Informationsfreiheit

  • : Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit
    Indien: NGO-Bericht kritisiert Einschränkungen der Informationsfreiheit

    Die indische NGO Digital Empowerment Foundation veröffentlichte gestern einen Bericht (pdf) über den Status der Freiheit im Internet in Indien. Untersucht wurden dabei unter anderem der Datenschutz, die Zugangsmöglichkeiten für Nutzer_innen, Filter und Netzsperren sowie die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen.

    One of the major recommendations coming from the report is to expand quality internet access and last mile connectivity in urban and rural India. Internet access is the prerequisite for Indian residents and citizens to exercise their right to freedom of expression and speech. Civil society and other stakeholders will have to collaborate to make rural citizens aware of these rights online and how they can exercise these rights to contribute to the Indian democracy.

    11. Dezember 2015
  • : Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz: Bundestag gab mehr als 100.000 Euro aus
    Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz: Bundestag gab mehr als 100.000 Euro aus

    In zwei Prozessen um mehr Transparenz bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zahlte der Bundestag seiner Hauskanzlei Redeker Sellner Dahs Honorare in Höhe von mehr als 100.000 Euro – anstatt die eigene Rechtsabteilung heranzuziehen. Das hat abgeordnetenwatch.de per IFG-Antrag offengelegt.

    Die Aufträge an die Kanzlei waren zudem erfolglos: Sowohl im Verfahren um mehr Transparenz beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als auch um die Offenlegung der Hausausweise von Lobbyisten unterlag die Verwaltung des Parlaments vor den Gerichten.

    Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.

    8. Dezember 2015 8
  • : Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?
    Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?

    Wir haben heute bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Urteil gelangt ist, das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt. Zwar ist bisher nur die Pressemitteilung des BGH und nicht das gesamte Urteil zu lesen, aber klar ist jetzt schon: Das Gericht hat Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es hat sie sogar mit dem Urteil überhaupt erst eingeführt.bgh

    Netzsperren können einer Zensur im Internet Vorschub leisten, im Prinzip sind sie daher ein Sargnagel für das freie Internet und bedrohen mittelbar auch die Netzneutralität. Wo die vom BGH ausgemachte „Rechtsschutzlücke“ ist, wie es mit Overblocking aussieht und was das heutige Urteil konkret bedeutet, haben wir in einem Interview besprochen. Die Antworten gibt der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng, der zum Thema „Zensur im Internet“ promoviert wurde.

    netzpolitik.org: Herr Dr. Koreng, wie schätzen Sie die Entscheidung zu den Netzsperren ein, die heute die Urheberrechtskonzerne beim BGH erstritten haben?

    Ansgar Koreng: Bisher ist ja nur die Pressemitteilung veröffentlicht, daher kennt man nur das Ergebnis. Das Ergebnis ist eine klassische „Ja, aber“-Entscheidung des BGH. Er lehnt Netzsperren nicht generell ab, sagt aber, dass Access Provider für Urheberrechtsverletzungen in die Verantwortung genommen werden können. Das Gericht sagt aber auch, dass die Hürden dafür sehr hoch sind: Vorher müssen erstmal zumutbare Maßnahmen ergriffen werden, um alle anderen Beteiligten – den Hostprovider oder den eigentlichen Verletzer – in Anspruch zu nehmen. Darum werden sich wahrscheinlich in Zukunft die Streitigkeiten drehen. Das Ergebnis kann uns natürlich nicht glücklich machen.

    netzpolitik.org: Es gibt jetzt quasi drei Stufen: Man muss sich zunächst an den Anbieter wenden, wenn man dort nicht erfolgreich ist, wendet man sich danach an den Hostprovider. Zu guter Letzt kann man bei Misserfolg den Access Provider in Beschlag nehmen und ihn zu Netzsperren zwingen. Was die Frage der Störerhaftung angeht, wäre damit das Privileg der Access Provider unterminiert, dass sie nicht für Inhalte verantwortlich sind?

    Ansgar Koreng: Ja. Wir haben ja eigentlich den Paragraphen § 8 Telemediengesetz, der besagt, dass Access Provider für die Durchleitung von Informationen überhaupt nicht haften, es sei denn, sie machen vorsätzlich bei Rechtsverletzungen mit. Insofern bin ich sehr gespannt, wie der BGH mit der Begründung des Urteils an dieser Norm vorbeigekommen ist.

    netzpolitik.org: Nun spricht der BGH in der Pressemitteilung von einem „Gesamtverhältnis“, er sagt also, dass die rechtswidrigen Inhalte in deutlich höherem Maße auf den zu sperrenden Websites vorhanden sein müssen als die rechtmäßigen. Ist das überhaupt praktisch ermittelbar? Ist das ein Kriterium, welches Sie als Jurist sinnvoll finden?

    Ansgar Koreng: Die erste Frage, die ich mir da stelle, ist natürlich: Welcher rechtliche Maßstab gilt da? Das Internet ist international, nach welcher Rechtsordnung messen wir jetzt, ob diese Inhalte im Einzelfall rechtmäßig sind oder rechtswidrig. Das ist die erste Frage, die erst einmal beantwortet werden muss. Die nächste Frage, die sich stellt, ist natürlich, wie hoch dieses Verhältnis von illegalem zu legalem Content sein muss. Die dritte Frage ist: Wie rechtfertigt man denn überhaupt die Sperrung von legalem Content? Man kann ja nicht einfach hingehen, gerade bei Plattformen, auf denen sowohl Legales als auch Illegales gehostet wird, und den legalen Content dort faktisch verbieten, obwohl der vielleicht gar kein Bezug zu dem illegalen Content hat, der da zufällig auch drauf ist. Wir müssen uns klarmachen, dass auch Social-Media-Angebote wie Facebook, Twitter usw. in großem Umfang illegale Inhalte beinhalten, ohne das Wissen der Anbieter. Da würden wir sicherlich auch nicht auf die Idee kommen, deswegen sperren zu wollen. Ich bin tatsächlich etwas konsterniert darüber. Wie soll das denn funktionieren? Anders ausgedrückt: Die Frage, die Sie mir gerade gestellt haben, stelle ich mir auch. Ich halte die bislang noch nicht für beantwortbar.

    netzpolitik.org: Nun könnte man einwenden, dass es bei der Betrachtung des Gesamtverhältnisses rechtmäßiger zu rechtswidrigen Inhalten bei diesen großen kommerziellen Plattformen wie Facebook und Instagram eben nicht so ist, dass die überwiegenden Inhalte rechtswidrig sind. Wer soll denn dieses „Gesamtverhältnis“ ermitteln?

    Ansgar Koreng: Das müsste natürlich in einem Prozess der Rechteinhaber machen, der die Sperrung will. Er müsste dezidiert aufstellen, wie viele Inhalte auf der Plattform vorhanden und wie viel davon rechtswidrig und wie viel rechtmäßig sind. Dann müsste er das in ein Verhältnis setzen und ein Gericht die Frage beantworten, ob das reicht, das Angebot insgesamt zu sperren. Ich halte das einfach nicht für praktikabel, denn diesen Aufwand wird sich kein Rechteinhaber machen können. Man wird nicht hingehen können und sich alles angucken, was auf so einer Plattform verfügbar ist, um dann zu sagen, wie das Verhältnis von legal und illegal ist. Zumal legal und illegal auch immer Wertungsfragen sind, die man teilweise nicht so einfach beurteilen kann. Wer weiß denn, ob nicht vielleicht derjenige, der einen Film, ein Musikstück, ein Bild irgendwo hochlädt, doch eine Lizenz vom Rechteinhaber hat, das tun zu dürfen. Das ist ja von außen den Sachen nicht anzusehen.

    netzpolitik.org: Der BGH sagt nun in seiner Pressemitteilung deutlich, dass grundsätzlich der Access Provider als Störer in Anspruch genommen werden kann. Ist das ein Paradigmenwechsel?

    Ansgar Koreng: Ein Paradigmenwechsel ist es wahrscheinlich deswegen nicht, weil die Frage bisher noch nicht gestellt und auch nicht beantwortet wurde. In der rechtswissenschaftlichen Literatur war die Meinung bisher – soweit ich das gelesen habe – überwiegend, dass Access Provider gar nicht haften. Da bin ich sehr auf die Urteilsgründe des BGH gespannt, denn zu erwägen ist ja auch, dass der Access Provider dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegt und sich eigentlich nicht dafür interessieren darf, was seine Nutzer über seine Infrastruktur so tun. Das ist eine Frage, die sich jetzt stellt: Wie soll man denn als Access Provider diese Pflichten erfüllen und dabei gleichzeitig das Telekommunikationsgeheimnis wahren? Ich halte das für eine Art Quadratur des Kreises, was da verlangt wird.ansgar koreng

    netzpolitik.org: In Deutschland haben wir im Zuge des „Zugangserschwerungsgesetzes“ schon einmal über Netzsperren diskutiert. Nun spricht der BGH wieder die sogenannten „zumutbaren Prüfungspflichten“ an. Aus juristischer Sicht: Was sind denn zumutbare Prüfungspflichten?

    Ansgar Koreng: Das ist in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich zu beantworten. Diese Prüfungspflichten sind eine Rechtsfigur, die aus dem Rechtsinstitut der Störerhaftung kommen: Der Störer haftet für einen Tatbeitrag, den er leistet, aber nur, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Dann dreht sich der Streit immer um die Frage, was diese Prüfungspflichten eigentlich im Einzelnen sind. Der BGH hat das für verschiedene Rechtsgebiete unterschiedlich beantwortet. So hat er zum Beispiel gesagt, dass der Hostprovider beim Äußerungsrecht – bei der Blogspot-Entscheidung – Prüfungspflichten unterliegt, sobald er informiert wird darüber, dass da rechtswidrige Inhalte sind. Dann muss er dem nachgehen. Ähnliches haben wir vom ersten Senat des BGH, der auch das heutige Urteil gefällt hat, zum Thema Urheber- und Markenrecht gehört. Wir werden beobachten müssen, was genau in der schriftlichen Entscheidung steht. Es ist zu erwarten, dass die Funktionsweise ähnlich sein wird: Zuerst wird man informieren müssen, dass es da illegale Angebote gibt. Und wenn diese Information plausibel ist und er der Pflicht unterliegt, dem nachzugehen, muss er eben Maßnahmen ergreifen oder nicht.

    netzpolitik.org: Aber sind wir dann nicht wieder beim Thema Telekommunikationsgeheimnis? Wenn ich einem Hostprovider Prüfungspflichten zumute, ist das doch etwas anderes, als wenn ich sie dem Access Provider zumute, weil der ja eigentlich nicht in die Inhalte hineinzuschauen hat.

    Ansgar Koreng: Ja, der Hostprovider unterliegt dem Telekommunikationsgeheimnis eben nicht, sondern er kann sich ansehen, was bei ihm gehostet wird. Das ist genau der Unterschied zum Access Provider, der im Grunde eine vollkommen neutrale Dienstleistung erbringt. Er hat ja keinen Service, der dazu da ist, Bilder, Musik, Software oder sonst irgendetwas hochzuladen, sondern er stellt einfach eine Infrastruktur bereit. Der Gedanke ist dem deutschen Recht auch fremd, dass der Inhaber einer Infrastruktur für Rechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann, die über seine Infrastruktur stattfinden. Im Internet kommt sogar das Telekommunikationsgeheimnis noch hinzu, das so etwas meiner Meinung nach verbietet. Eine andere Frage ist, was hier mit Verschlüsselung passiert: Wie soll das technisch umgesetzt werden? Und welche Technologien soll eigentlich der Access Provider einsetzen, um zu blockieren? Wir wissen, dass es da unterschiedliche Möglichkeiten gibt und diese äußerst intensiv in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen können, wenn wir an so etwas wie Deep Packet Inspection denken. Ansonsten unterhält man sich vielleicht über einfache Methoden wie DNS-Sperren, aber das ist am Ende natürlich ein technischer Witz. Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob der BGH das weiß.

    Die Meldungen des BGH sind hier zu finden: Az: I ZR 3/14 (pdf) und AZ: I ZR 174/14 (pdf).

    Interview, Transkribierung und Bearbeitung von Simon, Nikolai und Constanze.

    Full Disclosure: Ansgar Koreng arbeitet bei JBB Rechtsanwälte in Berlin und hat Markus als Rechtsanwalt beim Urteil gegen das BKA um den Staatstrojaner-Vertrag vertreten.

    Bildlizenz oben: CC BY-SA 3.0 via wikipedia/ComQuat.

    26. November 2015 13
  • : Open Budget Survey: Deutschland hinter Russland und Rumänien
    Open Budget Index 2015
    Open Budget Survey: Deutschland hinter Russland und Rumänien

    Deutschlands Haushalt kann noch transparenter werden. Das ist das Ergebnis der internationalen Open Budget Survey (OBS) 2015 der International Budget Partnership. In der Rangliste der Haushaltstransparenz steht Deutschland hinter der Spitzengruppe um Neuseeland, Schweden und Südafrika sowie hinter Staaten wie Rumänien und Russland.

    Der OBS zeigt, dass der Haushalt der Bundesrepublik in den Bereichen Transparenz und Haushaltsaufsicht den Kriterien für Offenheit zwar in vielen Teilen entspricht. Es fehlt jedoch Transparenz unter anderem im Bereich des Bundesrechnungshofs. So ist die Arbeit der Audit-Institution oft für die Öffentlichkeit nicht überprüfbar und eine Beteiligung durch Bürger nicht möglich. Nach der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vor zwei Jahren ist der Rechnungshof von der Auskunftspflicht ausgenommen.

    Zudem liegt das Ergebnis Deutschlands im Bereich der öffentlichen Beteiligung bei Haushaltsdaten mit 23 von 100 möglichen Punkten unterhalb des Durchschnitts von 102 befragten Staaten. Dies liegt vor allem daran, dass auf Bundesebene ein Bürgerhaushalt fehlt, über den Bürger in einem transparenten Verfahren diskutieren und entscheiden können. Dazu müssten Informationen und Dokumente zum Haushalt für die Öffentlichkeit besser verständlich aufbereitet werden.

    Insgesamt erreicht Deutschland im Open Budget Index 71 von 100 möglichen Punkten. Damit liegt das Land zwar im oberen Viertel der befragten Staaten. Seit der ersten Umfrage der Open Budget Survey 2006 hat Deutschland sich jedoch nur minimal verbessert und konnte nur kaum zur Spitzengruppe der transparenten Staaten aufschließen.

    Die Open Budget Survey besteht aus insgesamt 140 Fragen zu den drei Themenbereichen Transparenz, öffentliche Beteiligung sowie Haushaltsaufsicht. 300 Experten in 102 Ländern führten die Umfrage durch. Die Open Budget Survey 2015 ist die fünfte Umfrage ihrer Art seit 2006.

    Deutschland in der Open Budget Survey

    19. Oktober 2015 5
  • : Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe von Akten zu argentinischer Militärdiktatur verklagt
    Bundesnachrichtendienst auf Herausgabe von Akten zu argentinischer Militärdiktatur verklagt

    Die Journalistin Gaby Weber hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Sie will damit die Herausgabe von Akten erreichen, die zur Zeit der argentinischen Militärdiktatur von 1975 bis 1983 durch den Residenten des BND in Buenos Aires gesammelt wurden.
    bnd-logo
    Weber bezieht sich dabei auf das Bundesarchivgesetz (BArchG), nach dem amtliche Dokumente nach 30 Jahren offengelegt werden müssen, sofern keine Sperrerklärung für sie vorliegt. Nach einer Anfrage Webers hatte der BND bereits einige Berichte vorgelegt, die aber nur wenig aussagekräftig waren. Eine weitere Herausgabe hatte der BND mit dem Verweis auf mögliche negative Folgen für seine Reputation verweigert. Mit der Klage will die Journalistin nun erreichen, dass alle Berichte des BND-Residenten aus der fraglichen Zeit offengelegt werden.

    Durch die Dokumente verspricht sich Weber Aufklärung über eine mögliche Zusammenarbeit des BND und der deutschen Industrie mit dem argentinischen Militär, das politische Gegner foltern und töten ließ. Weber sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich vermute – und die Einsicht in die bisherigen 200 BND-Seiten bestätigen mich darin – dass der BND in den Folterkammern mit dabei war. Zumindest hatte er den Zugang zu den Akten der Folterer.“

    Konkret geht es bei der Klage auch um den Fall des deutschen Studenten Klaus Zieschank, der 1976 in Argentinien getötet wurde. Den deutschen Sicherheitsbehörden war Zieschank bekannt.

    Die argentinische Regierung hat sich wiederholt für die Offenlegung aller Unterlagen ausgesprochen, die über das Schicksal von Zieschank und den „Verschwundenen“ Auskunft geben können. Das Bundeskanzleramt hat sich bisher nicht zur Geheimhaltung der Dokumente geäußert.

    Interessanter Nebenaspekt der Klage: sie verweist auch auf das Informationsfreiheitsgesetz, das eine grundsätzliche Ausnahme des BND von der Auskunftspflicht vorsieht. Dieser Teil des Gesetzes wurde bisher allerdings noch nicht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft.

    18. Oktober 2015 11
  • Urteil gegen das BKA: Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag
    Wird durch Ignorieren der Rechtswidrigkeit auch nicht besser: Der Bundestrojaner.
    Urteil gegen das BKA Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag

    Wir gehen seit einiger Zeit gerichtlich gegen das Bundeskriminalamt (BKA) vor, um Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher zu erlangen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist nun bei uns eingegangen. Im Ergebnis ist es ein Teilsieg für uns. Wir behalten uns allerdings weitere Rechtsmittel vor.

    Kurzer Rückblick: Nachdem der Einsatz des Trojaners der Firma DigiTask nach der Veröffentlichung der Analyse des CCC unmöglich geworden war, wurde für den Einsatz im „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ (CC ITÜ) im Herbst 2012 eine Jahreslizenz des Staatstrojaners FinFisher der Firma Gamma/Elaman für knapp 150.000 Euro gekauft. Damit wurde das heikle Softwareprojekt wiederum an eine kommerzielle Firma als externen Dienstleister übertragen, noch dazu an eine mit zweifelhaftem Ruf. Denn Gamma/Elaman war in den letzten Jahren in die Kritik geraten, da etwa Oppositionelle aus Bahrain von Geheimdiensten ausspioniert worden waren und dabei Trojaner ebenjener Firma zum Einsatz kamen, wie „Privacy International“ und citizenlab nachweisen konnten.

    Wir wollten also mehr über das kommerzielle Produkt für die „Ferndurchsuchungen“ von informationstechnischen Geräten wissen und den Schleier um das heimliche technische Fahndungswerkzeug ein wenig lüften. Daher verlangten wir Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Was wir aber bekamen, war an zahlreichen Stellen geschwärzt. Wir legten dann eine Verpflichtungsklage ein, um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Firma Elaman GmbH in ungeschwärzter Form zu bekommen.

    Das BKA wollte die Informationen weiterhin zurückhalten und wehrte sich. Es argumentierte vor Gericht, die „öffentliche Sicherheit“ sei gefährdet, man müsse „verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen“ in der Behörde schützen. Deswegen könne man Details zur Hard- und Software des Staatstrojaners nicht herausgeben, da die „Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden“ dann gestört sei. Das Amt argumentierte außerdem, Geschäftsgeheimnisse der Firma Elaman gemäß § 6 IFG stünden der Auskunft entgegen.

    Das Gericht und die BKA-Schwärzungen

    Das Gericht lässt das BKA in seinem Urteil mit seiner Verweigerungshaltung nur teilweise durchkommen, kritisiert mehrfach die „spärlichen Informationen durch das beklagte Bundeskriminalamt“ und vermisst bei den behördlichen Begründungen für Schwärzungen „substantiierte Tiefe“. Was Fragen des Vergabeverfahrens angeht, ließ das BKA gleich „jegliche Informationen vermissen“.

    Viele der Schwärzungen konnte die Behörde nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründen, das BKA hat es zuweilen nicht einmal versucht:

    Dezidierte Gründe, welche der Streichungen materiell die Einstufung als Verschlusssache rechtfertigen, wurden weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. (Urteil, Seite 10)

    Auch das pauschale Argument, es sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn Details der Software, die heimlich in informationstechnische Systeme einbrechen soll, offengelegt würden, lässt das Gericht nicht für alle Schwärzungen gelten:

    Denn zu keinem der benannten Punkte hat das Bundeskriminalamt darlegen können, dass das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. (Urteil, Seite 10)

    Was die Geschäftsgeheimnisse von Elaman angeht, gab das Gericht dem BKA aber teilweise recht. Der vertragliche Leistungsumfang, Material- und Reisekosten, Preisangaben zu Schulungen oder Details der Funktionsprüfung des Trojaners darf das BKA weiterhin schwärzen. Anders sieht es bei der Vergütung aus, die Elaman bekommt. Schon weil es sich um einen „Pauschalfestpreis“ handelt, darf die Information nicht einfach zum Geschäftsgeheimnis erklärt werden.

    Geheimniskrämerei nur teilweise beendet

    Das Gericht will nicht ausschließen, dass es „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ haben könnte, wenn „der Einsatz der Software und damit eine Quellen-TKÜ verhindert werden könnte, weil Kenntnisse darüber im Vorfeld bekanntwerden“. Daher dürfen auch Passagen des Vertrages geschwärzt bleiben, die den Quellcode und dessen Übergabe an das BKA, die interne Hardware oder auch die Abnahme der Software betreffen.

    Das BKA muss im Ergebnis den Vertrag an den Stellen ohne die bisherigen Schwärzungen an uns herausgeben, an denen die Behörde keine Gründe vorbringen konnte, warum man die Informationen vorenthält. Für viele technische Details des Trojaners, mit dem vor allem die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchgeführt werden soll, wird die Geheimniskrämerei aber weitergehen – zumindest solange, bis der Rechtsstreit entweder in die nächste Runde geht oder aber doch irgendwann die Binaries auftauchen.

    Das Urteil ist natürlich auch in Gänze nachlesbar: Offiziell, PDF, Scan unserer Version.

    Update: Der freigeklagte Vertrag jetzt auch.

    Hier klicken, um den Inhalt von fragdenstaat.de anzuzeigen.

    6. Oktober 2015 6
  • : Transparenz: Bundespresseamt wird Meinungsumfragen veröffentlichen
    Bisher vertraulich: Umfragen des Bundespresseamts
    Transparenz: Bundespresseamt wird Meinungsumfragen veröffentlichen

    Das Bundespresseamt wird in naher Zukunft in Zusammenarbeit mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften Daten aus seinen Meinungsumfragen veröffentlichen. Das Amt lässt durchschnittlich alle zwei Wochen Einstellungen der Bevölkerung zu wichtigen Regierungsvorhaben und Themen wie Steuerpolitik, Zuwanderung oder Eurokrise abfragen.

    Wie ein Sprecher des Bundespresseamts gegenüber netzpolitik.org bestätigte, werden alle Umfragen ab 2015 veröffentlicht. Teilweise werden auch Umfragen aus dem Jahr 2014 veröffentlicht, sofern für diese Datensätze und/oder Berichtsbände vorliegen.

    Der SPIEGEL hatte vor einem Jahr berichtet, dass sich die Bundesregierung sehr stark von den Ergebnissen der Umfragen leiten lässt. Teile der Umfrage-Auswertungen von Demoskopie-Instituten wie Allensbach und Infratest Dimap fanden sich wortgleich in Regierungserklärungen wieder.

    Ein genaues Datum für die Veröffentlichungen steht derzeit noch nicht fest. Offenbar sollen Teile der Umfragen – Datensätze, Fragebögen und Berichtsbände – aber künftig jeweils zum Quartalsende bei der GESIS veröffentlicht werden und nach einer Registrierung im GESIS-Datenportal kostenfrei zur Verfügung stehen.

    Ältere Auswertungen von Meinungsumfragen, die die Bundesregierung offensichtlich für ihre Arbeit nutzte, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie sind per IFG-Anfrage einzeln erhältlich und unterliegen dem Urheberrecht der Demoskopie-Institute. Eine Übersicht der Umfragen aus den Jahren 2013 und 2014 findet sich hier, eine Übersicht ab 2009 beim Grünen-Politiker Malte Spitz, der für die Dokumente vor das Verwaltungsgericht gezogen war.

    Die neue Offenheit des Bundespresseamts ist übrigens nicht konsequent: Unsere IFG-Anfrage zu den Verträgen zwischen Bundespresseamt und den Demoskopie-Instituten wurde kürzlich – nach einem achtmonatigen Verfahren – mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Anders ist da etwa das Umweltministerium vorgegangen, das seine Umfragen der letzten Jahre und Verträge dazu auf IFG-Antrag veröffentlicht hat.

    29. September 2015 4
  • : Internationaler Tag der Informationsfreiheit: FragDenStaat mit fünf neuen Bundesländern
    Die Ministerpräsidenten der Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz
    Internationaler Tag der Informationsfreiheit: FragDenStaat mit fünf neuen Bundesländern

    Heute ist internationaler Tag der Informationsfreiheit. Dazu haben einige zivilgesellschaftliche Organisationen Transparenzgesetze auf Bundes- und Landesebene gefordert.

    Auf FragDenStaat.de sind seit heute auch alle Behörden ohne Informationsfreiheitsgesetz anfragbar: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Hier gibt es immerhin die Möglichkeit, nach dem Umwelt- und dem Verbraucherinformationsgesetz (UIG und VIG) Dokumente zu diesen Themen zu bekommen. Und ansonsten kann man es ja auch mit einfachen Bürgeranfragen versuchen. (Ein mehrfacher Reload der FragDenStaat-Startseite lohnt sich.)

    28. September 2015 1
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundeswehr will sich das Geschäft nicht kaputtmachen lassen
    Panzerkampfwagen V "Panther" - CC BY-SA 2.0 via Wikipedia/Darkone
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundeswehr will sich das Geschäft nicht kaputtmachen lassen

    Vor einem Monat berichteten die Kieler Nachrichten, dass die Bundeswehr kürzlich nicht nur bei der Bergung eines privaten Weltkriegspanzers half, sondern zuvor auch den Motor des Panzers in Schuss setzte – und sich für die Leistung vom Besitzer mit 28.317 Euro bezahlen ließ. Die Bundeswehr muss jetzt mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, weil die Restaurierung nur bei demilitarisiertem Kriegsgerät erlaubt ist.

    Ein Nutzer auf FragDenStaat wollte die zum Vorgang zugehörige Rechnung einsehen, was die Bundeswehr mit einer interessanten Begründung ablehnte: Die Veröffentlichung der Rechnungen würde Wettbewerbsnachteile für die Bundeswehr nach sich ziehen. Ließe sich ausrechnen, welche Stundensätze die Soldaten verdienen, könnten Unternehmen die Streitkräfte der BRD bei weiteren Aufträgen unterbieten.

    Heißt also konkret: Wenn mal wieder der Panzer einer Privatperson restauriert werden soll, will die Bundeswehr als Marktteilnehmer mit einem guten Angebot dienen. Und sich dabei nicht in die Karten schauen lassen.

    Immerhin war die Ablehnung diesmal nicht als Verschlusssache gekennzeichnet.

    26. August 2015 2
  • : Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht
    Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht

    Arne hat per Informationsfreiheitsanfrage vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags das Gutachten mit dem Titel „Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen und digitale Kriegsführung (Cyber Warfare)“ (pdf) erhalten, das sich mit elektronischer Kriegsführung beschäftigt. Argumentiert wird darin aus rein rechtlicher Perspektive, wer sich eine Erörterung von ethischen oder technischen Fragen erwartet, wird hier kaum fündig.

    „Cyber warfare“ meint Methoden der technologieorientierten digitalen Kriegsführung, von der Ausspähung gegnerischer Institutionen und Personen bis hin zum offensiven Hacking in dessen Netzwerken. Nicht selten handelt es sich in der Praxis um gemeinschaftliche Operationen der technischen Geheimdienste mit den Militärs. Der militärische Gegner soll dadurch ausspioniert, geschwächt, sabotiert oder an der Nutzung seiner kritischen Systeme gehindert werden, zuweilen schicken Cyber-Warfare-Einheiten aber auch Millionen Tweets herum.

    Damit zusammenhängende rechtliche Fragen werden in den letzten Jahren häufiger diskutiert, insbesondere seit Fälle wie Stuxnet und Flame öffentlich wurden. Seitdem ist es als Fakt zu betrachten, dass Staaten digitale Waffen militärischer Herkunft gegeneinander anwenden – ob man nun den Begriff „Cyberwar“ dafür passend findet oder nicht.

    Entsprechend stellen sich vor allem völkerrechtliche Fragen, anknüpfend an die Zivilisten, die in den betroffenen Ländern zu potentiellen „Kollateralschäden“ der Angriffe werden können. Bisher bekanntgewordene Angriffe mit militärischem Hintergrund richteten sich im Regelfall direkt gegen zivile Infrastrukturen, sie können aber auch unbeabsichtigt in Mitleidenschaft gezogen werden.

    Die Frage der Anwendbarkeit des Völkerrechts auf militärische „Cyber-Angriffe“ wird in dem Gutachten erörtert, aber auch Kennzeichnungspflichten für technische Einrichtungen der Kriegsparteien sowie Fragen der Zurechenbarkeit von digitalen Angriffen. Es kommt im Ergebnis zu dem Schluss: Die Anwendung des Völkerrechts wirft bei der Unterscheidung von Kämpfern (Militärdeutsch: Kombattanten) und Zivilpersonen zwar einige Probleme auf, es ist aber auf digitale Operationen der Militärs insgesamt anwendbar:

    Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.

    Militärische Angriffe über die Netze seien „trotz aller Besonderheiten grundsätzlich mit traditionellen Kampfhandlungen vergleichbar“. Die „Cyber-Angriffe“ der Militärs sind also nicht generell inkompatibel mit dem bestehenden Völkerrecht, selbst wenn bei diesen Angriffen zivile Schäden absichtlich angerichtet werden. Neue digitale Angriffsformen (Militärdeutsch: „Wirkmittel“) verbietet das Völkerrecht grundsätzlich nicht, ein Verbot bestimmter Waffen bedarf nämlich jeweils einer völkerrechtlichen Vereinbarung.

    „Erlaubte Kriegslisten“ in Netzwerken sind dem Gutachten nach folgende (Hervorhebungen im Original):

    • Aufbau eines „dummy“-Computernetzwerks, das nicht-existierende Streitkräfte simuliert 
und die gegnerische Aufklärung entsprechend irreführt,
    • Vorgetäuschte Cyber-Attacken,
    • Gebrauch von Signalen oder Passwörtern des Gegners,
    • Übermittlung falscher Nachrichten, die den Anschein erwecken, als stammten [sie] aus dem gegnerischen Hauptquartier. Allerdings dürfen diese Informationen den Gegner nicht dazu verleiten, zivile Ziele in der Annahme anzugreifen, es handele sich um militärische Ziele,
    • Führen eines Cyber-Angriffs über verschiedene Router, Server und Netzwerke in unterschiedlichen Staaten, um die Herkunft des Angriffs zu verschleiern,
    • Manipulation von Aufklärungs-Sensoren.

    Die Zivilgesellschaft sollte das Treiben der militärischen „Cyberwar“-Einheiten angesichts der strukturellen Probleme in der IT-Sicherheit und der Dynamik der Computertechnik gut im Auge behalten. Denn die aktuelle Verteidigungsministerin wartet ja bereits mit neuen Plänen für offensive Operationen der Bundeswehr auf.

    17. August 2015 11
  • : Hans-Peter Uhl zu #Landesverrat: Journalisten und Whistleblower arbeiten Terroristen zu
    Hans-Peter Uhl <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">CC BY-SA 3.0 DE</a> By <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Billdohr">Billdohr</a> via Wikipedia
    Hans-Peter Uhl zu #Landesverrat: Journalisten und Whistleblower arbeiten Terroristen zu

    „Kontrovers“, das politische Streitgespräch des DLF, lud zu seiner vergangenen Ausgabe unter anderem Hans-Peter Uhl ein. Der ehemalige Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innenpolitik des CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete diskutierte dabei äußerst kontrovers mit den Zuhörern und den geladenen Studiogästen Martina Renner (Linke) und Johannes Fechner (SPD). Hier eine kleine Zitatesammlung des stets gut gelaunten Bajuwaren, der nie um einen unpassenden Vergleich verlegen ist.

    Die Forderungen von Frau Renner, den Rechtsausschuss einzuberufen, um den Sachverhalt des Vorwurfs des Landesverrats aufzuklären, kritisierte Uhl scharf. Auf die Frage von Kontrovers-Moderator Dirk-Oliver Heckmann, ob er die Aufklärung behindern wolle, sagte Uhl:

    Mit Sicherheit nicht, was wir erlebt haben, sind schwerwiegende Vorgänge, die Fragen nach dem Funktionieren unseres Rechtsstaates aufwerfen, und die auch Fragen aufwerfen, wie gehen wir mit unseren Sicherheitsbehörden um, mit dem Verfassungsschutz, und da haben wir von Frau Renner von den Linken eine Kostprobe bekommen. Die Dinge sind in einem hohe Maße unklar und verwirrend. Herr Lammert hat vollkommen Recht: Solang so viele Fragen, die selbst Frau Renner für ungeklärt hält, offen sind, müssen wir nicht auf Kosten des Steuerzahlers für Millionen von Euro Abgeordnete zu einer Sondersitzung aus der ganzen Welt zurückrufen.

    Auf weiteres Nachhaken des Moderators, ob das denn wirklich Millionen koste, fügte Uhl hinzu:

    Natürlich, wenn der gesamte Rechtsausschuss zusammenkommen soll, wo auch immer die Mitglieder des Rechtsauschusses sind, das stellt sich dann hinterher heraus, das macht keinen Sinn! Aber Aufklärung muss natürlich sein, und zwar ganz anders, als Frau Renner sie sich vorstellt.

    Des Weiteren glaubte Uhl nicht an die Einstellung des Verfahrens wegen Landesverrats. Zum Zeitpunkt der Sendung war zunächst nicht öffentlich bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde. Auf die Nachfrage, ob er die Einstellung der drei Verfahren erwartete, verteidigte Uhl die Verfahren als richtig. Er berief sich dabei auf das Gesetz und führte aus, dass hier kein Exempel statuiert werden sollte, sondern sich alle Beteiligten korrekt verhalten hätten. Seiner Ansicht nach könne man „noch zwölf weitere Gutachten“ (sic) einholen, diese würden dann auch nur zu den übrigen Akten hinzugefügt werden, seien also eine Stimme von vielen. Auch sieht Uhl eine „Umwertung der Werte“ (sic), wenn Ermittler sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie ihrer Tätigkeit nachgehen.

    Uhl glaubt, dass durch die Veröffentlichung dieser Dokumente die Gefahr eine schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland entstanden sein könne. Diesen Fall sieht Uhl nach wie vor als gegeben an und führte deshalb aus:

    Das […] ist der Fall, denn da müssen Sie in die Veröffentlichung der Netzpolitik gehen, und dann sehen Sie, dass dort seitenweise im Orginaltext dargestellt wird, wo die Schwachstellen der Bundesrepublik sind in der Ermittlung von Terrorgefahren, in der Ermittlung von Spionageangriffen auf Deutschland und dass man diesen Schwachstellen begegnen muss, indem man ganz dezidiert Personal für bestimmte Aufgaben, Methoden der Ermittlung und Erkenntnisgewinnung und auch Technik einschalten wird. Das heißt, wer jetzt zum Beispiel einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt vorhat, der IS, der weiß jetzt genau, was er verhindern muss, umgehen muss, dass er nicht vom Verfassungsschutz entdeckt wird.

    Es empfiehlt sich, die Passage aufgrund des gesprochenen Wortes zweimal zu lesen, um zu erfassen, was Uhl da eigentlich sagt. Er behauptet – offenkundig ohne genaue Kenntnis unserer Veröffentlichungen –, dass wir direkt „Terroristen“, namentlich IS, zuarbeiten würden. Diese dreiste Unterstellung ist nicht nur unwahr, sondern würde in der Konsequenz bedeuten, dass über Methoden der Geheimdienste gar nicht mehr berichtet werden dürfte, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, man sei quasi „Terrorhelfer“. Das ist die Logik in der Welt des Hans-Peter Uhl.

    Uhl bewertet es auch als „völlig unproblematisch“, dass der Verfassungsschutz Dinge einfach so als vertraulich oder geheim einstuft, um sie der öffentlichen Diskussion zu entziehen. Ferner sprach er sich konsequent gegen einen Whistleblowerschutz aus und bezeichnete es als Zweiklassenjustiz, wenn Journalisten und ihre Quellen nicht für Landesverrat bestraft werden könnten. Auf den Hinweis Renners, Glenn Greenwald würde wohl angeklagt, wenn er in Deutschland leben würde, und der Anmerkung von Moderator Heckmann, dass Edward Snowden sich auch der Strafverfolgung entziehen müsse, entgegnete Uhl, dass dies ein sehr weites Thema sei und niemand danach frage, was Snowden den Regierungen von China und Russland so alles verraten habe. Es wiederholt sich die Argumentationslinie, Journalisten und Whistleblower seien im Grunde als Verräter anzusehen.

    Als dann Martina Renner entgegnete, das sei Kalter-Krieg-Rhetorik, kam Uhl so richtig in Fahrt:

    Uhl: Ja, Frau Renner. Die Linken wollten den Verfassungsschutz schon immer abschaffen, das ist bekannt, weil sie glauben, der Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland. Es ist grotesk. Nun zu ihrer eigentlichen Frage, wie kommt es, dass die Dinge bewertet werden, von der Behörde auf geheim oder vertraulich. Wer soll’s denn sonst tun als die Behörde, die das Papier produziert? Ob das dann hinterher richtig eingestuft wurde oder falsch, das kann doch in dem Gutachten in aller Ruhe nachträglich geklärt werden. Und auch die Anzeige wegen Geheimnisverrats macht ja noch keine Ermittlungen im Detail, das dann am nächsten Tag Telefone abgehört werden von Journalisten oder Abgeordneten, das is doch völlig überzogen, wie sie das hier darstellen.

    Kontrovers: Das wissen wir noch nicht, ob es solche Abhöraktionen beispielsweise gegen diese beiden Blogger, Herrn Beckedahl und Herrn Meister, gegeben hat. Aber es ist auch nicht ausgeschlossen.

    Uhl: Aber vorsorglich schon mal erregen über diese Frage!

    Kontrovers: Aber es ist auch nicht ausgeschlossen, das wissen wir noch nicht.

    Uhl: Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass Sie Ihre Frau schlagen! Nichts ist ausgeschlossen auf dieser Welt.

    Noch während der Sendung kam die Eilmeldung, dass die Ermittlungen eingestellt worden sind. Uhls Reaktion darauf war – wie zu erwarten – verhalten. Er verteidigte die Ermittlungen und zeigte sich zuversichtlich, dass alle an den Ermittlungen Beteiligten gute Gründe für ihr Vorgehen gehabt hättten:

    Ich bin der Meinung und bleibe der Meinung, dass die Anzeige von Herrn Maaßen richtig war, weil ein Anfangsverdacht gegeben war. Wenn so eine Anzeige erstattet wird, muss nach dem Legalitätsprinzip die ermittelnde Behörde tätig werden. Diese Tätigkeit hat begonnen, und diese Tätigkeit wird jetzt eingestellt. Die Gründe für diese Einstellung werden wir im Rechtsausschuss erfahren, so wie wir auch die Gründe von Herrn Maaßen für die Anzeigenerstattung auch im Rechtsausschuss erfahren werden, und dann werden alle Beteiligten in unserem Rechtsstaat sich erklären, warum sie was getan und nicht getan haben. Ich hab damit überhaupt kein Problem, wenn am Schluss logisch und griffig begründet wird, dass man gegen Blogger hier nicht vorgehen will, und wenn ich diese Eilmeldung richtig verstanden habe, allerdings weiter ermitteln will, auf der Ebene der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.

    Zum Schluss forderte der CSU-Mann noch die restlose Aufklärung, wie die entsprechenden Dokumente ihren Weg in die netzpolitik.org-Redaktion gefunden haben. Dies schließe alle ein, die Zugang zu den Dokumenten hatten, also auch Mitglieder des Vertrauensgremiums des Bundestages.

    12. August 2015 102
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundeswehr schießt über das Ziel hinaus
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundeswehr schießt über das Ziel hinaus

    Die Bundeswehr hat eine Antwort auf eine IFG-Anfrage mit der Geheimhaltungsstufe „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Das bedeutet: Wer das Dokument einfach so veröffentlicht, könnte theoretisch rechtliche Probleme bekommen.

    Das machen wir doch gerne. Hier die geheime Absage der Bundeswehr auf einen IFG-Antrag bei FragDenStaat.de.
    bw-vs

    Der Inhalt des Dokuments: Die Bundeswehr will die Protokolle der Bergung eines Weltkriegspanzers nicht herausgeben, weil diese geheim seien.

    So weit, so unspektakulär. Aber wie kann es dazu kommen, dass ein offensichtlich unverfängliches Dokument zur Geheimsache wird?
    Verschlusssachen werden im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Die Einstufung als Verschlussache „Nur für den Dienstgebrauch“ soll dann erfolgen, wenn die Kenntnisnahme der Informationen „durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.“ Das können u.a. Fahndungsunterlagen im Bereich Terrorismus oder Dienstpläne sein.

    Oder anscheinend auch IFG-Absagen. Eine Einstufung als Geheimdokument soll nach dem Gesetz nur dann erfolgen, wenn sie „notwendig“ ist. Nur: Über die Einstufung entscheidet die jeweilige Dienststellenleitung selbst, in diesem Fall also die Einsatzabteilung des „Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr“. Und die schießt offensichtlich manchmal über das Ziel hinaus, wie auch schon vorher der MAD.

    Damit aber nicht genug. Denn auch die nach dem IFG begehrten Informationen, Protokolle einer Bundeswehraktion, will die Bundeswehr nicht herausgeben, weil sie als Verschlusssache eingestuft ist. Das allein ist jedoch kein Grund für die Ablehnung von IFG-Anträgen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

    IFG-Absage ist Verschlusssache, begehrte Information auch

    Denn VS-Einstufungen können – wie an diesem Beispiel gesehen – ziemlich beliebig sein. Nur wenn Dokumente wirklich Informationen enthalten, die nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik haben könnten, darf der Zugang zu ihnen verwehrt werden. Ob das Protokoll der Bergung eines alten Panzers dazu gehört, ist fraglich. Notfalls muss in solchen Fällen ein Gericht klären, ob Dokumente wirklich als geheim eingestuft werden dürfen.

    Übrigens müssen Geheimschutzbeauftragte bei der Bundeswehr in „unangekündigten stichprobenartigen Kontrollen“ prüfen, ob Verschlusssachen offensichtlich ungerechtfertigt eingestuft wurden. Wir hätten da ein paar Hinweise.

    5. August 2015 25
  • : Russischer Investigativ-Journalist: „Ermittlungen wegen journalistischem Landesverrat sind nicht nur absurd, sondern ebenso alarmierend“
    Deutschland als Vorbild für den Rest der Welt: Wenn es um Landesverrat geht bitte nicht - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0">CC BY-SA 2.0 </a> via wikimedia/<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/President_of_Germany#/media/File:German_Air_Force_A340-300(16%2B02)_(6272414834).jpg">russavia</a>
    Russischer Investigativ-Journalist: „Ermittlungen wegen journalistischem Landesverrat sind nicht nur absurd, sondern ebenso alarmierend“


    In Deutschland ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Landesverrats gegen Markus und Andre. Eine Entwicklung, die besorgniserregend ist. Denn eigentlich steht Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen Pressefreiheit bisher nicht schlecht da. Reporter ohne Grenzen sehen das Land auf Platz 12 im World Press Freedom Index. Der russische investigative Journalist Andrei Soldatov warnt in diesem Gastbeitrag davor, dass die aktuellen Vorkommnisse zum Vorbild für andere Länder, wie Russland, werden könnten, um ihrerseits mit stärkerer Repression gegen kritische Berichterstattung vorzugehen.

    Soldatov ist Autor von The Red Web: The Struggle Between Russia’s Digital Dictators and the New Online Revolutionaries, das bei PublicAffairs im September 2015 erscheinen wird.

    Als investigativer Journalist berichte ich seit 15 Jahren über die Tätigkeiten russischer Geheimdienste. Während dieser Zeit beschuldigte die Regierung meine Kollegen verschiedenster Vergehen – sie hätten Terroristen geholfen, indem sie Informationen über die Taktiken der Geheimdienste während der Geiselnahme im Moskauer Theater 2012 verbreitet hätten; sie seien bezahlte Agenten tschetschenischer Separatisten; sie hätten Staatsgeheimnisse über unterirdische Anlagen veröffentlicht, die Russland während eines Nuklearkrieges verwenden könne. Sie wurden beschuldigt, zu dem russischen Versagen im Ersten Tschetschenienkrieg beigetragen zu haben.

    Letzteres war eine sehr gewagte Behauptung, die durch Staatsproganda verbreitet wurde. Das hat Vladimir Putin ein perfektes Argument geliefert, die Pressefreiheit im russischen Fernsehen zu zerstören, als er an die Macht kam.

    Doch selbst die russischen Geheimdienste hielten sich zurück, wenn es darum ging, Journalisten des Landesverrats zu beschuldigen. Nur im Herbst 2012 wurde eine Ausnahme gemacht, als der Kreml die Definition von Landesverrat im russischen Strafgesetz änderte. Wir alle wissen, was als Nächstes passierte: Die Rückkehr Putins, das Abenteuer auf der Krim, der blutige Ukraine-Krieg, eine Kampagne gegen jegliche Dissidenten in den russischen Medien. Es kam zu einer Flut repressiver Gesetze gegen das Internet.

    Der Kreml spielte seit Jahrzehnten das Spiel des Whataboutism, die Taktik war zuletzt beinahe perfekt: Immer wenn die russischen Machthaber eine neue repressive Maßnahme etablieren wollten, fanden sie ein Beispiel in der westlichen Welt. Die nationale Einführung einer Internetzensur wurde der Bevölkerung als bloße Umsetzung der britischen Filterungspraktiken verkauft, die angeblich schädliche Inhalte für Kinder blockieren soll – und das ist nur ein Beispiel von vielen.

    Bisher hat der Kreml die neuen Gesetze nicht dazu genutzt, Journalisten des Landesverrats zu bezichtigen. Vielleicht haben sie auch hier auf einen Präzedenzfall aus dem Westen gewartet. Nun versucht Deutschland, Journalisten des Landesverrats zu beschuldigen. Was für ein Geschenk! Ich vermute, nicht nur die russische Regierung wird die Gelegenheit nutzen, um weitere Repression zu rechtfertigen.

    4. August 2015 18
  • : Ermittlungen wegen Landesverrats: Was wir jetzt fordern
    „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“ Angela Merkel im Oktober 2013.
    Ermittlungen wegen Landesverrats: Was wir jetzt fordern

    Nach den turbulenten letzten Tagen und und den ausweichenden Antworten in der heutigen Bundespressekonferenz wird es Zeit, dass wir unsere Forderungen klar benennen.

    Unsere Forderungen

    Wir fordern die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen unsere Redaktionsmitglieder, aber auch gegen unsere mutmaßlichen Quellen.

    Die möglichen Überwachungmaßnahmen gegen die Redaktion sind ebenfalls einzustellen. Das hätten wir dann auch gern schriftlich. Wir erwarten, dass alle Überwachungsprotokolle gelöscht und etwaige Wanzen aus unseren Wohn- und Redaktionsräumen entfernt werden.

    Wir erwarten außerdem von den Verantwortlichen eine unzweifelhafte Klarstellung, dass der Vorwurf des Landesverrats absurd war und ist: rechtlich, faktisch und moralisch.

    Es ist umgehend zu klären, wer den unsinnigen Vorwurf des Landesverrates in die Welt gesetzt hat und damit die Verantwortung für die Ermittlungen trägt.

    Sollte das Justizministerium in seiner für Donnerstag erwarteten eigenen rechtlichen Expertise zu dem erwarteten Ergebnis kommen, dass der Vorwurf des Landesverrats substanzlos ist, dann ist eine Weisung an den Generalbundesanwalt unabdingbar, die Ermittlungen unverzüglich einzustellen.

    Außerdem fordern wir die rechtliche Verbesserung der Stellung von Whistleblowern. Es ist einer Demokratie unwürdig, dass Menschen, die zweifelhafte Praktiken von Behörden aufdecken, in die Mühlen der Überwachung geraten und lange Haftstrafen riskieren. Wenn selbst das Kanzleramt heute in der Bundespressekonferenz nicht müde wird zu betonen, dass „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei, dann sollten solchen Phrasen auch einmal Taten folgen. Ein Schutzgesetz für Whistleblower ist schon lange überfällig.

    Insbesondere der neue Straftatbestand der „Datenhehlerei“, der enorme Risiken für Whistleblower mit sich bringt, ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus in Deutschland und muss aus dem aktuellen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gestrichen werden.

    3. August 2015 45
  • : Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)
    Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)

    Einige heikle politische Fragen zum Vorwurf des Landesverrats kamen heute in der Bundespressekonferenz zur Sprache: Wer wusste was und wann? Eine Zusammenfassung und die Audio-Aufnahme der Aussagen veröffentlichen wir hiermit.

    Das Bundesinnenministerium lässt sich prinzipiell von Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, „regelmäßig Bericht erstatten“, alle Vorgänge von Gewicht würden dabei mitgeteilt.

    Vorgehen des Generalbundesanwalts

    Tilo Jung richtete die grundsätzliche Frage an das Justizministerium, wie denn das Weisungsverhältnis zwischen dem Ministerium und dem Generalbundesanwalt sei. Der Sprecher erklärte daraufhin, dass der Sachverhalt seitens der Bundesanwaltschaft zu prüfen und dann „eigenverantwortlich zu entscheiden“ sei. Das Ministerium erteile nur Weisungen, wenn Rechtsbrüche gegeben seien. Das hätte man aber „in keinem Ermittlungsverfahren“ je ausgeübt. Es blieb die Frage offen, ob das eigentlich auch für die Strafanzeigen wegen der NSA-BND-Massenüberwachung gilt.

    Markus war heute selbst in der Bundespressekonferenz und stellte die Frage, ob es denn normal sei, ein Gutachten zur Frage, ob ein Landesverrat vorläge, zu beauftragen? Als Antwort erhielt er die Auskunft, das sei zur Beweiserhebung möglich. Das zuerst involvierte LKA Berlin hätte bereits beim BfV nachgefragt, ob es hier um ein Staatsgeheimnis ginge. Dass die Bundesanwaltschaft eine „Ersteinschätzung des Strafanzeigenstellers“ zu den Rechtsfragen einhole, sei insgesamt „keine abwegige Verfahrensweise“.

    Markus erhielt übrigens auch die Auskunft, dass man technische Überwachungsmaßnahmen gegen unsere Redaktion nicht ausschließen könne.

    Nachdem offenbar am 13. Mai das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, hätte das Justizministerium am 27. Mai vom GBA die Information über Ermittlungsverfahren erhalten, und zwar auch darüber, dass gegen unsere beiden Redaktionsmitglieder und gegen „unbekannt“ ermittelt werde. Daraufhin hätte das Ministerium „Vorbehalte deutlich gemacht“ und nach diesem 27. Mai gegenüber dem GBA geäußert, dass man nicht die Absicht erkennen könne, die BRD zu benachteiligen. Inhaltlich hätten diese Vorbehalte sich nicht deutlich unterschieden von denen, die am Freitag auf der Website veröffentlicht wurden.

    Gudula Geuther vom Deutschlandradio hakte in dieser Frage mehrfach nach: Wenn es eine Expertise des Justizministeriums gäbe, die in der Frage des Landesverrats zu einem anderen Schluss kommt, könnte das dann eine Weisung an den GBA in Gang setzen? Und sind diese „Vorbehalte“ mehr als „Hinweise“ an den GBA zu verstehen? Wie scharf seien sie fomuliert worden? Die Antwort des Justizministerium war leider wenig aussagekräftig: Man werde dem GBA ein „eigene rechtliche Einschätzung“ übermitteln, er entscheide aber „frei“ über das Ermittlungsverfahren.

    Es kam die Frage nach dem „Quittungsbuch“ auf, das verzeichnet, wer wann Umgang hatte mit welchen Dokumenten. Dieses Quittungsbuch würde bisher zwar nicht vorliegen, allerdings sei ein „umfangreicheres Schriftstück“ übermittelt worden, aus dem hervorginge, wer in Besitz der Dokumente war.

    An BMI-Sprecher Tobias Plate richtete sich dann die Frage, ob es sich hier quasi um eine Art Selbstanzeige handele, wenn doch nur staatliche Stellen die Dokumente geleakt haben könnten. Das BMI bestätigte in der Antwort, dass Personen aus dem BfV und aus Ministerien die Dokumente in Besitz gehabt hätten. Insgesamt hätte ein dreistelliger Personenkreis Zugriff gehabt. Eine Liste dieser Personen gäbe es aber nicht. Das BfV hätte jedoch ein Schreiben zu dem Personenkreis übermittelt.

    Seitens des Kanzleramts wurde wenig Inhaltliches verlautbart, mehrfach wurde nur wiederholt, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei und der Artikel 5 eine „sensible Abwägung“ erfordere. Ob die Kanzlerin das Vorgehen Maaßens unterstütze, beantwortete Christiane Wirtz als stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung nicht direkt, man müsse jetzt alles erstmal sachlich aufklären. Konsequenzen personeller Natur wurden von Wirtz offengelassen.

    Auf die Frage, ob die Kanzlerin die Strafanzeige Maaßens klug fände, kam als Antwort nur die vieldeutige Bemerkung, dass die Regierungschefin die Reaktion ihres Justizministers Heiko Maas als klug erachte.

    Auf die Frage, ob es denn zutreffend sei, dass sich Kanzlerin Angela Merkel im Oktober 2014 persönlich gegen Strafanzeigen ausgesprochen hätte, kam nur wieder die generische Antwort von Wirtz, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei. In der Sache gab es aber keine Antwort.

    Wer bekommt den „Schwarzen Peter“?

    Warum hat die BMI-Staatsekretärin Emi­ly Haber das Wissen um Landesverratsermittlungen gegen Journalisten nicht an den Minister Thomas de Maizière weitergegeben, sei es ihr nicht bemerkenswert erschienen? Die Antwort blieb das BMI schuldig. Auch ob das Minister de Maizière denn öfter passiere, dass er eine wichtige Information in seinem Haus schlicht nicht erfährt, wurde nur insofern kommentiert, dass es nicht etwa einen „gesonderten Termin“ gegeben hätte, sondern Maaßen es nur am Rande mal erwähnt habe. Im BMI sei nicht klar gewesen, dass es um Ermittlungen gegen Journalisten ginge, man fände es aber insgesamt „gut und richtig“, dagegen vorzugehen, dass geheime Dokumente leaken.

    Aber wer hatte denn nun die Idee, ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats und eben nicht wegen anderer, geringerer Vorwürfe loszutreten? Wer also kriegt den Schwarzen Peter? Denn ohne den Vorwurf des Landesverrats wäre der GBA ja gar nicht zuständig.

    Zunächst wäre im Ministerium ja nur bekannt gewesen, dass Maaßen die Absicht zu einer Strafanzeige gehabt hätte. Man hätte erst später die Information gehabt, dass es um Staatsgeheimnisse ginge.

    Aber sind nun die von uns geleakten Dokumente also Staatsgeheimnisse? Die Antwort darauf verwies auf den GBA, der beim BfV einfach nachgefragt hätte, ob es hier um Landesverrat ging. Es wird wenig überraschen, dass der Inlandsgeheimdienst in einem Gutachten an den GBA zu genau dem Ergebnis kam. Auf die Fragen danach, warum Amtschef Maaßen einen derart starken Vorwurf macht, wurde inhaltlich nicht näher eingegangen, denn was ebenfalls nicht überrascht: Das Gutachten seines Hauses ist selbstverständlich vertraulich.

    Allerdings sind die Strafanzeigen selbst wohl nicht eingestuft. Man prüfe daher derzeit, ob man sie an die Öffentlichkeit herausgeben könne. Das Gutachten des BfV bleibt vorerst vertraulich, aber wohl nicht mehr lange: Einigen Journalisten liegt es offenbar schon vor. Gudula Geuther merkte dazu spitz an, ob nicht in rechtlichen Frage des Landesverrats ohnehin beim GBA selbst die kundigsten Juristen zu suchen seien.

    Das BMI bekundete seinerseits nach Angaben des Ministeriumssprechers Zweifel, dass es sich um Landesverrat handele.

    Auf die Frage, wie der „Streisand“-Effekt denn bewertet würde, also in Folge der Ermittlungsmaßnahme sehr viel mehr Menschen die geleakten Dokumente überhaupt erst zur Kenntnis nehmen, heißt es von den Sprechern der Ministerien nur: „Kein Kommentar“.

    Hier der knapp einstündige Audio-Mitschnitt, den wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen:

    BPK-2015–08–03-netzpolitik.org.mp3, 43.0 MB (43,006,530 bytes)

    SHA256: ef8ef4b4f9ab6c41297b14f6979745cba1c20767ff126ec0c530b32cbafe3ca7

    Update: Jung & Naiv hat die komplette BpK als Video online gestellt.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    3. August 2015 26
  • : Zum Dahinschmelzen: FragDenStaat startet eigenen Provider EchtEmail.de
    ADN-ZB Häßler 2.9.73 Gü Leipzig: Herbstmesse 1973- Der VEB Eisen- und Hüttenwerke Thale zeigt in der Ausstellungshalle der DDR-Chemie auf dem Messegelände einen neuentwickelten Autoklaven für die chemische Industrie.
    Zum Dahinschmelzen: FragDenStaat startet eigenen Provider EchtEmail.de

    Manche Behörden wollen auch fast vier Jahre nach dem Launch von FragDenStaat keine Anfragen über die Plattform beantworten. Besonders das Innenministerium und seine Behörden begründen das gerne in einer Standardmail damit, dass bei einer Anfrage über FragDenStaat nicht sichergestellt sei, ob eine E‑Mail ankomme. Außerdem seien die Mail-Adressen von FragDenStaat nicht echt (ausführliche Begründung hier):

    „FragdenStaat.de“ kann nicht als E‑Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E‑Mail Dienstleistungen gerichtet ist.

    Wir können das nicht wirklich nachvollziehen. FragDenStaat leitet alle Anfragen und Antworten unverändert weiter und generiert eigene Mail-Adressen für jede Anfrage. Das können wir also nicht auf uns sitzen lassen. Deswegen haben wir jetzt einen eigenen Email-Provider gegründet.

    Wir präsentieren: EchtEmail.de!

    Mit Email von EchtEmail.de geht ihr auf Nummer Sicher: Denn wir bieten Schutz vor toxischem Spam mit einer Extraschicht Deckemail. EchtEmail lässt sich in jedem Haushalt verwenden und ist in verschiedenen Ausführungen verfügbar.

    Und EchtEmail ist nicht nur hübsches Schmuckwerk: Für jede Anfrage generieren wir jetzt automatisch zur Mail-Adresse @fragdenstaat.de eine Mail-Adresse @echtemail.de. Wenn also Behörden sich weigern, auf eure FragDenStaat-Anfrage zu antworten, könnt ihr ihnen als Alternative eure praktische Mail-Adresse @echtemail.de vorschlagen.

    Anscheinend sind die Behörden auch schon Fans von EchtEmail.de – das Auswärtige Amt hat bereits an eine @echtemail-Adresse geantwortet.

    Und gut sieht EchtEmail auch aus.

    [Update 18:08]: Auf vielfache Nachfrage hier noch einige Erklärungen zu unserem Email.

    Bilder unter CC BY-SA 3.0 de: Bundesarchiv, Bild 183-M0902-0130; https://commons.wikimedia.org/wiki/File:WTU-Email.jpg; https://www.flickr.com/photos/vculibraries/6032106099/

    30. Juli 2015 14
  • : IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit
    Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag
    IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit

    bundestagDie Liste mit rund 100.000 gesperrten Webseiten, die jetzt zum Schutz der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter im Bundestag eingesetzt wird, ist geheim. Und soll es auch bleiben. Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de hatte vor einem Monat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) eine Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

    Heute twitterte er die Ablehnung. Verwendet wird die Standardargumentation, dass eine Freigabe „nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann“.

    Die inoffizielle Kurzform der Absage ist:

    „Wenn bekannt wird, welche Seiten wir dem Bundestag sperren, ist die Funktionsfähigkeit des Staates im Arsch.“

    Die offizielle Langfassung ist:

    „Ihr Antrag wird gemäß § 3 Nr 1 c) IFG abgelehnt. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Dies ist hier der Fall.

    Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist nach Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, die zu einer solchen Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, von denen Angriffe auf die Informationstechnik des Bundes mittels Schadprogramme ausgehen. Bei Bekanntwerden der URLs der betroffenen Webseiten ist von nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen auszugehen, da Angreifer mit diesem Wissen diese Schutzmaßnahme unterlaufen können.“

    27. Juli 2015 17
  • Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“
    Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Simon - Pierre Krautkrämer. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de/">BY-SA 3.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“

    Wenn bekannt wird, welche Ziele die USA in Deutschland und Europa überwachen, würde das „die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den USA beeinträchtigen“. Mit dieser Begründung verweigert das Kanzleramt die Herausgabe der 40.000 aussortierten Spähziele. Der einzige, der die Liste lesen darf, ist Sonderermittler Graulich – der vertraut dabei dem BND.

    21. Juli 2015 13
  • : Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei
    Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei

    UFO?Vier Jahre und drei Instanzen hat es gedauert. Nach einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der Bundestag jetzt auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das UFO-Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes freigegeben.

    Oder genauer: Die Ausarbeitung mit dem Titel “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VNResolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen”.

    Der Inhalt des Dokuments von 2009 ist eher unspektakulär. Auf 10 Seiten schreiben die Wissenschaftler des Bundestags, dass die Existenz von weiterem intelligentem Leben im Universum unwahrscheinlich ist. Zudem sei das Entdecken von Planeten außerhalb des Sonnensystems “sehr schwierig”.

    Außerdem thematisiert die Ausarbeitung eine Resolution der Vereinten Nationen, in der Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, den UN-Generalsekretär über Untersuchungen außerirdischen Lebens zu informieren. Deutschland sei jedoch nicht verpflichtet, dies zu verfolgen. Schließlich sei es unklar, ob in der Vergangenheit solche Untersuchungen gemacht worden seien.

    Licht ins kosmische Dunkel bringt der Wissenschaftliche Dienst hier also nicht. Aber zumindest verlinkt er am Ende der Ausarbeitung auf einige Videobeiträge des Bayerischen Rundfunks zum Thema Außerirdische. Die sind interessant.

    Zum UFO-Gutachten
    Zu anderen Anfragen an den wissenschaftlichen Dienst

    21. Juli 2015 11
  • : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim
    Saal vor der Sitzung.
    Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim

    Im März stellten wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die sich auf Aussagen von Klaus Landefeld im NSA-BND-Untersuchungsausschuss bezog. Es ging um zwei Treffen im Bundeskanzleramt, in das Landefeld zitiert wurde.

    Nach der Ablehnung haben wir eine zweite IFG-Anfrage gestellt, die das Datum der Treffen nach den Angaben von Landefeld im Ausschuss präzisiert:

    Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit Vertretern der DE-CIX Management GmbH, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) am 27. Februar 2009 sowie am 9. August 2013 stattgefunden haben, insbesondere:

    1. die Liste der Teilnehmer,
    2. die Redevorlage(n),
    3. die Ergebnisseprotokolle.

    Bitte bestätigen Sie, dass beide Termine im Kanzleramt (oder andernorts auf Initiative des Kanzleramts) stattgefunden haben.

    Auf diese zweite Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom Mai haben wir eine Antwort bekommen: Es ist eine wieder gebührenfreie Ablehnung.

    Das Kanzleramt fand aber immerhin acht Dokumente im Sinne der Anfrage (Wortlaut und Interpunktion wie in der Antwort):

    1. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Umlauf Referat 623
    2. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Original Leitungsvorlage
    3. k.A.: Protokoll über die Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt
    4. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Verfügung
    5. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Original
    6. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Original
    7. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Kopie
    8. 02.03.2015: Schreiben BKAmt mit Anlagen zu Presseartikel Tagesspiegel vom 01.03.15

    Der Tagesspiegel-Artikel, der erwähnt wird, dürfte dieser hier sein, wo es um den NSA-BND-Untersuchungsausschuss, das massenhaften Aussponieren der Internetdaten durch den BND und um Brigadegeneral Breitfelder, den Leiter Abteilung Technische Aufklärung beim BND, geht.

    Wir veröffentlichen die Ablehnung (pdf) und die genannte Begründung. Der Versagungsgrund dafür, dass wir den Inhalt der Papiere nicht erfahren dürfen, ist § 3 Nr. 8 und 4 IFG, der Paragraph, hinter dem sich Geheimdienste regelmäßig verstecken. Ein Anspruch auf Informationszugang „zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ besteht nicht:

    Dies ist hier der Fall. Die betreffenden Dokumente sind als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft.

    Die Einstufung erfolgte, weil es sich „um Schreiben, Vermerke und Vorlagen, die die Arbeitsweisen des BND betreffen“, handele. Denn wie wir hinlänglich wissen, dürfen die Praktiken des BND auf keinen Falls ans Licht kommen, sonst droht dem Geheimdienst Ungemach:

    Würden die Dokumente Unbefugten bekannt, so könnte dies negative Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des BND haben und damit für das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer effektiven Informationsgewinnung des BND schädlich sein.

    Das Bundeskanzleramt teilt noch mit, dass es sich um „Schriftstücke des Bundesnachrichtendienstes“ handele, die nur im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht vorlägen.

    Man hätte ansonsten – wie immer – geprüft, ob man die VS-Einstufung aufheben könne. Es handele sich aber um einen „laufenden und aktuellen Vorgang“. Deswegen bliebe die Klassifizierung erhalten.

    Ehrlich gesagt: Wir hatten uns schon gedacht, dass das Schnorcheln am DE-CIX ein „laufender und aktueller Vorgang“ ist. Denn dass in Frankfurt in der Regel die gesamte Leitung gespiegelt wird, wissen wir aus dem Untersuchungsausschuss. Um sich die Datenmenge vor Augen zu führen: Der zentrale deutsche Internet-Knotenpunkt in Frankfurt/Main setzt nach eigenen Angaben pro Sekunde über 3 Terabit an Daten durch, in den Zeiten mit dem höchsten Traffic (etwa 20 bis 23 Uhr) auch mal 4 Terabit pro Sekunde.

    15. Juli 2015 7