Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte vor einem Jahr einen Kontrollbesuch beim Bundesnachrichtendienst in Bad Aibling durchgeführt. Seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff hatte unsere Informationsfreiheits-Anfrage zu den dazu erstellten Dokumenten abgelehnt. Die Unterlagen sind als geheim eingestuft und ein Bekanntwerden könnte „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ haben.
Das haben wir nicht eingesehen und die Informationsfreiheits-Beauftragte um Vermittlung gebeten – also die selbe Behörde, die die Ablehnung verfasst hat. Jetzt haben wir auch dafür eine Ablehnung erhalten, mit einem neuen Grund: Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.
Die aufgrund Ihrer Nachfrage veranlasste Nachforschung hat ergeben, dass der von Ihnen benannte Vorgang noch nicht abgeschlossenen ist. Nach § 4 Absatz 1 S. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder der Erfolg bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Der von Ihnen begehrte Informationszugang zu etwaigen offenen Dokumenten dieses Vorganges bzw. zu den derzeit noch als VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) eingestuften Dokumenten nach einer möglichen Entscheidung über die Aufhebung der Einstufung kann Ihnen deswegen derzeit noch nicht gewährt werden, weil das entsprechende Verwaltungsverfahren bei der BfDI noch andauert. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar.
Immerhin nicht ganz so drastisch wie die ursprüngliche Ablehnung. Wir sind gespannt, ob wir die Dokumente bekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
