf falsche, bzw. fragwürdige Prämissen bei der Diskussion um Transparenz und Informationsfreiheit aufmerksam gemacht. Warum bedürfe das Recht der Bürger*innen auf Informationszugang immer einer Legitimierung, während andere Rechte als gegeben und unhinterfragbar angenommen werden. Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen zum Beispiel müsste auch nicht jedes Mal aufs Neue legitimiert werden, nur weil in vielen Verhandlungen die Gerichtsbänke im Zuschauerraum leer seien. Im Gegensatz dazu, werden die Informationsansprüche des Staates gegen die Bürger*innen für selbstverständlich angenommen. Warum sollte es diese Asymmetrie bezüglich Informationsansprüchen geben? In der Diskussion wurde auch daran erinnert, dass die Behörden und staatlichen Stellen von wem bezahlt werden? Genau, den Steuerzahler*innen. Diese müssten dann auch den Anspruch haben, zu wissen, was mit ihren Steuergeldern getan wird. Die Aufgabe von öffentlichen Behörden sei es, der Öffentlichkeit zu dienen. Also sei es vielmehr eine den Behörden inhärente Pflicht, der Öffentlichkeit Auskunft zu geben und kein Gnadenakt den Bürger*innen gegenüber.

    15. September 2014
  • : Umsetzung des Transparenzgesetzes: Transparenzportal Hamburg ist online – als Beta-Version
    Umsetzung des Transparenzgesetzes: Transparenzportal Hamburg ist online – als Beta-Version

    Hamburg hat das wohl fortschrittlichste und weitreichendste Transparenzgesetz Deutschlands. Aus der Wikipedia:

    Am 13. Juni 2012 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) beschlossen. Das Gesetz wurde von einer Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club sowie einigen Bündnispartnern in einem Wiki geschrieben.

    Der offizielle Start folgt am 1. Oktober 2014, bereits jetzt ist es als Beta-Version online: transparenz.hamburg.de.

    Das Hamburger Abendblatt schreibt:

    Man soll ja vorsichtig sein mit diesem Begriff, aber das, was am heutigen Donnerstag in Hamburg passiert, kommt einer Revolution sehr nahe. Es ist nicht nur eine technische, sondern auch ein radikale politische Umwälzung – jedenfalls für deutsche Verhältnisse. Von heute an können die Bürger alle wesentlichen Akten der Hamburger Verwaltung im Internet abrufen: alle staatlichen Gutachten, Vermessungsdaten, Luftmessdaten, Senatsentscheidungen, die Empfänger von Subventionen und Zuwendungen, ein Baumkataster, das sämtliche Straßenbäume ver- und bezeichnet – und fast alle Verträge, die Hamburg mit Unternehmen schließt.

    Vieles davon wurde früher lieber unter Verschluss gehalten. Jetzt aber hat der Senat gemäß dem seit 2012 geltenden bundesweit einmaligen Hamburger Transparenzgesetz Schriftstücke im Umfang von rund 33 Millionen DIN A4 Seiten digital aufbereitet, um sie den Bürgern jederzeit unentgeltlich unter der Adresse transparenz.hamburg.de zur Verfügung zu stellen.

    Am 6. Oktober gibt es dazu eine Podiumsdiskussion (ab 19 Uhr) und Feier (ab 21 Uhr):

    Wir wollen das Inkrafttreten der zweiten Phase des Transparenzgesetzes diskutieren mit:

    • Lucia Zitnanska, ehemalige Justizministerin der Slowakei und Ideengeberin für die Veröffentlichung von Verträgen im Internet. Seit Januar 2011 müssen in der Slowakei sämtliche Verträge, die die Regierung schließt, im Internet veröffentlicht werden.
    • Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
    • Dr. Manfred Redelfs, Gründungsmitglied der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche und dort im Vorstand zuständig für Informationsfreiheit
    • Renate Mitterhuber, Stellv. Leiterin E‑Government und IT-Steuerung (CIO), Finanzbehörde Hamburg
    • Tobias Bergmann, Hamburger Unternehmer und Vorsitzender des Ausschusses für Volkswirtschaft in der Hamburger Handelskammer.

    Moderation: Janina Kalle, freie Journalistin und Leiterin die AG Medien bei Transparency International

    Veranstalter: Mehr Demokratie e.V., Chaos Computer Club e.V., Transparency Deutschland e.V.

    Ort: betahaus hamburg, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg

    11. September 2014
  • IFG-Ablehnung des Tages: Der Inhalt des Dokuments gefährdet Freundschaft zu USA & UK
    Will potenziell brisante Dokumente nicht herausgeben: Die Regierung von Angela Merkel.
    IFG-Ablehnung des Tages Der Inhalt des Dokuments gefährdet Freundschaft zu USA & UK

    Anfang August berichtete der SPIEGEL über ein vom Innenministerium erstelltes Papier mit dem Titel „Handlungsvorschläge Handy“. Darin ging es um mögliche politische Reaktionen gegenüber USA in der Causa Überwachung des Kanzlerinnen-Handys. Wir stellten eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes und wollten es auch zugeschickt bekommen. Diese Anfrage wurde jetzt abgelehnt.

    Drei Gründe werden für die Ablehnung genannt:

    1. Das Bekanntwerden der Informationen kann „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben“.
    2. Das Bekanntwerden der Informationen kann „nachteilige Auswirkungen auf Belange der Inneren Sicherheit haben“
    3. Das Bekanntwerden der Informationen könnte Handlungsmöglichkeiten einengen und Verhandlungspositionen schwächen, weil der Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.

    Vor allem die Begründung des ersten Punktes sagt bereits alles:

    „Der Inhalt des Dokuments ist geeignet, die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Es geht hierbei um das Verhältnis zu Großbritannien und insbesondere zu den USA. Die Bundesrepublik Deutschland ist daran interessiert, dass im Verhältnis zu beiden Staaten wieder ein partnerschaftliches Miteinander und gegenseitiges Vertrauen im Vordergrund stehen. Die Herausgabe dieses Dokuments, das auschließlich erste BMI-interne Überlegungen im Lichte der damals bekannt gewordenen Sachverhalte wiedergibt, wäre hingegen geeignet, zu einer weiteren Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Staaten beizutragen.“

    Abgesehen von der hohen Wahrscheinlichkeit, dass Großbritannien und die USA dieses Papier längst bekommen haben, klingt das nach „Wir wollen enger mit NSA & Co kooperieren und wieder gute Freunde sein“. Die Snowden-Enthüllungen werden leider mittlerweile als Machbarkeitsstudie gesehen.

    9. September 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen
    Steve Verheul, chief negotiator of Canada. Picture: <a href="http://www.pism.pl/">The Polish Institute of International Affairs</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen

    Das Bekanntwerden des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA hätte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“. Mit dieser Begründung verweigert das Wirtschaftsministerium unsere Informationsfreiheits-Anfrage nach dem Verhandlungstext. Auch Politiker und Ministerien geben sich wortkarg: Von zehn angefragten Stellen haben uns nur drei geschrieben, aber ohne Aussage.

    26. August 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesnachrichtendienst will weiterhin gar keine Informationen herausgeben

    Der Bundesnachrichtendienst will weiterhin sowohl das Memorandum of Agreement zwischen BND und NSA als auch das Auftragsprofil geheim halten. Ganz grundsätzlich bestehe „gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang“. Dabei hatte BND-Präsident Schindler mehr Transparenz versprochen, „als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft“.

    22. August 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Keine Ahnung, wovon der SPIEGEL spricht, aber auf jeden Fall ist alles geheim“
    CC-BY-NC-ND 2.0 via flickr/kiwien
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Keine Ahnung, wovon der SPIEGEL spricht, aber auf jeden Fall ist alles geheim“

    Der SPIEGEL hat in Ausgabe 30/2014 vom 21. Juli in Zusammenhang mit der Spionageabwehr im Bundestag berichtet:

    Immerhin liegt bei Innenminister de Maizière schon seit Längerem ein umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und besseren Spionageabwehr vor. Dazu zählt die gezielte Beobachtung von Botschaften und Konsulaten jener Staaten, die offiziell weiterhin als Freunde gelten. Noch hat der Minister den Vorschlägen seiner Beamten nicht abschließend zugestimmt, das soll nun aber schneller geschehen als ursprünglich geplant.

    Diesen Plan wollten wir uns einmal ansehen, mit der heute eingetroffenen Ablehnung war aber fast zu rechnen. Das Innenministerium argumentiert wie erwartet damit, dass „das Bekanntwerden des Inhalts von Dokumenten, für die Sie Informationszugang beantragt haben, auf die internationalen Beziehungen Deutschlands nachteilige Auswirkungen haben dürfte“. Außerdem seien Belange der äußeren und inneren Sicherheit betroffen.

    Da der BND involviert ist, argumentiert das Ministerium zusätzlich mit der „Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG“. Die besagt, dass gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Mit diesem Argument wurde bereits eine frühere Ablehnung begründet, diesmal gibt es jedoch noch eine Ergänzung seitens des Innenministeriums:

    Dies gilt auch für Unterlagen von Nachrichtendiensten, die nicht bei dem Nachrichtendienst selbst, sondern bei ihrer jeweils übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde liegen, wie etwa Unterlagen des BfV [Bundesamt für Verfassungsschutz] beim Bundesministerium des Innern (BMI).

    Darüberhinaus liefen die Beratungen in den Behörden noch, es liege keine Entscheidung vor.

    Eine Herausgabe und somit Veröffentlichung maßgeblicher Unterlagen zu diesem Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess würde Rückschlüsse auf die Beratungen sowie den Meinungsbildungsprozess zulassen und hätte das Risiko erheblicher negativer Auswirkungen.

    Im SPIEGEL klang es so, als sei der Prozess quasi bereits abgeschlossen und bedürfe nur noch de Maizières Zustimmung. Das macht stutzig, doch das Bemerkenswerteste folgt, indem das Innenministerium vorgibt, im Gegensatz zu dem SPIEGEL-Bericht überhaupt keinen derartigen Plan zu haben:

    Im Übrigen ist ein einheitlicher umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und Spionageabwehr, wie im Spiegel 30/2014, Seite 24/25 angedeutet, nicht existent.

    Aber auch wenn das BMI nicht genau weiß, um welche Dokumente es geht und eigentlich gar kein bestimmter Plan vorliegt, eines weiß es – sie sind auf jeden Fall geheim:

    Zwar ist vorliegend unklar, welche Unterlage vom Spiegel in der Presseberichterstattung angesprochen wurde. Die in Frage kommenden Unterlagen zur Ertüchtigung und Neuausrichtung des BfV im Bereich der Spionageabwehr sowie zur Stärkung der Sicherheit der Regierungskommunikation sind jedoch sämtlich mit den VS-Graden „Verschlussache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und höher (bis zu „GEHEIM“) eingestuft, …

    21. August 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA „noch nicht fertig“, Tagesschau leakt’s
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA „noch nicht fertig“, Tagesschau leakt’s

    Die EU hat ein Freihandelsabkommen mit Kanada verhandelt, das als Vorbild für das Freihandelsabkommen mit den USA gelten soll. Die Tagesschau hat jetzt den fertigen Vertragstext veröffentlicht, nachdem unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt wurde. Da der Text im Geheimen verhandelt wurde, hat die Öffentlichkeit jetzt erstmals einen Einblick – aber kein Recht mehr zum Mitreden.

    14. August 2014
  • Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“
    Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages „Geheimdienste fallen gar nicht unter Informationsfreiheitsgesetz“

    Der Bundesnachrichtendienst will uns nicht sagen, wie er zusammen mit der NSA massenhaft Glasfaser-Kabel abhört. Unsere Informationsfreiheits-Anfrage wurde abgelehnt, weil der Geheimdienst gar nicht darunter falle. Weitere Details zu dem Programm „RAMPART“ liefert das Buch „Der NSA-Komplex“.

    12. August 2014
  • : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
    Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler.
    Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung im letzten Monat entwickelt – oder gestrichen

    Die Bundesregierung hat im Juli 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 117. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.

    8. August 2014
  • : Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem
    Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler.
    Vorhabendokumentation: Bundesregierung will geplante Gesetze geheim halten, wir veröffentlichen sie trotzdem

    Die Bundesregierung hat eine interne Liste mit fast 100 Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben für diese Legislaturperiode. Unsere Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine Offenlegung die „ungestörte interne Meinungsbildung“ gefährden würde. Wir haben das Dokument trotzdem erhalten und veröffentlichen die vollständige Vorhabendokumentation.

    7. August 2014
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 30

    Die Zukunft der deutschen Netzpolitik wird derzeit auf Bundesebene verhandelt. Auch wenn man darüber streiten kann, welche Bedeutung die Digitale Agenda der Bundesregierung letztendlich haben wird – letzte Woche Freitag kam uns ein erster Entwurf zu, den wir händisch aus der Nicht-Maschinenlesbarkeit befreiten um ihn Dienstag zur Diskussion zu stellen. Er vereint großes Allgemeinsprech mit konkreten Vorschlägen im allzu detaillierten Klein-Klein. Der Vorteil daran, so einen Entwurf zu kennen: Jetzt noch rechtzeitig die großen Kritikpunkte einbringen. Und gleichzeitig wissen, an welchen Stellen welche Lobby noch ihre Forderungen unterkriegt. Eine erste Kritik gibt es schon bei uns zu lesen: an den unzureichenden Maßnahmen zur Beseitigung der Störerhaftung.

    Und wo wir schon bei politischen Prozessen sind: Auch auf EU-Ebene wird gerade verhandelt – um ein neues Urheberrecht. Die Kommission legte jetzt einen Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation vor (in diesem Artikel findet sich jetzt ein grafisches Update, was das Ungleichgewicht zwischen Forderungen der Endnutzer und Konsumenten einerseits und Verlegern und Rechteverwertern andererseits). Was ein zu strenges Urheberrecht anrichten kann, dafür gibt ein Student aus Kolumbien ein anschauliches Abschreckungsbeispiel. Für sein Eintreten für freien Zugang zu Wissen droht ihm nun eine jahrelange Haftstrafe.

    Freier Zugang zu Wissen, freier Zugang zu Informationen – damit haben wir bei netzpolitik.org diese Woche unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht. Die Bundesnetzagentur beispielsweise will uns nur über das Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen deutscher Internetprovider informieren, wenn wir dafür nach Bonn kommen und begleitenden Erläuterungen lauschen. Den Brief mit den Fragen der Bundesregierung an die US-Regierung über die Straftaten, die Snowden vorgeworfen werden, dürfen wir nicht haben – das Wissen um die Fragen könnte die Antworten der USA ändern. Und die Antwort auf Frage des Linkenabgeordneten Andrej Hunko, wie viele Trojaner von Bundesbehörden eingesetzt würden, könnte ein Sicherheitsrisiko für Deutschland darstellen. Ich weiß, dass ich nichts weiß.

    Deutschland, deine Geheimdienste. Mit ungebremstem Wissensdurst möchten Militär und BND jetzt soziale Netzwerke ausforschen, sich also aus offenen Quellen bedienen. Wir erklären, wie sie das machen, warum sie das für richtig halten – es aber eigentlich falsch ist. Die Daten, die viele von sich unwissentlich oder sogar bereitwillig von sich preisgeben, lassen mit den ‚richtigen’ Algorithmen tiefgreifende Schlüsse über Individuen zu – das kann dann zu allzu zielgerichteter Werbung führen, aber auch einen Platz in der US-Watchlist der bekannten oder verdächtigten Terroristen führen – oder gleich ganz zum Tod der Demokratie und einer technokratischen Post-Politik.

    Und wer schützt uns gegen Überwachung? Gegen Ausforschung sowohl öffentlicher als auch nicht öffentlicher Informationen? Sammlung privater Daten? Die Bundesregierung nicht, die spielt lieber ihre politischen Spiele – und schafft es einfach nicht, Hauptzeuge Snowden einzuladen. Der erklärt in einem Interview mit dem Guardian, er hasse Politik.

    Aber eigentlich müssen wir uns über Überwachung gar keine Sorgen mehr machen, wie uns der BND freundlich wissen lässt. Die Neuigkeit des Tages – wir werden doch nicht überwacht, nur weil wir keine .de-Domain haben. Aha, dann ist ja alles gut. Keine Probleme mehr. Die Geheimdienste wissen also nichts über uns – nur wo deine Katze wohnt.

    25. Juli 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“
    Würde seine Antwort an die Bundesregierung ändern, wenn wir die Frage erfahren: US-Justizminister Eric Holder.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“

    Die Bundesregierung hat die US-Regierung gefragt, welche Straftaten sie denn Edward Snowden konkret vorwirft, wir dürfen die Fragen aber nicht erfahren. Denn wenn die Fragen öffentlich werden, könnten die USA ihre Antworten ändern, so das Justizministerium. Außerdem würde die „vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung“ gestört.

    24. Juli 2014
  • : Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn
    Schützt vor Überwachungslücken: Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0 DE</a>.
    Informationsfreiheits-Behinderung des Tages: Wir sollen zur Bundesnetzagentur kommen – nach Bonn

    Um die Ausführungen der deutschen Internet-Anbieter zum Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen zu lesen, sollen wir nach Bonn reisen. Das verlangt die Bundesnetzagentur als Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage. Der Grund: die Regulierungsbehörde will „eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen begleiten“.

    24. Juli 2014
  • : Leistungsschutzrecht ist eine Luftnummer, auch die Bundesregierung sollte das endlich zugeben
    Verletzung von Verlegerrechten?
    Leistungsschutzrecht ist eine Luftnummer, auch die Bundesregierung sollte das endlich zugeben

    Das seit letztem Jahr geltende Leistungsschutzrecht (LSR) ist wenig überzeugend, das zeigt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Vor etwa einem Jahr war ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger wirksam geworden, das Presseverlagen die Möglichkeit einräumen soll, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen – so wie auf Google News. Das Gesetz war von Anfang an umstritten und wenig ausgegoren und seitdem wurde die Lizenzmöglichkeit weder merklich genutzt noch ging Google auf die Zahlungsanforderungen der VG Media ein.

    In den Antworten auf die Anfrage wird deutlich, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Einführung der Regelung keine konkreten Ergebnisse vorlegen kann. Sie plane zwar, das LSR „hinsichtlich seiner Ziele ergebnisoffen prüfen“, aber erst wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen, die überhaupt Grundlage einer Evaluierung sein können“. Das dürfte eine Vertröstung auf unbestimmt sein, denn die Bundesregierung gibt auch an, dass lediglich 138 Verleger die VG Media mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche betrauten. Das klingt vielleicht gar nicht so wenig, man muss jedoch in Betracht ziehen, dass die Vielzahl der großen Verlagshäuser nicht dabei sind. Spiegel, Zeit, FAZ, Burda, Springer Verlag und viele andere – sie alle haben teilweise unter Vorbehalt verzichtet, denn schließlich hat Google gute Druckmittel und eine Artikelvorschau führt nicht selten zum Besuch der eigentlichen Nachrichtenseite und bringt somit dem Medium mehr Vor- als Nachteile. An der Klage der VG Media sind einige dennoch beteiligt, so deren Gesellschafter Burda und Springer Verlag.

    Außerdem ist das Gesetz in seiner jetzigen Form kaum gebrauchstauglich, das sieht die Bundesregierung ein und verweist darauf, dass Streitigkeiten „letztlich die ordentlichen Gerichte entscheiden“ geklärt werden müssten. Bei soviel Ergebnislosigkeit ist es eine Farce und nicht ernstzunehmen, wenn Justizminister Maas von der SPD – die im Wahlkampf noch für eine Abschaffung des Leitungsschuzrechtes gesprochen hat - polemisierend fordert, die Verlage schützen und dafür das LSR verschärfen zu wollen:

    Ich weiß, dass die deutschen Presseverleger jetzt in die Verwertungsgesellschaft Media eingestiegen sind und dass auch zwei Akteure aus Ihren Reihen dabei sind. Ich hoffe sehr, dass es der VG Media gelingt, hier für mehr Fairness im Netz zu sorgen. Das Bundesjustizministerium wird die Entwicklung hier sehr genau beobachten. Wir sind an den Erfahrungen, die Sie hier machen, sehr interessiert, und wir werden prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen.

    Mit Sicherheit sinnvoller wäre: Einsehen, dass die Sache von Anfang an eine dumme Idee war und wieder abschaffen. Das erspart in Zukunft eine Menge Rechtsunsicherheiten und künstliche Zensur, vor allem für diejenigen „Newsaggregatoren“, die nicht Google sind und sich Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten wegen des Zitierens von Pressemeldungen anderer nicht leisten können.

    22. Juli 2014
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage
    Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: historisches Kammergerichtsgebäude. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/lt_paris/">lt_paris</a>. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Dokumente der Staatsanwaltschaft Berlin zur Funkzellenabfrage

    Im April haben wir berichtet, dass die Berliner Polizei allein im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdaten per Funkzellenabfrage gesammelt hat. In der zugrunde liegenden Mitteilung der Berliner Justizverwaltung fanden sich auch folgende Details:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat eine allgemeine Verfügung verfasst, die seit dem 4. Juli 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin konkretisiert er die gesetzlichen Pflichten über die Benachrichtigung von Betroffenen und die Löschung der personenbezogenen Daten.

    Der Generalstaatsanwalt in Berlin hat eine Handreichung zu Funkzellenabfragen gem. § 100g StPO verfasst, die seit dem 16. August 2013 für alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seines Geschäftsbereichs gilt. Darin benennt er die Kriterien, die die Dezernentinnen und Dezernenten vor der Beantragung eines Beschlusses zur Funkzellenabfrage bei dem Ermittlungsrichter zu prüfen haben.

    Diese Handreichung und Verfügung interessieren uns natürlich auch, daher haben wir zwei Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Beide wurden mit identischer Begründung abgelehnt:

    Bei den beiden von Ihnen genannten Verfügungen handelt es sich um innerdienstliche Anordnungen der Staatsanwaltschaft Berlin, die Teil des so genannten Generalienheftes für Dezernentinnen und Dezernenten sind (Nummerierung der Verfügungen: H20 und H21) und welche Abläufe im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren regeln.

    Ein Akteneinsichtsrecht in diese Anordnungen besteht nicht.

    Das haben wir nicht eingesehen und den Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. Jetzt ist die Antwort aus dem Büro von Dr. Dix da, leider auch eine Ablehnung:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat Ihre Anträge auf Akteneinsicht vom 29. und 30. April 2014 in die o. g. Generalienverfügungen zu Recht abgelehnt.

    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 IFG gilt das IFG für die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen. Dies ist (nur) dann der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft als Behörde der Justizverwaltung tätig wird, d. h. wenn sie nicht auf Grundlage strafprozessualer Vorschriften im Rahmen der Strafverfolgung tätig wird, sondern auf anderweitiger Rechtsgrundlage.

    Schade. Klagen können wir leider nicht, dazu fehlen uns die Ressourcen.

    Wie immer nehmen wir Dokumente gerne über die üblichen Kanäle entgegen – auch anonym und verschlüsselt.

    17. Juli 2014
  • Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesrechnungshof-Bericht über nationales Cyber-Abwehrzentrum
    Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum hat bislang keinen guten Ruf.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages Bundesrechnungshof-Bericht über nationales Cyber-Abwehrzentrum

    Anfang Juni berichteten wir, dass das nationale Cyber-Abwehrzentrum „nicht gerechtfertigt“ und sein Nutzen fragwürdig ist. Dabei beriefen wir uns auf Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR, die aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs zitierten. Den wollten wir natürlich auch und haben einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz auf FragDenStaat.de gestellt.

    Jetzt haben wir die Ablehnung erhalten. Einerseits ist der Bericht noch gar nicht fertig, andererseits sind die Unterlagen dazu geheim:

    Der Zugang zu Dokumenten des Bundesrechnungshofes, die dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit betreffen, richtet sich nach § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Nach § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO ist der Bundesrechnungshof lediglich zur Auskunft über abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse befugt. Darüber hinausgehenden Informationsbegehren kann er hingegen nach § 96 Absatz 4 Satz 3 BHO nicht entsprechen.

    Im vorliegenden Fall ist das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit in der Prüfungsphase des sogenannten kontradiktorischen Verfahrens. Ein abschließend festgestelltes Prüfungsergebnis liegt daher noch nicht vor. Im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens wird den geprüften Stellen unter anderem Gelegenheit gegeben, zu den vorläufigen Ergebnissen der Erhebungen des Bundesrechnungshofes Stellung zu nehmen. Die Dauer eines kontradiktorischen Verfahrens hängt dabei von zahlreichen Faktoren wie z. B. dem Umfang und der Komplexität des Prüfungsgegenstands und der Stellungnahmen der geprüften Stellen ab. Daher ist eine Prognose, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann, leider nicht möglich.

    Ich weise an dieser Stelle bereits darauf hin, dass die Unterlagen des Prüfungsverfahrens als Verschlusssache NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft sind, da wir bei der Prüfung entsprechend eingestufte Unterlagen der geprüften Stellen erhoben und verwertet haben. Teilweise sind Prüfungsunterlagen darüber hinaus von den Erhebungsstellen als „VS-VERTRAULICH“ oder „GEHEIM“ eingestuft. Damit unterliegt unser Prüfungsergebnis der Vertraulichkeitspflicht der Verschlusssachenanweisung des Bundes. Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse ist deshalb nicht möglich.

    Ihren Antrag muss ich daher ablehnen.

    16. Juli 2014
  • : Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit
    Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland".
    Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt Klage gegen Bundesregierung für Informationsfreiheit

    Die Veröffentlichung einer Stellungnahme über die Prozenthürde war rechtmäßig, die Abmahnung des Innenministeriums ist ungültig. Das hat das Landgericht Berlin geurteilt und die Anwälte der Bundesregierung anerkannt. Damit gewinnt das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat gegen die Nutzung des Urheberrechts zur Verhinderung der Veröffentlichung staatlicher Informationen.

    16. Juli 2014
  • : Transparenzoffensive: „BND antwortet ausschließlich Bundesregierung und geheim tagenden Bundestages-Gremien“
    Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/georgkroemer/">Georg Kroemer</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Transparenzoffensive: „BND antwortet ausschließlich Bundesregierung und geheim tagenden Bundestages-Gremien“

    Der Bundesnachrichtendienst hat ja vor kurzem eine „Transparenzoffensive“ gestartet (also: Schilder an Orten anbringen, die eh schon auf Wikipedia stehen). In der Praxis ist alles wie gehabt – Transparenz ist beim Auslandsgeheimdienst unerwünscht.

    Nachdem bekannt wurde, dass der BND Facebook und Blogs in Echtzeit überwachen will, haben wir eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt, in der wir alle Dokumente zum Projekt „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ erbeten. Die Antwort:

    Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen.

    Eine Auskunft bzw. Übersendung von Dokumenten zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich ist daher nicht möglich.

    Und nachdem gestern bekannt wurde, dass der BND daran beteiligt ist, mit der NSA internationale Glasfaserkabel abzuschnorcheln, haben wir eine Anfrage an die Pressestelle geschickt. Diesmal war die Antwort:

    Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und gegenüber den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages Stellung.

    Ihre Fragen können wir deshalb nicht beantworten.

    Danke für die „Transparenzoffensive“.

    (Wir lassen uns natürlich nicht entmutigen und haben eine neue IFG-Anfrage zu den Programmen RAMPART‑A und WHARPDRIVE gestellt.)

    20. Juni 2014