In zwei Prozessen um mehr Transparenz bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zahlte der Bundestag seiner Hauskanzlei Redeker Sellner Dahs Honorare in Höhe von mehr als 100.000 Euro – anstatt die eigene Rechtsabteilung heranzuziehen. Das hat abgeordnetenwatch.de per IFG-Antrag offengelegt.
Die Aufträge an die Kanzlei waren zudem erfolglos: Sowohl im Verfahren um mehr Transparenz beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als auch um die Offenlegung der Hausausweise von Lobbyisten unterlag die Verwaltung des Parlaments vor den Gerichten.
Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.