Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktpapier von Grün-Rot enttäuscht

Wechsel angekündigt, aber nicht eingehalten: Koalitionsvertrag in BaWü.

Nach mehr als drei Jahren im Amt legt die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg endlich ein erstes Eckpunktpapier zum Informationsfreiheitsgesetz vor. Leider ist das mehr als dürftig, es zeigt sich ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit. Das Hamburger Transparenzgesetz macht vor, wie es besser gehen kann.

Dieser Gastbeitrag von Arne Semsrott erscheint zeitgleich auf dem Blog von FragDenStaat.de.

Lange mussten wir auf einen ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Baden-Württemberg warten. Jetzt haben sich die grün-roten Regierungsfraktionen endlich auf ein Eckpunktpapier geeinigt – und das ist mehr als dürftig.

Denn anscheinend hat großer Widerstand aus dem SPD-geführten Innenministerium dazu geführt, dass sich Baden-Württemberg am acht Jahre alten Bundes-IFG orientiert – obwohl der Zug der Informationsfreiheit seitdem schon längst weiter gerollt ist. Das zeigt etwa das Transparenzgesetz der Parteikollegen aus dem Norden.

Stattdessen fällt Baden-Württemberg sogar teils hinter das Bundes-IFG zurück: So wird das IFG eine „Missbrauchsregelung“ enthalten, die „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ erhalten soll. Ein klares Einfallstor für Missbrauch – durch die Verwaltung.

Das grundsätzliche Misstrauen gegenüber der Informationsfreiheit zeigt sich auch an der Gebührenregelung. Zwar schreiben die Fraktionen, dass eine Abschreckung durch Gebühren vermieden werden sollen. Gleichzeitig aber wird es eine Abschreckung durch Gebühren geben, weil Kommunen die Möglichkeit zur „vollen Kostendeckung“ über Auslagen erhalten. Kostenlose Anfragen soll es nur in „besonderen Einzelfällen“ geben. Alle anderen IFG-Länder sind fortschrittlicher: Da sind einfache Anfragen nämlich grundsätzlich kostenlos.

Zwar sollen löblicherweise, wie im Hamburger Transparenzgesetz vorgesehen, auch Unternehmen der öffentlichen Hand wie die Flughafen Stuttgart GmbH unter das IFG fallen. Gleichzeitig gibt es aber keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – um eine „Verschlechterung der Standortbedingungen für Wirtschaftsunternehmen in Baden-Württemberg“ zu vermeiden. Eine weitere Einladung zum Mauern bei IFG-Anfragen.

Schließlich schlägt das Eckpunktepapier vor, dass alle Kommunen zu einer proaktiven Informationspolitik verpflichtet werden sollen. Es darf aber bezweifelt werden, ob Kommunen glaubhaft zur Informationsfreiheit animiert werden können, wenn die Regierungsfraktionen selbst so skeptisch sind.

Für das Eckpunktepapier hat Grün-Rot nach der Wahl ganze drei Jahre gebraucht. Bleibt abzuwarten, ob das finale Gesetz noch vor der nächsten Landtagswahl 2016 das Licht der Welt erblickt.

2 Ergänzungen

  1. Die fdp haben wir 2011 vom Hof gejagt, aber Prof. Dr. Ulrich Goll ist immer noch “ Beauftragter für Justiz und Medien “ u. a. , MP Kretschmann mißachtet den Wählerwillen !

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