Informationsfreiheit
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: Andrea Voßhoff: „Informationsfreiheitsgesetz wird angenommen und ist angekommen“
"Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. : Andrea Voßhoff: „Informationsfreiheitsgesetz wird angenommen und ist angekommen“ Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat in Berlin den Tätigkeitsbericht für 2014–15 vorgestellt und findet das Informationsfreiheitsgesetz gut. Leider fehlen ihr konkrete inhaltliche Vorstellungen, wie es verbessert werden könnte.
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: Sachmittel für Abgeordnete: Bundestag gab 270.000 Euro für Mobiltelefone aus
<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:ToKo">Tobias Koch</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Angela_Merkel,_Sigmar_Gabriel,_Frank-Walter_Steinmeier,_Christian_Schmidt,_Ursula_von_der_Leyen_(Tobias_Koch).jpg">Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Frank-Walter Steinmeier, Christian Schmidt, Ursula von der Leyen (Tobias Koch)</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">CC BY-SA 3.0 DE</a> : Sachmittel für Abgeordnete: Bundestag gab 270.000 Euro für Mobiltelefone aus 6,2 Millionen Euro haben Bundestagsabgeordnete im Jahr 2015 für Sachleistungen ausgegeben, darunter 375.000 Euro für Apple-Produkte. Welche Abgeordnete bestimmte Geräte bestellt haben und wofür sie genutzt werden, sagt der Bundestag jedoch nicht.
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: Europarat warnt vor zunehmender Internetzensur
CC-by <a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway">opensourceway</a> : Europarat warnt vor zunehmender Internetzensur Der Europarat warnt vor Overblocking und ‑filterung als Gefahren für Meinungs- und Informationsfreiheit. Eine Studie der internationalen Organisation mit dem Titel „Filtering, blocking and take-down of illegal content on the Internet“ benennt vor allem das Fehlen klar definitierter Regeln und Prozesse bei gleichzeitiger Auslagerung der Entscheidungen an Behörden oder kommerzielle Selbstregulierung als Knackpunkte.
Beide Aspekte wurden jüngst von NGOs an einer neuen Verabredung der EU-Kommission mit großen Internetunternehmen ebenfalls kritisiert. Im Auftrag des Europarats hatte seit 2014 das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung die Gesetzgebung und Rechtsprechung in allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats untersucht. Auch wenn die Autoren insgesamt vorsichtig mit Bewertungen sind und die Studie vor allem eine gute Recherchegrundlage darstellt, äußert Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarats, ernste Bedenken:
Governments have an obligation to combat the promotion of terrorism, child abuse material, hate speech and other illegal content online. However, I am concerned that some states are not clearly defining what constitutes illegal content. Decisions are often delegated to authorities who are given a wide margin for interpreting content, potentially to the detriment of freedom of expression.
Jagland forderte die europäischen Regierungen auf, für eindeutige und transparente Rechtsrahmen zu sorgen, in denen geklärt ist, unter welchen Bedingungen Inhalte illegal sind und wie der Schutz von Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird.
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: Fahrzeuge und Software: Minister Dobrindt will über „Algorithmen“ reden, doch im Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit
Verkehrsminister Alexander Dobrindt - Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/bmvi_de/26511030421/sizes/k/">BMVI.de</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">BY-ND 2.0</a> : Fahrzeuge und Software: Minister Dobrindt will über „Algorithmen“ reden, doch im Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit Dass die Sicherheit von Fahrzeugen heute in hohem Maße von Elektronik und Software abhängt, ist keine Neuigkeit. Uns hat interessiert, ob die staatlichen Behörden und Ministerien einen Überblick darüber haben, in welcher Weise sich Unfallhäufigkeiten verändert haben, seit wir in fahrenden Computern sitzen. Welche Systeme werden heute verbaut? Haben elektronische Assistenzsysteme die Sicherheit im Straßenverkehr messbar verändert? Welche Fehlfunktionen in Software tauchten dabei auf?
Auf diese Fragen sollte Minister Alexander Dobrindt (CSU) Antworten haben, wenn er heute bei der Regierungsklausur mit seinen Kabinettskollegen seine Strategie diskutieren wird, wie zukünftig Fahrzeuge und ihre Computersysteme reguliert werden sollen und welche ethischen Probleme es dabei zu diskutieren gilt. Doch in seinem Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit.
Fehlfunktionen bei elektronischen Assistenten
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie fahren auf der Autobahn mit Ihrem Fahrzeug der Oberklasse in eine Baustelle hinein und reduzieren die Geschwindigkeit. Die übliche Enge zwischen den Leitplanken behagt Ihnen nicht, daher geben Sie die Wunschgeschwindigkeit an und überlassen die Fahrzeugführung dem elektronischen Assistenten. Sie lehnen sich zurück, haben aber zur Sicherheit noch eine Hand am Lenker. Das Auto fährt kerzengerade, korrigiert seine Richtung nur selten entlang der Leitplanke.
Nach zwei Kilometern beschleunigt der Fahrassistent abrupt, lenkt nach links und gibt Vollgas. Die Wucht der Beschleunigung überrascht Sie und drückt Sie hart in den Sitz, während das Auto bereits links die Leitplanke durchschlägt. Sie versuchen noch, die Richtung des Autos zu bestimmen, haben aber Mühe, mit dem Lenkrad die Fahrtrichtung zu bestimmen, während das Fahrzeug weiter beschleunigt und mit Vollgas die gegenüberliegende Fahrbahn schon passiert. Glücklicherweise kollidieren Sie nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Geistesgegenwärtig steuern Sie mit aller Kraft auf einen Baum neben der Autobahn zu, der Ihr Auto zum Stehen und die Airbags mit lautem Knallen zum Explodieren bringt. Sie und Ihre Insassen überleben, tragen aber Verletzungen davon.
Ein Alptraum-Szenario, aber kommen solche Fehlfunktionen in der Praxis vor? Wie häufig sind sie? Gibt es Fahrzeuge, deren Software bestimmte Fehlfunktionen immer wieder aufweist?
Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen
Die Abhängigkeit von Software wird in den nächsten Jahren deutlich steigen, erst recht, wenn Autos vernetzt und teilautonom werden. Schon seit 2011 fährt im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Freien Universität in der Hauptstadt sogar ein autonomes Fahrzeug mit einer Sondergenehmigung durch den Stadtverkehr. In den USA und China haben sich autonome und teilautonome Fahrzeuge bereits viele Millionen Kilometer durch den normalen Verkehr bewegt.
Die berechtigte Hoffnung ist, dass die Unfallzahlen durch Software-Unterstützung langfristig sinken könnten. Allein in Berlin gab es im letzten Jahr 17.790 Personen, die im Straßenverkehr verletzt worden sind, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Es gibt also viel Potential für eine Verbesserung.
Andererseits können Fehler in Software auch Leben gefährden und zu verzweifelten Situationen führen, wenn der menschliche Fahrer die Herrschaft über sein Vehikel verliert und das Auto auf seine Befehle nicht oder nicht wie erwartet reagiert. Technische Systeme geraten zuweilen an ihre Grenzen, können versagen oder gänzlich ausfallen. Probleme, die zu Unfällen führen, verschwinden nicht, doch die Ursachen und zugehörigen Häufigkeiten müssten sich messbar verschieben.
Wir haben daher in verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder nachgefragt – auch mit Hilfe der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) –, ob und welche Informationen und Statistiken darüber vorliegen, wie sich Softwarekomponenten in Fahrzeugen oder Fehlfunktionen darin auf Unfallzahlen auswirken. Wir wollten konkret erfahren,
- ob und welche statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen, vorliegen (Frage 1).
- Wir baten außerdem um statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen (Frage 2).
- Zudem wollten wir statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen (Frage 3).
- Zuletzt wollten wir bestehende Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software abfragen (Frage 4).
Polizeien
Diejenigen, die mit Unfällen regelmäßig zu tun haben, sind die Polizeien. Entsprechend baten wir in mehreren Bundesländern um Auskunft:
Die Hessische Polizei konnte inhaltlich nicht weiterhelfen, bezieht aber unsere Fragen auch nur auf die eigenen Fahrzeuge:
Bezüglich der Polizeifahrzeuge besteht keine explizite Meldeverpflichtung für die von Ihnen genannten Fälle. Gleichwohl werden Unfälle mit Dienstfahrzeugen der hiesigen Behörde gemeldet bzw. bekannt. Aus diesen vorliegenden Daten ergeben sich keine Hinweise auf eine Verursachung von Unfällen in unmittelbaren bzw. ausschließlichem Zusammenhang mit Assistenzsystemen. Insofern sind hier keine statistische Daten zu Unfallhäufigkeiten […] verfügbar.
Die Hamburger Polizei ließ mitteilen, sie führe „keine Statistiken zu Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit technischen Assistenzsystemen oder Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen bzw. deren Komponenten“:
Die diesbezüglich von Ihnen erbetenen Informationen liegen daher nicht vor und können Ihnen somit nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software kann Ihnen seitens der Polizei ebenfalls keine Information gegeben werden.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hatte nach Rücksprache mit den zuständigen Organisationseinheiten auch keinerlei Informationen:
Die von Ihnen erbetenen Informationen […] liegen hier nicht vor, da eine entsprechende Erhebung durch die Landespolizei Schleswig-Holstein nicht erfolgt.
Die IT-Sicherheit der Fahrzeugelektronik und ‑software ist nicht Sache der Polizei, teilt sie zudem mit.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ließ über das Straßenbauamt Mittelthüringen in Erfurt mitteilen, dafür sei es „nicht zuständig“ und könne „keine Auskunft“ geben. Demgegenüber teilte die Thüringer Polizei mit, ihr lägen keine Informationen vor:
Die Thüringer Polizei erhebt keine Daten, die elektronische Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen betreffen. Somit kann über die angefragte Unfallhäufigkeit bzw. zu Unfällen mit Personenschaden, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Systemen stehen, keine Aussage getroffen werden.
Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit im Hinblick auf Fahrzeugelektronik und ‑software liegen der Polizei nicht vor.
Bei den Polizeien sind keine Informationen verfügbar. Im Saarland und in Berlin hat man sich auch nach vielen Monaten des Wartens nicht mal die Mühe gemacht, auf unsere IFG-Anfragen zu antworten.
Man empfiehlt uns ansonsten, sich an das Bundesministerium für Verkehr oder das Kraftfahrt-Bundesamt zu wenden.
Bundesbehörden und Landesministerien
Das hatten wir bereits Ende letzten Jahres getan. Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ jedoch wissen, es lägen „keine Statistiken“ vor. Man gibt noch den Hinweis, wie die Bundesamt-Statistiken zustandekommen:
Statistiken basieren in der Regel auf der Datenbasis der Zentralen Register, bzw. auf Befragungen der Gewerbetreibenden im Güterkraftverkehr. Gegebenenfalls kann Ihnen die Bundesanstalt für Straßenwesen, bzw. das Statistische Bundesamt Unfallzahlen liefern.
Doch auch hier ist Fehlanzeige. Blindflug ebenfalls bei der IT-Sicherheit in PKWs: Dazu könne man im Kraftfahrt-Bundesamt nichts sagen.
Staufolgeassistenten, Abstandsregeltempomaten, Abbiegeassistenten und auch die sonstigen Computersysteme in Fahrzeugen: IT-Sicherheit bei Autos ist hierzulande kein Thema, während anderswo schon harte Strafen per Gesetz für Eingriffe in die IT von Fahrzeugen als Folge der sich mehrenden Veröffentlichungen zum Auto-Hacking avisiert werden.
In Landesministerien sieht es nicht anders aus, was bisher erhobene Zahlen und Fakten angeht. In Baden-Württemberg weiß man nichts, „die von Ihnen erbetenen Informationen sind beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur“ nämlich „nicht vorhanden“.
Die Autobahndirektion Nordbayern leitete die Frage an das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr weiter. Das antwortete uns zügig, hatte in der Sache aber auch nichts hinzuzufügen:
Als Unfallursache ist lediglich allgemein das Merkmal „Technische Mängel“ recherchierbar. Hierunter fallen jedoch jegliche technische Mängel eines Fahrzeugs, z. B. auch defekte Rücklichter oder geplatzte Reifen. Eine Analyse bezüglich bestimmter Systeme ist deshalb nicht möglich.
Bundesministerium für Verkehr
So liegt die letzte Auskunftshoffnung gewissermaßen beim Bundesministerium für Verkehr. Schon im Februar baten wir die Pressestelle erstmals um einen Ansprechpartner aus dem Ministerium oder aber um ein Interview. Die Pressestelle antwortete noch am selben Tag ausgesprochen freundlich, man wolle einen Ansprechpartner vermitteln und man könne gern auch schon die Fragen senden.
Das haben wir umgehend getan. Neben den schon an die Polizeien gestellten Fragen für die IFG-Auskünfte fügten wir noch folgende hinzu:
- Welche Stellen oder Behörden des Bundes erheben statistische Angaben oder sonstige Zahlen und Fakten zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen?
- Erheben Stellen des Bundes statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen?
- Erheben Stellen des Bundes statistische Angaben oder sonstige Zahlen und Fakten über Unfallklassen und Veränderungen der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen?
- Welche Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software bestehen?
- Gibt es Pläne für gesetzliche Änderungen in Hinsicht auf die Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und bei elektronischen Assistenzsystemen?
- Wie bewertet das Ministerium die Pflichten nach dem neuen IT-Sicherheitsgesetz hinsichtlich der IT-Sicherheit bei Fahrzeugen?
- Hat das Ministerium einen Überblick darüber, welche Arten von elektronischen Assistenzsystemen mit welchem Funktionsumfang heute in für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen verbaut sind?
- Welche deutschen Fahrzeughersteller haben welche Arten von elektronischen Assistenzsystemen in welchen Fahrzeugen verbaut?
- Ist dem Ministerium bekannt, ob und welche elektronischen Computersysteme im für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen deutscher Hersteller erfolgreich gehackt wurden?
Über die Monate der IFG-Anfragen häuften sich Berichte über Auto-Hacking und Angriffsmöglichkeiten bei vernetzten Fahrzeugen. Betroffen war beispielsweise Nissan, die NissanConnect App erwies sich als aus der Ferne steuerbar.
Wir haben daher gegenüber den IFG-Anfragen den Bereich der Fragen zur IT-Sicherheit noch erweitert. Im Grunde müsste man noch deutlich detaillierter fragen, wenn es denn einen Ansprechpartner im Ministerium gäbe, etwa danach, wie bei den Autoherstellern und Zulieferern die Prozeduren zur IT-Sicherheit aussehen, ob und welche Vorschriften hierzu wie umgesetzt und überprüft werden oder geplant sind.
Aber auch nach mehrmaligen telefonischen Nachfragen über Monate hinweg fand sich bis heute im Verkehrsministerium leider kein Ansprechpartner oder jemand, der auch nur eine der Fragen beantworten wollte.
Nun aber liegt der „Welt“ ein Strategiepapier vor, über das Minister Dobrindt heute bei der Klausurtagung der Regierung diskutieren lassen will. Es soll auch um Regeln und Anforderungen an autonome Fahrzeuge gehen, wie sie bereits in den Vereinigten Staaten für die nächsten Monate angekündigt sind, um sie verkehrstüchtig im rechtlichen Sinne zu machen.
Die „Welt“ zitiert aus dem Papier, dass Dobrindt unter „Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft eine Kommission“ ins Leben rufen wolle, die „klare Leitlinien für Algorithmen entwickelt, welche die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen“ sollen.
Der Minister will also über „Algorithmen“ reden. Dass sich in seinem Ministerium niemand in der Lage sieht, wenigstens ein paar Basisinformationen zu bereits heute massenhaft in Fahrzeugen verbauten Computersystemen zu geben und damit zusammenhängende Fragen zu IT-Sicherheitsanforderungen zu beantworten, oder Erhebungen und Fakten benennen kann, welche Auswirkungen auf Unfallhäufigkeiten heutige elektronische Assistenten eigentlich haben, macht die Dobrindtsche „Strategie“ nicht sehr glaubwürdig.
Hinweis: Wir haben auch mit Autoherstellern und Zulieferern Kontakt aufgenommen sowie mit amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und werden darüber in weiteren Artikeln berichten.
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: Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen
Bald auch transparent? Kieler Landtag. Bild: Muns via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kiel_Landtag_Plenarsaal.JPG">wikipedia</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/"CC BY-SA 3.0</a>)</a> : Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen Der Bundestag veröffentlicht inzwischen die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes, viele Bundesländer sperren sich aber noch gegen mehr Transparenz. Ein Überblick über die Regelungen der Landesparlamente.
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: Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Veraltete Bundeswehr-Dienstvorschrift IT-Sicherheit zum Großteil in Neufassung übernommen
Dauerthema IT-Sicherheit bei der Bundeswehr - via <a href="http://www.streitkraeftebasis.de/portal/a/streitkraeftebasis/!ut/p/c4/TYrbCsIwEET_aLdmaVp98yu0vkhulMVcSowX_Ho3D4IcOMMwgxcUsnnyahqXbCKecXF8sC-43-x14w-8IQXPxnL0eOp3H8CVHFp3C7mxeK2mlQpbqS325VGrLMAeF9rRSLMKRKTEvZGkJkXDP3qmUXs9aaf3k5HP8AO3lI5frIqhfw!!/">PIZ SKB</a> : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Veraltete Bundeswehr-Dienstvorschrift IT-Sicherheit zum Großteil in Neufassung übernommen Die aktuelle Dienstvorschrift zur IT-Sicherheit der Bundeswehr soll unter Verschluss bleiben. Die Vorgängerversion auch – weil große Teile unverändert übernommen wurden. Dabei wurde sie seit über zehn Jahren massiv als veraltet kritisiert.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss
Jan Böhmermann in Rostock (Foto: Jonas Rogowski, CC BY-SA 3.0) : IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss Das Auswärtige Amt hält seine interne juristische Prüfung zum Fall Böhmermann weiter unter Verschluss. Das geht aus einer Antwort auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es das offenbar neunzeilige interne Gutachten nicht herausgeben muss, macht das Amt gleich vier der über dreißig möglichen Ausschlussgründe geltend:
Die Veröffentlichung des Gutachtens würde laut Auswärtigem Amt „nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben“.
Zur Begründung führt das Amt aus, dass die Unschuldsvermutung staatlichen Stellen Äußerungen verbiete, wonach eine bestimmte Person eine strafbare Handlung begangen habe. Unklar ist allerdings, warum das Auswärtige Amt dann überhaupt ein solches Gutachten anfertigen ließ – wohlgemerkt, bereits bevor es eine Anklage Erdogans gegen Böhmermann gab.
Eine Herausgabe der Informationen könnte nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen Deutschlands zur Türkei haben, da es eine Veröffentlichung des Gutachtens als „Vertrauensbruch“ werten könnte.
Der Ausschlussgrund zu „nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ ist ein viel genutzter Gummiparagraph des IFG – danach können Behörden Veröffentlichungen recht willkürlich ablehnen, wenn diese ihrer Ansicht nach negative Folgen für die Bundesrepublik nach sich ziehen könnten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist diese Entscheidung dann „nur eingeschränkt gerichtlich nachprüfbar“.
Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Ermittlungen, faires Verfahren
Das Gutachten ist offenbar als Verschlusssache VS-Vertraulich gekennzeichnet, die dritthöchste Geheimhaltungsstufe.
Eine Einstufung nach der Verschlusssachenanweisung sollte im Sinne der Informationsfreiheit eigentlich kein legitimer Ausschlussgrund sein. Zum einen muss bei einer Anfrage ohnehin überprüft werden, ob die Einstufung eines Dokuments weiterhin Bestand hat. Zum anderen sollten die anderen Ausschlussgründe nach dem IFG – also etwa negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit – ausreichend sein, um eine Herausgabe zu klären. Spricht kein inhaltlicher Grund gegen eine Veröffentlichung, sollte auch die Einstufung eines Dokuments als vertraulich kein Ausschlussgrund sein.
Die Offenlegung des Textes könnte strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen.
Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Beeinträchtigung von Ermittlungen nur dann ein Ausschlussgrund, wenn „das Bekanntwerden der Information den Untersuchungszweck, d.h. die Sachverhaltsaufklärung und Wahrheitsfindung, beeinträchtigt“. Dies würde bedeuten, dass das Auswärtige Amt durch die Veröffentlichung seiner juristischen Einschätzung eine öffentliche Wirkung befürchtet, die die Wahrheitsfindung des Gerichts beeinträchtigt würde.
Damit sollte recht klar sein, dass die juristische Einschätzung des Auswärtigen Amts per Informationsfreiheitsgesetz nicht das Licht der Welt erblicken wird.
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: Game of Thrones: US-Journalistin fragt neue Staffel von Fernsehserie beim Weißen Haus an
Anfragen-Tracker der US-Regierung (Screenshot) : Game of Thrones: US-Journalistin fragt neue Staffel von Fernsehserie beim Weißen Haus an Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eröffnet ungeahnte Möglichkeiten – zumindest in den USA: Dort hat eine Journalistin der Webseite refinery29.com die noch unveröffentlichte neue Staffel der Serie „Game of Thrones“ beim Weißen Haus angefragt. Das ist möglich, weil Präsident Obama offenbar exklusiven Zugriff auf die bisher geheim gehaltenen Folgen hat und sie damit im Besitz des Weißen Hauses sind. Laut Aussage des „Game of Thrones“-Drehbuchautors Dan Weiss hatte Obama darum gebeten, die neue Staffel vor ihrer Veröffentlichung Ende April anschauen zu dürfen.
Interessant ist die Anfrage für uns vor allem, weil sie die Unterschiede des US-amerikanischen und deutschen Systems der Informationsfreiheit gut illustriert:
So kennt der US-amerikanische Freedom of Information Act nur neun Ausnahmegründe, die eine Ablehnung von Anfragen rechtfertigen. In Deutschland sind es über 30. Eine ähnliche Anfrage in Deutschland könnte unter anderem ausDatenschutz- undUrheberrechtsgründen abgelehnt werden.
Außerdem ist der Prozess der Bearbeitung von Anfragen deutlich einfacher und transparenter gestaltet. Über eine Eingabemaske auf foia.gov können Personen an manche US-Behörden direkte Anfragen senden. Über den Status der Bearbeitung werden sie live informiert. Auch die maximalen Kosten einer Anfrage können Antragssteller angeben.Das gilt natürlich nicht für alle US-Behörden. Beim Intercept beschreibt ein Redakteur, wie das Pentagon ihn fürs „übermäßige Stellen von Anfragen“ auf die Blacklist setzte.
Trotzdem ist Deutschland weit entfernt von einer transparenten Beantwortung von Anfragen, wie sie viele US-Behörden praktizieren. Hierzulande können Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Antwortfrist von einem Monat recht willkürlich überziehen, ohne dafür negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Nach drei Monaten können sie zwar mithilfe einer Untätigkeitsklage verpflichtet werden zu antworten. Angesichts von nur elf erfolgreichen IFG-Klagen auf Bundesebene im vergangenen Jahr ist dies aber offensichtlich die Ausnahme.
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: Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a> : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.
In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.
Freie Netze, WLAN, Störerhaftung
Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.
Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“
Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.
Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.
Informationsfreiheit
„Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.
Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.
Breitbandausbau / Netzausbau
Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.
Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.
Internetüberwachung
Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
„Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
„Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.
Freie Software und freie Lizenzen
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“
Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.
Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
„Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“Verschlüsselung
Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“
Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.
Vorläufiges Fazit
Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.
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: Lästiges Pfefferspray-Bild: US-Universität zahlte 175.000 Dollar für Suchmaschinenoptimierung
Montage des ikonografischen Bildes. Foto: CC-BY-NC 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/quasimondo/6368400927/sizes/l">Quasimodo (Flickr)</a> : Lästiges Pfefferspray-Bild: US-Universität zahlte 175.000 Dollar für Suchmaschinenoptimierung Im November 2011 sorgte die kalifornische Universität UC Davis für negative Schlagzeilen. Bei friedlichen Studierendenprotesten im Rahmen der Occupy-Bewegung attackierten zwei Beamte der Campus-Polizei einen Sitzstreik aus nächster Nähe mit Pfefferspray. Nun wurde bekannt, dass die Uni-Leitung insgesamt 175.000 Dollar an externe Dienstleister gezahlt hat, um die negativen Berichterstattungen und Verlinkungen in den Google-Ergebnissen weniger sichtbar zu machen.
Der entsprechende Vorfall forderte damals 13 Verletzte, von denen zwei im Krankenhaus behandelt werden mussten. Über das Internet wurden Videos von der Pfefferspray-Aktion (YouTube) und anderen brutalen Übergriffen (YouTube) verbreitet und dadurch weltweit bekannt. Als Folge wurden die beiden Polizisten und ihr Vorgesetzter vom Dienst suspendiert. Linda Katehi, Leiterin der Universität, entschuldigte sich für den Vorfall. Das Foto des Pfefferspray-sprühenden Polizisten wurde per Photoshop in verschiedene populäre Szenen montiert und so zum Internet-Mem. Für den dadurch erlittenen „psychischen Schaden“ bekam der suspendierte Beamte 38.000 Dollar Schmerzensgeld von der Universität zugesprochen.
SEO-Kampagne zur Beseitigung negativer Berichterstattung
Von der Zeitung The Sacramento Bee veröffentlichte interne Dokumente belegen nun, dass die Universitätsleitung zwei Marketingunternehmen mit einer Suchmaschinenoptimierung (SEO) beauftragte. Durch gezielte Einträge und Parameter sollen dabei bestimmte Webseiten im Suchmaschinenranking auf höheren Plätzen erscheinen.
Die entsprechenden Dokumente wurden der kalifornischen Zeitung als Folge einer Anfrage übergeben, die letzten Monat in Berufung auf den „California Public Records Act“ (vergleichbar mit dem Informationsfreiheitsgesetz) eingereicht wurde. Den Verträgen zufolge beauftragte die Universität UC Davis das Unternehmen Nevins & Associates, für 15.000 Dollar monatlich sechs Monate lang die Online-Erscheinung der Bildungsstätte aufzupolieren. Anscheinend war deren Arbeit nicht erfolgreich genug. Denn der digitale Dienstleister idmloco wurde 2014 von der Universität für 82.000 Dollar damit beauftragt, „eine umfassende Suchmaschinenergebnis-Management-Strategie zu entwerfen und auszuführen“.
Durch diese Online-Kampagne sollten die negativen Berichterstattungen vertuscht werden. Dass eine öffentlich finanzierte Bildungseinrichtung zu solchen Maßnahmen greift, ist ungewöhnlich, wenn nicht sogar ein Novum.
Allerdings waren die Bemühungen offensichtlich nur von mäßigem Erfolg gekrönt. Berichten der Sacramento Bee und eigenen Recherchen zur Folge sind die ersten Ergebnisse bei einer Google-Suche nach „uc davis“ durchaus positiv, doch schon eine kleiner Zusatz in der Suchanfrage ändert dies. Laut der kalifornischen Zeitung wirft Google über 100.000 Suchergebnisse für „uc david pepper spray“ aus. Eigens durchgeführte Anfragen kamen auf über 300.000 Ergebnisse.
Ein mageres Ergebnis für eine Investition von umgerechnet gut 150.000 Euro an öffentlichen Geldern. Durch die jetzt veröffentlichten Dokumente ist der Schuss dann endgültig nach hinten los gegangen. Die Universität, allen voran Kanzlerin Linda Katehi, erleiden nun einen doppelten Imageschaden.
Laut The Sacramento Bee stieg das Budget für Öffentlichkeitsarbeit unter der aktuellen Leitung von Katehi in den vergangenen sechs Jahren von drei Millionen auf knapp 5,5 Millionen US-Dollar. Die Chefin der Universität ist ohnehin sehr umstritten, momentan halten Studierende Teile ihres Bürogebäudes seit Mitte März besetzt. Auf Grund ihrer Beschäftigung in gewinnorientierten Unternehmen und der ihr unterstellten brutalen Campus-Polizei fordert die Studierendenschaft ihren Rücktritt.
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: Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/airsoenxen/6902882264/">airsoenxen (flickr)</a> : Böses Foul: Hamburger Polizei lügt zu Fußball-Datei Eine falsche Auskunft der Hamburger Polizei zur Existenz einer geheimen Sportgewalt-Datei war offenbar kein Missverständnis, sondern eine bewusste Fehlinformation. Das zeigen interne E‑Mails des Landeskriminalamts (LKA), die wir veröffentlichen.
Im Januar war durch eine kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft bekanntgeworden, dass die Hamburger Polizei seit neun Jahren in einer Datei zu „Gruppen- und Szenegewalt“ Informationen über angeblich gewaltbereite Fußballfans sammelt. Auf eine Anfrage über FragDenStaat.de antwortete die Polizei jedoch ein Jahr zuvor, dass eine solche Datei nicht existiere.
Polizei spricht von „Missverständnis“
Der Pressesprecher der Hamburger Polizei sagte gegenüber netzpolitik.org, dass es bei der Beantwortung der Anfrage zu einem „Missverständnis“ gekommen sei. Der Antragsteller habe nach der Existenz einer Datei zu Sportgewalt gefragt. Die existierende Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sei jedoch „weder identisch mit der bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ noch mit der vom Anfragenden genannten Datei ’Sportgewalt Berlin’“. Die Polizei bedauere das „Missverständnis“. Inzwischen hat sie sich auch beim Antragsteller entschuldigt:
Die Polizei hätte aus heutiger Sicht ihrer Beratungspflicht Ihnen gegenüber nachkommen und auf die Diskrepanz [zwischen Sportgewalt und Gruppen- und Szenegewalt] hinweisen müssen.
Wie sich jetzt anhand des dazugehörigen internen E‑Mail-Verkehrs der Polizei zeigt, den wir durch eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz erhalten haben, musste den Beamten jedoch klar sein, dass die Anfrage auf die existierende Datei zielt. Das Grundsatz-Referat DE22 der Polizei beauftragte das für die Datei zuständige Landeskriminalamt am 17. Juli 2014 mit der Beantwortung der Anfrage. Die Begründung:
Da Gegenstand die bei LKA 121 auf der Basis von Crime geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ sein dürfte, liegt die Zuständigkeit zur Beantwortung der Anfrage nach Einschätzung der DE beim LKA.
Offensichtlich war der Polizei also von Anfang an bewusst, dass sie eigentlich die Existenz der Datei bestätigen müsste. Trotzdem antwortete sie dem Antragsteller, dass die Polizei „keine eigene derartige Datei führt“ – mutmaßlich eine Verletzung der Amtspflicht zur Erteilung wahrheitsgemäßer Auskünfte.
Keine klaren Kriterien für Speicherung und Löschung
Aber nicht nur die Informationspolitik der Hamburger Polizei ist sehr problematisch, auch der Gegenstand der Anfragen selbst, die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“: In ihr werden nämlich nicht nur Beschuldigte gesammelt, sondern auch sogenannte Störer, Verdächtige sowie Kontakt- und Begleitpersonen – eine breite Kategorisierung, die die Speicherung von Daten aller Personen zulässt, die die Polizei in Verbindung mit Beschuldigten sieht. Ein Tatverdacht muss für eine Speicherung nicht bestehen.
Personen, die in der Datei erfasst sind, werden darüber nicht aktiv informiert. Auch die Umstände einer möglichen Löschung aus der Datei sind sehr unklar formuliert. Laut Polizei erfolgt eine Löschung, „sobald die Speicherung der Person für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung nicht mehr gegeben sind“.
Datenschutz ohne Schiedsrichter
Wie der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org mitteilt, hatte er sich im Rahmen der Abstimmung über die Datei „kritisch im Hinblick auf die Bestimmtheit einiger Personengruppen geäußert“. Seit der Errichtung der Datei im Jahr 2006 fand jedoch „aufgrund der defizitären Personalsituation“ keine Prüfung der Datei mehr statt, wie die Behörde gegenüber netzpolitik.org bestätigte. Die Hamburger Polizei prüft nach eigenen Angaben, ob sie künftig einen eigenen Datenschutzbeauftragten beschäftigen will.
In der Datei sind mehr als 2.000 Menschen geführt. Die meisten von ihnen sind den Fußballklubs Hamburger SV und St. Pauli zugeordnet, stehen laut Polizei aber auch in Verbindung mit Vereinen wie dem FC Köln, Borussia Dortmund oder dem Eishockeyverein Hannover Scorpions. Wer wissen will, ob eigene Daten beim Landeskriminalamt gespeichert sind, sollte dort schriftlich einen formlosen Antrag auf Auskunft stellen. Die Hamburger Datei ist nur eine von vielen ähnlichen Dateien im Bundesgebiet.
Für die Bearbeitung der Anfrage nach dem Transparenzgesetz, die drei Monate dauerte, berechnet uns die Hamburger Polizei übrigens Gebühren in Höhe von 120 Euro.
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: Mehr Daten als Tore – Polizei sammelt fleißig, aber oft unrechtmäßig
Fußballfans (Symbolbild) <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nericblein/2372852188">nericblein</a> : Mehr Daten als Tore – Polizei sammelt fleißig, aber oft unrechtmäßig In immer mehr Bundesländern flogen in den letzten Monaten die Datensammlungen der Polizei rund um Fußballspiele auf. Die seit Jahren bestehende bundesweite „Datei Gewalttäter Sport“ reichte vielerorts den Beamten nicht mehr aus. In sogenannten Arbeitsdateien Szenekundige Beamte (SKB) haben sie erfasst, was wichtig erscheint. Datenschutz wurde dabei aber wohl vergessen. Die Dateien blieben oft jahrelang geheim.
Bereits seit 1994 erfasst die bundesweite „Datei Gewalttäter Sport“ (DGS) Straftäter rund um den Sport. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze pflegt die DGS, sie gehört zur Polizei von Nordrhein-Westfalen. In die DGS kommt, wer rund um Sportveranstaltungen Straftaten begangen hat oder wenn wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wurde.
Auf Länderebene sammelten die Polizeien aber munter zusätzliche Daten. Derzeit sind acht Bundesländer mit fragwürdigen Dateien bekannt. Besonders fleißig war Nordrhein-Westfalen. Mit 6.500 Einträgen sind sogar 1.800 Fans mehr in dessen Landesdatei erfasst als in der bundesweiten DGS. In Baden-Württemberg existiert eine namensgleiche Datei, die ebenfalls nicht deckungsgleich ist mit dem Inhalt der bundesweiten DGS.
Der Journalist Thorsten Poppe arbeitet am Thema und hat die Entwicklung auf seiner Seite festgehalten. Neben der Arbeit von Fan-Initiativen sind auf der Seite auch die kleinen Anfragen an die Landesregierungen in den einzelnen Bundesländern verlinkt.
Kleine Anfragen haben zu Tage gefördert, wo solche geheime Dateien existieren und was in ihnen erfasst wird. Derzeit ist noch nicht für alle Bundesländer geklärt, ob solche Arbeitsdateien Szenekundige Beamte (SKB) geführt werden. Thorsten Poppe geht davon aus, auch in anderen Bundesländern noch fündig zu werden:
Im Rahmen meiner Recherchen habe ich feststellen können, dass die meisten der bisher entdeckten geheimen SKB-Dateien kurz vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 angelegt worden sind. Daher kann man sich auch als neutraler Beobachter des Eindrucks nicht erwehren, dass dies eine konzertierte Aktion über alle Bundesländern hinweg gewesen ist. Gleichwohl ist dies für die Bundesländer Bayern, Thüringen, Saarland und Brandenburg bisher noch nicht belegt. Hier müssen wir die Antworten auf die bereits gestellten Anfragen an die Behörden noch abwarten bzw. noch die entsprechenden Anfragen gestellt werden.
Schnell drin – aber nur schwer wieder raus
Das Problem: Gespeichert werden auch Personen, gegen die keine Verfahren eingeleitet wurden. Über Jahre gelten die Personen dann als potentielle Straftäter, weil sie ein Fußballspiel besucht haben und in Kontakt mit Polizeikräften gekommen sind. Polizeikräfte interessieren sich in Baden-Württemberg zum Beispiel nicht nur für „Tatverdächtige, Potentielle Straftäter und Störer“, sondern auch für „Kontakt- und Begleitpersonen“ sowie „Umfeldpersonen“. Zusammengefasst könnte es auch lauten: „Alle, die an einem Fußballspiel als Zuschauer teilnehmen“, denn sonderlich viele unbeteiligte Personen bleiben bei dieser Eingrenzung nicht mehr übrig.
Teilweise werden auch Daten zum Arbeitgeber erfasst. Einen besonderen Raum bieten dann noch „Freitextfelder“. Der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg setzte sich mit den Inhalten der SKB auseinander und vermeldete einen fragwürdigen Erfolg:
Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen. So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der Rolle „Potentielle Straftäter“ gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre reduziert.
Diese und andere Datenbanken sind auf Datenschmutz.de nach Bundesländern erfasst und machen deutlich, in wie vielen unterschiedlichen Kontexten die uniformierten Datensammler aktiv sind.
Offener Diskurs nach Skandal nur in Hamburg
In Berlin wurde die Datei seit 1998 geführt und erst 2014 bekannt. In Hamburg verneinte die Polizei zunächst gegenüber FragDenStaat.de die Existenz einer solchen Datei, die später auf eine kleine Anfrage hin öffentlich wurde.
Unter den Bundesländern, die nachweislich eine SKB in Benutzung hatten, vermelden derzeit nur Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass die Datenbank nicht mehr geführt werde. Wie mit den Dateien nach Abschluss der Datensammlung verfahren wurde, ist bisher nicht ersichtlich. Aus der Praxis der anderen Bundesländer ist aber bekannt, dass die Datensätze nach Kritik durch die Landesdatenschutzbeauftragten lediglich reduziert, nicht aber in Gänze gelöscht wurden. Thorsten Poppe geht davon aus, dass große Teile der erfassten Daten in der Nutzung bleiben:
Bis jetzt sind die Dateien nur ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Das hat aber weder die Behörden, Landesregierungen noch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Länder dazu veranlasst, irgendetwas an dieser längst etablierten Praxis zu ändern. Im Gegenteil: Das Thema wird still und heimlich ausgesessen.
Nur in Hamburg wird darüber ein offener Diskurs geführt, der vom Datenschutzbeauftragten des Landes initiiert worden ist. Der zuständige Innensenator musste danach reagieren, um den politischen Schaden zu begrenzen. Er hat seine Polizeibeamten angewiesen, die dortige SKB-Datei in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu überarbeiten, der diese als „überwiegend nicht rechtmäßig“ ansah. Von knapp 2.200 darin registrierten Personen sind jetzt etwas mehr als 900 gelöscht. Allein dieses Vorgehen – trotz des politischen Drucks – dokumentiert, dass keine Polizeibehörde diese bisher in der Öffentlichkeit unbekannten Dateien überhaupt auflösen will.
Daher werden diese Dateien in Zukunft weiter genutzt werden, zumal Druck seitens der betroffenen Ultras kaum vorhanden ist.Mehr Druck machen
Im Fokus der Datensammler stehen vor allem ebenjene Ultras, die sich nach den Erfahrungen von Thorsten Poppe sehr medienkritisch geben. Poppe gelang es bisher nicht, Vertreter der Ultras vor die Kamera zu bekommen.
Die Ultra-Bewegung ist ja Deutschlands größte Jugendkultur, die sehr viel dafür tut, dass Jugendliche sozial gestärkt werden und sich engagieren können. Aber sie ist eben auch sehr hierarchisch organisiert, die Gruppe insgesamt zählt alles. Deshalb tun sich per se viele Ultras damit schwer, allein vor die Kamera oder das Mikrofon zu gehen, obwohl wir das im Rahmen meiner Berichterstattung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch anonymisiert angeboten haben. Zumal wir „Medien“ seitens der Ultras gern in einen Topf gesteckt werden und ja grundsätzlich gegen die Ultra-Kultur wären, wovor ich mich naturgemäß in den Gesprächen als neutraler Berichterstatter immer verwahre. Dazu kommt, dass zwar manche Fan-Szenen dieses Thema sehr aktiv begleitet haben und zum Beispiel Auskunftsersuchen für die Ultras bereitstellten bzw. an die lokalen Behörden versendeten. Doch selbst bei einem links geprägten Verein wie St. Pauli ist das von der Fan-Initiative „St. Pauli Fanladen“ bereitgestellte Formular zur Datenabfrage nur ein paar Mal überhaupt genutzt worden. Daneben habe ich den Eindruck, dass das sehr komplexe Thema den Betroffenen hohen Respekt abfordert.
Angesichts der vielschichtigen Datensammlungen auf der Ebene der Länder ist diese Skepsis nachvollziehbar. Aus Sicht der Polizeien scheinen Anhänger der beliebtesten Sportart per se verdächtig. Ihre Daten und ihr Umfeld zu durchleuchten und in vor öffentlichen Nachfragen versteckten Geheimdateien abzuspeichern, war jahrelang niemandem in der Polizei ein Achselzucken wert. Die Politik war weitgehend ahnungslos.
Auch die Gegenwehr bei Informationsfreiheitsanfragen zu diesem Thema ist beachtlich, da – nach Ansicht der Polizei – schon das Wissen um die Struktur der Datei die innere Sicherheit gefährdet.
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: Unternehmen haben mehr Rechte als Menschen: Details zum Abgasbetrug sollen geheim bleiben
: Unternehmen haben mehr Rechte als Menschen: Details zum Abgasbetrug sollen geheim bleiben Das Bundesverkehrsministerium unter Digitalminister Dobrindt blockiert weiterhin die Aufklärung des Abgasbetrugs bei Volkswagen und weiteren Autoherstellern („Diesel-Gate“). Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilte, verweigert das Verkehrsministerium mit seinem Kraftfahrt-Bundesamt seit einem halben Jahr die Auskunft über Details der Abgasmanipulationen.
Dabei geht es neben möglichen Manipulationen von Autoherstellern wie Daimler und Opel unter anderem um Akten zur Rückrufaktion des Kraftsfahrt-Bundesamts im vergangenen Oktober. Bis heute ist unklar, wie genau die 2,4 Millionen bei VW betroffenen Autos technisch nachgebessert werden sollen. Die dazugehörigen Akten hat das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag der DUH jetzt in folgender Form herausgegeben:
Die 596 Aktenseiten, die es an die DUH übersandte, sind durch die weitreichenden Schwärzungen ohne jede Aussage. Aber auch sonst ist die Informationspolitik der Verwaltung abenteuerlich: Nachdem die DUH schon im Oktober einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt hatte, verschleppte das Kraftfahrt-Bundesamt erst das Verfahren und gab einer Untätigkeitsklage drei Monate später nur widerwillig nach.
Der Hintergrund der Schwärzungen: Weil das Kraftfahrt-Bundesamt in seinen Dokumenten die Interessen von VW berührt sieht, gab es dem Konzern die Möglichkeit zur Stellungnahme. VW untersagte der Behörde daraufhin mit Unterstützung seiner Anwaltskanzlei Freshfields die Veröffentlichung der Inhalte, da es dadurch angeblich die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fürchtete. Dabei argumentierte VW, dass nicht nur Geheimnisse selbst geschützt werden müssten, sondern auch Daten, die indirekt Rückschlüsse auf Geheimnisse zulassen würden – was letztlich auf fast die gesamte Kommunikation angewendet wurde.
Volkswagen untersagt Behörde Veröffentlichung
Das Kraftfahrt-Bundesamt folgte dieser Argumentation, wie aus dem Schriftwechsel mit VW und der DUH deutlich wird. Dabei stufte es das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung als geringer ein als das wirtschaftliche Interesse von VW.
Die DUH will die Veröffentlichung auch bisher geschwärzter Akten erreichen: „Wir rechnen damit, dass sich dies erfahrungsgemäß noch einige Monate, wenn nicht sogar ein Jahr hinziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Eine Veröffentlichung wäre nach dem Umweltinformationsgesetz aber auch trotz des Einspruchs eines Unternehmens möglich: Sind in angefragten Akten mutmaßlich Geschäftsgeheimnisse enthalten, müssen Behörden entscheiden, ob das Recht auf Geheimhaltung oder das öffentliche Interesse an Herausgabe der Informationen überwiegt. Im Fall VW dürfte das öffentliche Interesse in vielen Fällen überwiegen, sofern überhaupt Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Informationen über Emissionen sind ein Spezialfall: Für sie gelten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich nicht, was auch auf Teile der Akten in diesem Fall zutreffen könnte.
Geschäftsgeheimnisse bleiben auch bei öffentlichem Interesse geheim
Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Unternehmensinteressen, die bei Umweltinformationen möglich ist, ist bei Informationen in anderen Bereichen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unmöglich. So können Unternehmen praktisch dem Staat die Veröffentlichung von Dokumenten unter Berufung auf wirtschaftlich notwendige Geheimhaltung untersagen – auch bei Dokumenten, die einen Rechtsverstoß von ihnen belegen würden. Sind Informationen tatsächlich als solche Geheimnisse zu klassifizieren, gibt es keine Möglichkeit, sie offenzulegen.
Damit haben Unternehmen mehr Rechte als Privatpersonen: Sind in Dokumenten nämlich personenbezogene Daten enthalten, wird bei einer möglichen Veröffentlichung der Datenschutz gegen das öffentliche Interesse abgewogen. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert daher schon seit zehn Jahren, eine Abwägung zwischen Geschäftsgeheimnissen und öffentlichem Interesse einzuführen.
Geplante EU-Richtlinie stärkt Unternehmen weiter
Bald könnte die Position der Unternehmen aber noch weiter gestärkt werden: Mit der geplanten EU-Richtlinie zum „Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ wird es nicht nur Journalistinnen und Whistleblower weiter erschwert, Missstände in Unternehmen aufzudecken. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen könnten zudem künftig solch eine große Priorität bekommen, dass keine Abwägung mehr mit öffentlichem Interesse stattfinden kann. Zudem könnten Verwaltungsmitarbeiter durch hohe mögliche Bußgelder davon abgeschreckt werden, Daten über Unternehmen zu veröffentlichen. Das Europäische Parlament wird am 13. April in erster Lesung über die Richtlinie beraten.
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: Neuer Rekord für Informationsfreiheit: Fast 10.000 Anfragen an Ministerien 2015
Anfragen nach dem IFG seit 2006 : Neuer Rekord für Informationsfreiheit: Fast 10.000 Anfragen an Ministerien 2015 So viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie 2015 gab es in Deutschland noch nie: 9.376 IFG-Anfragen verzeichneten die Bundesministerien mit ihren Geschäftsbereichen im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesinnenministerium in der vorvergangenen Woche ohne Begleitmeldung auf seiner Webseite veröffentlichte.
Finanzministerium am auskunftsfreundlichsten, Auswärtiges Amt blockiert
Es lohnt sich jedoch, die Zahlen genauer unter die Lupe zu nehmen: Fast die Hälfte der Anfragen ist auf Massenanfragen an das Finanzministerium und seinen Geschäftsbereich zurückzuführen, in den zum Beispiel die BaFin zählt. Seit einigen Jahren stellen Anwaltskanzleien im Rahmen von Insolvenzverfahren tausende Serien-Anfragen an die Ämter und verdoppeln damit das Aufkommen der IFG-Anfragen insgesamt.
Damit sind die IFG-Anfragen im Vergleich zu 2014 um acht Prozent gestiegen, im Vergleich zu 2013 haben sie sich gar verdoppelt. Nimmt man das Finanzministerium mit seinem Geschäftsbereich aus der Rechnung, ergibt sich ein anderes Bild: Danach stieg die Zahl der Anfragen im Vergleich zu 2014 um 48 Prozent, im Vergleich zu 2013 um 56 Prozent.
2.252 IFG-Anfragen an Bundesbehörden wurden 2015 über FragDenStaat gestellt. Das entspricht etwa der Hälfte aller Anfragen ohne das Finanzministerium. Die netzpolitik.org-Redaktion stellte über das Jahr mehr als 100 Anfragen.Neben dem Finanzministerium sticht das Arbeitsministerium aus der Statistik heraus, das nach eigenen Angaben von 934 IFG-Anfragen 86 Prozent stattgegeben hat. Dahinter folgt das Umweltministerium mit einer Quote von 77 Prozent, wobei es nur 26 Anfragen verzeichnen konnte. Die Erklärung für die niedrige Zahl: In der Regel interpretiert das Umweltministerium Anfragen an ihre Behörde als Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), das weitreichender als das IFG ist.
Am wenigsten auskunftsfreudig zeigten sich das Auswärtige Amt, das nur ein Drittel seiner 349 Anfragen positiv beschied, der Bundestag mit 29 Prozent bei 884 Anträgen und das Entwicklungsministerium, das bei 156 Anträgen nur in neun Fällen Auskunft gab.
Trotz des Rekords zeigt sich im internationalen Vergleich, dass Informationsfreiheit hierzulande noch immer eine Nischenthema ist: Großbritannien verzeichnete 2014 über 40.000 Anfragen (in einer Statistik, die die Verwaltung auch in maschinenlesbarer Form bereitstellte), die USA sogar alleine an die Bundesbehörden mehrere 100.000 Anfragen.
Das liegt unter anderem daran, dass bisher kaum – mit Ausnahme unter anderem von uns – gegen negative Bescheide geklagt und so nur wenig Aufmerksamkeit fürs Thema außerhalb der netzpolitischen Szene generiert wird. So verzeichneten die Ministerien mit Ausnahme des Finanzministeriums im vergangenen Jahr 56 abgeschlossene Klagen, von denen 15 mit einer Ablehnung und 7 mit einem Erfolg der Klägerin endeten. Die übrigen Klagen wurden „auf sonstigem Wege“ erledigt, endeten also vermutlich mit einem Vergleich.
BfDI: 28 Pressemitteilungen zu Datenschutz, keine Pressemitteilung zu Informationsfreiheit
Einen vergleichbaren Überblick über die IFG-Anfragen in allen Teilen Deutschland gibt es leider nicht, da fast alle Bundesländer keine Statistiken über die IFG-Anfragen an ihre Behörden führen. Eine Ausnahme bildet Berlin. Hier hat die Piratenfraktion in den letzten Jahren regelmäßig kleine Anfragen zum Thema gestellt.
Und dann noch eine letzte Statistik: Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gab 2015 insgesamt 28 Pressemitteilungen zum Thema Datenschutz heraus. Zum Thema Informationsfreiheit veröffentlichte sie keine einzige.
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: Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von 1,3 Millionen Akten unzumutbar für Behörden
Leunawerke in Sachsen; <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F089027-0026,_Leuna,_Industrieanlagen.jpg">Bundesarchiv B 145 Bild-F089027-0026, Leuna, Industrieanlagen</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">CC BY-SA 3.0 DE</a> : Bundesverwaltungsgericht: Herausgabe von 1,3 Millionen Akten unzumutbar für Behörden Wie viel Arbeit muss eine Behörde auf sich nehmen, um Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nachzukommen?
Nur zumutbare Arbeit, hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Danach muss die ehemalige Treuhandanstalt einem Kläger die Einsicht in 4.255 Aktenordner mit jeweils 300 Blättern nicht gewähren, weil die Akten jeweils auf Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten überprüft werden müssten.In dem Fall geht es um die Herausgabe von Akten zur Privatisierung der ostdeutschen Leunawerke nach der Wiedervereinigung 1990, die im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen an Politiker in Deutschland und Frankfreich standen („Leuna-Affäre“). An den Inhalten der Aktenordner hat der Kläger ein großes persönliches Interesse: Er arbeitete zu der Zeit als Lobbyist für den berüchtigten Ölkonzern Elf Aquitaine, wurde unter anderem wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt und hatte seit 2006 versucht, durch die Akten Material für seine Verteidigung zu erlangen.
Auch über den Fall der Leunawerke hinaus berührt das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ein Grundproblem im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit: Im IFG heißt es, dass Zugang zu Informationen nur dann gewährt werden darf, wenn dies keinen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ nach sich zieht. Klar definiert ist die Verhältnismäßigkeit im IFG jedoch nicht.
Fordert eine Antragsstellerin eine große Zahl von Akten an, müssen Behördenmitarbeiter in der Regel nicht nur die Ordner bereitstellen, sondern sie auch daraufhin prüfen, ob in den Akten schützenswerte Daten wie Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
Bei einer solch großen Zahl von Akten ist eine Prüfung unzumutbar, hat das Bundesverwaltungsgericht heute im Gegensatz zur Vorinstanz festgestellt – vorausgesetzt, für einen Teil der Akten könne die Behörde beweisen, dass eine Prüfung vorgenommen werden muss.
Die Zusendung weniger Aktenordner ist auf jeden Fall zumutbar, wie wir vor kurzem feststellen konnten: Zum Leistungsschutzrecht sendete uns das Bundeskanzleramt zwei Aktenordner mit insgesamt 678 Kopien zu.
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: IFG-Ablehnung des Tages: Fragen zum BSI gefährden die „innere Sicherheit“
: IFG-Ablehnung des Tages: Fragen zum BSI gefährden die „innere Sicherheit“ Nach der umstrittenen Personalentscheidung für die Spitze des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die seit 18. Februar mit Arne Schönbohm besetzt ist, wollten wir das Anforderungsprofil für die Amtsführung in Erfahrung bringen. Dafür haben wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und wollten vom Bundesministerium des Innern (BMI) die Informationen dazu abfragen.
Welche Qualifikationen sind für den Chefposten des technischen Dienstleisters der Bundesregierung und der Bevölkerung also notwendig?
Arne Schönbohm ist Betriebswirt und arbeitete in der Vergangenheit bei Daimler-Chrysler Aerospace und beim Rüstungskonzern EADS. Viele assoziieren mit seinem Nachnamen in erster Linie den CDU-Politiker und ehemaligen Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm. Dass der Sohn einem Verein namens „Cyber-Sicherheitsrat“ vorsaß, war vor der Bekanntgabe der Personalentscheidung weithin unbekannt. In dieser Funktion lobbyierte er gegen das IT-Sicherheitsgesetz, das die Bundesregierung auf den Weg brachte. In seinem neuen Posten wird er diese Kritik wohl nicht mehr verlautbaren.
Wer mehr über die Qualifikationen von Arne Schönbohm erfahren möchte, kann sich das bereits aktualisierte Linkedin-Profil des hartnäckig als „Cyber-Clown“ Geschmähten ansehen.
Unsere genaue Formulierung war die Bitte an das BMI zur Herausgabe aller…
…in Ihrem Haus verfügbaren Informationen zum Besetzungsverfahren des neuen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, dazu gehört auch sämtliche Korrespondenz mit ihm und innerhalb des Hauses zu dem Vorgang.
Anfang März erhielten wir nun die postalische Antwort, die hier vollständig verfügbar (pdf) ist. Der IFG-Antrag wird abgelehnt.
Der Chefposten des BSI ist eine Frage der „inneren Sicherheit“
Das BMI begründet die Ablehnung mit § 3 Nr. 1 c) IFG, da aus Sicht des Ministeriums…
…das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann. Der Vorgang enthält Überlegungen zu einem inhaltlichen Anforderungsprofil an den künftigen BSI-Präsidenten: Dieses Anforderungsprofil kann Rückschlüsse auf die Schwerpunktsetzung / politische Agenda des BSI für die nächsten Jahre zulassen und ist daher im öffentlichen Interesse vertraulich zu halten. Die Kenntnisnahme der zukünftigen Schwerpunktsetzung des BSI durch Unbefugte läuft Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zuwider […]
Neben der Tatsache, dass sich das BMI mal wieder phrasenhaft auf die „innere Sicherheit“ beruft, wenn den Ministerialen sonst kein Grund einfällt, wie man verhindern kann, dass die geneigte Öffentlichkeit ihnen in die Karten guckt, lässt der Nachsatz zur Begründung tief blicken.
Offenbar ist das Motto des Ministeriums in Fragen des BSI: „zurück zu den Anfängen“. Das Amt war früher die „Zentralstelle für Chiffrierwesen“, eng verwoben mit der „Organisation Gehlen“, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND). Soll die Schwerpunktsetzung nun wieder in Richtung Geheimdienstunterstützer gehen, aber öffentlich besser nicht diskutiert werden? Welche Schwerpunkte des Amtes könnten potentiell überhaupt eine Frage sein, die relevant für die innere Sicherheit ist? Spielen offensive technische Angriffsmaßnahmen eine Rolle?
Wie ein Bekanntwerden der „politischen Agenda“ des Amtes die innere Sicherheit beeinträchtigen kann, bleibt ebenso rätselhaft. Immerhin räumt das Ministerium unverblümt ein, dem ihm unterstellten BSI eine politische Agenda gegeben zu haben.
Was die personenbezogenen Daten über Arne Schönbohm und Mitbewerber sowie Daten aus dem Personalauswahlverfahren angeht, ist die Ablehnung nachvollziehbar. Uns ging es natürlich nicht um persönliche Angaben, uns ging es um das Nachvollziehen der Entscheidung, die Kriterien des Anforderungsprofils und die gewünschten Qualifikationen für die Amtsspitze.
Selbstverständlich behalten wir uns vor, gegen den Bescheid des BMI Widerspruch einzulegen.
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: Verwaltungsgericht: Kanzleramt muss Kabinettsprotokolle teilweise herausgeben, wir klagen weiter
Kampagne zum LSR 2013 : Verwaltungsgericht: Kanzleramt muss Kabinettsprotokolle teilweise herausgeben, wir klagen weiter Das Kanzleramt muss auf unsere Klage hin Teile eines Kabinettsprotokolls zum Beschluß des viel kritisierten Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in der vorvergangenen Woche geurteilt, nachdem wir geklagt hatten. Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, muss das Kanzleramt auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zur Teilnehmerliste der Kabinettsitzung am 29. August 2012 gewähren, an dem das Kabinett über das Leistungsschutzrecht beriet – nicht jedoch zum Kurzprotokoll selbst.
Wir hatten im Sommer 2013 per Informationsfreiheitsanfrage das Kabinettsprotokoll vom 29. August 2012 haben wollen. In der Sitzung wurde das Leistungsschutzrecht beschlossen. Uns interessierte vor allem die Rolle des damaligen Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU), dessen Bruder Dietrich von Klaeden für den Axel-Springer-Verlag massiv für die Einführung des Leistungsschutzrechts lobbyierte. Unsere Anfrage wurde damals abgewiesen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärte im 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, dass diese Entscheidung zumindest diskussionswürdig sei. Das fanden wir auch.
Wir haben daraufhin geklagt, und das Verwaltungsgericht Berlin hat in erster Instanz geurteilt, dass wir zumindest die Teilnehmerliste erhalten, aber leider nicht den Auszug des Kabinettsprotokolls zu dem für uns interessanten Tagesordnungspunkt.
Ansgar Koreng von der Kanzlei „JBB Rechtsanwälte“, der uns vor Gericht vertritt, sagt dazu: „Das Gericht hat klargemacht, dass Kabinettsprotokolle – anders als das Bundeskanzleramt meint – jedenfalls nicht allgemein vom Informationszugang ausgeschlossen sind. Aber das Urteil ist noch nicht der Erfolg, den wir uns erhofft haben.“
Neben der Teilnehmerliste wollten wir nämlich auch Zugang zum Protokoll der Kabinettssitzung haben, um zum Beispiel kontrollieren zu können, wie stark der Einfluss von Interessengruppen auf die Gesetzgebung beim LSR war – angesichts grober Fehler im Gesetzgebungsprozess eine Frage von großem öffentlichen Interesse.
Widersprüchliche Urteilsbegründung
Damit hat unsere Klage neben dem konkreten Fall auch eine grundsätzliche Bedeutung, weil verhandelt wird, ob Protokolle aus Regierungsberatungen auf Antrag herausgegeben werden müssen. Wir glauben, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben muss – womöglich mit einem gewissen zeitlichen Abstand -, auch Zugang zu Kabinettsprotokollen zu bekommen, wie es in anderen Ländern wie den USA absolut üblich ist.
Um das zu klären, gehen wir in Berufung und klagen vor dem Oberverwaltungsgericht.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in diesem Punkt widersprüchlich. Zum einen stellt es fest, dass ein Zugang zu Informationen aus Protokollen grundsätzlich möglich sein muss und zwischen öffentlichem Interesse und Geheimhaltung abgewogen werden muss:
Besonders hohes Gewicht kommt dabei dem Informationsinteresse zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung geht.
Zum anderen steht in dem Urteil jedoch, dass das Protokoll nicht herausgegeben werden darf, weil sich Kabinettsmitglieder als Folge in Sitzungen nicht mehr frei äußern würden. Weil das für Kabinettsprotokolle aber theoretisch immer angeführt werden könnte, käme diese Argumentation einer grundsätzlichen Ablehnung für Anfragen nach Protokollen gleich.
Wir gehen in Berufung
Dazu Ansgar Koreng: „Man muss schon sagen, dass wir hier auf juristisch noch völlig unerforschtem Gebiet unterwegs sind und daher der Ausgang des Berufungsverfahrens nicht seriös prognostiziert werden kann. Aber es wäre wünschenswert, wenn das Oberverwaltungsgericht sich nochmal mit dem klaren Widerspruch auseinandersetzen würde, der darin liegt, dass das Verwaltungsgericht zwar einerseits nicht von einer Bereichsausnahme sprechen möchte, andererseits aber die Hürden faktisch derart hochsetzt, dass wir doch bei einer Bereichsausnahme sind.“
In anderen Punkten ist das Urteil sehr erfreulich: Das Gericht stellt fest, dass personenbezogene Daten wie Namen von Regierungsmitgliedern keinen besonders hohen Schutz genießen und damit Anträge nicht grundsätzlich abgelehnt werden dürfen. Das öffentliche Interesse an den Daten ist im Fall des Protokolls höher als das private Interesse an Geheimhaltung.
Außerdem trifft der Schutz des „Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung“ hier nicht zu, eine etwas obskure und nicht im IFG selbst vorgesehene Ausnahme vom Informationszugang, die vom Bundesverfassungsgericht ursprünglich für Untersuchungsausschüsse entwickelt wurde. Sie wird häufig als Argumentation genutzt, um selbst Abgeordneten Informationen über Entscheidungsprozesse auf Regierungsebene vorzuenthalten.
Einstufung als „geheim“ hält Überprüfung nicht stand
Dass das Protokoll übrigens vom Kanzleramt recht willkürlich als „geheim“ eingestuft wurde, interessierte das Verwaltungsgericht nicht besonders. Eine solche Einstufung bedeutet nach dem IFG zwar theoretisch, dass man die im Dokument enthaltenen Informationen nicht herausgeben darf. Gerichte können die Einstufungen jedoch überprüfen und – wie hier – zu einem anderen Ergebnis kommen.
In dieser Hinsicht verwundert die Entscheidung des Gerichts nicht: Eine Einstufung des Protokolls zum LSR als „geheim“ würde voraussetzen, dass die Veröffentlichung der Information „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann“.
Mit einem Gerichtstermin vor dem Oberverwaltungsgericht ist bei üblicher Bearbeitungszeit erst 2018 zu rechnen. Der Gang vors Verwaltungsgericht hat uns bisher etwa 2.000 Euro gekostet, für die nächste Instanz sind je nach Ausgang bis zu 2.650 Euro fällig. Zur Unterstützung der Klage freuen wir uns über Spenden.
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: sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden
Nacktbaden bleibt legal : sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden Nach dem Erfolg von #FragDenBundestag hat der Deutsche Bundestag inzwischen mehr als 1.500 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf seine Webseite gestellt.
Da die Dokumente jedoch auf der Bundestags-Webseite nur als reine Linksammlung verfügbar sind, hat die Plattform sehrgutachten.de alle bereits veröffentlichten Gutachten in einer Datenbank abgebildet. Auf der Seite, die von der Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben wird, sind sie im Volltext durchsuchbar, können per Feed abonniert und unter anderem von Abgeordneten selbst, Journalisten und Entwicklerinnen weitergenutzt werden. Auch eine wissenschaftliche Analyse der Gutachten ist möglich, da alle Dokumente neben der PDF-Version gleichzeitig automatisch als TXT- und JSON-Version vorliegen – dazu einfach die URL eines Gutachtens mit .txt bzw. .json ergänzen.
Missbrauch des Wissenschaftlichen Dienstes für Doktorarbeiten und Schrebergärten
In der Datenbank ist auch das neunseitige Gutachten „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ zu finden, das 2005 von einer im Dokument nicht genannten Person im Bundestag in Auftrag gegeben wurde. Die Ausarbeitung ist deswegen besonders interessant, weil sie mutmaßlich für den Nachbarschaftsstreit eines Abgeordneten genutzt wurde und nicht wie vorgesehen für die parlamentarische Arbeit.
Das Gutachten prüft ausführlich, unter welchen Umständen das Nacktbaden in einem benachbarten Grundstück eines Schrebergartens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein könnte und ob „eine Anzeige bei den entsprechenden Behörden erfolgversprechend sein könnte“. Das Ergebnis: Vermutlich würde eine Anzeige ins Leere laufen, jedoch könne über die Satzung des Schrebergartenvereins das Nacktbaden geregelt werden.
Ungeklärte Fragen zum Urheberrecht der Dokumente
Der Wissenschaftliche Dienst erarbeitet Gutachten mit seinen etwa einhundert Mitarbeiterinnen in der Regel auf Anfrage von Bundestagsabgeordneten und ‑ausschüssen. Dabei prüft er nicht, ob der Inhalt auch für parlamentarische Arbeit genutzt wird, wie sich aus dem „internen Leitfaden“ des Bundestags erschließt. Das wurde bereits im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre von Ex-Minister zu Guttenberg deutlich, der den Wissenschaftlichen Dienst zu Themen seiner juristischen Dissertation arbeiten ließ. Die dazugehörigen Gutachten sind noch nicht online zu finden.
In Bezug auf netzpolitische Themen finden sich Dutzende Dokumente in der Datenbank des Bundestags, darunter zu Leistungsschutzrecht, Überwachung, Internet, Informationsfreiheit und TTIP.
Der Bundestag hat angekündigt, schrittweise tausende Gutachten aus den letzten Jahren online zu veröffentlichen und zudem alle neuen Ausarbeitungen nach einer Schonfrist von vier Wochen ebenfalls auf seiner Webseite bereitzustellen. Dabei ist aber noch unklar, wie es der Bundestag mit der Weiternutzung der Gutachten hält und ob er gerichtlich gegen Plattformen wie sehrgutachten.de oder Personen vorgehen würde, die die Gutachten anderweitig nutzen. Auf seiner Webseite weist er daraufhin, dass für alle Inhalte Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz gelte. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes hat der Bundestag nicht beantwortet.




