Freiheit als politisch-philosophischer Begriff ist einerseits grundlegend für ein demokratisches Gesellschaftsverständnis und andererseits Ausgangspunkt für die anthropologische Verortung des Menschen als selbstbestimmte Existenz. Diese beiden Aspekte – Demokratie und individuelle Freiheit – sind gleichzeitig die Wurzeln des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Die Freiheit zur Meinungsäußerung ermöglicht die Teilhabe des oder der Einzelnen an Prozessen der öffentlichen Meinungsbildung. Meinungsäußerungsfreiheit ist somit eine Bedingung für die Vereinigung individueller und kollektiver Interessen im Prozess der gesellschaftlichen Selbstregulierung. Die Konzepte von Freiheit und ihre Verwirklichungsweisen müssen sich durch die Praxiswelten einer digitalen Gesellschaft teils neu bewähren.
Dies ist ein Gastbeitrag von Jessica Heesen. Der Beitrag ist eine gekürzte und leicht geänderte Fassung von „Freiheit“ (S. 52–58) im gerade erschienenen „Handbuch Medien- und Informationsethik“. Mit freundlicher Genehmigung des Verlages J. B. Metzler, Stuttgart.
Internet: Freiheit im individualisierten Verständnis
Schon in den 1920er Jahren wurden in die aktive Mediennutzung große Hoffnungen für eine Stärkung der menschlichen Selbstbestimmungsfähigkeit gesetzt. Bertolt Brecht etwa forderte damals, also zur Zeit der breiteren Etablierung des Radios, „eine Art Aufstand des Hörers, seine Aktivisierung und seine Wiedereinsetzung als Produzent“ (Bertolt Brecht: Radiotheorie, 1967). Auf den ersten Blick erscheint das Internet aufgrund seiner zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten als ideales Medium zur größtmöglichen Umsetzung solcher medialen Freiheitsrechte. Die Internetnutzung entspricht der Vorstellung von aktiver Teilhabe und der Freiheit zu umfassender Informationssammlung, Dokumentation und Meinungsäußerung. Die Möglichkeiten zur Produktion eigener Beiträge sind im Internet zwar nicht schrankenlos, aber doch wesentlich erleichtert im Vergleich zu Hörfunk und Fernsehen. Auch im Unterschied zu den Anforderungen, die zur Herstellung eines Presseerzeugnisses notwendig sind, wie Druck und Vertrieb, ist die aktive Internetnutzung mit weniger Aufwand verbunden.
Das Internet vereinigt potenziell alle bis dato existenten Medientypen auf einer digitalen Plattform und ermöglicht zudem die aktive Beteiligung von Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen oder Dienstleistern. Gemessen an der Pluralität der Inhalte und Beteiligungsformen ist das Internet somit das Medium mit dem höchsten Grad an Medien- und Meinungsfreiheit. Gleichzeitig aber ist es ein Medium, das die Registrierung und Verwertung der Art seiner Nutzung im Vergleich zu anderen Medien stark erleichtert. Wegen dieser erweiterten Überwachungsmöglichkeiten fühlen sich viele Nutzerinnen und Nutzer in ihren Freiheiten eingeschränkt (vgl. Elizabeth Stoycheff (pdf), PEN (pdf)).
Noch ein weiterer Aspekt relativiert die Wahrnehmung und Umsetzung von Freiheitsrechten im Internet. Meinungsfreiheit impliziert die Freiheit zur Äußerung, sonst endete sie als Verweis auf einen bloß selbstbezüglichen Begriff der Gedankenfreiheit. Wie ist es jedoch in einer auf Pluralisierung und Spezialisierung ausgelegten Medienlandschaft zu gewährleisten, dass Meinungsäußerungen öffentliche Aufmerksamkeit finden? Aus den neu gewonnenen Möglichkeiten zur medialen Meinungsäußerung folgt kein Anspruch auf öffentliche Wahrnehmung. Der neue Superpluralismus der Medien muss als ironische Wendung von Freiheit beschrieben werden, wenn die Masse der Meinungsäußerungen und Medienangebote das Diskurs‑, Verständigungs- und Orientierungsangebot der Medien konterkariert und als „Informationsflut“ die Aufnahmekapazitäten der Adressaten und Adressatinnen überfordert.
Für die Beschreibung des Freiheitsbegriffs in der Internetkommunikation muss darüber hinaus noch eine weitere Ebene erwähnt werden. Die Internetnutzung entspricht tendenziell einem Verständnis, das Freiheit als Unabhängigkeit von allen Beschränkungen interpretiert. Dafür spricht der hohe Stellenwert des Individuums im Internet, der sich in der Personalisierung von Diensten, Suchmaschinen und Benutzeroberflächen zeigt, aber auch die generelle Affinität der Online-Kommunikation zu direkter und „unvermittelter“ Kommunikation – etwa mit der Abgeordneten des Wahlbezirks, ohne dass journalistische Medien dazwischen geschaltet wären. Die gesellschaftliche Etablierung des Internets war auch deshalb so erfolgreich, weil es individuelle und freiere Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten abseits der konventionellen Mainstream-Medien versprach.

Diese individuelle Freiheit im Internet wird dabei häufig auch als Freiheit von leiblichen Erscheinungsformen (wie es beispielsweise der populäre Cartoon von Peter Steiner, „On the internet, nobody knows you’re a dog“) sowie generell lebensweltlichen und institutionellen normativen Rahmungen interpretiert. Dazu gehört die Freiheit von nationalstaatlichen Grenzen ebenso wie die Freiheit zur Erschaffung anonymer oder pseudonymer Identitäten. Entsprechend stand zu Beginn der allgemeinen Internetnutzung der Glaube an die Selbstregulierung einer freien Netzgemeinde, die gesetzliche Vorschriften überflüssig macht, im Vordergrund (vgl. Barlow A Declaration of the Independence of Cyberspace, 1996).
Die Nutzerinnen und Nutzer virtueller Internetkommunikation wären insofern losgelöst von ihrer leiblichen Existenz (disembodiment) und strukturellen Benachteiligungen. Online-Identitäten sind in diesem Sinne als freiere, teils selbst-kreierte Identitäten zu verstehen.
Der Gedanke, den menschlichen Geist als autonom und damit als unabhängig von weltlichen Einschränkungen und Bindungen zu verstehen, ist nicht neu. Ähnliche, jedoch philosophische Begründungsversuche einer bedingungslosen Freiheit wurden in der Aufklärung insbesondere durch Immanuel Kant ausgearbeitet. Der Autonomiebegriff war gleichzeitig Fundament der Französischen Revolution 1789 und prägte insbesondere den Liberalismus.
Für das Cyber-Subjekt zeigen sich allerdings schnell die Bedingungskontexte seiner Identität, wenn man sich vor Augen hält, dass es in seiner Existenz sowohl vom kommunikativen Austausch mit anderen abhängt als auch von Software, Netzinfrastruktur und Elektrizität. Und nicht zuletzt erweist sich aus erkenntnistheoretischer Perspektive die Unterscheidung zwischen virtuellen und realen Identitäten grundsätzlich als brüchig; vielmehr müssen sie als Kontinuitäten in verschiedenen Handlungswelten verstanden werden. Darüber hinaus verweist die Diskussion um die Repräsentation von Körpern in der Internetkommunikation auf das anhaltende Bedürfnis des Menschen, sich über leibliche Repräsentationen zu identifizieren – selbst wenn sie künstlich kreiert sind (vgl. Michele White, 2006).
Was sind die Faktoren für den Erhalt und die Garantie von Freiheit in der Internetnutzung? Einer der weiteren Schlüssel zu einer nicht virtuell, sondern lebensweltlich und praxisorientierten Bestimmung von Freiheit ist die Wahrung von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung: Geht es bei der Herstellung von Privatheit doch grundlegend um die Abwehr und Einhegung hegemonialer, totalitärer Ansprüche über individuelle und gesellschaftliche Handlungsbereiche.
„Mit dem Begriff des Privaten grenzen wir […] Bereiche oder Dimensionen ab für ein Individuum, die es braucht, um die in modernen Gesellschaften beanspruchte und rechtlich gesicherte individuelle Freiheit leben zu können. Solche Bereiche oder Dimensionen des Privaten substantiieren nämlich die gesicherten Freiheiten, weil mit der bloßen Sicherung von Freiheit […] noch nicht notwendig und zugleich die Bedingungen dafür gesichert sind, dass wir die Freiheiten so leben können, wie wir wirklich wollen.“ (Beate Rössler: Der Wert des Privaten. 2001, S. 138).

Ein weiteres, komplementäres Element für die Sicherung von Freiheit in der Internetkommunikation ist die Ermöglichung von Pluralität sowohl auf Ebene der Netzinfrastruktur als auch in Hinsicht auf Dienste und Inhalte. In diesen Bereich fallen Diskussionen um Zugangsgerechtigkeit (digital divide), Netzneutralität oder auch die Schaffung von monopolartigen Strukturen durch kostenlose Angebote (zero rating) insbesondere in ärmeren Weltregionen. Nur durch die Schaffung eines breiten Angebotsspektrums ist eine echte Freiheit zur Wahl und damit zu mehr oder weniger Datenschutz, Kontrolle, Partizipation oder Meinungsäußerung gegeben.
Freiheit in allgegenwärtigen informationstechnischen Systemen
Die Internetkommunikation erstreckt sich nicht nur auf die Kommunikation von Menschen mit Menschen. Sie weitet sich zunehmend aus in den Bereich der dinglichen Umgebungen. In einer von Informationstechniken (IT) durchdrungenen Welt (Internet der Dinge, ubiquitous computing, ambient intelligence) treffen Nutzerinnen und Nutzer in fast allen gesellschaftlichen Bereichen auf einen Bestandteil des Gesamtsystems, ob in einem Smart Home, dem Büroalltag oder dem eigenen Smartphone. Im Hintergrund der Anwendungen steht stets die Vorstellung einer allgegenwärtigen Assistenz. Umfassende IT-Systeme machen die Welt in einem hohen Maße verfügbar, erfassbar und kontrollierbar.
Aus verschiedenen Gründen, nicht nur aufgrund ihrer Allgegenwart und Personalisierungseigenschaften, haben digitale Dienste eine totalitäre Tendenz. Eine allgegenwärtige IT-Infrastruktur erzeugt zudem hybride Formen von Öffentlichkeit und stellt ihre Nutzerinnen und Nutzer immerwährend in einen Kontext von sozialer Kontrolle und allgemeinen Normvorgaben (vgl. Ramón Reichert Digitale Selbstvermessung, 2015). Dafür spricht auch, dass sie wie namentlich im calm oder pervasive computing häufig unsichtbar und damit der Wahrnehmung der Nutzerinnen und Nutzer und ihren aktiven Entscheidungsprozessen entzogen sind.
Gerade der letztgenannte Punkt ist von Bedeutung, wenn es um Big-Data-Analysen geht. Die Nutzung von Big Data baut auf den zahlreichen direkten und indirekten Spuren des individuellen Handelns auf, die durch die Durchdringung der Alltagswelt mit Informationstechniken vorliegen. Eine allgemeine „Datafizierung“ ist somit eine der Bedingungen für die erfolgreiche Durchführung von Big-Data-Analysen. In solchen Analysen findet eine Erfassung der öffentlichen, aber auch der alltäglichen und privaten Verhaltensweisen statt. Alle Personen, die (unwillkürlich) Daten generieren, wirken mit an der Herstellung eines allgemeinen Datenpools. Fast jede Aktivität mit digitaler Unterstützung, wie Kommunikation, Konsum oder Reiseentscheidungen, kann unter Beobachtung stehen und zum Gegenstand strategischer Entscheidungen in Wirtschaft, Versicherungswesen und Politik werden. In einer solchen Situation der umfassenden Verhaltensanalyse durch IT-Systeme, gibt es entsprechend kaum noch nicht-politische Handlungsweisen. Auf diese Weise ist dem Eindringen einer politischen bzw. ideologischen Komponente in den privaten Bereich, der technische Weg gebahnt (vgl. Big Data for a Fairer Democracy? (pdf), 2016). Jede Handlung kann als Baustein für die Messung von Vorlieben und Einstellungen dienen.

Das Aufkommen von Medientechniken, die in den Alltag einwandern, die Grenze zwischen Privat- und Arbeitswelt aufweichen und über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Wearables unsere ständigen Begleiter werden, beleuchtet somit wiederum einen weiteren Aspekt des Freiheitsverständnisses: Nun kann die Person als frei gelten, die nicht von Medientechniken belagert wird.
Diese Form der Beanspruchung einer negativen Freiheit ist nicht alleine auf den Wunsch einer „guten“ und ruhigen Lebensführung und der Abweisung des Zwangs, immer erreichbar zu sein, zurückzuführen. Sie ist gleichzeitig verknüpft mit dem Wunsch und dem Recht, nicht analysiert und überwacht zu werden. Moderne Informations- und Kommunikationstechniken (vom Fernseher, über das elektronische Buch bis zur Smartwatch) sind immer auch Überwachungstechniken. Das Recht auf kommunikative Selbstbestimmung basiert auf dem Recht auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit. Demzufolge ist nicht nur wie im Fall der informationellen Selbstbestimmung die Freiheit gegeben, über die eigenen Daten zu verfügen, sondern auch die Freiheit, sich fremder Kommunikation zu verweigern.
Darüber hinaus sollte es in einer radikaleren Variante auch möglich sein, sich für eine zumindest partielle Nicht-Nutzung von IT zu entscheiden und trotzdem nicht von relevanten Diensten und Informationen ausgeschlossen zu sein. Diese Option impliziert die Notwendigkeit, neben den häufig unsicheren und störungsanfälligen IT-Systemen eine parallele Offline-Infrastruktur zu erhalten. Auf diese Weise werden nicht nur totalitäre Tendenzen informationstechnischer Systeme zurückgedrängt, sondern gleichzeitig mehr Sicherheit hergestellt, indem die Unabhängigkeit von Systemen gewahrt bleibt, die durch informationstechnische Attacken gefährdet werden.
Aus abstrakterer Perspektive der Informations- und Medienethik geht es im Umgang mit umfassenden informationstechnischen Systemen also immer auch um die Wahrung eines möglichst großen Spektrums von Handlungsoptionen. Diese Wahrung von Handlungsfreiheiten ist eine praktische Voraussetzung zur Vermeidung einer technokratischen Vereinnahmung im Kontext der gesellschaftlichen Digitalisierung. Hierzu gehört einerseits die Entfaltung von Freiheitsrechten durch Abwehr, andererseits aber auch die Schaffung von Rahmenbedingungen für die positive, aktive Umsetzung von Medienfreiheit. Dazu zählen die Zugangsfreiheit zu Informationen wie auch die Grundversorgung mit entsprechenden technischen Geräten und Diensten sowie die gleichberechtigte Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur durch alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Netzneutralität).
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Schaffung von Transparenz. Transparenz ist eine Bedingung für die bewusste Entscheidung für oder wider die Akzeptanz einer technischen Anwendung. Die Forderung nach Transparenz bezieht sich insbesondere auf die Systemarchitektur wie auch auf die Form der Verarbeitung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten. Transparenz ist eine der Voraussetzungen für die Entwicklung von Kompetenz und schließlich auch einer demokratisch legitimierten Partizipation bei der Entwicklung, Nutzung und Weiterentwicklung informationstechnischer Anwendungen.
Eine solidarische Verwirklichung von Medienfreiheit
Bei der Verwirklichung von Medien- und Informationsfreiheit handelt es sich um einen komplexen Prozess. Weder kann es nur um individuelle Freiheit gehen, noch dürfen die Rahmenbedingungen im Vordergrund stehen. Die Verwirklichung von Freiheiten hängt ab von beidem und vor allem auch davon, dass Medienfreiheit durch Meinungsvielfalt, Anbietervielfalt und einer Vielfalt der Formate – von der politischen Berichterstattung über die Dokumentation bis zur Unterhaltung – mit Leben gefüllt wird.

Grundsätzlich jedoch können die Pluralität und Unabhängigkeit und somit die Freiheit der Medien und die individuelle Freiheit insgesamt nur dann gewahrt werden, wenn Freiheit einerseits institutionell durch normative Rahmenbedingungen etabliert und andererseits durch das solidarische Handeln von Individuen, Gruppen und Gemeinschaften unterstützt wird. Auch wenn die individuellen Freiheitsrechte im Zentrum einer demokratischen Gesellschaftsordnung stehen, kann eine völlig individualisierte Kommunikation allein die Herstellung einer demokratischen Öffentlichkeit nicht gewährleisten.
„[…] die Aussicht darauf, daß mit Hilfe der Medien in Zukunft jeder zum Produzenten werden kann, bliebe unpolitisch und borniert, sofern diese Produktion auf individuelle Bastelei hinausliefe. […] Die Diapositiv-Serie von der letzten Urlaubsreise kann hierfür als Muster gelten.“ (Hans Magnus Enzensberger: Baukasten zu einer Theorie der Medien, Kursbuch 20, 1970, S. 179).
Zu diesem Fazit kam Hans Magnus Enzensberger 1970 in Bezug auf die individualisierte Medienproduktion mit Fotoapparaten, Super-8-Kameras und Kurzwellensendern, und es gilt gleichermaßen für das Internet. Mediale Öffentlichkeit als Ausdruck und Vollzug individueller und kollektiver Freiheit reflektiert notwendig auf eine solidarische Verwirklichung der Freiheitsidee: Im Unterschied zu einem negativen Freiheitsbegriff, der darauf abzielt, die Freiheitsrechte anderer nicht zu beschneiden, bezeichnet ein solidarischer Freiheitsbegriff komplementär eine positive Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Kommunikation in Hinblick auf Gemeinwohlorientierung und die res publica. Hierin steckt die eigentliche ethische Dimension der Medienfreiheit (vgl. Medienethik und Netzkommunikation (pdf), 2008, S. 189f.).
Die Aufgabe der solidarischen Strukturierung von Öffentlichkeit in den herkömmlichen Massenmedien lag beim Gesetzgeber und damit einem demokratisch legitimierten Organ. Der Impuls zu einer solidarischen Verankerung der öffentlichen Kommunikation in den Online-Medien dagegen geht von den einzelnen Medienteilnehmerinnen und ‑teilnehmern aus.