Die Datenschutzbeauftragte des BND sagte vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss:
Ein Schwerpunkt meiner Beratung ist aktuell bei der Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA). Das Thema Datenschutz ist hier nicht in allen Bereichen in erforderlichem Maße präsent. Daher habe ich ein neues Projekt gestartet: „Datenlandschaft Abteilung Technische Aufklärung“.
Darüber wollten wir mehr erfahren und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage nach weiteren Informationen gestellt. Das wurde jetzt abgelehnt:
in Bantwortung (sic!) Ihrer o.g. E‑Mail teilen wir Ihnen mit, dass ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG auf Grund der Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG gegenüber dem Bundesnachrichtendienst nicht besteht. Dies hatten wir Ihnen bereits mit E‑Mail vom 12.06.2014 mitgeteilt. […]
Wir bitten daher von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen.
Bisher hatten wir nach dem Memorandum of Agreement mit der NSA und dem Auftragsprofil der Bundesregierung gefragt, was ebenfalls pauschal abgelehnt wurde.
Einerseits ist der Paragraf Schutz von besonderen öffentlichen Belangen im Informationsfreiheitsgesetz recht deutlich:
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, […]
8. gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
Andererseits ist es unverständlich, warum staatliche Institutionen überhaupt keine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit haben sollen, vor allem wenn diese gleichzeitig die Privatsphäre fast aller Menschen der Erde als Freiwild betrachten.
Stefan Wehrmeyer, Projektleiter bei FragDenStaat.de erklärt dazu gegenüber netzpolitik.org:
Gerade im Hinblick auf die NSU-Affäre und die digitale Komplettüberwachung ist es nicht mehr haltbar, dass die deutschen Geheimdienste von Auskunftsansprüchen ausgenommen sind.
Im letzten Jahr verkündete BND-Präsident Gerhard Schindler:
Wir brauchen mehr Transparenz – nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft. Die Diskussion über die Zusammenarbeit des BND mit der NSA hat leider mehr als deutlich gezeigt, dass in der Bevölkerung, in den Medien, in der Politik teilweise völlig falsche Vorstellungen darüber existieren, wie wir arbeiten und warum wir es tun.
Da hilft kein Jammern und auch keine Medienschelte, sondern wir müssen selbstkritisch feststellen, dass es uns bislang offensichtlich nicht gelungen ist, die Grundlagen unserer Tätigkeit, die Art und Weise unserer Tätigkeit und den Zweck unserer Tätigkeit hinreichend in die Gesellschaft hinein zu vermitteln.
Unser Ziel, mein Ziel muss daher sein, den BND durch mehr Transparenz als das zu zeigen, was er ist, nämlich als modernen Dienstleister, der fest verankert in der Gesellschaft, täglich auf hohem Niveau Hintergrundberichterstattung für die Entscheidungsträger in Regierung und Parlament liefert.
Ich weiß, mehr Transparenz ist eine Herausforderung für einen Nachrichtendienst, aber ich bin mir sicher, sie ist möglich.
Und wo ist diese Transparenz? Wir bieten gerne unsere Hilfe an und verweisen auf unsere Kontaktmöglichkeiten.
