sehrgutachten
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Open Data: Aktivist:innen handeln, der Staat schaut zu
Eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Projekten bereiten Daten der Bundesregierung auf (Symbolbild). Open Data: Aktivist:innen handeln, der Staat schaut zu Die Bundesregierung verfolgt mit dem 2. Open-Data-Gesetz eine wichtige politische Vision – scheitert jedoch mal wieder an deren Umsetzung. Stattdessen übernehmen Ehrenamtliche die Aufgaben des Staates und demonstrieren wie einfach das mit Open Data eigentlich ist. Ein Kommentar.
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: Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen
Bald auch transparent? Kieler Landtag. Bild: Muns via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kiel_Landtag_Plenarsaal.JPG">wikipedia</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/"CC BY-SA 3.0</a>)</a> : Beauftragte für Informationsfreiheit: Auch Landesparlamente sollen Wissenschaftliche Dienste öffnen Der Bundestag veröffentlicht inzwischen die Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes, viele Bundesländer sperren sich aber noch gegen mehr Transparenz. Ein Überblick über die Regelungen der Landesparlamente.
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: sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden
Nacktbaden bleibt legal : sehrgutachten: 1.500 Bundestags-Gutachten online, auch zum Nacktbaden Nach dem Erfolg von #FragDenBundestag hat der Deutsche Bundestag inzwischen mehr als 1.500 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf seine Webseite gestellt.
Da die Dokumente jedoch auf der Bundestags-Webseite nur als reine Linksammlung verfügbar sind, hat die Plattform sehrgutachten.de alle bereits veröffentlichten Gutachten in einer Datenbank abgebildet. Auf der Seite, die von der Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben wird, sind sie im Volltext durchsuchbar, können per Feed abonniert und unter anderem von Abgeordneten selbst, Journalisten und Entwicklerinnen weitergenutzt werden. Auch eine wissenschaftliche Analyse der Gutachten ist möglich, da alle Dokumente neben der PDF-Version gleichzeitig automatisch als TXT- und JSON-Version vorliegen – dazu einfach die URL eines Gutachtens mit .txt bzw. .json ergänzen.
Missbrauch des Wissenschaftlichen Dienstes für Doktorarbeiten und Schrebergärten
In der Datenbank ist auch das neunseitige Gutachten „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ zu finden, das 2005 von einer im Dokument nicht genannten Person im Bundestag in Auftrag gegeben wurde. Die Ausarbeitung ist deswegen besonders interessant, weil sie mutmaßlich für den Nachbarschaftsstreit eines Abgeordneten genutzt wurde und nicht wie vorgesehen für die parlamentarische Arbeit.
Das Gutachten prüft ausführlich, unter welchen Umständen das Nacktbaden in einem benachbarten Grundstück eines Schrebergartens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sein könnte und ob „eine Anzeige bei den entsprechenden Behörden erfolgversprechend sein könnte“. Das Ergebnis: Vermutlich würde eine Anzeige ins Leere laufen, jedoch könne über die Satzung des Schrebergartenvereins das Nacktbaden geregelt werden.
Ungeklärte Fragen zum Urheberrecht der Dokumente
Der Wissenschaftliche Dienst erarbeitet Gutachten mit seinen etwa einhundert Mitarbeiterinnen in der Regel auf Anfrage von Bundestagsabgeordneten und ‑ausschüssen. Dabei prüft er nicht, ob der Inhalt auch für parlamentarische Arbeit genutzt wird, wie sich aus dem „internen Leitfaden“ des Bundestags erschließt. Das wurde bereits im Zusammenhang mit der Plagiatsaffäre von Ex-Minister zu Guttenberg deutlich, der den Wissenschaftlichen Dienst zu Themen seiner juristischen Dissertation arbeiten ließ. Die dazugehörigen Gutachten sind noch nicht online zu finden.
In Bezug auf netzpolitische Themen finden sich Dutzende Dokumente in der Datenbank des Bundestags, darunter zu Leistungsschutzrecht, Überwachung, Internet, Informationsfreiheit und TTIP.
Der Bundestag hat angekündigt, schrittweise tausende Gutachten aus den letzten Jahren online zu veröffentlichen und zudem alle neuen Ausarbeitungen nach einer Schonfrist von vier Wochen ebenfalls auf seiner Webseite bereitzustellen. Dabei ist aber noch unklar, wie es der Bundestag mit der Weiternutzung der Gutachten hält und ob er gerichtlich gegen Plattformen wie sehrgutachten.de oder Personen vorgehen würde, die die Gutachten anderweitig nutzen. Auf seiner Webseite weist er daraufhin, dass für alle Inhalte Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz gelte. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org zur Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes hat der Bundestag nicht beantwortet.