Vor einem Monat berichteten diverse Medien über ein Schreiben des britischen Geheimdienstes GCHQ:
Darin drohen die Briten, die Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr einzustellen, sollte der BND weiterhin ihre Papiere im NSA-Untersuchungsausschuss vorlegen.
Das wollten wir haben und haben einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Jetzt kam die Antwort: eine Ablehnung. Die Gründe:
„Negative Auswirkungen auf die Beziehungen“
Würde das Dokument Unbefugten bekannt werden, so könnte dies negative Auswirkungen auf die Beziehungen beider Länder haben.
Der o.g. Bericht auf Spiegel Online ändert nichts an dieser Einschätzung. Zum einen wird der Charakter einer Information als Verschlusssache nicht automatisch dadurch aufgehoben, dass sie rechtswidrig weitergegeben und später veröffentlicht wird. Zum anderen zeigt bereits die fehlerhafte Information des angeblichen Herausgebers, dass nicht alle im Schreiben enthaltenen Informationen vollständig öffentlich bekannt sind und aus diesem Grund eine Geheimhaltungsbedürftigkeit entfiele.
Aufklärung des NSAUA beeinträchtigt
Das vorzeitige Bekanntwerden des von Ihnen beantragten Dokuments könnte auf die Durchführung des laufenden Verfahrens nachteilige Auswirkungen haben. Der 1. Untersuchungsausschuss ist noch nicht abgeschlossen. […]
Würde der Inhalt des Dokuments vorzeitig bekannt, bestünde die Gefahr, dass nach einer öffentlichen Diskussion über das Schreiben noch zu ladende Zeugen nicht mehr unbefangen aussagen und die Neutralität der Sachverhaltsaufklärung durch den Ausschuss beeinträchtigt werden könnte.
Diese Begründung deckt sich Wort für Wort mit der Ablehnung zum Eikonal-Vertrag.
Das Bundeskanzleramt nutzt also die Existenz des Untersuchungsausschusses als Begründung, dessen Auftrag (die Aufklärung der Geheimdienst-Aktivitäten) zu behindern.
