Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen

Der Bundestag veröffentlicht inzwischen die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes, viele Bundesländer sperren sich aber noch gegen mehr Transparenz. Ein Überblick über die Regelungen der Landesparlamente.

Bald auch transparent? Kieler Landtag. Bild: Muns via wikipedia ()

Nach der Öffnung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag durch die Kampagne „FragDenBundestag“ hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten die Landesparlamente aufgefordert, sämtliche Gutachten ihrer Wissenschaftlichen Dienste ebenfalls zu veröffentlichen. Sie sollen dem „Beispiel der Bundestagsverwaltung in Sachen Transparenz und Open Data“ folgen.

Ein Blick in die Länder zeigt, dass sich die Regelungen bisher stark unterscheiden: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt veröffentlichen die Gutachten ihrer Wissenschaftlichen Dienste bereits.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat auf Anfrage eine Übersicht seiner Ausarbeitungen sowie einzelne Gutachten herausgegeben. Damit muss das Abgeordnetenhaus ähnlich wie der Bundestag vor einigen Monaten entscheiden, ob es entweder bald seine Gutachten proaktiv veröffentlicht oder ob es riskiert, künftig hunderte einzelne Anfragen nach Gutachten zu erhalten.

Berlin veröffentlicht nur auf Anfrage, Schleswig-Holstein weigert sich

Rheinland-Pfalz weigert sich bisher, Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes herauszugeben. Das gleiche gilt für Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Länder begründen ihre Ablehnungen damit, dass die Tätigkeit ihrer wissenschaftlichen Dienste keine Verwaltungstätigkeiten seien und damit auch nicht per Informationsfreiheitsgesetz angefragt werden können. Eine ähnliche Argumentation des Bundestags wurde allerdings im vergangenen Jahr vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Es ist also wahrscheinlich, dass die Ablehnungen der Landtage bald vor Gericht angegriffen werden, sofern die Verwaltungen ihre Blockadehaltung nicht noch überdenken.

Die übrigen Bundesländer haben in ihren Parlamenten keinen mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags vergleichbaren juristischen Dienst, der Gutachten verfasst. Eine Übersicht über die meisten vorliegenden Gutachten der Landesparlamente sammelt der nordrhein-westfälischen Landtag in einer Datenbank.

Bundestag ist wieder auf Briefe umgestiegen

Die Bundestagsverwaltung hat unterdessen mehr als 2.500 Gutachten ihres Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Damit konnte der Bundestag das Versprechen, innerhalb weniger Wochen alle Gutachten der letzten Jahre herauszugeben, nicht vollständig einlösen. Auch sind offenbar einige Gutachten zu TTIP und Gentechnik als Verschlusssache eingestuft worden. Zudem gibt es Berichte über übermäßige Schwärzungen in den bisher veröffentlichten Gutachten. Auf mehrmalige Anfragen dazu an die Pressestelle und das Datenschutzreferat hat der Bundestag nicht reagiert. Stattdessen scheint der Bundestag wieder dazu übergegangen zu sein, Antworten und Eingangsbestätigungen nach Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr per E-Mail, sondern wieder per Post zu beantworten.

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