Dass sich die Bundesregierung nicht traut, den wichtigsten Zeugen zur globalen Überwachungsmaschinerie einzuladen, haben wir schon öfters berichtet. Im April meldeten Hans Leyendecker und Georg Mascolo einen weiteren Brief der Bundesregierung an die USA:
Die Bundesregierung will von den USA weitere Informationen für den Fall der eventuellen Festnahme und der dann möglichen Auslieferung Edward Snowdens. Aus diesem Grund sollen die USA ihr im Juli 2013 erstelltes Festnahmeersuchen präzisieren. Berlin will deshalb in Kürze der US-Administration eine Verbalnote zukommen lassen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des NDR soll die US-Seite insbesondere den Tatvorwurf genauer erläutern.
Diesen Brief wollten wir natürlich haben und haben eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Nach über zwei Monaten und einer Erinnerung haben wir jetzt die Antwort erhalten. Gleich zwei Begründungen müssen für die Ablehnung unseres Antrags herhalten. Erstens:
Das Bekanntwerden der Fragen des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung kann nachteilige Auswirkungen auf das Bewilligungsverfahren haben, in dem der Grundsatz des fairen Verfahrens zu beachten ist. Denn Art und Umfang der Antwort der USA auf die Fragen können beeinflusst werden, wenn diese öffentlich werden.
Dazu befürchtet man „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“:
Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ist es Ziel der Bundesregierung, mit anderen Staaten konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Entscheidungen über Festnahmeersuchen anderer Staaten enthalten regelmäßig auch eine Bewertung der rechtsstaatlichen Standards des ersuchenden Staates und deren Anwendung im Einzelfall. Die im Schreiben des Bundesamts für Justiz an die US-Regierung im Verfahren betreffend Herrn Snowden aufgeworfenen Fragen dienen der Vorbereitung einer solchen wertenden Entscheidung. Ein Bekanntwerden der Fragen wäre daher geeignet, die vertrauensvolle Zusammenarbeit Deutschlands mit den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Auslieferung empfindlich zu stören.
Leider hätte ein Widerspruch bei der derzeitigen Rechtslage auch wenig Aussicht auf Erfolg.
