Vor zwei Jahren hat das Bundeskriminalamt den international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy für 150.000 Euro gekauft. Jetzt haben wie die Aktenzeichen für die Vergabeunterlagen der Ausschreibung und das Angebot der Firma Elaman erhalten und haben diese beiden Dokumente per Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Diese hat das Beschaffungsamt nun abgelehnt. Zur Ausschreibung: (Hervorhebungen von uns)
Die Übersendung des beantragten Dokumentes wird Ihnen verwehrt, da die Vergabeunterlagen als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 SÜG in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) vom 31.03.2006 eingestuft wurden und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Und zum Angebot:
Die Übersendung des beantragten Dokumentes wird Ihnen verwehrt, da nach § 14 Abs. 3 VOL/A Angebote und deren Anlagen auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind.
Auf deutsch: es ist geheim, weil geheim. Das sehen wir nicht ein. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Anforderungen die Behörden an Überwachungstechnologien stellen, vor allem nach dem Desaster mit dem DigiTask-Trojaner und der versprochenen „totalen Transparenz und Aufklärung“. Daher haben wir Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt und die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten.
