Nach der umstrittenen Personalentscheidung für die Spitze des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die seit 18. Februar mit Arne Schönbohm besetzt ist, wollten wir das Anforderungsprofil für die Amtsführung in Erfahrung bringen. Dafür haben wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und wollten vom Bundesministerium des Innern (BMI) die Informationen dazu abfragen.

Foto: CC BY-SA 2.0, via flickr/medienmagazinpro
Welche Qualifikationen sind für den Chefposten des technischen Dienstleisters der Bundesregierung und der Bevölkerung also notwendig?
Arne Schönbohm ist Betriebswirt und arbeitete in der Vergangenheit bei Daimler-Chrysler Aerospace und beim Rüstungskonzern EADS. Viele assoziieren mit seinem Nachnamen in erster Linie den CDU-Politiker und ehemaligen Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm. Dass der Sohn einem Verein namens „Cyber-Sicherheitsrat“ vorsaß, war vor der Bekanntgabe der Personalentscheidung weithin unbekannt. In dieser Funktion lobbyierte er gegen das IT-Sicherheitsgesetz, das die Bundesregierung auf den Weg brachte. In seinem neuen Posten wird er diese Kritik wohl nicht mehr verlautbaren.
Wer mehr über die Qualifikationen von Arne Schönbohm erfahren möchte, kann sich das bereits aktualisierte Linkedin-Profil des hartnäckig als „Cyber-Clown“ Geschmähten ansehen.
Unsere genaue Formulierung war die Bitte an das BMI zur Herausgabe aller…
…in Ihrem Haus verfügbaren Informationen zum Besetzungsverfahren des neuen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, dazu gehört auch sämtliche Korrespondenz mit ihm und innerhalb des Hauses zu dem Vorgang.
Anfang März erhielten wir nun die postalische Antwort, die hier vollständig verfügbar (pdf) ist. Der IFG-Antrag wird abgelehnt.
Der Chefposten des BSI ist eine Frage der „inneren Sicherheit“
Das BMI begründet die Ablehnung mit § 3 Nr. 1 c) IFG, da aus Sicht des Ministeriums…
…das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit haben kann. Der Vorgang enthält Überlegungen zu einem inhaltlichen Anforderungsprofil an den künftigen BSI-Präsidenten: Dieses Anforderungsprofil kann Rückschlüsse auf die Schwerpunktsetzung / politische Agenda des BSI für die nächsten Jahre zulassen und ist daher im öffentlichen Interesse vertraulich zu halten. Die Kenntnisnahme der zukünftigen Schwerpunktsetzung des BSI durch Unbefugte läuft Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zuwider […]
Neben der Tatsache, dass sich das BMI mal wieder phrasenhaft auf die „innere Sicherheit“ beruft, wenn den Ministerialen sonst kein Grund einfällt, wie man verhindern kann, dass die geneigte Öffentlichkeit ihnen in die Karten guckt, lässt der Nachsatz zur Begründung tief blicken.
Offenbar ist das Motto des Ministeriums in Fragen des BSI: „zurück zu den Anfängen“. Das Amt war früher die „Zentralstelle für Chiffrierwesen“, eng verwoben mit der „Organisation Gehlen“, dem Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND). Soll die Schwerpunktsetzung nun wieder in Richtung Geheimdienstunterstützer gehen, aber öffentlich besser nicht diskutiert werden? Welche Schwerpunkte des Amtes könnten potentiell überhaupt eine Frage sein, die relevant für die innere Sicherheit ist? Spielen offensive technische Angriffsmaßnahmen eine Rolle?
Wie ein Bekanntwerden der „politischen Agenda“ des Amtes die innere Sicherheit beeinträchtigen kann, bleibt ebenso rätselhaft. Immerhin räumt das Ministerium unverblümt ein, dem ihm unterstellten BSI eine politische Agenda gegeben zu haben.
Was die personenbezogenen Daten über Arne Schönbohm und Mitbewerber sowie Daten aus dem Personalauswahlverfahren angeht, ist die Ablehnung nachvollziehbar. Uns ging es natürlich nicht um persönliche Angaben, uns ging es um das Nachvollziehen der Entscheidung, die Kriterien des Anforderungsprofils und die gewünschten Qualifikationen für die Amtsspitze.
Selbstverständlich behalten wir uns vor, gegen den Bescheid des BMI Widerspruch einzulegen.