Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“

Die Bundesregierung hat die US-Regierung gefragt, welche Straftaten sie denn Edward Snowden konkret vorwirft, wir dürfen die Fragen aber nicht erfahren. Denn wenn die Fragen öffentlich werden, könnten die USA ihre Antworten ändern, so das Justizministerium. Außerdem würde die „vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung“ gestört.

Würde seine Antwort an die Bundesregierung ändern, wenn wir die Frage erfahren: US-Justizminister Eric Holder.

Dass sich die Bundesregierung nicht traut, den wichtigsten Zeugen zur globalen Überwachungsmaschinerie einzuladen, haben wir schon öfters berichtet. Im April meldeten Hans Leyendecker und Georg Mascolo einen weiteren Brief der Bundesregierung an die USA:

Die Bundesregierung will von den USA weitere Informationen für den Fall der eventuellen Festnahme und der dann möglichen Auslieferung Edward Snowdens. Aus diesem Grund sollen die USA ihr im Juli 2013 erstelltes Festnahmeersuchen präzisieren. Berlin will deshalb in Kürze der US-Administration eine Verbalnote zukommen lassen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des NDR soll die US-Seite insbesondere den Tatvorwurf genauer erläutern.

Diesen Brief wollten wir natürlich haben und haben eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Nach über zwei Monaten und einer Erinnerung haben wir jetzt die Antwort erhalten. Gleich zwei Begründungen müssen für die Ablehnung unseres Antrags herhalten. Erstens:

Das Bekanntwerden der Fragen des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung kann nachteilige Auswirkungen auf das Bewilligungsverfahren haben, in dem der Grundsatz des fairen Verfahrens zu beachten ist. Denn Art und Umfang der Antwort der USA auf die Fragen können beeinflusst werden, wenn diese öffentlich werden.

Dazu befürchtet man „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“:

Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ist es Ziel der Bundesregierung, mit anderen Staaten konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Entscheidungen über Festnahmeersuchen anderer Staaten enthalten regelmäßig auch eine Bewertung der rechtsstaatlichen Standards des ersuchenden Staates und deren Anwendung im Einzelfall. Die im Schreiben des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung im Verfahren betreffend Herrn Snowden aufgeworfenen Fragen dienen der Vorbereitung einer solchen wertenden Entscheidung. Ein Bekanntwerden der Fragen wäre daher geeignet, die vertrauensvolle Zusammenarbeit Deutschlands mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Auslieferung empfindlich zu stören.

Leider hätte ein Widerspruch bei der derzeitigen Rechtslage auch wenig Aussicht auf Erfolg.

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36 Ergänzungen

      1. auch in der demokratie gilt meines wissens: wer aufgibt, hat bereits verloren.

        einen guten grund, bessere politische alternativen in einem demokratischen system zu verschweigen, habe ich noch nicht gefunden.

        .~.

  1. so ein wunder aber auch….ist doch grundrechtsschonend und alterantivlos. man kann nur noch den kopf schütteln…..beziehungen und aktienkurse sind halt eben mehr wert als schutz und sicherheit der eigenen bürger. man sollte das grundgesetz dementsprechend ändern. die schwarze 2/3 mehrheit reicht wohl

    1. p.s. und die eidesformel der „minister“ ändern.

      „ich schwöre, alles zu tun um die aktienkurse befreundeter grossunternehmen durch die ausübung meines mandates nicht zu beeinträchtigen unter beschneidung der grundrechte der deutschen bevölkerung, so wahr mir der schöde mammon helfe“

  2. Durchaus realistisch, denn wenn die Fragen bekannt werden, dürfen auch die Antworten nicht kompletter Unsinn sein, falls sie jemals bekannt werden.

  3. Das ist ungefähr so, als würde sich ein Mafiaboss auf die Omerta berufen. Was diese Leute „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ nennen, ist ein Club Krimineller, die sich politische Ämter gesichert haben.
    Mit öffentlichem Interesse, Vertretung der BürgerInnen und Ideen wie „Gleichheit vor dem Gesetz“ und „keine rechtsfreien Räume“ hat das hier nichts mehr zu tun. Das ist ein Fall für die Gerichte, oder (mal wieder) für’s Volk.

    1. „fürs volk“…das kannste gelinde vergessen. denk doch nur an die „hundertausende“ demonstranten wenn es um digitale bürgerrechte geht. ich war einmal in berlin und hab mich verschämt wieder von dannen gemacht um danach zu hause die häme und den spott der „christliche-wähler“ über mich ergehen zu lassen.

      1. Ines, vor 15-20 Jahren gingen nicht Mal 10.000 auf die Straße, wenn es um Bürgerrechte ging. Sehe es als einen „Etappenerfolg“ an und bleibe deinem „Freiheits-Willen“ treu. Nur so wird aus einem Samen eine aufblühende Pflanze, die alle erreichen wird.
        Über heutige Netzwerke erreichen wir Millionen Menschen. Und wenn es jetzt beginnt zurappeln, dann hinterlässt es nicht nur Eindruck, es wird zu einer BOMBE.
        Die Politiker werden es trotzdem nicht verstehen!
        Aber „Aufgeben“, das ist das, was Politiker LIEBEN, an ihrem Volk.

  4. dot tilde dot 24. Jul 2014 @ 17:11
    „einen guten grund, bessere politische alternativen in einem demokratischen system zu verschweigen, habe ich noch nicht gefunden.“

    diesen satz habe ich absolut nicht verstanden. was willst du genau sagen.

  5. Solche absurden Antworten können nur Politiker liefern die bereits jeden Kontakt zum Volk verloren und nur noch für die eigenen Belange und Vorteile arbeiten. Volksvertreter sind die Politiker meiner Meinung nach schon lange nicht mehr. Das fatale daran ist es das es einfach das zu wenige Bürger unseres Staates die Verhältnisse ändern wollen.

      1. hab ich vergessen wieder. nur damit der NSA-schnüffelpraktikant was zu tun hat: „kiss my ass, fucking NSA“

    1. volksvertreter? eine staatssekretärin aus mannheim aus dem gesundheitsministerium hatte seinerzeit einmal die terminliste der „lobby“-besucher aus der pharmaindustrie angesprochen. wohl mehr aus unachtsamkeit, bei mutti kastner wär sie schön längst gefeuert. natürlich alles zum wohle des vol….äh, des wahlviehs.

  6. Was für Strafen gibt es eigentlich bei Gesetzesbeugung im IFG? Ich meine, wenn die Regierung behauptet, dass sie die Fragen nicht veröffentlichen kann, dann ist das so? Also ist das IFG nicht das Papier wert, auf dem es steht.

  7. Das die Enddarmbewohner der VSA nicht im Sinne der Bürger arbeiten sollte jedem normaldenkenden Wesen mitlerweile bekannt sein. Egal ob sie Merkel, Steinmeier, Özdemir oder sonst wie heißen.

  8. Leider hätte ein Widerspruch bei der derzeitigen Rechtslage auch wenig Aussicht auf Erfolg.

    Seit wann haben Fragen (!) negative Auswirkungen auf internationale Beziehungen?
    Außerdem ist diese Antwort erst mal nichts anderes als Mutmaßungen seitens Regierung. Diese können wir gar nicht bewerten, denn dazu müssten wir die Fragen ja kennen.
    Ergo ist die Bewertung ob Paragraph 3 des Informationsfreiheitsgesetzes in dem Fall überhaupt greift momentan rein spekulativ und die Einschätzung sehr einseitig.

    Persönliches Fazit: Unbedingt Widerspruch! Bitte! Nutzt die Chance doch bitte. Nur ein Widerspruch würde z.B. erst einen etwaigen Weg zum Bundesverfassungsgericht ebnen!

    @André:
    Was konkret spricht denn dagegen? Was haben wir zu verlieren? Sind wir das letzten Endes nicht sogar Edward Snowden schuldig?

    Danke und Gruß, Baxter
    -~-~-~–
    P.S.: Sollte es an finanziellen Mitteln scheitern, würde ich einem Spendenaufruf in der Sache sofort folgen. Das ist auch kein Dahergelaber…

  9. Übrigens könnten die Snowden einfach zum Deutschen Staatsbürger erklären, dann dürften die ihn gar nicht an die USA ausliefern …

  10. Mir fällt gerade noch folgendes ein:

    Letzte Woche hatte Tilo Jung die Bundeskanzlerin Angela Merkel ja auch nach Edward Snowden befragt. Frau Merkel antwortete darauf, daß die Bundesregierung die Frage zu Edward Snowden beantwortet habe und daß die Voraussetzungen für Asyl nicht vorliegen würden*.
    Siehe zur Erinnerung hier:
    https://netzpolitik.org/2014/angela-merkel-zu-totalueberwachung-snowden-souveraenitaet-kampfdrohnen/

    D.h. ja, daß das Thema für die Bundesregierung quasi durch ist.
    Angenommen/unterstellt daß diese Fragen und Antworten zu der Entscheidungsfindung beigetragen haben könnten, dann ist die Sache doch geritzt (aus Sicht der Regierung zumindest) – um das mal salopp zu formulieren.
    Wie soll denn dann eine Veröffentlichung dieser zur Entscheidungsfindung möglicherweise herangezogenen Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben? Das macht doch keinen Sinn, sofern die Fragen bzw. die Antworten rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sind. Um das allerdings überprüfen zu können, müssen diese Informationen zwingend vorliegen.

    In dem Zusammenhang sind m.E. sowohl Art. 16a GG respektive die einschlägigen Artikel zur Genfer Konvention wesentlich wichtiger/ von wesentlich besonderer Bedeutung.

    @netzpolitik.org-Team:
    § 9 IFG – Ablehnung des Antrags; Rechtsweg :

    (4) Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.

    In diesem Sinne Gruß aus Kölle, Baxter
    -~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~
    * Ich hatte letzte Woche schon einmal gefragt (leider bisher ohne Antwort), würde an dieser Stelle die Frage gerne erneut platzieren.
    Weiß zufällig jemand ob es dazu eine konkrete Begründung seitens Bundesregierung gibt? Wenn ja, wo kann ich das finden? Danke!

    1. Die Begründung ist doch, das Snowden nicht in Deutschland ist. Solange kann kein Antrag auf Asyl bewilligt werden. Das ist natürlich ein Teufelskreis, wenn Angst vor Auslieferung an die USA besteht, aber das ist auch Absicht. Vergleichbar mit Assange / Schweden.
      Soweit ich das beurteilen kann, ist das so vom rechtlichen Standpunkt korrekt. Ob das auch anders ausgelegt werden kann, kann ich als nicht Anwalt nicht beurteilen.

      1. Ingo, das ist eine unbestrittene Tatsache daß Edward Snowden nicht in Deutschland verweilt. Ich bin übrigens auch kein Anwalt und mit Asylrecht musste ich mich bisher erfreulicherweise auch noch nicht auseinandersetzen.

        Wenn ich die einschlägigen Gesetze richtig verstanden habe gäbe es allerdings sehr wohl Mittel und Wege. Zum Beispiel Edward Snowden einfach nach Deutschland holen.
        Ich für meinen Teil würde zum Beispiel sofort online gehen und dem Edward Snowden ein Flugticket nach Berlin kaufen. Oder wohin auch immer er in Deutschland gerne hin möchte (Köln, z.B. ;-) ) …
        Dann wäre er physikalisch in Deutschland und könnte Asyl „richtig“ beantragen. Es gibt darüber hinaus auch noch andere Möglichkeiten, wie z.B. über die Schiene „Schutz von Zeugen“ (siehe §22 AufenthG). Das Einfachste wäre meiner Meinung nach aber ihm einfach die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Im Sport geht das ja auch blitzschnell (erinnert sich noch einer z.B. an den Fußballspieler Sean Dundee der Ende der 90er im Eilverfahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte?).
        Egal was es evtl. für Möglichkeiten gäbe: Das Problem an der Sache ist stets, daß die Herrschaften in Berlin bereits Ende 2013 die Tür grundsätzlich zugeschlagen hatten und offenbar auch nicht Willens sind, sich nur einen Millimeter zu bewegen. Insbesondere nach den aktuelleren Erkenntnissen aus diesem Jahr.
        Das was ich für meinen Teil aus all den Infos in Kurzform herauslese läßt unter’m Strich deren Argumentation, daß Edward Snowden nicht politisch verfolgt sei weil die USA nun mal ein Rechtsstaat sei, übrig.

        +++ ! +++ ! +++ ! +++
        Tja… und diesbzgl. wäre in meinen Augen sowohl dieser Fragenkatalog der Bundesregierung als auch die Antworten seitens USA von ganz besonderem Interesse.
        Ich könnte mir ganz gut vorstellen daß dieses Kartenhaus nach einem Bekanntwerden ruckizucki in sich zusammenfallen würde.
        +++ ! +++ ! +++ ! +++

        Zur Info / zur Erinnerung: Zeit-online hat mal (am 05-Juni-2014) netterweise eine -wie ich persönlich zumindest finde- ganz schöne Zitatensammlung zusammengestellt. Und zwar hier:
        http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-06/edward-snowden-asyl-nsa-untersuchungsausschuss

        @all:
        Schaut euch das bei Interesse bitte ruhig mal an. Vieles vergisst man logischerweise wieder, was in diesem Zusammenhang allerdings im Bezug auf manche Zitate m.E. eher bedauerlich ist. Ein Beispiel sei mal rausgepickt:

        12. August 2013
        Kanzleramtsminister Roland Pofalla nach einem Auftritt vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages: „Der Vorwurf der Totalausspähung ist vom Tisch. Es gibt in Deutschland keine millionenfache Grundrechteverletzung.

        Gruß aus Kölle, Baxter

  11. Ein Hoch auf die Internationale! (Beziehung, natürlich.)

    Also wie jetzt.
    Die Bundesmerkel (das „dumme Weib, das immer wieder angekrochen kommt“, Zitat Heute Show, Datum trage ich mal später nach), die Bundesmerkel fragt also bei den Obamas nach dem Fahrplan, wie genau sie den Snowden im Geschenkpaket nach Übersee schippern soll?
    Wat ein Ding.

  12. Erstens muss er befragt werden weil a) und b) und c1) und c2) und d) (vor allem weil d), dazu also kein Kommentar, aber wenn der ankommt, müssen Aktivisten mit Handschellen da sein, und wenn sich was zusammenzieht – sofort ein paar Leute dranklinken. (Wie bei „Castor schottern“.)
    (Sieht zwar bescheuert aus, wenn ein Aktivist Handschellen kaufen geht, muss halt mal in nen Seks Shop, nunja.) (Hauptsache, man ist zumindest halbswegs vorbereitet.)

  13. Die zweite Begründung wirkt, als hätte irgendein Vorgesetzter das gelesen und sie dann noch nachgeschoben.
    Vielleicht hat man gemerkt, dass sonst die gleiche Anfrage nochmal kommt, wenn Eric Holder die Fragen beantwortet hat.^^

  14. Durchaus möglich, dass die fragliche Verbalnote überhaupt nicht existiert. Bzw. dass sie nur medial existiert, als eine Art Beruhigungspille fürs Volk. („Soll niemand sagen, wir würden uns nicht gegen die USA zur Wehr setzen.“)

  15. Warum nur habe ich seinerzeit so sehr dagegen argumentiert als jemand während einer Diskussion sagte, wir würden von korrupten Feiglingen, Lügnern und Heuchlern regiert?

    1. … du hast einfach aus der „default“-Einstellung des Volkes heraus argumentiert. Eine Regierung aus Feiglingen und Lügnern? Das kann nicht sein, das darf nicht sein. Keiner möchte so was. Deshalb bleibt nichts anderes als dies zu verleugnen – denn wenn man das nicht täte müsste man sich eingestehen, dass man aus reiner Trägheit und Angst vorm Verlust gesellschaftlicher Anerkennung alles stillschweigend mit sich machen lässt, was unsere „Volksvertreter“ sich so ausdenken. Das will doch keiner. Man will doch ein möglichst „freier“ mündiger Mensch sein. Man will doch in einer „freien“ mündigen Gesellschaft leben.
      Man will so einiges…, da interessiert der reale Stand der Dinge eher weniger. Aber um das schöne Bild aufrecht zu erhalten müssen eben sämtliche Zweifler diskreditiert werden, als „paranoid“, als „durchgeknallt“ oder als „Verschwörungstheoretiker“ oder am besten gleich alles zusammen.
      Und hinterher wird wieder gejammert „man habe das ja eh alles kommen sehen“. Ah-ha. Vielleicht hat man es sogar kommen sehen – aber man wollte es nicht kommen sehen. Totstell-Taktik vom Feinsten.

  16. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird auch durch Adoption erworben. Vielleicht möchte ja jemand Edwards Snowden adoptieren? :)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.