Informationsfreiheit
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: Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht
: Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht Im Tagesspiegel schreibt Jost Müller-Neuhof über Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht.
Ein Gesetz ist am Ende nur wert, was sein Vollzug leisten kann. Viele schrecken schon zurück, wenn sie erfahren, dass für ihren IFG-Antrag Gebühren fällig werden. Dann kommt ein Ablehnungsbescheid, weil es laut Gesetz eine Fülle von Verweigerungsgründen gibt und die Behörden davon rituell Gebrauch machen. Für einen förmlichen Widerspruch fehlt Geduld, für eine Klage das Geld. So wichtig war’s dann doch nicht. Das IFG ist damit zu einer Spezialmaterie geworden. Politische Initiativen machen sich über ihre Gegner schlau, Anwälte, die etwa eine Staatshaftung einklagen wollen, Hobby-Aufklärer, die das als Sport betrachten; zuweilen Journalisten, die mit dem Stoff Recherchen unterfüttern. Doch das behördliche Verfahren dauert. Und den Weg durch drei Instanzen über zwei bis vier Jahre gehen im Streitfall die wenigsten. Hinzu kommt, dass Gerichte in abgelehnten IFG-Anfragen keinen Eilfall erkennen möchten, der zu einem verkürzten Prozess berechtigen würde. Weniges bleibt so interessant, dass darum langer Kampf lohnen würde.
Dazu passt auch der #31c3-Vortrag „IFG – Mit freundlichen Grüßen“ von Stefan Wehrmeyer.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist für die IT-Sicherheit in Deutschland zuständig – ihre Fähigkeiten und Arbeitsmethoden sollen aber geheim bleiben. Mit dieser Begründung verweigert die Behörde die Selbstauskunft, ob Vodafone Daten ins Ausland leitet. Laut Medienberichten war das BSI unzufrieden mit der Antwort des Konzerns, da sie „keinen eindeutigen Schluss zulässt“.
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören Wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat, darf nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde. Mit dieser Begründung lehnt das Auswärtige Amt die Herausgabe einer Verbalnote ab. Frontal 21 hatte berichtet, wie unter anderem die Firma Leonie in Stuttgart „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“ betreibt.
Vor zwei Monaten berichtete Frontal 21, dass das Auswärtige Amt 110 US-Firmen die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen in Deutschland gestattet hat. Darin wurde unter anderem die Verbalnote 603 gezeigt, mit dem Text:
In der Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA – der Verbalnote – heißt es: Die US-Firma Leonie, betreibe von Stuttgart aus „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“. Dabei werde „deutsches Recht eingehalten“, lässt sich die Bundesregierung von den USA zusichern.
Diese Verbalnote wollten wir haben und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt. Das wurde zunmächst abgelehnt, weil es davon nur einen Entwurf gibt. Also haben wir den Entwurf nochmal angefragt. Jetzt kam diese Ablehnung: eine Auskunft könnte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“ haben.
Durch eine Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote im Rahmen eines IFG-Antrags würde das Vertrauen der amerikanischen Botschaft, ihre Korrespondenz mittels Verbalnote werde vom Auswärtigen Amt vertraulich behandelt werden, nachhaltig gestört. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Dokument um einen bloßen Entwurf handelt, der noch zur internen Abstimmung und Prüfung vorgesehen war. Wenn und falls ausgehend von einem übermittelten Entwurf Einigkeit erzielt werden kann und es zu einem Notenwechsel nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut kommt, wird der Notenwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist dann für jedermann öffentlich zugänglich. Die Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote Nr. 603 würde das im diplomatischen Verkehr anerkannte Vertrauen unterlaufen und dadurch nachteilige Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdigen Partner in den internationalen Beziehungen haben.
Die Allgemeinheit der Ablehnung verwundert:
Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten anderer Staaten sowie insbesondere deren Entwürfe vertraulich zu behandeln und deren Inhalt unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen.
Im September haben wir alle Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen ebenfalls per IFG erhalten und veröffentlicht. Dass das jetzt nicht geht, heißt nur, dass das politisch einfach nicht gewollt ist.
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: Wir brauchen transparente Vergaben und offene öffentliche Verträge
: Wir brauchen transparente Vergaben und offene öffentliche Verträge Der Beitrag von André über die, äh, gute Auftragslage von CSC in der deutschen Bundesverwaltung für 2015 und danach, zeigt als gutes Negativbeispiel, wie wichtig eine transaprente Verwaltung in einer Demokratie ist. Dem Originaltext der zitierten internen Emails ist auch zu entnehmen, wieviel und in welchen Bereichen CSC nächstes Jahr verdient. Dass die Bereiche sensitiv sind ist unbenommen. Dass auch die Beträge hoch sind – unter einer Million gibt’s nix; Gesamtvolumen „höherer zweistelliger Millionenbetrag“ – nimmt man schon als gegeben hin. IT für die Verwaltung hat schon immer viel gekostet.
Es fehlt an Transparenz – nicht nur, aber gerade bei diesem heiklen Thema, das durch die Enthüllungen von Edward Snowden (Filmtip „CitizenFour“) und dem demonstrativen Nichtstun der Bundesregierung (Filmtip „Das Leben der anderen“) viele Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verunsichert hat; viele fühlen sich fremden Mächten ausgeliefert und von den eigenen unbeschützt.
Ein effektives Gegenmittel wäre die komplette Offenlegung aller von der Öffentlichen Verwaltung abgeschlossenen Verträge. Grundsätzlich.
Der Gründe gibt es genug: Ganz allgemein sind es Steuergelder, und nicht wenige, die hier ausgegeben werden. Alle Jahre wieder, zuletzt 2012, übt auch der Bundesrechnungshof Kritik an der Ausgabepraxis des Bundes für IT (heise). Hinzu kommt, dass man es hier mit sehr sensitiven Bereichen zu tun hat. Warum findet die Diskussion, inwiefern eine amerikanische CSC als Grosskontraktor für die Bundesrepublik in diesen Bereichen noch haltbar ist, nicht öffentlich(er) statt? Soll eine Unterschrift eines CSC Managers unter einer Erklärung „Wir spionieren nicht.“ dieses Vertrauen zurückholen? Kann bitte jemand, der ihre Mobilnummer hat, bei Frau Merkel nachfragen, ob das tatsächlich so gemeint sei? (Aber nicht alle gleichzeitig.)
Was wir brauchen sind offene öffentliche Verträge.
Open contracting steht für bessere Transparenz und Beteiligung im öffentlichen Beschaffungswesen, von der Ausschreibung bis zur Vertragserfüllung. Open Contracting (OC) ist auch der Name einer internationalen Initiative, die von verschiedenen Organisationen getragen wird, u.a. Oxfam, der Weltbank und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. OC hat bereits Prinzipien formuliert, wie das Offenheitsprinzip in das öffentliche Vertragswesen integriert werden soll. Vor wenigen Wochen kam noch Version 1.0 des Open Contracting Data Standard hinzu:
The Open Contracting Data Standard (OCDS) sets out key documents and data that should be published at each stage of a contracting process. The Standard is backed up by a fully documented open data specification that describes the data fields and structures that publishers should use to increase the accessibility, usability and interoperability of their disclosures. (Quelle)Ein Lichtblick in der dunklen Jahreszeit? Die G8 Open Data Charta listet wertvolle Datensätze auf und unter Finanzen/Verträge findet man: Transaction spend, contracts let, call for tender, future tenders, local budget, national budget (planned and spent) – also: Ausgabentransaktionen, erteilte Aufträge/Verträge, Ausschreibungen, zukünftige Ausschreibungen, lokale und nationale Budgets (geplant sowie effektiv). Das wichtige Themenfeld öffentliche Verträge wird also berücksichtigt. Der Nationale Aktionsplan Open Data (link) mit dem die Bundesregierung die G8 Open Data Charta umsetzen will, enthält keinerlei solcher Angaben. Das Wort „Vertrag“ taucht im ganzen Dokument nicht auf und das Wort „Beschaffung“ nur in dem Zusammenhang, dass bei der Beschaffung von IT-Systemen zukünftig Open Data Anforderungen zu berücksichtigen seien.
Oder will man etwa der NSA die Daten bald auch als Open Data liefern? Das wäre eine schöne Bescherung.
UPDATE 12.12.2014 14:30: Ein aktuelles und thematisch passendes Beispiel, wie wertvoll ein öffentliches Beschaffungsregister ist: Für geheimerkrieg.de greifen die SZ und der NDR auf das „Federal Procurement Data System“ der USA zu. Gut gemachte Website!
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Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde
Sitz der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei seinem Kontrollbesuch in Bad Aibling erfahren hat, bleibt geheim. Die Behörde seiner Nachfolgerin verweigerte zunächst unsere Informationsfreiheits-Anfrage und nun auch die Vermittlung. Immerhin will man die Entscheidung erneut prüfen – wenn der Vorgang abgeschlossen ist.
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: Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht
Wechsel angekündigt, aber nicht eingehalten: <a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Koalitionsvertrag-web.pdf">Koalitionsvertrag in BaWü</a>. : Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht Nach mehr als drei Jahren im Amt legt die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg endlich ein erstes Eckpunktpapier zum Informationsfreiheitsgesetz vor. Leider ist das mehr als dürftig, es zeigt sich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit. Das Hamburger Transparenzgesetz macht vor, wie es besser gehen kann.
Dieser Gastbeitrag von Arne Semsrott erscheint zeitgleich auf dem Blog von FragDenStaat.de.
Lange mussten wir auf einen ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Baden-Württemberg warten. Jetzt haben sich die grün-roten Regierungsfraktionen endlich auf ein Eckpunktpapier geeinigt – und das ist mehr als dürftig.
Denn anscheinend hat großer Widerstand aus dem SPD-geführten Innenministerium dazu geführt, dass sich Baden-Württemberg am acht Jahre alten Bundes-IFG orientiert – obwohl der Zug der Informationsfreiheit seitdem schon längst weiter gerollt ist. Das zeigt etwa das Transparenzgesetz der Parteikollegen aus dem Norden.
Stattdessen fällt Baden-Württemberg sogar teils hinter das Bundes-IFG zurück: So wird das IFG eine „Missbrauchsregelung“ enthalten, die „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ erhalten soll. Ein klares Einfallstor für Missbrauch – durch die Verwaltung.
Das grundsätzliche Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit zeigt sich auch an der Gebührenregelung. Zwar schreiben die Fraktionen, dass eine Abschreckung durch Gebühren vermieden werden sollen. Gleichzeitig aber wird es eine Abschreckung durch Gebühren geben, weil Kommunen die Möglichkeit zur „vollen Kostendeckung“ über Auslagen erhalten. Kostenlose Anfragen soll es nur in „besonderen Einzelfällen“ geben. Alle anderen IFG-Länder sind fortschrittlicher: Da sind einfache Anfragen nämlich grundsätzlich kostenlos.
Zwar sollen löblicherweise, wie im Hamburger Transparenzgesetz vorgesehen, auch Unternehmen der öffentlichen Hand wie die Flughafen Stuttgart GmbH unter das IFG fallen. Gleichzeitig gibt es aber keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – um eine „Verschlechterung der Standortbedingungen für Wirtschaftsunternehmen in Baden-Württemberg“ zu vermeiden. Eine weitere Einladung zum Mauern bei IFG-Anfragen.
Schließlich schlägt das Eckpunktepapier vor, dass alle Kommunen zu einer proaktiven Informationspolitik verpflichtet werden sollen. Es darf aber bezweifelt werden, ob Kommunen glaubhaft zur Informationsfreiheit animiert werden können, wenn die Regierungsfraktionen selbst so skeptisch sind.
Für das Eckpunktepapier hat Grün-Rot nach der Wahl ganze drei Jahre gebraucht. Bleibt abzuwarten, ob das finale Gesetz noch vor der nächsten Landtagswahl 2016 das Licht der Welt erblickt.
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: Informationsfreiheitsgesetz: Leaken ist staatlich anerkannte öffentliche Zugänglichmachung
: Informationsfreiheitsgesetz: Leaken ist staatlich anerkannte öffentliche Zugänglichmachung
netzpolitik.org leakt einen Brief und das Bundeskanzleramt erklärt daraufhin, dieser sei nun öffentlich zugänglich und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine IFG Auskunft. Das bedeutet, öffentlich zugängliche Dokumente nach dem IFG, müssen nicht freiwillig veröffentlicht worden sein, sondern darunter fallen auch geleakte Dokumente.Dies ist ein Gastbeitrag von Malte Spitz, Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen.
Ablehnungen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kommen oft vor. Öffentliche Stellen warten auf den Widerspruch und notfalls auch auf das Gerichtsverfahren, bevor sie Auskunft erteilen. Am 15. November habe ich die Ablehnung zu einem IFG-Antrag an das Bundeskanzleramt erhalten. Es geht um Briefe von Kanzleramtsminister Altmaier an den Vorsitzenden des NSA/BND-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg und Bundestagspräsident Lammert. Mein Antrag wurde abgelehnt auf Basis von § 9 Abs. 3 IFG:
Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
In der Begründung der Ablehnung führt das Bundeskanzleramt aus:
Die von Ihnen erbetene Information kann sich jedermann in zumutbarer Weise kostenfrei im Internet beschaffen. Der Brief des Chef des Bundeskanzleramtes, Herrn Bundesminister Peter Altmaier, an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode, Herrn Professor Dr. Sensburg, ist öffentlich zugänglich und im vollen Wortlaut unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Der Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Professor Dr. Norbert Lammert ist im Wortlaut identisch.
Der ursprüngliche Brief von Altmaier ging nicht an netzpolitik.org, sondern an Sensburg und Lammert. Er landete über Umwege aber auf dem Schreibtisch von netzpolitik.org und wurde von ihnen öffentlich gemacht. Man kann also davon sprechen, der Brief von Altmaier wurde weitergegeben und netzpolitik.org hat ihn geleakt. Zum einen freut es mich, dass mit der Ablehnung zu meinem IFG-Antrag die Echtheit des Briefes wie er von netzpolitik.org veröffentlicht wurde, bestätigt wurde. Andererseits ist es schon kurios, dass jetzt das Bundeskanzleramt auf die geleakte Version verweist. Umso absurder wird es, dass Altmaier in dem Brief die Weitergabe und nicht-genehmigte Veröffentlichung von Dokumenten anprangert, auch wenn er dies für eingestufte Dokumente tut.
Mir wäre es deutlich lieber, dass die Bundesregierung von selbst Dokumente veröffentlicht und ein Transparenzgesetz einführt, was entsprechende Verfahren regelt.
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: Geheimschutz mit Five-Eyes-Staaten: Abkommen mit Australien, Kanada und Großbritannien jetzt online
: Geheimschutz mit Five-Eyes-Staaten: Abkommen mit Australien, Kanada und Großbritannien jetzt online Drei der fünf Geheimschutzabkommen der Bundesrepublik mit den Five Eyes Staaten sind jetzt online zugänglich. Das ist das Ergebnis einer Informationsfreiheits-Anfrage. Mit Neuseeland besteht demnach aktuell kein Abkommen, das mit den USA ist geheim.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim Vorgestern berichteten Spiegel, Tagesschau und Süddeutsche, dass der BND 4,5 Millionen Euro für Zero-Day-Exploits ausgeben will. Wir haben mal eine Informationsfreiheits-Anfrage nach Informationen zu diesem Projekt „Nitidezza“ gestellt. Jetzt haben wir unsere mit 18 Stunden bisher schnellste Ablehnung erhalten:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. […]
Eine Auskunft zum Projekt „Nitidezza“ wird daher nicht erteilt.
Dass der Bundesnachrichtendienst beim IFG nicht mitmachen will, haben wir und FragDenStaat.de an dieser Stelle bereits kritisiert. Immerhin sagt man uns diesmal nicht, wir sollen aufhören zu nerven. Werden wir auch nicht.
Und wir nehmen selbstverständlich auch weiterhin Informationen über die üblichen Kanäle entgegen.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen
Recherchiert Streusand: Gebäude des Bundesrechnungshofs in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen Statt uns ein per Informationsfreiheits-Gesetz angefragtes Dokument zu geben, sollen wir es aus dem Netz nehmen. Das ist allen Ernstes die Antwort des Bundesrechnungshofs auf unsere Anfrage zu seinem Bericht zur IT-Konsolidierung des Bundes. Wir bedanken uns für die Bestätigung der Echtheit – und spiegeln das PDF an dieser Stelle.
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: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen
: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen Der Bundesnachrichtendienst verweigert konsequent, auf Informationsfreiheits-Anfragen zu antworten. Das mag formell korrekt sein – inhaltlich ist es aber oft Unsinn. Die Ausnahme für Nachrichtendienste im IFG gehört abgeschafft.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten
580 oder 1,3 Milliarden? : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten Was der Bundesdatenschutzbeauftragte in der BND-Abhörstation Bad Aibling erfahren hat ist geheim, ein Bekanntwerden hätte würde die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik beschädigen. Mit dieser Begründung wird unsere IFG-Anfrage zum Kontrollbesuch abgelehnt. Dabei ist die Behörde auch für die Informationsfreiheit zuständig.
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: Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt. : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven
Auf der Webseite verspricht man "<a href="http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Einblicke_node.html">Einblick in das Innenleben des BND</a>". Es gibt aber keine. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der BND beantwortet gar keine Anfragen, wir sollen aufhören zu nerven Der Bundesnachrichtendienst meint weiterhin, dass das Informationsfreiheitsgesetz für ihn nicht gilt. Mit dieser Begründung wurde unsere Anfrage nach einem Projekt der Datenschutzbeauftragten abgewiesen. Dabei versprach BND-Präsident Schindler: „Wir brauchen mehr Transparenz!“
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Ausschreibung und Angebot über Gamma FinSpy sind geheim
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Ausschreibung und Angebot über Gamma FinSpy sind geheim Die vertraglichen Details zur Anschaffung des Staatstrojaners Gamma FinFisher/FinSpy sind geheim und sollen es auch bleiben. Mit dieser Begründung verweigert das Beschaffungsamt die Herausgabe der Ausschreibung und des Angebots von Elaman, die zu einem Vertrag geführt haben. Wir wehren uns gegen gegen die Entscheidung.
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: Ratgeber von CORRECT!V: Behörden zur Auskunft zwingen
: Ratgeber von CORRECT!V: Behörden zur Auskunft zwingen Jeder Mensch, der schon einmal eine Informationsfreiheitsanfrage gestellt hat oder anderweitig Auskünfte von Behörden und Ämtern erfragt hat, weiß, wie schnell man mit einer Ausrede abgespeist wird. Auch wir bekommen regelmäßig Ablehnungen, von denen wir die schönsten veröffentlichen. Das Recherche-Kollektiv CORRECT!V hat nun einen Ratgeber herausgebracht, der Hilfe beim Durchdringen der Mauer aus Schweigen bieten soll.
Wie stellt man eine IFG-Anfrage, was muss man beachten? Welche Ausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz gibt es und wie kann man Widerspruch einlegen?
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Prüfbericht von Gamma FinSpy beim BKA ist geheim, weil geheim
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Informationsfreiheits-Ablehnung: Prüfbericht von Gamma FinSpy beim BKA ist geheim, weil geheim Der deutsche Staatstrojaner FinFisher/FinSpy darf in einer alten Version nicht vom Bundeskriminalamt eingesetzt werden, die Gründe sind aber geheim. Mit dieser Begründung verweigert das BKA die Herausgabe des Prüfberichts. Die NSA-nahe Firma CSC hatte festgestellt, dass FinSpy Version 4.20 gegen deutsches Recht verstößt, also wird einfach eine neue Version nochmal probiert.
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: Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen: „mit ausgezeichneter Hochachtung“
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen: „mit ausgezeichneter Hochachtung“ Anfang August berichteten wir über ein diplomatisches Rundschreiben des Auswärtigen Amts, in dem dieses nach dem „Personal von Nachrichtendiensten“ anderer Staaten fragt. Da wir diese Rundnote mit der Nummer „17/2014“ erhalten und veröffentlicht haben, haben wir gleich mal noch die Rundnoten 1 bis 16 dieses Jahres angefordert.
Diese haben wir jetzt erhalten und veröffentlichen sie an dieser Stelle:
- 01 (2014–01–15): Der Empfang der Frau Bundeskanzlerin kann leider nicht am 29. Januar 2014 stattfinden
- 02 (2014–02–17): Bitte um Vorlage der Personalbestandslisten gemäß Ziffer 1.7 der Protokollrichtlinien vom O1. Januar 2013
- 03 (2014–06–27): Hinweis auf Verfahrensvereinheitlichung und Vereinfachung in Bezug auf die Ausstellung von Protokollausweisen
- 04 (2014–02–28): Die diesjährige Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten wird am Montag, dem 26. Mai stattfinden
- 05 (2014–04–07): Hinweis auf Regelungen zum Umgang mit persönlichen Geschenken‚ Belohnungen und sonstigen Vorteilen
- 06 (2014–04–08): Einladung zur Feierstunde anlässlich des 65. Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai
- 07 (2014–04–14): Einladung der Frau Bundeskanzlerin zu einem Empfang für das Diplomatische Korps am 11. Juni im Schloss Meseberg
- 08 (2014–04–23): Einladung zur Unterrichtung über das Energiekonzept („Energiewende“) am 05. Mai im Auswärtigen Amt
- 09 (2014–05–14): Erinnerung an die Vorlage der Personalbestandslisten, siehe Rundnote 2
- 10 (2014–05–19): Besuchsprogramm für die Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten am 26. Mai
- 11 (2014–06–04): Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkrieges am 3. Juli
- 12 (2014–06–06): Mitteilung der aktuellen Kontaktpersonen im Referat VN09
- 13 (2014–06–16): Hinweis, unter welchen Kriterien volljährige Kinder als Familienangehörige anerkannt werden
- 14 (2014–07–11): Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des 75. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges am 10. September
- 15 (2014–07–14): Einladung zur Informationsveranstaltung („Debriefing“) nach Abschluss des „Petersberger Klimadialogs“ am 18. Juli im Auswärtigen Amt
Alles nichts weltbewegendes, aber ein kleiner Beitrag hin zur „maschinenlesbaren Regierung“. Und ein schöner Einblick in die Welt der Diplomatie, mit der Grussformel:
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Diplomatischen Missionen, Internationalen Organisationen und anderen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Leider ist das meine erste IFG-Anfrage, für die ich bezahlen soll. Eine Stunde gehobener Dienst mit Stundenlohn 45 Euro wird mir berechnet. Falls ihr zu diesen Kosten beitragen wollt, freuen wir uns über eine Spende.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden etwaiger Überwachungslücken gefährdet innere Sicherheit
Hat Alternativen zur Quellen-TKÜ erforschft: Flyer der Firma ESG. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bekanntwerden etwaiger Überwachungslücken gefährdet innere Sicherheit Eine von der Regierung beauftragte Studie über Alternativen zur Quellen-TKÜ bleibt geheim. Das Innenministerium lehnte gleich drei Informationsfreiheits-Anfragen zum Themenkomplex ab. Ein Bekanntwerden hätte nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste Die Organisation und Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste in Deutschland darf nicht bekannt werden. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt Einblick in die Antworten ausländischer Botschaften, auf die Bitte, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden.