Informationsfreiheit
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Trojaner-Leitfaden: Wir enthüllen die IT-Empfehlungen, die das BSI aus Rücksicht auf das BKA geheim hielt
Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. Trojaner-Leitfaden: Wir enthüllen die IT-Empfehlungen, die das BSI aus Rücksicht auf das BKA geheim hielt Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen Leitfaden erstellt, wie man sich gegen gezielte Schadprogramme schützen kann. Weil das BSI zur selben Zeit das Bundeskriminalamt bei der Programmierung des Staatstrojaners unterstützte, wurde das Dokument „nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht“. Wir veröffentlichen jetzt das acht Jahre lang geheim gehaltene Papier.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Über Freihandelsabkommen TTIP reden verboten, Begründung lesen auch
Protest gegen TTIP in Berlin. Bild: <a href="http://www.mehr-demokratie.de/">Mehr Demokratie e.V.</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Über Freihandelsabkommen TTIP reden verboten, Begründung lesen auch Der Bundestag will Städten und Gemeinden verbieten, sich zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu äußern, aber die Begründung nicht veröffentlichen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wollen das Gutachten nicht nach Informationsfreiheitsgesetz herausgeben. Ein Gericht hatte diese Rechtsauffassung begestritten, aber die Bundesregierung hat Berufung eingelegt.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Innenministerium verweigert BSI-Trojaner-Dokumente, bestätigt Echtheit
Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. Informationsfreiheits-Ablehnung: Innenministerium verweigert BSI-Trojaner-Dokumente, bestätigt Echtheit Das Innenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Entwicklung des Staatstrojaners aktiv unterstützt hat. Eine Herausgabe der von uns veröffentlichten Dokumente wird aber verweigert, diese seien geheim und Teil des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Immerhin ist damit die Echtheit der Dokumente offiziell bestätigt.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort Das Bundeskanzleramt verweigert die Herausgabe eines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten kurz nach Beginn der Snowden-Enthüllungen. Peter Schaar hatte wiederholt Informationen über die Überwachungsprogramme und die deutsche Zusammenarbeit angefordert – und wurde zunächst einfach ignoriert. Andere Ministerien haben uns ihre Antworten übermittelt, leider ohne erkennbaren Aufklärungswillen.
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IFG-WTF: Das Innenministerium schickt uns eine CD mit einer EXE-Datei, die wir ausführen sollen
(Für die Jüngeren unter den Leser/innen: Das ist ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_Disc">optisches Speichermedium</a> aus dem letzten Jahrtausend. Euer iDevice hat dafür gar kein Lesegerät mehr.) IFG-WTF: Das Innenministerium schickt uns eine CD mit einer EXE-Datei, die wir ausführen sollen Das Innenministerium hat uns eine CD geschickt, mit „einer selbstentpackenden EXE-Datei, die auf jedem Windows-Betriebssystem ausgeführt werden kann“. Angefordert hatten wir einen Satz E‑Mails zwischen dem Ministerium und Lobbyisten zur EU-Datenschutzreform, die der Spiegel ebenfalls per Informationsfreiheitsgesetz erhielt. Ausführen werden wir die EXE-Datei aber sicher nicht.
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: IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen. Praktischerweise können hier direkt die großen Lobbys der Telekom-Industrie dem Verkehrsministerium ihre Wünsche aufschreiben. Die Schnittchen zahlt der Steuerzahler.
Wir wollten etwas mehr über die Arbeit der Netzallianz erfahren und haben per Informationsfreiheitsgesetzanfrage Protokolle und Kosten angefragt. Die Antwort ist jetzt gekommen (PDF). Zuerst zum Erfolg der Netzallianz:
Der Minister konnte bei diesem Treffen die Unternehmen davon überzeugen, die Breitbandziele der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s, mitzutragen.
Herzlichen Glückwunsch! 50 MBit/s bis 2018 in ganz Deutschland! Dabei wurde leider die Hoffnung auf unambitionierten Breitbandausbau gegen die Netzneutralität eingetauscht.
Die Kosten der „Netzallianz Digitales Deutschland“, für Logo, Key Visual, Kursbuch, Catering sowie Ausstattung, Veranstaltungstechnik, Personal für drei High-Level- und sechs Sherpa-Sitzungen belaufen sich auf insgesamt rund 39.300 Euro.
Leider konnte man uns keine Protokolle mitschicken. Denn:
Da es sich bei der „Netzallianz Digitales Deutschland“ um einen hochrangigen und vertraulichen Meinungsaustausch der Teilnehmer handelt, werden bewusst keine Protokolle erstellt. Die Öffentlichkeit wird aber durch Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, das Kursbuch und weitere Veröffentlichungen, die Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden können, informiert.
Das ist aber ein freundlicher Service des BMVI für die teilnehmenden Unternehmen, die hier auf höchster Ebene lobbyieren dürfen und dafür vor zuviel Öffentlichkeit geschützt werden. Ich hab mal eine neue IFG-Anfrage gestellt und explizit sämtliche Korrespondenz im Rahmen der Netzallianz angefragt und lass mich mal überraschen, wie die Antwort ausfallen wird.
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: Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“
: Berliner Datenschutzbericht: Neues Polizeigesetz ist „verfassungsrechtlich bedenklich“ Vor kurzem stellte der langjährige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Jahresbericht 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Dabei wurde deutlich, dass auch in der Hauptstadt an diversen Stellen erhebliche Risiken für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bestehen bzw. drohen. Dieser Artikel soll einige Fälle exemplarisch zusammenfassen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich „Inneres und Justiz“ liegt. Interessierten LeserInnen sei neben dem eigentlichen Dokument auch die regelmäßige Lektüre der verschiedenen Datenschutzberichte empfohlen.
Dies ist ein Gastbeitrag von Hanns Suchi.
Ein Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Beauftragten lag 2014 bei den sogenannten „gemeinsamen Terrorabwehrzentren“ (GTAZ und GETZ), die mittlerweile die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien (BKA, Europol, Bundes- und Landespolizeien), Geheimdiensten (BfV, BND, MAD, LfVs) und weiteren Behörden (GBA, ZKA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf informationeller Ebene erheblich prägen. Dabei stellte er im Rahmen seiner Prüfung u.a. fest, dass hierfür gar „keine gesetzlichen Organisationsregelungen“ oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen getroffen seien. Das führe dann dazu, dass der dort stattfindende Datenaustausch das Trennungsgebot und andere verfassungsrechtliche Garantien erodiert, weil die fachgesetzlichen Datenschutzvorschriften für ein solches „Feilbieten“ von Informationen nicht ausgelegt seien. Als Beispiel nennt der Beauftragte die bestehenden Übermittlungspflichten für „Delikte der Allgemeinkriminalität (z.B. Diebstahl oder Sachbeschädigung)“, wenn sie „nur einen sehr entfernten Zusammenhang mit den Staatsschutzdelikten“ aufweisen. Seine abschließende Bewertung der Praxis der Berliner Polizei- und Geheimdienstbehörden steht zwar noch aus, soll aber noch in diesem Jahr erfolgen.
Als weiterer Schwerpunkt wurde der Schutz von Mandatsgeheimnissen im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete genannt. Konkreter Anlass waren die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Justizsenator, der zugleich als Rechtsanwalt und Notar tätig gewesen ist. In dessen Kanzleigemeinschaft waren von der Staatsanwaltschaft erhebliche Aktenbestände beschlagnahmt worden, wobei offenbar auch Unterlagen von anderen Berufsgeheimnisträgern betroffen waren, die nicht Ziel des eigentlichen Durchsuchungsbeschlusses waren. Eine ähnliche Problematik gibt es nach Aussage von Dr. Dix auch bei Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, die ihren Beruf ebenfalls zusammen mit anderen in Praxisgemeinschaften ausüben.
Das derzeit im Abgeordnetenhaus beratene Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) wird vom Beauftragten als „verfassungsrechtlich bedenklich“ eingeschätzt. Mit dieser Änderung soll die automatische Kennzeichenfahndung durch die Polizei sowie eine erweiterte Datenübermittlung von der Polizei an die Geheimdienste im Rahmen der so genannten Anti-Terrordatei (ATD) bzw. der Rechtsextremismusdatei (RED) erlaubt werden. Bei letzterer steht insbesondere die Meldung von „Kontaktpersonen“ in der Kritik des Datenschutzbeauftragten, da diese meist von einem „Terrorismusbezug der Hauptperson“ nichts ahnen und damit aber selbst von weiteren Überwachungsmaßnahmen betroffen sein könnten.
Auch die „Novelle zum Bundesmeldegesetz“ stößt auf erhebliche Kritik: Dort soll nämlich ein einmaliger Meldedatenabgleich personenbezogener Daten von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften sowie deren Familienangehörigen verankert werden, was natürlich den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Erforderlichkeit widerspricht. Schließlich erheben diese Religionsgemeinschaften selbst umfangreich Daten von ihren Mitgliedern, so dass die geplante stichtagsbezogene Übermittlung des Gesamtbestandes mithin entbehrlich erscheint. Außerdem erhalten die Religionsgemeinschaften bereits heute umfangreiche Aktualisierungsmeldungen, sobald eines ihrer Mitglieder umzieht. Bereits bei der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung hatte es einen solchen Meldedatenabgleich gegeben, so dass viele Menschen ohne Zahlungspflicht in den Fokus der Gebühreneinzugsstellen (GEZ) geraten sind.
Die Auffassung des Datenschutzbeauftragten zur „Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank (VDB)“ ist ambivalent: Eine Diskussion im Abgeordnetenhaus zu dieser seit über 10 Jahren bestehenden langjährigen Erfassung von AnmelderInnen politischer Versammlungen war erst durch einen Artikel auf netzpolitik.org ins Rollen gekommen. Darin war auch aufgezeigt, dass die Auskunftsrechte der Betroffenen von der Berliner Polizei jahrelang missachtet worden waren. Im Jahresbericht 2014 wird dieser Punkt nun endlich kritisiert, stellt jedoch nur eine besonders eklatante Komponente dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsspeicherung dar. Der Datenschutzbeauftragte regt zwar ein differenziertes Löschkonzept und kürzere Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten an, hält die Veranstaltungsdatenbank aber nicht für „per se unrechtmäßig“. Damit bleiben allerdings Einschüchterungs- und Abschreckungseffekte (chilling effects) hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit weitgehend unberücksichtigt, denn für jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel besteht hierzulande eine Anzeigepflicht (vgl. § 14 VersammlG). Wer befürchtet, durch seine politische Betätigung oder sein gesellschaftliches Engagement jahrelang in polizeilichen Datenbanken erfasst zu werden, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts in Berlin verzichten.
Ein besonders erschreckender Fall von Überwachung und Datenerfassung wird im Zusammenhang mit Asylsuchenden thematisiert: In einem Neuköllner Wohnheim wurde der „Heimausweis“ der BewohnerInnen bei jedem Betreten/Verlassen des Geländes gescannt und diese Informationen zusammen mit einem Zeitstempel gespeichert, so dass ein lückenloses Bewegungsprofil entstand. Diese Daten waren durch die Heimleitung zehn Jahre lang einsehbar, was der Datenschutzbeauftragte als „unzulässig“ erachtete. Durch den Betreiber wurde dieser massive Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (u.a. aus der Menschenwürde des Art. 1 GG abgeleitet) damit gerechtfertigt, dass für jede Person entsprechende Unterbringungsleistungen mit dem Land Berlin abgerechnet werden müssen. Jedoch ist dafür eigentlich nur eine banale Aufstellung erforderlich, an wievielen Tagen die jeweiligen BewohnerInnen im Wohnheim untergebracht worden sind. Die Totalerfassung der Bewegungen der Asylsuchenden passt in das stigmatisierende Bild, welches Berlin diesen Menschen oft auch an anderen Stellen entgegenbringt. Außerdem wurde ebenfalls von allen BesucherInnen protokolliert, wer wann zu wem wollte. Auch diese Informationen wurden durch den Betreiber zu lange gespeichert und nur unregelmäßig gelöscht. Hier konnte der Beauftragte durchsetzen, dass diese Daten zukünftig beim Verlassen des Wohnheims wieder gelöscht werden. Zusätzlich waren in den Fluren des Gebäudes und vereinzelt im Hofbereich insgesamt noch 33 Videokameras installiert, deren Betrieb mit Sachbeschädigungen, Überfällen und Diebstählen begründet wurde. Da es aber seit einiger Zeit zu keinen solchen Vorfällen mehr kam, müssten die Überwachungskameras demnächst eigentlich abgeschaltet werden.
Ein längerer Abschnitt beschäftigt sich mit dem Polizeiarbeitsplatz in der BVG-Sicherheitsleitstelle, worüber die BeamtInnen auf die umfangreichen Videoüberwachungsanlagen der BVG zugreifen können. Dabei gibt es zwei Differenzierungen: Nach Eingang einer Meldung zu einer „Straftat auf einem U‑Bahnhof“ wird durch BVG-Personal der Zugriff auf die betreffende Live-Videosequenz gewährt. Die Bilder sollen vermeintlich zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort und zur Koordinierung von Maßnahmen dienen. Diese anlassbezogene Variante kommt dann auch bei „Sondereinsätzen und Großlagen, z.B. Demonstrationen“ zum Einsatz, wobei die Nutzung dabei auf Grundlage der einschlägigen Gesetze (ASOG, VersammlG, StPO) erfolgen solle. Hingegen haben die BeamtInnen bei der anlassunabhängigen Videoüberwachung „uneingeschränkten Zugriff auf die Live-Bilder ausgewählter U‑Bahnhöfe, die als kriminalitätsbelastete Schwerpunktbahnhöfe gelten“. Solche Orte werden in Berlin geheim gehalten und nur im sogenannten „Kriminalitätslagebild“ vermerkt. Eine Datenspeicherung durch die Polizei soll angeblich nicht erfolgen.
Kurz nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen fanden bei den Geheimdiensten umfangreiche Vernichtungsaktionen von Akten statt. In Berlin führte eine Verwechslung von Kartons zu dieser Behinderung der Aufklärungsarbeit von Untersuchungsausschüssen und Gerichten. Schließlich musste sogar die Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes wegen dieser Eigenmächtigkeiten von ihrem Amt zurücktreten. Im Zuge dieser Skandale kam es dann zur Einleitung verschiedener Löschmoratorien bei den Berliner Sicherheitsbehörden, für deren Fortsetzung der Datenschutzbeauftragte allerdings die „Verabschiedung eines Einzelfallgesetzes“ für „vorzugswürdig“ erachtet. Bisher unbekannt war jedoch, dass es auch im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses zu einem Löschmoratorium kam, infolge dessen „zu löschende personenbezogene Daten weiter entgegen der Rechtslage aufgehoben werden sollten“. Dafür hat Dr. Dix keine Zustimmung erteilt, da der Bundestagsuntersuchungsausschuss den Berliner Geheimdienst überhaupt nicht um die Übermittlung von Daten gebeten hatte.
Eine skurrile Mitteilung betrifft die Kontrolle auf elektronisches Doping beim Schach. Der Deutsche Schachbund e.V. hatte den SpielerInnen der 2. Bundesliga eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt, in der sie sich „auch ohne Anfangsverdacht mit der Überprüfung ihrer elektronischen Geräte einverstanden“ erklären mussten. Die datenschutzrechtliche Problematik einer solchen Durchsuchung von privaten Geräten war dem Schachbund offenbar nicht bewusst, weshalb der Datenschutzbeauftragte zu einer pragmatischen Lösung riet, dem generellen „Verbot des Beisichführens technischer Geräte während eines Turniers“.
Die Berliner Polizei hat 2014 mit der Öffentlichkeitsfahndung bei Facebook begonnen: Auf einer sogenannten „Fanpage“ werden zunächst „anonymisierte Fahndungshinweise“ veröffentlicht, die mögliche InteressentInnen sodann auf eine polizeieigene Seite verweisen (erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Fahndung im Rahmen der Muppet Show des BKA), auf der sich schließlich die personenbezogenen Informationen befinden. Die Datenschutzbeauftragten der Länder stehen einer solchen Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei skeptisch gegenüber, denn einmal im Internet veröffentlichte Fahndungsdaten lassen sich weltweit leicht auffinden und sind praktisch kaum noch zu löschen. Ein weiteres Problem stellen Mutmaßungen und Beleidigungen durch Kommentare dar, welche die Berliner Polizei durch eine „redaktionelle Betreuung ihrer Fanpage“ in den Griff bekommen will.
Eine erfreuliche Meldung zum Schluss: Auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hält nach dem Urteil des EuGH die ursprüngliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten rechtlich für nicht mehr durchführbar. Treffend wählte er deshalb im Jahresbericht als Zwischenüberschrift „Ende der Vorratsdatenspeicherung“ – ohne Fragezeichen. Leider hält selbst eine solch klare Aussage unsere uneinsichtigen Politiker, Branchenverbandspräsidenten und Polizeigewerkschaftsfunktionäre nicht von ihren verfassungsfeindlichen Bestrebungen ab.
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: Unverzüglich nach ein paar Monaten
#weilwirdichlieben - die BVG verschleppt IFG-Anfrage : Unverzüglich nach ein paar Monaten Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.
Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist – und zwar nicht nur bei aufwändigen Verfahren wie der Beteiligung Dritter, sondern auch bei einfachen Anfragen.
Das kann dann etwa so aussehen wie bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG): Die verschleppen seit über einem Jahr eine ihnen unangenehme IFG-Anfrage zu den Cross-Border-Leasing-Geschäften mit der US-Bank JP Morgan. Die dubiosen Geschäfte unter dem Ex-Finanzsenator Thilo Sarrazin hätten die BVG fast 150 Millionen Euro gekostet. In einem geheim gehaltenen Vergleich kam die BVG jedoch um die Zahlung einer solch großen Summe herum. In ihrer letzten Nachricht wollte die BVG sich bis Januar 2015 melden – passiert ist allerdings nichts.
Vorbildlich hingegen die Berliner Senatsverwaltung für Justiz: Die beantwortete eine Anfrage nach der Satzung der Westerwelle Foundation des Ex-Außenministers Guido Westerwelle unkompliziert nach nur zwei Stunden. Der Inhalt ist auch ganz interessant: Das Vermögen von Westerwelles Stiftung beträgt 100.000 Euro. An der Stiftung soll Ralph Dommermuth, Gründer von United Internet, beteiligt sein. Ursprünglich wollte die Westerwelle Foundation den Vermögensteil der Satzung wegen angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schwärzen lassen, wie der Berliner Datenschutzbeauftragte jüngst berichtete. Da sie dafür aber keine plausiblen Gründe liefern konnte, gab die Senatsverwaltung die Satzung letztlich ungeschwärzt frei.
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: Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz
: Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin. Nach der Einführung von proaktiven Veröffentlichungspflichten für die Verwaltungen in Hamburg und bald auch Rheinland-Pfalz trete der politische Prozess in Berlin aber noch auf der Stelle:
Ich hoffe dringend, dass Berlin auch dem Hamburger Beispiel folgt. […] Das Transparenzgesetz ist die Zukunft. Das ist die Richtung, in die man gehen muss.
2014 gingen beim Informationsfreiheits-Beauftragten für Berlin 46 IFG-Beschwerden von Bürgern ein, die etwa zu hohe Gebühren oder Zeitverzögerungen der Verwaltung beanstandeten. Die Behörde beschäftigte sich unter anderem mit einer Anfrage zu einem Bauvorhaben am Berliner Gleisdreieck.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“ Würde bekannt, wie der britische Geheimdienst deutschen Behörden und Geheimdienst-Untersuchungsausschuss droht, hätte das negative Auswirkungen auf die Beziehungen mit Großbritannien. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt die Herausgabe des scharf formulierten GCHQ-Briefs. Eigentlich will das Kanzleramt gar keine Dokumente des Ausschusses veröffentlichen.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen Der Vertrag zwischen BND und Telekom zur massenhaften Internet-Überwachung bei der Operation „Eikonal“ darf nicht bekannt werden, weil das den Untersuchungsausschuss beeinträchtigen würde. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt unsere IFG-Anfrage. Rechtlich haben wir wenig Erfolgsaussichten, praktisch ist das Argument absurd.
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: IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich
Visualisierung aller IFG-Anfragen an Bundesbehörden : IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 (pdf) veröffentlicht.
Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8.673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Das liegt aber vor allem am Bundesfinanzministerium, an das etwa 4.000 Anfragen mehr als im Vorjahr gestellt wurden. Wie das BMF auf Anfrage mitteilt, sind das vor allem serielle IFG-Anträge im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Insolvenzen.
Nimmt man das BMF aus der Rechnung, stieg die Antragszahl nur geringfügig um etwa 4 Prozent. Top-Anfragestellen sind mit 849 Anfragen das Wirtschaftsministerium mit seinem Geschäftsbereich und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 614 Anfragen.
Ein großer Teil der Anträge wurden ganz oder zumindest teilweise erfüllt. Beim Kanzleramt, dem Bundespräsidialamt und dem Bundesamt fällt jedoch die hohe Anzahl der Absagen auf: Die Behörden gaben nur einem Drittel oder weniger der IFG-Anträge statt.
Auch in einer weiteren Negativ-Statistik ist das Kanzleramt weit vorne: Wie auch das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium erhob es für jede sechste IFG-Anfrage Gebühren. Das Landwirtschaftsministerium bat inklusive seiner Behörden sogar ganze zwei Drittel der Anfragesteller zur Kasse.Dazu die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Anfrage:
Die Erfahrungen bei den Kontroll- und Beratungsbesuchen der BfDI in den Behörden zeigen, dass von der Festsetzung von Gebühren und Auslagen überwiegend sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und dass hohe Gebühren nur vereinzelt gefordert werden.
Die Statistik zeige, dass das IFG greife.
Bürgerinnen und Bürger machen rege von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch.
Im selben Zeitraum wurden über FragDenStaat.de übrigens 1.628 Anfragen an Bundesbehörden gestellt. Ignoriert man dabei die Serienanfragen ans Finanzministerium, würde das fast die Hälfte aller IFG-Anfragen ausmachen – wobei man davon ausgehen kann, dass die Behörden nicht alle Anfragen über FragDenStaat.de ordnungsgemäß registrieren.
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: Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab
: Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab
Die Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.Nach der so veröffentlichten IFG-Statistik für 2014 gingen bei den verschiedenen Verwaltungen 374 Anfragen ein, von denen etwa 60 Prozent zumindest teilweise beantwortet wurden. Wie in den Jahren zuvor gingen knapp die Hälfte aller Anfragen bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit seinen Finanzämtern ein.
Die Bezirke beantworteten etwa so viele Anfragen wie im Jahr zuvor, nämlich 11.640.„Auffällig ist allerdings, dass 2014 ungewöhnlich wenig Anfragen im Vergleich zu den Vorjahren an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt wurden“, sagt Simon Weiß. „Das Positive: Die deutliche Mehrheit der IFG-Anfragen wird positiv beschieden und die meisten fallen in den niedrigen Gebührenbereich.“
Obwohl der Berliner Senat gerne auf seine Open-Data-Initiative verweist, hat er nicht vor, die IFG-Statistiken künftig ins Open-Data-Portal der Stadt einzupflegen.
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: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.
Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. Die antwortete darauf, dass eine Akteneinsicht einen Beamten 15 Minuten und Ebeling damit 13,94 Euro kosten würde. Hinzu käme noch eine Pauschale von einem Euro für das Versenden der E‑Mail.
Diese Information schickte die Polizei an Ebeling übrigens per Post – das Porto ist mit 62 Cent damit deutlich billiger als eine E‑Mail.
(Warum das Berliner IFG veraltet ist und dringend überarbeitet werden sollte, steht hier.)
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: Ein Transparenzgesetz für Berlin
: Ein Transparenzgesetz für Berlin Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.
Dabei gibt es Initiativen für eine Reform des bisherigen IFG. Die kommen allerdings aus der Opposition: Auf Antrag der Grünen-Fraktion beriet gestern der Berliner Wirtschaftsausschuss über ein Transparenzgesetz, das nach dem Vorbild Hamburgs ein Transparenzportal und eine aktive Veröffentlichungspflicht der Verwaltung vorsieht.
Die damit verbundenen Stichwörter – darunter Open Data, Wirtschaftsförderung, Smart City – sehen zwar alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses als ihre Ziele an, trotzdem lehnte der Ausschuss den Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD ab. Grüne, Linke und Piraten stimmten für den Antrag.
Heiko Melzer (CDU) sprach in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses dem Transparenzgesetz einen größeren Sinn ab. Die Veröffentlichung von Daten wie Aktenplänen bedeute unnötigen Aufwand für die Verwaltung. Dabei übersah Melzer, dass der Koalitionspartner der CDU in Berlin eine Veröffentlichung aller Aktenpläne fordert.
Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer begründete die ablehnende Haltung der Regierungskoalition mit fehlender Notwendigkeit des Antrags. Die Open-Data-Initiative des Landes Berlin sowie das kommende E‑Government-Gesetz reichten vollkommen aus. Wie dieses letztlich aber zu Veröffentlichungspflichten steht und wann es kommen soll, steht in den Sternen – eine Beschlussfassung des Gesetzes lässt seit einigen Jahren auf sich warten.
Nach einigen Mätzchen zeigt der Grünen-Antrag nun, dass sich die Opposition anscheinend zumindest inhaltlich auf den Entwurf eines neuen Transparenzgesetzes einigen könnte.
Damit ihre Initiative aber Schlagkraft entwickelt, ist die Zivilgesellschaft gefragt. Der Erfolg des Transparenzportals in Hamburg ist schließlich auch maßgeblich auf das Engagement von Nichtregierungsorganisationen zurückzuführen – u.a. den CCC, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland.
In den kommenden Monaten wird der Gesetzentwurf noch in weiteren Ausschüssen beraten, bevor das Abgeordnetenhaus über den Antrag entscheidet. Wir berichten weiter über das Verfahren.
Dieser Gastbeitrag wurde von Arne Semsrott verfasst, der freundlicherweise für uns an der Sitzung teilgenommen hat.
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: Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer
Verwaltungsgebäude der Handelskammer Hamburg. Bild: El Gran Dee. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss. Die Handelskammer macht dies bisher nicht.
Aus der PM: Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein.
Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“ beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“
Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“
Wir wünschen viel Erfolg und sind gespannt.
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: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“
: Joe McNamee: „Zum Schutz digitaler Grundrechte“ Joe McNamee ist der Direktor der „European Digital Rights“. Für Eurozine schrieb er über Netzneutralität und ihre Rolle für die Kommunikations- und Informationsfreiheit. Wir haben seinen Beitrag “Net neutrality: Protecting digital rights“, auf deutsch übersetzt.
Netzneutralität: Zum Schutz digitaler Grundrechte

Die Verbindung zwischen Privatsphäre und der Kommunikations- sowie Informationsfreiheit.
Die Konvergenz zwischen Online-Überwachung und ‑Sicherheit, dem Profiling von Kunden, sowie die Filterung von Traffic zeigt, dass das Recht auf Privatsphäre in einer direkten Verbindung mit dem Recht auf Kommunikations- und Informationsfreiheit steht. Dass das Prinzip der Netzneutralität diesem Anspruch dient, erklärt der Direktor von European Digital Rights Joe McNamee.
Die europäische Initiative für Digitale Rechte (EDRi) ist eine Zusammenschluss von 34 Organisationen für digitale Bürgerrechte aus 19 europäischen Ländern. Sie setzt sich für den Schutz und die Förderung von Bürgerrechten in der digitalen Welt ein, und fokussiert dabei vor allem existierende Rechtsgrundsätze, Datenschutz und Kommunikationsfreiheit. Eine der größten Herausforderungen für die EDRi ist die enge Verflechtung der verschiedenen Aspekte digitaler Bürgerrechte. Es ist für uns unmöglich nur ein oder zwei Aspekte zu bearbeiten und alles andere zu ignorieren. Entweder arbeiten wir allumfassend oder wir gefährden unsere Arbeit und riskieren, dass die Rechte von Bürgern untergraben werden.
Das wird besonders hinsichtlich der „Netzneutralität“ deutlich. Netzneutralität ist meist als das Recht der Nutzer definiert, sich über ein Gerät ihrer Wahl mit jedem gewünschten Punkt innerhalb des Netzwerks zu verbinden. In einem neutralen Netz können User jeglichen Inhalt erstellen und auf alle Inhalte, Angebote und Anwendungen zugreifen. Sie können diese nutzen, ohne durch die Betreiber der Infrastruktur diskriminiert, gesperrt oder eingegrenzt zu werden. Internetprovider ermöglichen es uns, miteinander zu kommunizieren, im Netz zu surfen oder Dateien zu versenden. Wir können unsere eigenen Webseiten erstellen und global zugänglich machen, sowie Serviceangebote, unter anderem E‑Mails, Soziale Medien oder Internettelefonie, nutzen. Jeder Mensch, egal in welcher Rolle, und alle Organisationen, egal wie groß oder welcher Art, sind in der Lage daran teilzuhaben. Jeder ist in der Lage Angebote wahrzunehmen oder anbieten. Das Internet ist (beinahe) eine Welt ohne Grenzen.
Die Politik der Privatsphäre
In der Diskussion über Privatsphäre erreichen die nächste Phase, in der wir über ihre soziologische Definition in Gegenüberstellung zu aktuellen Kommunikationstechnologien, über ihre Definition als ein ziviles Recht und Recht der Verbraucher und darüber, wie sie durch Gesetze geschützt werden kann und wie diese Gesetze durchgesetzt werden sollen debattieren.
Gegenwärtig werden Hindernisse und Grenzen an Stellen errichtet, an denen es früher keine gab, da die großen Internetanbieter über die dafür notwendigen Technologien, Ressourcen und die Motivation verfügen. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit sind ungleich viel größer, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Der Kampf um die Offenheit des Internets dreht sich um Kommunikationsfreiheit, effektive Durchsetzung der Gesetze, Sicherheit, Berechenbarkeit und Rechtsgrundsätze.Kommunikationsfreiheit
Eine Reihe rechtlicher Instrumente zum Schutz der Grundrechte existieren um die Informationsfreiheit zu schützen. Diese Freiheit wird als das Recht auf den Erhalt und die Übermittlung von Informationen verstanden – mit anderen Worten: Das Recht darauf, die eigene Meinung auch anderen mitteilen zu können. Die Informationsfreiheit wird in Artikel 19 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und in Artikel der EU-Charta der Grundrechte garantiert. Darüberhinaus wird es in internationalen Verfassungen verfechtet, beispielsweise der US-Verfassung, deren erste Ergänzung zum Schutz der Redefreiheit, welbekannt ist.
Derlei Instrumente sind ausschließlich für Staaten bindend, da bis vor Kurzem ausschließlich Staaten dazu in der Lage waren, die Kommunikationsfreiheit einzuschränken, beispielsweise durch Zensur und Zulassung von Rundfunkanbietern. Da aber unser öffentlicher Raum, in dem wir tägliche Aufgaben erledigen, miteinander interagieren und in dem unsere politischen Kämpfe stattfinden, mittlerweile aber ein virtueller „Raum“ ist, zu dem wir über Kupferkabel und Glasfaberkabel Zutritt erhalten, liegt unsere Kommunikationsfreiheit in den Händen von Internetanbietern, sozialen Netzwerken usw. .
Je mehr ein Staat Unternehmen, wie Internetprovider dazu zwingt, den Zugriff auf unliebsame oder potentielle illegale Inhalte zu begrenzen, desto eher können sie vermeiden, dass sie ihre internationalen oder verfassungsrechtlichen Pflichten bezüglich der Kommunikationsfreiheit verletzen. Davon ging jedoch nur eine geringe Gefahr aus, da es sich um kein Geschäftsmodell der Internet-Unternehmen handelte und sie dem ausgeübten Druck standhielten. Dieser Wiederstand ist jedoch geschmolzen und Internetanbieter bestehen mittlerweile auf das Recht, ihr Angebot einzuschränken und Inhalte zu blockieren, verbieten oder andere Inhalte anzupreisen. Dies ist verschiedenen Faktoren geschuldet.
Einerseits sind Technologien, die in der Lage sind Inhalte zu identifizieren und entsprechend zu beschränken oder zu fördern, einfacher verfügbar. Das ist besonders aus der Sicht der großen Internetanbieter interessant. Wenn man in der Lage ist den Zugang zu Inhalten für zehn Millionen Kunden zu beschränken oder zu erleichtern, dann ist es möglich diese Macht zu nutzen und Online-Unternehmen für diese Zugänge zahlen zu lassen. Nachdem Angebote wie Facebook und Google ihre Kunden als Anlagen betrachten, wollen Netzanbieter es ihnen nun gleichtun. Darüberhinaus sind diese Anbieter interessiert an Online-Unternehmen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Musik, denen sie anbieten können, bestimmte Inhalte zu blockieren oder leichter zugänglich zu machen.
Die Normalisierung der Störung
Durch die Prioritätenverlagerung der Internetanbieter sind diese viel angreifbarer durch Regierungen, die einen Weg suchen um die Kommunikationsfreiheit zu beschränken, wenn dies von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Internetanbieter sind gegenüber Anfragen zur „freiwilligen“ Zugangsbeschränkung bestimmter Online-Inhalte sehr offen. Dadurch gelangen Politiker in eine Position, in der sie keine Verantwortung für Maßnahmen gegen Online-Kriminalität, wie zum Beispiel Kinderpornografie, übernehmen müssen. Sobald kriminelle Inhalte blockiert werden, können die Blocken auch auf weniger legitime Ziele ausgeweitet werden, um zum Beispiel Copyright zu erzwingen. Egal wie die Frage lautet, die Antwort wird folgende sein: „Warum kann der Anbieter nicht den Zugang blockieren?“
Internetanbieter begrüßen wiederum die „Normalisierung“ der Einschränkung, da es ihnen die Möglichkeit gibt zu entscheiden, wer auf dem zukünftigen Onlinemarkt Gewinner oder Verlierer sein wird.Um in der Lage zu sein, Inhalte zu blockieren, ist es selbsverständlich nützlich einen Einblick in die Kommunikation innerhalb des Netzes zu haben. Je mehr Einblick ein Internetprovider in diese Inhalte hat, desto effektiver kann dieser bestimmte Inhalte blockieren. Die Restriktionen reichen von hocheffektiven Sperrungen der IP-Adressen, über sehr ineffektive DNS-Sperren bis hin zu zielgerichteteren und stärker in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen, wie die Nutzung von Paketanalye und Verbindungskonrolle, um detailliierte Erkenntnisse über die Inhalte jedes Datenpakets innerhalb des Netzwerkes zu erlangen.
Eine undemokratische und ineffektive Politik
Ein Grund für das politische Ziel, Beschränkungen auf internationalem Recht basieren zu lassen, ist, dass es so möglich ist eine öffentliche Dabeatte darüber zu führen. Eine rechtliche Verankerung der Einschränkungen erlaubt eine Anfechtung dieser vor nationalen und eventuell auch vor internationalen Gerichten. Kurzfristige Absprachen über Beschränkungen zwischen Regierungen und Internetprovidern umgehen die öffentliche Debatte und entziehen sich so Überprüfungsverfahren und Folgeabschätzungen.
Deswegen gibt es zum Beispiel in Schweden und Großbritannien nationale „freiwillige“ Verfahren gegen Kinderpornografie.
In beiden Ländern wurden diese Maßnahmen in Folge öffentlichen Drucks auf die Regierungen, als auch aufgrund der (eigenartig fesselnden) gesetzlichen Drohungen, im Fall Großbritanniens, eingeführt. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Kinderpornografie einerseits so trivial ist, dass es keine Gesetze oder Beweise für Gegenmaßnahmen bedarf, andererseits so wichtig ist, dass Gesetze gebrochen werden können, um die Sperrung zu erreichen.
Es ist interessant, dass in den rund zehn Jahren, seitdem die Sperre das erste mal in diesen beiden Ländern vorgeschlagen wurde, niemand jemals konkret erklärt hatte, wofür sie genau da sein soll. Soll sie vorsätzlichen Zugang blockieren? Falls ja, würde dies wohl kaum funktionieren, da die Sperren einfach zu umgehen sind. In jedem Fall sollte klar sein, dass das öffentliche Netz nicht der Ort ist, an dem Kriminelle illegales Material teilen werden. Soll sie zufälligen Zugang vermeiden? Falls ja, warum hat sich niemand die Mühe gemacht, zu beweisen, dass diese zufälligen Zugriffe geschehen? Und schlimmer, was sind die potentiellen negativen Effekte? Würde die Sperre die Ermittlungen erschweren? Wurde durch diese scheinbaren Maßnahmen der politische Druck auf die britische und schwedische Regierung verringert, der sie veranlasste auf internationaler Ebene tatsächlich gegen ein wirkliches Verbrechen vorzugehen?
Zwei Stellungnahmen aus England lassen darauf schließen, dass dies tatsächlich der Fall sein könnte. Sechs Monate nach der ersten Blacklist wurde der ehemalige Innenminister Bill Rammel in einer Parlamentssitzung gefragt, an wie viele Länder Anfragen zur Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gesendet wurden und wieviele daraufhin vom Netz gingen. Rammel antwortete, dass „das Außen- oder Innenministerium derlei Anfragen nicht gestellt habe“. Rund zehn Jahre später, im Oktober 2014, teilte die British Crime Agency mit, dass es kein Interesse an einer Bestrafung aller Personen gäbe, die Zugriff auf
Mit anderen Worten wurde im Jahr 2004 eine Strategie eingeführt, die jeglicher empirischer Grundlage entbehrt. In den letzten 10 Jahren wurde sie keiner Überprüfung unterzogen, obwohl es eindeutige Beweise für die kontraproduktiven Auswirkungen auf die verfolgten politischen und gesamtwirtschaftlichen Ziele gibt. Das ist schwer zu glauben, aber nicht untypisch für den Umgang mit Kriminalität, welche aus Sicht der Regierungen von privaten Unternehmen bekämpft werden sollte.
Politische Spiele
Am Beispiel der Sperre von Kindespornografie zeigt sich, dass keine der involvierten Parteien sich Gedanken über darüber macht, den zugrundeliegenden öffentlichen Grundsatz anzusprechen – der Kampf gegen Misshandlung von Kindern. Das Ziel der Regierungen ist es wieder gewählt zu werden und von diesem Standpunkt aus ist es einfach, sich selbst als Stimme der Vernunft und klarer Forderungen zu inszenieren. Sie verlangen daher, dass Internetanbieter „mehr tun“ sollen, um Menschen vom Abrufen solcher Inhalte abzuhalten. Durch solche Forderungen erhalten sie Aufmerksamkeit in den Medien und wenn die Unternehmen diesen Forderungen zustimmen, gibt es davon noch mehr. Sperrungen im Netz werden immer unter dem Banner der „Selbstregulierung“ vorgenommen. Da Sperrungen jedoch keine „Regulierungen“ sind und da sie den Kunden von den Unternehmen aufgezwungen werden handelt es sich nicht um „Selbst“-Kontrolle.
Die größeren Anbieter beschäftigen sich weniger mit dem Problem der Kindesmisshandlung, als viel mehr mit der Vorbeugung gegen schlechte Publicity, bzw. mit der Frage, wie gute Publicity herzustellen sei (während sie andere Vorteile einheimsen). Wie bereits erwähnt, sind sie froh über eine „Normalisierung“ der Idee, dass sie sich in private Datenströme einmischen können. Auf der anderen Seite haben die kleineren Anbieter zu wenig Kunden um Geld mit der Zugangsbeschränkung ihrer Nutzer zu verdienen. Sie wissen außerdem, dass Sperrungen kein Mittel gegen illegale oder unwillkommene Inhalte sind. Deswegen wehren sie sich dagegen, während größere Anbieter diese Maßnahmen bereitwilliger durchführen.
Krypto-Kriege
Die politischen Debatten im Jahr 2014 wurden maßgeblich von den Enthüllungen Snowdens geformt. Das Bewusstsein für Datenschutz und ‑sicherheit ist heute größer als zuvor. Wir haben gelernt, dass beinahe jeder Sicherheitsmechanismus durch Hintertüren unterlaufen werden kann, die von den Behörden designt und implementiert werden, die uns eigentlich beschützen sollten. Selbstverteidigungsmechanismen, wie Verschlüsselung, wurden von Geheimdiensten heftig – und häufig schamlos – angegriffen. So wurde beispielsweise Apple aufgrund der Verschlüsselung seiner Geräte und Kommunikation öffentlich unter Druck gesetzt. Der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt James Cole behauptete Berichten zufolge, dass Apples Verschlüssung „eines Tages den Tod eines Kinder zur Folge haben wird.“
Internetprovider sehen, wie viel Geld Unternehmen wie Google mit der Erstellung und dem Verkauf von Profilen ihrer Nutzer verdienen. Deswegen ist ein nicht-neutrales Netz verlockend für sie. Sollten sie die Möglichkeit haben alle Bewegungen der User darin zu tracken, könnten sie dreimal so viel Geld verdienen als vorher. Erstens würden sie, wie bereits zuvor, von ihren Kunden für den Zugang zum Netz bezahlt werden. Zusätzlich würden sie von Online-Unternehmen bezahlt werden, damit diese einen privilegierten Zugang zu eben diesen Usern erhalten. Und drittens würden die Werbeagenturen für die Überwachung und zielgerichte Werbung der Kunden bezahlen.
Zielgerichteter Werbung hat sich jedoch als schwieriges Terrain erwiesen. Die Experimente, die von der britischen Telekom mit dem Online-Tracking-Service „Phorm“ durchgeführt wurden, führten zu gerichtlichen Schritten der Europäischen Kommssion gegen Großbritannien. Die Büros von Phorm befinden sich in Singapur, London, Istanbul, Peking und Shanghai und somit in Jurisdiktionen mit umfassenden und rechtlich fragwürdigen Systemen für Sperrungen im Netz. Phorm bietet Internetanbietern nach eigener Beschreibung „Privacy-first Technologien die es ihnen ermöglichen ihre Daten zu Geld zu machen und wichtige Mitspieler in einem 140 Billionen Dollar schweren globalen Werbemarkt zu werden“
Die Hoffnung darauf, das Dreifache für einen angebotenen Service zu erhalten, fällt dann in sich zusammen, wenn immer mehr Menschen ihre Privatsphäre durch die Verschlüsselung ihrer Kommunikation schützen. Plötzlich ist es weniger einfach, Traffic zu filtern, den Zugang zu Kunden zu verkaufen und deren Profile zu erstellen. Selbstredend existiert deshalb eine neue, und gut finanzierte, Lobby, deren Geschäftsinteresse es ist, gegen unser Recht auf die Verteidigung unserer Privatsphäre und unserer Informationssicherheit zu kämpfen.
Während der sogenannten „Krypto-Kriege“ zu Anfang des letzten Jahrzehnts kämpfte die US-Regierung gegen das Recht der Bevölkerung, ihre Daten durch Verschlüsselungen zu schützen. Letztlich gewannen die Rechte der Bevölkerung. Aber die Enthüllungen Snowdens zeigen, dass es im Geheimen Anstrengungen gab um Verschlüsselungstechnologien zu unterwandern und zu schwächen sodass unsere Sicherheit und Privatsphäre gefährdet wurde. Nachdem diese Informationen ans Licht gekommen sind, erlebten wir den Beginn der zweiten „Krypto-Kriege“, in denen der Kampf wieder zwischen den Forderungen der Regierungen, den Zugang zu jedem von ihnen gewünschtem Inhalt zu erhalten und den Rechten der Individuen auf die Verteidigung ihres privaten Raums und ihrer eigenen Sicherheit stattfindet.
Diesmal gibt es jedoch den Unterschied, dass die Regierungen sich auf die Unterstützung der Internetprovider verlassen können. Es ist deshalb nicht überraschend, dass sie erpicht darauf sind, die Netzneutralität abzuschaffen, wenn dies dem Wunsch der Netzanbieter entspricht, während diese Vorschläge für nicht-neutrale Maßnahmen beinahe eigenmächtig umsetzen. Die Europäische Kommission hat sich, trotz der beständigen Bestätigung ihrer grundlegenden Entschlossenheit die Hindernisse des europäischen digitalen Binnenmarktes abzubauen, beinahe selbst überschlagen, um sicherzustellen, dass Internetprovider weiterhin in der Lage sind diskriminierenden, nicht-neutralen Zugang zum Netz anzubieten.In der von der Kommission vorgeschlagenen „Telecommunications Single Market Regulation“ findet der Tausch der Netzneutralität gegen Überwachung ziemlich eindeutig als Maßnahme hinsichtlich der freiwilligen Durchführung durch die Internetanbieter statt. Die Charta der Grundrechte der EU sagt deutlich, dass jegliche Beschränkung der Freiheit (wie Privatspäre und Kommunikationsfreiheit) nur zulässig sind „wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.“ (Art. 52). Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Telekommunikations-Vorschriften wiedersprechen dem direkt, wenn sie erklären, dass „angemessenes Management des Traffics“ Beschränkungen beinhaltet, welche durchgesetzt werden ‚„um eine gerichtliche Anordnung durchzusetzen oder schwerer Kriminalität vorzubeugen, bzw. sie zu erschweren“
Hier schließt sich der Kreis. Das Internet ist ein öffentlicher Raum in Privatbesitz und die internationalen rechtlichen Grundlagen wurden nicht entsprechend angepasst, um das Level rechtlichen Schutzes zu erhalten, welches notwendig ist, um unseren Datenschutz und unsere Sicherheit bei der Kommunikation in diesem Raum zu sichern. Mit anderen Worten: Regierungen verfügen über Wege, um ihre rechtlichen Pflichten zu umgehen und die Internetanbieter sind geneigte Partner. Veränderungen der Technologie und der Märkte bedeuten, dass große (häufig internationale und multinationale) Unternhemen eindeutige Interessen auf Geschäfts- und Marketingebene haben, die diese Umgehung des Gesetztes erleichtern.Und wenn wir einen Blick auf die politischen Dokumente werfen, die in den letzten Jahren von den Regierungen verabschiedet wurden, dann scheinen sie sich gemeinsam Mühe gegeben zu haben, um die internationale gesetzliche Grundlage neu zu definieren, aber eher durch Gewohnheiten, als durch neue Gesetze. Internationale Texte zeigen auch eine deutliche, aber subtile, Abkehr von Rechtsgrundsätzen hin zu unvorhersehbaren kurzentschlossenen Abkommen mit privaten Unternehmen aus angeblichen, die öffentliche Ordnung, betreffenden Gründen. Im Juni 2011 übernahm die OECD eine amtliche Verlautbarung zur Politikgestaltung hinsichtlich des Internets, welches rechtstaatlichen Verfahren zu nebulösen Konzepten der Strafverfolgung durch private Unternehmen verkommen lies. Es sah „rechtmäßige Schritte zur Auffindung und Vermeidung von Zuwiederhandlungen und vollen Respekt der Rechte der Nutzer und Interessengruppen sowie faire Prozesse“ vor. Das vorgeschlagene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches im April 2011 in endgültiger Fassung vorlag, schlug ebenfalls „gemeinschaftliche Anstrengungen innerhalb der Geschäftswelt um effektiv gegen Marken- und Urheberrecht oder der Verletzung damit verbundener Rechte vorzugehen, während seriöser Wettbewerb erhalten bleibt und in Übereinstimmung mit dem Gesetz dieser Partei, grundlegende Prinzipien wie freie Meinungsäußerung, Faire Prozesse und Datenschutz, eingehalten werden.“
Dieser erweiterte Rahmen legt nahe, dass der Wortlaut der EU-Kommission darüber, dass Mittelspersonen schwere Straftaten außerhalb der Rechtsstaatlichkeit vorbeugen und verhindern sollen, kein Zufall, sondern Teil einer umfassenderen Strategie ist. Dieser Rahmen gibt einem Dokumentenentwurf des Europarates zum Thema Netzneutralität einen sehr düsteren Unterton, denn dieses argumentiert, dass Zwischenhändler „auch Maßnahmen ergreifen kann, um den Zugang zu oder die Verbreitung von rechtswidrigen oder schädlichen Inhalten zu verhindern, beispielsweise durch Selbstregulierungssysteme in Zusammenarbeit mit Behörden „. Dies steht in direktem und offensichtlichen Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die besagt, dass solche Beschränkungen nur dann eingeführt werden düfen, wenn sie nach dem Gesetz vorgeschrieben werden und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Das Dokument schlägt außerdem vor, dass die Datenschutzaspekte einer solchen Intervention gegen das bestehende Datenschutzrecht geprüft werden muss. Allerdings ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend eindeutig, dass dies nicht genug ist – jeder Aktion dieser Art muss durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.
Es ist jedoch nicht alles verloren und es gibt Anzeichen für Gegenwehr. Am 30. Juni 2014 veröffentlichte die UN-Menschenrechtskommission ein Dokument mit dem Titel „Das Recht auf Datenschutz im digitalen Zeitalter“, in dem davor gewarnt wurde, dass eine „zunehmend formalisierte“ Veränderung des Gesetzes in private Hände spielt. Gleichermaßen verlangte der Beauftragte des Europarats der Menschenrechte in einer direkten Stellungnahme, dass es größere rechtliche Klarheit und ein besseres Verhalten seitens der Mitgliedsstaaten des Europarats geben muss: „Die Mitgliedsstaaten sollten aufhören, sich auf private Unternehmen zu verlassen, die das Internet und das breitere digitale Umfeld kontrollieren, um Einschränkungen zu verhängen, die gegen die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Menschenrechte verstoßen. Zu diesem Zweck braucht es mehr Unterstützung in den Fällen, in denen Handlungen oder Unterlassungen von Privatunternehmen, die Menschenrechte verletzen und die Verantwortung des Staates zur Folge haben. “
Zusammenfassend sehen wir, dass es zum Schutz der Privatsphäre nicht ausreicht, an entsprechenden Gesetzen zu arbeiten. Es reicht nicht aus, Verschlüsselung zu verbessern und das Recht der Bürger auf Privatsphäre und Datensicherheit durch Verschlüsselung zu verteidigen. Netzneutralität ist mehr als nur ein langweiliges Thema der Regulation in der Telekommunikation: Wenn wir die Netzneutralität verlieren, untergraben wir die Privatsphäre; wir untergraben den Kampf um die Verteidigung der Rechtsgrundsätze des Internets; wir untergraben unser Recht Verschlüsselung zu nutzen und wir untergraben die Freiheit darauf, Informationen zu erhalten und zu übermitteln.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab Warum das BKA den gekauften Staatstrojaner FinSpy nicht einsetzen darf, ist geheim und soll es bleiben. Mit dieser Begründung stimmt die Informationsfreiheits-Beauftragte der Polizeibehörde zu, die unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt hatte. Die umstrittene Firma CSC hatte festgestellt, dass die Software gegen deutsches Recht verstößt, also wird einfach eine neue Version probiert.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten
Konzernzentrale der Lufthansa in Köln. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Duhon">G. Friedrich</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten Lufthansa und Innenministerium verweigern uns die Auskunft, wie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA ihre Befugnisse an europäischen Flughäfen „systematisch überschreiten“. Unterdessen fordern Lobby-Gruppen der Fluggesellschaften die Einführung der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Damit opfern sie Grundrechte und Reisefreiheit ihrer Geschäftsbilanz.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND
Auch geheim: <a href="https://netzpolitik.org/2015/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-topf-secret-die-geheimrezepte-des-bnd/">Kochbuch des BND</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND Wer sich beim Lesen des Titels jetzt dachte „Boah, ist das ein übler Wortwitz“ – und gleich in eine dafür designierte Kasse Geld einwerfen wollte, der sei beruhigt: Es handelt sich tatsächlich um den Titel eines Kochbuches, das der Bundesnachrichtendienst im Jahr 2002 auf den Markt gebracht hat.
