Heute ist Selektoren-Tag. Am Vormittag hatten wir über ein Gutachten berichtet, dass der Untersuchungsausschuss alle Akten eines Ermittlungsbeauftragten bekommen muss. Dann berichtete die Tagesschau: Der frühere Richter Graulich hat seine Arbeit als NSA-Sonderermittler aufgenommen. Und jetzt haben wir eine Antwort auf eine Informationsfreiheits-Anfrage, mit der wir bereits Mitte Mai die Selektorenliste beim Kanzleramt angefragt hatten. Die Ablehnung (Überraschung!) listet gleich drei Gründe:
Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen
Außenpolitisches Ziel der Bundesregierung ist eine vertrauensvolle Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die Bundesregierung möchte alle Maßnahmen unterlassen, die dieses Ziel beeinträchtigen könnten. Eine einseitige Offenlegung der Selektorenliste durch die Bundesregierung wäre geeignet, das Verhältnis zu den USA nachhaltig zu beschädigen. Die USA und deren Nachrichtendienste könnten sich veranlasst sehen, künftig mit Vertretern der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland nur eingeschränkt Informationen zu teilen, da sie befürchten müssten, dass vertraulich mitgeteilte Informationen zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich würden. Dies würde sich in erheblicher Weise nachteilig auf die Wahrnehmung der deutschen außenpolitischen Interessen durch die Bundesregierung auswirken.
Auf deutsch: Wenn bekannt wird, wie die USA die „vertrauensvolle Zusammenarbeit beeinträchtigen“, wird die „vertrauensvolle Zusammenarbeit beeinträchtigt“.
Noch geheimer als streng geheim
Würde die Selektorenliste unbefugten Dritten bekannt, so könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) haben und in der Folge die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihre Interessen gefährden. Bei der Gewinnung von Erkenntnissen sind die Nachrichtendienste auf Nachrichtenzugänge angewiesen, die in besonderer Weise schutzwürdig sind. Sie stellen das wichtigste Instrument eines Nachrichtendienstes zur Informationsgewinnung dar und haben folglich eine überragende Bedeutung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dabei die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren sondern auch zu einem Rückgang von Informationen aus diesen Bereichen und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Die betreffende Selektorenliste ist daher als Verschlusssache mit dem Einstufungsgrad „Geheim-Schutzwort“ eingestuft. Die Voraussetzungen des § 3 VSA-Bund für die Einstufung liegen weiterhin vor.
Und nochmal: Die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ von NSA und BND wird nicht durch die Spionage gefährdet, sondern durch Aufklärung.
Keine Informationsfreiheit bei Geheimdiensten
Schließlich beanspruchen die Geheimdienste des Bundes eine Blanko-Ausnahme von sämtlichen Informationsfreiheits-Anfragen, inklusive des Speiseplans der Kantine in Pullach.
Sonderermittler Graulich: V‑Mann der Regierung beim BND
Aber auch sonst scheint es für den BND ganz gut zu laufen. Wie die Tagesschau berichtet, sitzt V‑Mann Graulich weder bei Parlament noch Regierung, sondern direkt beim BND:
Diese Woche hat Graulich angefangen: Er sitzt im neuen BND-Komplex in der Berliner Chausseestraße – in dem Gebäude also, das zuletzt von sich reden machte, weil es unter Wasser stand, nachdem die Wasserhähne gestohlen worden waren. Einen Teil des Areals hat der BND bereits in Benutzung, hier hat Graulich einige Büros bezogen. Unterstützt wird er von ein paar Mitarbeitern, die der BND ihm zur Verfügung gestellt hat – es sind vor allem technische Experten, die dem Sonderermittler das System der NSA-Selektoren erklären sollen.
Graulich muss sich dabei nicht nur auf den technischen Sachverstand von BND-Mitarbeitern verlassen, sondern auch darauf, dass der BND ihm das gesamte Material zur Verfügung gestellt hat. „Ich werde das analysieren, was man mir vorlegt“, sagte Graulich vor drei Wochen, als Detektiv sei er nicht beauftragt.
Aufklärung sieht anders aus.
