Die Journalistin Gaby Weber hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Sie will damit die Herausgabe von Akten erreichen, die zur Zeit der argentinischen Militärdiktatur von 1975 bis 1983 durch den Residenten des BND in Buenos Aires gesammelt wurden.

Weber bezieht sich dabei auf das Bundesarchivgesetz (BArchG), nach dem amtliche Dokumente nach 30 Jahren offengelegt werden müssen, sofern keine Sperrerklärung für sie vorliegt. Nach einer Anfrage Webers hatte der BND bereits einige Berichte vorgelegt, die aber nur wenig aussagekräftig waren. Eine weitere Herausgabe hatte der BND mit dem Verweis auf mögliche negative Folgen für seine Reputation verweigert. Mit der Klage will die Journalistin nun erreichen, dass alle Berichte des BND-Residenten aus der fraglichen Zeit offengelegt werden.
Durch die Dokumente verspricht sich Weber Aufklärung über eine mögliche Zusammenarbeit des BND und der deutschen Industrie mit dem argentinischen Militär, das politische Gegner foltern und töten ließ. Weber sagte gegenüber netzpolitik.org: „Ich vermute – und die Einsicht in die bisherigen 200 BND-Seiten bestätigen mich darin – dass der BND in den Folterkammern mit dabei war. Zumindest hatte er den Zugang zu den Akten der Folterer.“
Konkret geht es bei der Klage auch um den Fall des deutschen Studenten Klaus Zieschank, der 1976 in Argentinien getötet wurde. Den deutschen Sicherheitsbehörden war Zieschank bekannt.
Die argentinische Regierung hat sich wiederholt für die Offenlegung aller Unterlagen ausgesprochen, die über das Schicksal von Zieschank und den „Verschwundenen“ Auskunft geben können. Das Bundeskanzleramt hat sich bisher nicht zur Geheimhaltung der Dokumente geäußert.
Interessanter Nebenaspekt der Klage: sie verweist auch auf das Informationsfreiheitsgesetz, das eine grundsätzliche Ausnahme des BND von der Auskunftspflicht vorsieht. Dieser Teil des Gesetzes wurde bisher allerdings noch nicht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft.