Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich

Mehr Transparenz gehört zu den Standardforderungen von Parteien – solange es nicht um ihre eigene Arbeit geht. In Schleswig-Holstein will eine bunte Koalition von Fraktionen mit einer Gesetzesänderung verhindern, dass von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten öffentlich werden.

Foto: Leif Hinrichsen via flickr ()

Als der Bundestag im Februar entschied, die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes zu veröffentlichen, freuten sich die Grünen im Bundestag über den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten. In Schleswig-Holstein will die grüne Fraktion jetzt aber mehr Transparenz verhindern: Gemeinsam mit der SPD, CDU, FDP und dem SSW haben die Abgeordneten einen Änderungsantrag für das Informationszugangsgesetz eingebracht, das den Wissenschaftlichen Dienst des Kieler Landtags von Anfragen abschirmen soll.

Der Hintergrund: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im letzten Jahr bestätigte, dass der Bundestag seine wissenschaftlichen Gutachten auf Anfrage herausgeben muss. Die Rechtsprechung ist auf den Landtag Schleswig-Holsteins übertragbar, wie eine Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten zeigt.

Transparenz? Not In My Back Yard

Statt die Gutachten seines Landesdienstes unter anderem auf unsere Anfrage hin herauszugeben, weigert sich der Landtag jedoch seit Monaten, die Dokumente zu veröffentlichen. Die rechtliche Aussichtslosigkeit seiner Position vor Gericht hat der Landtag offenbar eingesehen. Mit der jetzt vorgesehenen Gesetzesänderung wäre es daher künftig nicht mehr möglich, Gutachten des Dienstes nach dem Informationszugangsgesetz anzufragen.

Die Begründung für die Gesetzesänderung wirkt reichlich obskur. Über die Veröffentlichung von Gutachten werde laut Fraktionen erkennbar, welche Strategien sie verfolgten. Würden alleine die Themen von Aufträgen an den wissenschaftlichen Dienst bekannt, könne dadurch auf inhaltliche Schwerpunkte in der Arbeit einzelner Fraktionen geschlossen werden. Warum dies bei demokratisch arbeitenden Parteien ein Problem sein soll, wird jedoch nicht erklärt.

Eigentlich war der Landtag in den letzten Wochen auf einem guten Weg: Morgen soll in der ersten Lesung über einen Antrag der Regierungskoalition beraten werden, der Veröffentlichungspflichten für die schleswig-holsteinische Verwaltung festschreibt.

Der in letzter Sekunde veröffentlichte Änderungsantrag dazu zeigt jedoch, dass die Fraktionen des Landtags ihre Transparenzbemühungen nicht ganz ernst meinen. Schließlich muss, wer Transparenz predigt, sie auch im eigenen Haus umsetzen. Das mag für manche Beteiligten unangenehm sein – wird Transparenz aber nur dann gewährt, wenn sie allen gefällig ist, ist sie meist nicht viel wert.

Datenschutzbeauftragte fordern Veröffentlichung der Gutachten

Die Piratenfraktion des Kieler Landtags trägt als einzige Fraktion den Antrag nicht mit. In einer Stellungnahme kritisieren sie das Vorgehen der anderen Fraktionen stark.

Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hatten im April gemeinsam gefordert, dass alle Landesparlamente die Gutachten ihrer Wissenschaftlichen Dienste auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen sollten. Jetzt scheint jedoch in Schleswig-Holstein das genaue Gegenteil zu passieren.

Der Fall des Kieler Landtags erinnert an die Einführung einer Bereichsausnahme des Bundesrechnungshofs im Jahr 2013. Damals führte der Bundestag in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Gesetzesänderung durch, nach der die Behörde nicht mehr Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben muss. Zuvor hatten Journalisten Berichte des Hauses zu Finanzen der Bundestagsfraktionen angefordert.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

  1. Guten Tag, gibt es eine rechtliche Bewertung darüber, ob eine Untersagung des Informationszugangs nach dem IZGSH betr. die Gutachten des wiss. Dienstes mit übergeordetem Recht vereinbar ist ? Ich denke dabei an Artikel 11 der EU Charta oder Artikel 19 ICCPR.
    Danke für die Antwort.

  2. Oh … Politiker haben Geheimnisse, die der Bürger nicht erfahren darf, weil er sich dann bei der nächsten Wahl gegen verzögerter Korruption (Heute Gesetz für Auftraggeber, Bezahlung nach dem Mandat in Form von Beraterhonoraren bzw. Aufsichtsratpöstchen), Miss- und Vetternwirtschaft entscheiden könnte?

    Hmmmm … kann es so einfach sein?
    Ich fürchte … Ja!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.