Informationsfreiheit
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: Mit Freiheit gegen totalitäre Tendenzen
: Mit Freiheit gegen totalitäre Tendenzen Jessica Heesen setzt sich mit der Freiheit in unseren allgegenwärtigen informationstechnischen Systemen auseinander, denn digitale Dienste haben eine totalitäre Tendenz, die auch die Privatheit und informationelle Selbstbestimmung betrifft. Was aber sind die Faktoren für den Erhalt und die Garantie von Freiheit bei der Internetnutzung?
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: Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden [Update]
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/cucchiaio/">cucchiaio </a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> : Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden [Update] Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Jobcenter müssen dienstliche Telefonnummern von Sachbearbeitern nicht unbedingt herausgeben. Anlass genug, trotzdem für mehr Transparenz der Behörden einzustehen. Macht mit bei „Frag Das Jobcenter“!
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: Erfolg für Informationsfreiheit: Innenministerium muss 15.000 Euro an Antragssteller zurückgeben
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/fufuwolf/">FuFu Wolf</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> : Erfolg für Informationsfreiheit: Innenministerium muss 15.000 Euro an Antragssteller zurückgeben Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen nicht in kleinere Anfragen gestückelt werden, um mehr Gebühren zu verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute geurteilt. Dadurch muss das Innenministerium zwei Journalisten rund 15.000 Euro zurückzahlen.
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: Geheimdienste noch geheimer: Novelle des Archivgesetzes schwächt Informationsfreiheit [Update]
So sah es im Bundesarchiv 1999 aus - <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_144-400-08,_Koblenz,_Bundesarchiv,_Hauptgebäude,_Lesesaal.jpg">Bundesarchiv Bild 144-400-08, Koblenz, Bundesarchiv, Hauptgebäude, Lesesaal</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode">CC BY-SA 3.0 DE</a> : Geheimdienste noch geheimer: Novelle des Archivgesetzes schwächt Informationsfreiheit [Update] Mit einer anstehenden Reform des Bundesarchivrechts verspricht die Bundesregierung ein nutzerfreundlicheres und moderneres Bundesarchiv. Tatsächlich würde die neue Regelung aber den Zugang zu vielen Archivdokumenten erheblich erschweren – insbesondere bei Geheimdiensten.
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: #000000: Informationsfreiheit wird 250 Jahre alt, Deutschland muss nachsitzen
: #000000: Informationsfreiheit wird 250 Jahre alt, Deutschland muss nachsitzen Heute ist internationaler Tag der Informationsfreiheit. Neben den Vereinten Nationen feiern Menschenrechtsorganisationen auf der ganzen Welt das Recht auf Zugang zu Informationen. In Deutschland gibt es in Sachen Informationsfreiheit allerdings einigen Nachholbedarf – der jetzt auch künstlerisch dargestellt wird.
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: Angebot für soziale Projekte: „Freifunk hilft“ gestartet
: Angebot für soziale Projekte: „Freifunk hilft“ gestartet Unter dem Motto „Zugang ist ein Menschenrecht“ starten die Freifunker heute das Portal „Freifunk hilft“. Es soll als Schnittstelle zur Kooperation von Freiwilligen und Aktivisten bei der Vernetzung sozialer Einrichtungen dienen.
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: Kaputte Verwaltung: Warum Berlin jetzt ein Transparenzgesetz braucht
Könnten mit einem Transparenzgesetz elektronisch werden: Akten. <br /> Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/">Tim Rieckmann</a>. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> : Kaputte Verwaltung: Warum Berlin jetzt ein Transparenzgesetz braucht SPD, Linke und Grüne haben in Berlin ein Transparenzgesetz versprochen. Das ist auch bitter nötig. Mit ihm könnte es endlich Aufklärung bei BER, Lageso und Staatsoper geben – und nebenbei die Verwaltung modernisiert werden.
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: „Thiel Fellowship“: Amerikanische NGO fördert Behördenanfragen zu Investor Peter Thiel
Thumbs Up von Peter Thiel. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/jdlasica/">JD Lasica. Lizenz: </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">Creative Commons BY-NC 2.0</a>. : „Thiel Fellowship“: Amerikanische NGO fördert Behördenanfragen zu Investor Peter Thiel Welche Informationen liegen US-Behörden über den umstrittenen Investor, Trump-Fan und Geheimdienst-Unterstützer Peter Thiel vor? Das will die NGO Muckrock herausfinden. Sie bietet deswegen „Thiel Fellowships“ an.
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: Informationsfreiheitsanfrage: Lobbyisten für ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern
Über diese Werbung können Sie nicht hinwegsehen. Schokoladen-Produkte um 1953. : Informationsfreiheitsanfrage: Lobbyisten für ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern Ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern steht uns möglicherweise ins Haus, denn Interessenverbände fordern aufgrund des hohen Zuwachses der Nutzerzahlen gesetzgeberische Maßnahmen. Vor allem kommerzielle Anbieter von Ad-Blockern sind ihnen dabei ein Dorn im Auge, dem man wettbewerbsrechtlich beikommen will. Wir haben mit einer Informationsfreiheitsanfrage herausfinden wollen, was geplant ist.
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: Neue Studie zu Informationsfreiheit: „Mehr Demokratie für mehr Transparenz“
: Neue Studie zu Informationsfreiheit: „Mehr Demokratie für mehr Transparenz“ Für die Otto-Brenner-Stiftung habe ich eine Studie zur Informationsfreiheit in Deutschland geschrieben. Das Arbeitspapier zeigt auf, welche Probleme es im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen gibt, darunter laxe Antwortfristen, überzogene Gebühren und restriktiver Umgang der Behörden mit Ausnahmetatbeständen – Probleme, mit denen sich netzpolitik.org auch in der eigenen Arbeit immer wieder herumschlagen muss.
Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto-Brenner-Stiftung, sagt dazu:
Die Diskussion um die weitgehend geheimen TTIP-Verhandlungen hat gezeigt, dass die Gesetze zur Informationsfreiheit oft nicht stark genug sind und Informationen nur durch „Leaks“ nach außen dringen. Diese Erfahrung unterstreicht: Zum einen müssen die bestehenden Gesetze besser genutzt werden. Zum anderen müssen sie aber auch dringend verbessert werden.
Die Studie kann kostenfrei hier heruntergeladen werden. Dazu gibt es einige ergänzende Karten und Statistiken bei FragDenStaat.
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: Interview: Die Informationsfreiheit an „kriminalitätsbelasteten Orten“
: Interview: Die Informationsfreiheit an „kriminalitätsbelasteten Orten“ Eine Informationsfreiheitsanfrage zu „kriminalitätsbelasteten Orten“ in Berlin hat ein Nachspiel: Mit einer Klage soll die Aufhebung eines Bescheides des Berliner Polizeipräsidenten erreicht werden, der Informationen auf eine Anfrage zur Rigaer Straße mit pauschalen Begründungen verweigert hatte. In einem Interview fragen wir den Kläger nach seiner Motivation und den Erfolgsaussichten.
An den sog. kriminalitätsbelasteten Orten darf die Berliner Polizei gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anlassunabhängige Kontrollen durchführen. Das bedeutet praktisch, dass sie Menschen und ihre Sachen sowie Objekte jederzeit durchsuchen kann, außerdem ist auch das Festsetzen von Personen und die Personalienfeststellung ohne Grund möglich. In einer Polizeidatenbank zu landen, kann somit jedem beliebigen Passanten passieren. Die Berliner Schnauze bezeichnet entsprechend die Rigaer Straße halb spöttisch, halb furchtsam nach dem Innensenator Frank Henkel (CDU) „Henkels Truppenübungsplatz“.
Ob und warum unter den immerhin 95 Berliner Ortsteilen gerade das Gebiet um die Rigaer Straße als kriminalitätsbelasteter Ort heraussticht, sollte eine Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) zu Tage bringen. Gefragt wurde nach:
- Bestätigung der Einstufung des Gebietes rund um die Rigaer Straße als „kriminalitätsbelasteter Ort“ durch die Berliner Polizei,
- Details zur geographischen Ausdehnung des kriminalitätsbelasteten Ortes,
- Begründung und Rechtsgrundlage für diese Einstufung,
- Ziele der Maßnahme, erhoffte Situation nach Beendigung,
- Auflistung der dadurch ermöglichten Sonderbefugnisse für das Polizeipersonal,
- Beteiligung der Polizeien anderer Bundesländer/Bezirke,
- Geplantes Ende der Einstufung,
- Abschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme.
Die Polizei lehnte das Ansinnen ab und argumentierte, ein ganzes „Maßnahmenbündel“ solle der Öffentlichkeit nicht bekanntwerden. Dagegen erwidert der Anwalt des Klägers, Ansgar Koreng:
Die Auskünfte […] sind konkret und eng umrissen. Er will keine Auskunft über einzelne Maßnahmen, er will Auskunft zu der Frage, ob es sich bei dem Gebiet um die Rigaer Straße um ein Gefahrengebiet handelt, warum dies ggf. der Fall ist, welche Ausdehnung dieses ggf. hat und welche Folgen sich daraus ergeben.
Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) startet zur Finanzierung der Klage heute ein Crowdfunding, um den Kläger zu unterstützen. Denn mit der Zunahme an inhaltsleeren Ablehnungen will sich auch das FIfF nicht abfinden:
Symptomatisch ist die Begründung der Geheimhaltung durch die Polizei. Wie so oft ist die „allgemeine Sicherheit“ die Generalausrede, die keine echte Argumentation enthält oder zulässt. Diese Tendenz zu leeren Phrasen bei der Begründung der Ablehnung einer Auskunft zu staatlichem Handeln zeigt sich seit Langem. Wir finden, dass gerade derartige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte detailliert begründet werden müssen, und lassen uns daher nicht so einfach mit Floskeln abspeisen.
Wenn die Klage vor Gericht zugunsten des Klägers entschieden wird, muss die Berliner Polizei die Auskünfte erteilen.
Wir sprachen mit Rainer Rehak, der die Klage einreichte. Er engagiert sich im Vorstand des FIfF, in der Themengruppe „Menschenrechte im digitalen Zeitalter“ von Amnesty International, Sektion Deutschland, und im Leitungsgremium der Fachgruppe „Informatik und Ethik“ der Gesellschaft für Informatik.
Bemerkenswerte Begründung der Ablehnung der IFG-Anfrage
netzpolitik.org: Was hat Dich und das FIfF bewogen, sich mit einem Widerspruch gegen die Antwort auf Deine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu wehren?
Rainer Rehak: Als ich die Anfrage nach dem Gefahrengebiet im Februar stellte, war diese ganze Geschichte um die Rigaer Straße noch nicht so politisch aufgeladen, weswegen ich eigentlich eine knappe, aber korrekte Antwort erwartet hatte. Berlin hat leider noch kein Transparenzgesetz, daher war die Informationsfreiheitsanfrage ein normales Vorgehen, um an solche Dokumente zu kommen. Als dann aber der Widerspruch kam, war ich überrascht. Nicht die gänzliche Absage an sich war so bemerkenswert, sondern die Begründung. Da finden sich Formulierungen wie „staatliches Handeln, insbesondere polizeiliches Handeln darf nicht kalkulierbar oder voraussehbar sein“, was das glatte Gegenteil eines modernen Staatsverständnisses ist, zumal ich nicht einmal nach der detaillierten Einsatzkonzeption mit Führungsverantwortung oder Meldewegen gefragt hatte.
Deswegen legte ich Widerspruch ein und bestätigte der Polizei, dass die effektive Durchführung behördlicher Maßnahmen unstrittig ein hohes Gut sei, doch ebenso wichtig sei, dass Bürgerinnen und Bürger erfahren, in welchen Bereichen die Polizei sich selbst erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gibt, und auch, warum das geschieht, wie lange das voraussichtlich der Fall sein wird und welche Grundrechtseinschränkungen das genau umfasst. Nichts anderes ist ja das anlasslose Durchsuchen von Rucksäcken oder Kinderwagen.
Der Widerspruch schloss mit dem Wunsch, dass ein Staat, der seine Institutionen genauso ernstnimmt wie die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich offen agieren sollte.
netzpolitik.org: Welche Reaktion seitens der Polizei gab es auf diesen Widerspruch?
Rainer Rehak: Mein Widerspruch wurde abgelehnt, und die Begründung wurde noch hanebüchener: Nun wurde argumentiert, dass die Veröffentlichung zum Schutze der Anwohner und Anwohnerinnen verweigert werden müsse, damit deren Sicherheitsgefühl nicht beeinträchtigt würde. Das ist eigentlich keine ernstzunehmende Antwort, aber liegt wohl im Trend, wenn wir uns an die Aussage des Bundesinnenministers erinnern, dass „die Antwort die Bevölkerung verunsichern“ würde.
Ich bin der Meinung, man sollte sich das einfach nicht mehr gefallen lassen. Da auch das FIfF derartige Themen für wichtig erachtet, bereiteten wir zusammen mit unserem Anwalt Dr. Ansgar Koreng eine Klage vor, die wir am Mittwoch eingereicht haben. Ich glaube nicht, dass diese Art von Polizeigebaren auf Berlin beschränkt ist, man denke nur an die Hamburger Diskussion um Gefahrengebiete. Ich hoffe, dass unsere Bemühungen in ihrer Wirkung nicht auf Berlin beschränkt bleiben.
netzpolitik.org: Welche Chancen auf Erfolg siehst Du?
Rainer Rehak: Das ist naturgemäß schwer zu sagen, aber in der Sache haben wir natürlich Recht. (lacht). Aber im Ernst: Im Jahre 2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin schon einmal eine Anfrage nach allen kriminalitätsbelasteten Orten abgelehnt, nach IFG und Presserecht (VG 27 L 180.12, pdf). Die Richter begründeten die Ablehnung damals auch damit, dass es für die Anfrage keinen konkreten Anlass gäbe. Dies ist bei unserer Klage nun anders: Es ist Wahlkampf in Berlin, die Polizeiaktionen in der Rigaer Straße – bis hin zu illegalen Räumungen – sind ein Politikum geworden, mit dem sich der CDU-Innensenator Frank Henkel zu profilieren versucht. Allerdings haben sich auch Polizeiführer und Gewerkschafter medial in dem Sinne zu Wort gemeldet, dass sie sich verheizt und für Wahlkampfzwecke missbraucht fühlen. Laut deren Aussagen können andere Orte in Berlin nun nicht mehr ordentlich gesichert werden. Deshalb sehen wir die Klage auch in großem öffentlichen Interesse.
Wir glauben, in der ersten Instanz gute Chancen zu haben, um diese grundsätzlichen Fragen staatlichen Handelns zu klären. Ich bin also verhalten optimistisch.
netzpolitik.org: Welche Kosten entstehen denn dabei?
Rainer Rehak: In der ersten Instanz müssen wir mit knapp 2.500 Euro rechnen, danach steht dann finanziell viel mehr auf dem Spiel, falls wir eine weitere gerichtliche Instanz brauchen. Genau können wir das jetzt noch nicht sagen, aber wir werden das natürlich alles transparent aufschlüsseln. Wir wollen ja mit gutem Beispiel vorangehen.
Interessant ist übrigens noch, dass der Polizeipräsident in Berlin in dem erwähnten Verfahren 2012 so ganz nebenbei äußerte, dass die Gefahrengebiete mit erhöhten Grundrechtseinschränkungen durch die Polizei ja nicht statisch sind, sondern sich jederzeit aus unterschiedlichen Gründen ändern können. Das öffnet zusammen mit der Geheimhaltung ja Tür und Tor für Willkür.
Das Sicherheitsgefühl der Berliner
netzpolitik.org: Was hat Dich an der Ablehnung der Informationsfreiheitsanfrage besonders überrascht oder gestört?
Rainer Rehak: Aus meiner Sicht sehen wir generell eine Zunahme an pauschalen Ausreden ohne nähere Begründung, um sich der Pflicht zur Informationsherausgabe zu entziehen. Beispielsweise befinden sich in den Ablehnungen Aussagen, dass „die Veröffentlichung schwerwiegende Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes oder eine schwerwiegende Gefährdung für das Allgemeinwohl nach sich ziehen würde“ oder dass es Informationen seien, „deren Offenbarung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Bestand sowie Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen“ gefährden würden.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn wir reden hier von ein paar Häusern, deren Bewohner immer ordentlich ihre Mieten zahlen. Auch wenn die Polizei die dort wohnenden Personen teilweise der linken Szene zuordnet, sehe ich das Argument einfach nicht als gerechtfertigt. Jedenfalls hatte ich in der Anfrage angeboten, dass die Polizei lebensrettende Informationen gern schwärzen könnte, doch darauf ist sie nicht wesentlich eingegangen. Diese Tendenz zu derartig inhaltsleeren Begründungsbausteinen finde ich besorgniserregend, denn wenn man den Anfragen dann nicht hinterherklagt, schaffen sich die Sicherheitsbehörden auf nicht legitimierte Weise quasi selbständig komplette Bereichsausnahmen – in demokratischer Hinsicht skandalös.
netzpolitik.org: Berlin veröffentlicht ja den Kriminalitätsatlas, in dem tatsächliche Kriminalitätsfälle verzeichnet sind und auch die Art der Verbrechen und Vergehen. Wie ist denn zu erklären, dass das Sicherheitsgefühl der Berliner davon nicht betroffen sein soll, aber bei Angaben zu den Berliner „Gefahrengebieten“ im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage schon?
Rainer Rehak: Bring die Polizei nicht auf komische Gedanken! (lacht) Ich vermute, dass die Antwort weniger mit einem ominösen Sicherheitsgefühl zu tun hat, als mit Rechtfertigungsdruck. Für schon geschehene Kriminalitätsfälle muss sich die Polizei weniger erklären als für Entscheidungen, bei denen sie sich selbst an bestimmten Orten Sonderbefugnisse ausstellt.
Genau diese Art von Ausführungen, Erklärungen und Überlegungen hätte ich mir in einer Ablehnung auch gewünscht. Stattdessen kommen Platitüden. Deswegen finde ich die Klage auch so wichtig: Es geht um gesellschaftliche Diskutierbarkeit und Rechenschaftspflicht staatlichen Handelns.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg!
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: Facebooks Medienmacht: Acht Fragen zum „Kampf gegen Clickbait“
Bait ist das englische Wort für Köder. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/_breathless/5970789644/sizes/l"> BreathLes</a> : Facebooks Medienmacht: Acht Fragen zum „Kampf gegen Clickbait“ Eine zentrale Kommunikationsplattform der digitalen Öffentlichkeit verkündet, dass sie zukünftig bestimmte Nachrichten unterdrücken wird. Informationen zu Kriterien, Prioritäten, Transparenz oder Verantwortung sind rar – aber viele applaudieren. Ein kleiner Denkanstoß.
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: Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich
Foto: Leif Hinrichsen via <a href="https://www.flickr.com/photos/leifhinrichsen/15084392262/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/"CC BY-NC 2.0</a>)</a> : Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich Mehr Transparenz gehört zu den Standardforderungen von Parteien – solange es nicht um ihre eigene Arbeit geht. In Schleswig-Holstein will eine bunte Koalition von Fraktionen mit einer Gesetzesänderung verhindern, dass von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten öffentlich werden.
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: Rheinland-Pfalz: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten lobt Transparenzgesetz
: Rheinland-Pfalz: Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten lobt Transparenzgesetz Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz hat in dieser Woche seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht. Darin analysiert er ausführlich das neue Transparenzgesetz im rot-grün regierten Bundesland und zeigt Erfolge sowie Herausforderungen beim Zugang zu amtlichen Informationen auf.
Unter anderem geht er auf die Klage zur Veröffentlichung des 100 Millionen Euro schweren Kooperationsvertrags zwischen der Uni Mainz und der Boehringer-Ingelheim-Stiftung ein sowie auf Informationen über die Funksensorik bei der Bereitschaftspolizei.
Der Bericht ist hier verfügbar.
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: Urheberrecht: Bundesprüfstelle muss Porno-Rarität doch nicht herausgeben
Nackte VHS-Kassette : Urheberrecht: Bundesprüfstelle muss Porno-Rarität doch nicht herausgeben Rückschlag für Pornosammler: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss einen vergriffenen Sexfilm aus seinem Archiv doch nicht auf Antrag herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – und das Urheberrecht.
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: Rezension: Gesetzeskommentar zur Informationsfreiheit hält Ausnahme für Rechnungshof für verfassungswidrig
: Rezension: Gesetzeskommentar zur Informationsfreiheit hält Ausnahme für Rechnungshof für verfassungswidrig Die zweite Auflage des Kommentars zum Informationsfreiheitsgesetz von Friedrich Schoch bietet praktische Hilfe im Umgang mit mauernden Behörden. Außerdem zeigt er, dass manche Regelung zur Auskunftspflicht möglicherweise verfassungswidrig ist.
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: Schwarz-grüne Koalition in Hessen: Entscheidung über Informationsfreiheit im Herbst
Polizeikessel bei Blockupy-Protesten in Frankfurt 2013. Bild: Tim, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Blockupy_2013_Kessel.jpg">Blockupy 2013 Kessel</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode">CC BY 2.0</a> : Schwarz-grüne Koalition in Hessen: Entscheidung über Informationsfreiheit im Herbst Mit der Transparenz tut sich Hessen schwer: Als eines von vier Bundesländern hat es noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Laut Auskunft der Landesregierung soll ihr eine Evaluation im Herbst bei der Entscheidung über die Einführung eines IFG helfen. Dabei ist die Öffnung der Verwaltung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag festgeschrieben.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW 25: Bundesregierung auf Überwachungskurs
Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/7914989@N06/11603535444/">Klaus</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">[CC BY-SA 2.0]</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 25: Bundesregierung auf Überwachungskurs Die netzpolitische Woche zusammengefasst: Die Bundesregierung winkt das Anti-Terror-Paket durch den Bundestag und ist auch in anderen Bereichen auf einem Überwachungskurs. In Berlin kamen polizeiliche Videoüberwachung und auf EU-Ebene Netzsperren ins Gespräch. Fadenscheinige Abmahnanwälte gibt es nun auch für Creative-Commons-lizenzierte Werke.
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: Bericht zur Informationsfreiheit: Kontrollbesuche bei Behörden offenbaren Nachlässigkeiten
Andrea Voßhoff bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit 2016 (Archivbild) : Bericht zur Informationsfreiheit: Kontrollbesuche bei Behörden offenbaren Nachlässigkeiten Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird für ihre zurückhaltende Arbeit stark kritisiert. Aber woran hat sie überhaupt in den letzten beiden Jahren gearbeitet? Ein Blick in ihren neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit.
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: Was macht eigentlich Andrea Voßhoff?
Nicht immer weise: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen [Ähnlichkeiten zu lebenden Politikern unbeabsichtigt] - CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY SA 3.0</a> via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:See_No_Evil,_Hear_No_Evil,_Speak_No_Evil.jpg">wikimedia</a> : Was macht eigentlich Andrea Voßhoff? Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat gestern in Berlin den Tätigkeitsbericht für 2014–15 vorgestellt. Eine Zusammenfassung der Pressekonferenz haben wir gestern veröffentlicht. Mittlerweile gibt es auch ein Video der kompletten Pressekonferenz, das Tilo Jung aufgezeichnet hat:
Auf heute.de fragt sich Dominik Rzepka, wer unsere Bundesdatenschutzbeauftragte ist, was sie macht und wer von ihr schon was mitbekommen hat: Andrea wer?
Kennen Sie Andrea Voßhoff? Nein? Kein Wunder. Seit zweieinhalb Jahren ist Voßhoff Bundesdatenschutzbeauftragte, setzt aber kaum Akzente. NSA-Affäre? Videoüberwachung? Hatespeech bei Facebook? Voßhoff besetzt kein einziges Thema. Im Gegenteil. Fragen dazu sind ihr sichtlich unangenehm.
Im ZDF-Archiv fand er ganze acht Beiträge mit ihr als Bundesdatenschutzbeauftragte – in den vergangenen drei Jahren.
