Vor zwei Jahren haben wir berichtet, dass das Bundeskriminalamt den Staatstrojaner FinFisher/FinSpy gekauft hat. Die international eingesetzte Spähsoftware „made in Germany“ soll den Trojaner aus dem Hause DigiTask ersetzen, der mehr durfte, als das Gesetz erlaubt hat. Im August 2014 haben wir berichtet, dass auch FinSpy Version 4.20 gegen deutsches Recht verstößt, wie die berüchtigte Firma CSC in einer Überprüfung herausgefunden hat.
Diesen Prüfbericht hatten wir per Informationsfreiheitsgesetz angefragt, was uns verwehrt wurde: Das Dokument ist als geheim eingestuft und soll es auch bleiben. Auch eine Schwärzung sensibler Bereiche gehe nicht.
Das haben wir nicht eingesehen und Widerspruch eingelegt sowie die Informationsfreiheitsbeauftragte um Vermittlung gebeten. Nach über drei Monaten wurde jetzt auch dieses Anliegen abgelehnt:
nach Einsichtnahme durch einen Informatiker und einen Juristen meines Hauses und Erörterung der informationsfreiheitsrechtlichen und technischen Aspekte mit Vertretern des BKA bestehen im Ergebnis keine Bedenken gegen die Verweigerung des Informationszuganges zum Zwischenbericht der Firma CSC zur Prüfung der Version 4.20 der Quellen-TKÜ-Software FinSpy.
Wir haben vor, gegen solche Ablehnungen auch zu klagen. Leider ist das viel Aufwand, kostet viel Geld und ist nicht immer sehr aussichtsreich. Auch wenn wir das inhaltlich hier gerne tun würden, werden wir uns daher auf andere IFG-Klagen konzentrieren.
