Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten

Was der Bundesdatenschutzbeauftragte in der BND-Abhörstation Bad Aibling erfahren hat ist geheim, ein Bekanntwerden hätte würde die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik beschädigen. Mit dieser Begründung wird unsere IFG-Anfrage zum Kontrollbesuch abgelehnt. Dabei ist die Behörde auch für die Informationsfreiheit zuständig.

580 oder 1,3 Milliarden?

Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wurde wiederholt thematisiert, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Dezember 2013 einen Kontrollbesuch in Bad Aibling durchgeführt hat. Dazu wollten wir mehr wissen und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage nach „sämtlichen Dokumenten, vor allem den Abschlussbericht“ gestellt.

Das wurde jetzt abgelehnt, mit diesen Gründen:

Die von Ihnen begehrten Unterlagen zum Beratungs- und Kontrollbesuch in der Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bad Aibling sind als Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“ und höher eingestuft.

Die Gewährung eines Informationszugangs zu den begleitenden Unterlagen des Beratungs- und Kontrollbesuchs sowie zu dem Kontrollbericht der BfDI birgt daher die Gefahr der Offenlegung der als VS-Geheim und darüber hinaus eingestuften Verfahren und Vorgehensweisen, die zudem Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden des BND zulassen. Eine Veröffentlichung dieser Erkenntnisse oder Unterlagen könnten die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen erheblich einschränken und damit unabsehbar schädigende Folgen für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben.

Diese pauschalen Ablehnungen kennen wir, vor allem aber vom BND selbst, der gar keine IFG-Anfragen beantworten will. Pikant ist, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz gleichzeitig auch Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit ist. In ihrem Tätigkeitsbericht und einem Symposium zur Informationsfreiheit lobt sie die Informationsfreiheit und auch unsere Anfragen.

Da wir weiterhin glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, diese Informationen zu erfahren, haben wir die zuständige Behörde um Vermittlung gebeten. Schade nur, dass das wieder das BfDI ist, also die Behörde, die uns gerade die Ablehnung geschickt hat.

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