Vor zwei Wochen berichteten wir, dass die Bundesregierung nach Möglichkeiten sucht, um Inhalte verschlüsselter Kommunikation auch ohne Staatstrojaner zu überwachen. Unter dem Namen „Projekt tGatt“ erforscht das „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikationsüberwachung (SFZ TK)“ „technische Alternativen im Kontext der Telekommunikationsüberwachung“. Auch die Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) hat eine gleich lautende Studie erstellt, die bereits Juli 2013 fertig sein sollte.
Wir haben per Informationsfreiheitsgesetz alle Informationen zur Erforschung grundrechtsschonender Alternativen zur Quellen-TKÜ, alle Informationen zum Projekt tGATT, sowie die fertige Studie angefragt. Jetzt wurden alle drei Anfragen abgelehnt.
Einerseits ist der „Bericht zum o. g. Projekt“ als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Darüber hinaus hätte „das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit“:
Die erbetenen „Informationen zur Erforschung grundrechtsschonender Alternativen zur Quellen-TKÜ“ weisen zwangsläufig auf den Ist-Zustand der Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden hin. Durch Bekanntwerden etwaiger Überwachungslücken könnten nicht nur ausländische Dienste sondern auch kriminelle Strukturen auf diese Möglichkeiten hingewiesen werden. In der Folge bestünde die Gefahr, dass die Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung durch Sicherheitsbehörden des Bundes eingeschränkt sein könnten und es in der Folge zu Vereitelungen bei der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung kommen kann. Dabei handelt es sich um erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren Sicherheit.
Erinnert sich noch wer an die „totale Transparenz und Aufklärung, die die Regierung nach der Offenlegung des DigiTask-Trojaners durch den CCC gefordert hat? Drei Jahre später scheint das vergessen.
