Der Bundesnachrichtendienst ist seit Snowden so oft in der Kritik, dass BND-Präsident Gerhard Schindler sogar eine Transparenzoffensive ausrief:
Wir brauchen mehr Transparenz – nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung für eine breitere Vertrauensbasis in der Gesellschaft.
Leider scheint diese Transparenz nicht für Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz zu gelten. Auf FragDenStaat.de sind 40 Anfragen an den Geheimdienst verzeichnet – alle wurden abgelehnt oder sind eingeschlafen.
Auch unsere Anfragen wurden immer wieder abgelehnt, schließlich sogar mit einer scheinbar abschließenden Antwort:
Wir bitten daher von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen.
Das sehen wir jedoch nicht ein. In einer Demokratie darf es keine staatliche Institution ohne öffentliche Kontrolle geben, dazu gehört auch der Geheimdienst – vor allem, wenn er Gesetze (um es vorsichtig zu formulieren) sehr weit dehnt. Also haben wir weitere Anfragen gestellt und folgende Dokumente beantragt:
- Den Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom zum Projekt Eikonal (a.k.a. „Transit“)
- Den BND-Bericht vom 23. März 2005 über Hightech-Überwachungsanlagen
- Die Wunschliste des BND zu [Eikonal], wo um die 270 Transitleitungen enthalten sind
- Den Vermerk „JSA – Schlussprüfung der Annexe“ vom 13.11.2003
- Alle Dokumente zum „Treffen der Geheimdienstler mit US-Militärs“ zur „Lage in den Krisenherden Subsahara-Afrika“
- Den „internen Vermerk von 2013, dem Bundesnachrichtendienst seien US-Drohnenbasen in Uganda, Niger, Dschibuti, Burkina Faso, Äthiopien und auf den Seychellen bekannt“
- Das G‑10-Handbuch
- Die „Einzelvereinbarung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und BND, dass BND die Bundeswehr im Rahmen der Einsätze mit Daten, auch Rohdaten, versorgt“
- Den Vermerk von 2013 „die Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst in Bad Aibling laufe nach Recht und Gesetz und weiteren Vorgaben“
- Das drei-seitige „Testat“, verfasst vom Leitungsstab des BND
Doch der Geheimdienst hat auf keine einzige dieser Anfragen reagiert. Nicht einmal eine Ablehnung bekommen wir. Gar nichts.
Das ist unrechtmäßig, wie ein von netzpolitik.org befragter Anwalt erklärt:
Dass der BND die Anfrage überhaupt nicht beantwortet, halte ich nicht für rechtens. Er müsste in jedem Fall einen Verwaltungsakt erlassen, mit dem das Ersuchen abgelehnt wird (§ 7 IFG).
Leider haben wir nicht viele Möglichkeiten, eine Antwort zu erzwingen. Das einzige, was uns bleibt, wäre eine Untätigkeitsklage nach Verwaltungsgerichtsordnung. Aber das ist aufwändig, teuer – und im Endeffekt würde ohnehin nur eine Ablehnung herauskommen.

Denn der BND lehnt einfach alle Anfragen ab, auch nach dem hauseigenen Buch „Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND“ und sogar den Speiseplan der Kantine am Standort Pullach, als jemand wissen wollte:
Nach VIG erbitte ich Auskunft über eine Liste aller Speisen (Speiseplan) mit Name und Angabe von Zusatzstoffen, welche im Zeitraum 20. bis 26.10.2014 in der Kantine am Standort Pullach ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen. Zusätzlich erbitte ich alle Daten über die Kennzeichnung, die Herkunft, die Herstellung der Speisen. Handelt es sich nicht um eine Fertigspeise, so bitte ich um eine Liste aller Ausgangsstoffe (Zutaten).
Die Antwort: nein.
Aber auf eine bizarre Art und Weise ist das in der völlig eigenen Welt des Geheimdienst auch wieder verständlich: Der BND ist ja auch der Auffassung, dass in Bad Aibling keine deutschen Gesetze gelten.
