Der Bundesnachrichtendienst hat ja vor kurzem eine „Transparenzoffensive“ gestartet (also: Schilder an Orten anbringen, die eh schon auf Wikipedia stehen). In der Praxis ist alles wie gehabt – Transparenz ist beim Auslandsgeheimdienst unerwünscht.
Nachdem bekannt wurde, dass der BND Facebook und Blogs in Echtzeit überwachen will, haben wir eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt, in der wir alle Dokumente zum Projekt „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ erbeten. Die Antwort:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen.
Eine Auskunft bzw. Übersendung von Dokumenten zu dem von Ihnen angesprochenen Themenbereich ist daher nicht möglich.
Und nachdem gestern bekannt wurde, dass der BND daran beteiligt ist, mit der NSA internationale Glasfaserkabel abzuschnorcheln, haben wir eine Anfrage an die Pressestelle geschickt. Diesmal war die Antwort:
Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Aspekten seiner operativen Arbeit ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und gegenüber den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages Stellung.
Ihre Fragen können wir deshalb nicht beantworten.
Danke für die „Transparenzoffensive“.
(Wir lassen uns natürlich nicht entmutigen und haben eine neue IFG-Anfrage zu den Programmen RAMPART‑A und WHARPDRIVE gestellt.)
