Wir berichten regelmäßig über die Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR). Erst im November hatte das Europäische Parlament beschlossen, das PNR-Abkommen mit Kanada vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Gerade nach dem Urteil des EuGH zur VDS-Richtlinie braucht es weniger anlasslose Datensammlungen statt mehr.
Im September meldete Der Spiegel:
US-Grenzschutzbeamte überschreiten an europäischen Flughäfen offenbar systematisch ihre Befugnisse. Nach SPIEGEL-Informationen werfen mehrere europäische Airlines Bediensteten der US Customs and Border Protection (CBP) vor, noch kurz vor Abflügen in die USA die Herausgabe sensibler Passagierdaten zu verlangen. US-Grenzschützer stellten sogar „regelmäßig Anfragen zu personenbezogenen Daten und Ereignissen, die nicht US-Abflüge betreffen“, heißt es in einem Schreiben der Lufthansa an das Bundesinnenministerium. Airlines und Bundespolizei betrachteten „das Treiben der CBP mit Unverständnis“.
Dieses Schreiben wollten wir haben. Zunächst fragten wir direkt bei der Lufthansa an. Dort antwortete man:
Lufthansa ist im ständigen Austausch mit den deutschen Behörden zu den diversesten sicherheitsrelevanten Themen. Zu Details oder Inhalten dieses Austausches äußern wir uns nicht.
Zudem haben wir eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz beim Innenministerium gestellt. Jetzt kam die Antwort – eine Ablehnung:
In den Akten des BMI befindet sich lediglich eine E‑Mail eines Mitarbeiters der Lufthansa, die vordringlich andere Themen und nur teilweise die durch den SPIEGEL dargestellte Thematik betrifft. Der Absender der E‑Mail hat sich im Rahmen des gem. § 8 IFG durchgeführten Drittbeteiligungsverfahrens nicht nur gegen die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (§ 5 IFG), sondern grundsätzlich gegen die Weitergabe seiner E‑Mail ausgesprochen. Er hat die darin enthaltenen Informationen vertraulich übermittelt, sein Interesse an dem Bestand der Vertraulichkeit der Nachricht besteht fort. Die Bereitschaft zur Kooperation mit den Behörden ist eng verbunden mit dem Vertrauen in die Verschwiegenheit der Verwaltung. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es der Fluggesellschaft nicht um den Datenschutz geht, sondern nur um ihre Geschäftsbilanz! Das bestätigt auch ein Brief der Lobby-Gruppen Internationale Luftverkehrs-Vereinigung und Verband Europäischer Fluggesellschaften an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der unseren Freunden von NoPNR! zugespielt wurde und den wir an dieser Stelle veröffentlichen (PDF). Darin heißt es:
Against this context, the Association of European Airlines (AEA) and the International Air Transport Association (IATA) would like to urge the newly elected Members of the European Parliament to resume their discussions on the EU PNR Directive with the objective to come to a rapid agreement on a common set of rules and standards for the EU Members States to implement their PNR regimes.
Auf deutsch: die Fluggesellschaften wollen eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Weil sie lieber ein europäisches System implementieren als mehrere in verschiedenen Mitgliedstaaten. Das mag für die Konzerne die kostengünstigere Lösung sein, damit werden jedoch die massiven Auswirkungen auf Grundrechte und Reisefreiheit komplett ausgeblendet und der Marktlogik untergeordnet. Und es erinnert an die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die Provider nur so lange ablehnten, bis sie eine finanzielle Entschädigung für ihren Aufwand zugesagt bekamen.
Alexander Sander, Geschäftsführer bei dem Digitale Gesellschaft e.V., kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Es ist ein Skandal, dass die Airlines die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten in Kauf nehmen und damit den Aufbau einer umfassenden Überwachung der Reisebewegungen unbescholtener Menschen vorantreiben. Das EU-Parlament muss diese Pläne stoppen und dem EU-PNR eine klare Absage erteilen sowie auf die Auflösung der bestehenden Verträge zur Übermittlung der PNR Daten drängen, u.a. mit den USA wo die Daten für 15 Jahre auf Vorrat gespeichert werden.
