Vor genau einem Monat berichteten NDR, WDR und Süddeutsche:
In den Dokumenten, die Markus R. an die CIA gegeben hat, findet sich ein weiteres sehr brisantes Papier, eines der am strengsten gehüteten Geheimnisse – nicht einmal das Parlamentarische Kontrollgremium hat es bislang sehen dürfen: das „Auftragsprofil der Bundesregierung“ für den deutschen Geheimdienst.
Das wollten wir natürlich sehen und haben es nach Informationsfreiheitsgesetz angefragt, bei gleich drei Stellen.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilte uns mit, es liege ihm nicht vor, wir sollten doch mal bei „Bundeskanzleramt und BND“ nachfragen.
Bereits im August berichteten wir (mal wieder), dass der Bundesnachrichtendienst grundsätzlich nicht auf IFG-Anfragen antworten will:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang.
Und das Bundeskanzleramt behauptet:
Der gesetzliche Auftrag des BND zur Beschaffung von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind, wird thematisch und regional durch das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) konkretisiert. Das APB gliedert sich hierzu in die Bereiche Themen und Staaten und gibt so die jeweiligen Aufklärungsschwerpunkte für den BND vor. Die Offenlegung dieser Informationen ist geeignet, die Informationsgewinnung durch den Bundesnachrichtendienst in hohem Maße zu beeinträchtigen und auf diese Weise der Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes insgesamt schweren Schaden zuzufügen. Dies führte zu einer Gefährdung oder zumindest Beeinträchtigung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands.
Wenn bekannt wird, was der BND tun soll, kann er nicht mehr funktionieren. Besser kann man nicht ausdrücken, dass Geheimdienste demokratisch nicht kontrollierbar sind.
