Edward Snowden bietet dem NSA-Untersuchungsausschuss „qualitativ und quantitativ gravierende“ Aussagen an. Das geht aus einem Brief seines Deutschen Anwalts Wolfgang Kaleck hervor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Für „informelle Gespräche“ und Kaffeekränzchen steht er aber nicht zur Verfügung.
Hier ist der Brief, der heute im Ausschuss einging:
Berlin, den 19. Juni 2014
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Patrick Sensburg,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 5. Juni 2014 und denn als Anlage übermittelten ‘Beschluss des Untersuchungsausschusses, in dem mein Mandant ohne nähere Darlegungen gebeten wird, bis zum 23. Juni 2014 mitzuteilen „ob er möglichst bis zum Juli 2014 für ein (informelles) persönliches Gespräch mit dem Vorsitzenden und den Obleuten des Untersuchungsausschusses an seinem momentanen Aufenthaltsort zur Verfügung steht”.
Eine angekündigte Übersetzung des Beschlusses ist mir bislang nicht zugegangen.
Gleichwohl habe ich die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen und kann daher zu dem Ansinnen fristgerecht für ihn Stellung zu nehmen. Ich darf hierzu noch einmal die bereits mehrfach mündlich und schriftlich mitgeteilten Eckpunkte in Erinnerung rufen.
Der Ausschuss hat beschlossen, meinen Mandanten als Zeugen vernehmen zu wollen. Diese Verfahrensrolle und die von ihm erbetene Zeugenaussage würden sich qualitativ und quantitativ gravierend von sämtlichen bisherigen Stellungnahmen von Herrn Snowden unterscheiden. Mein Mandant hat sich bislang lediglich, wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, jeweils als Sachverständiger schriftlich gegenüber dem LIBE-Ausschuss des Europaparlaments und in einem ca. 30 minütigen mündlichen Beitrag zu einzelnen vorher übermittelten Fragen vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats geäußert.Demgegenüber gehe ich davon raus, dass eine Vernehmung als Zeugen ungleich ausführlicher ausfallen und sich, der Zeugenrolle entsprechend, auf Wahrnehmungen zu konkreten Tatsachen und Ereignissen und nicht allein auf eine Sachverständige oder rechtspolitische Stellungnahme beziehen soll. Ich nehme zur Kenntnis und habe auch entsprechend meinen Mandanten unterrichtet, dass dieser evidente Unterschiede von unterschiedlichen Akteuren entweder in rechtlicher oder tatsächlicher Unkenntnis völlig verkannt oder aus politischen Gründen geleugnet wird.
Soweit wiederholt die Frage aufgeworfen wurde, ob eine derartige Zeugenvernehmung in Moskau durchgeführt werden könne, habe ich hierzu bereits im Namen meines Mandanten mitgeteilt, dass dies aus den im Einzelnen dargelegten Gründen nicht in Betracht kommt. An dieser Position hat sich nichts geändert.
Schließlich haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass obwohl bislang die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für in der gewünschten Form aus unserer Sicht nur in Deutschland möglichen Vernehmung nicht geschaffen wurden, der Ausschuss gleichwohl ein persönliches (informelles) Gespräch führen möchte.
Nach dem oben gesagten erschließt sich weder mir noch meinem Mandanten die Notwendigkeit eines solchen Gesprächs. Ebenso wenig ergeben sich aus dem übermittelten Beschluss der Inhalt, die „informell“ mit dem Mandanten mündlich in Moskau zu erörternden Themen oder Fragen oder überhaupt die Zielsetzung einer Zusammenkunft in Moskau.
Unabhängig davon stellt Herr Snowden an dieser Stelle klar, dass er sich eines Zeugenbeistandes, des Unterzeichners, bedient, um alle Verfahrensfragen über diesen Klären zu lassen. Zur Erörterung inhaltlicher Fragen steht er außerhalb der Formen des dafür vorgesehenen Verfahren ohnehin nicht zur Verfügung.
Allerdings sind sowohl mein Mandant als auch ich sind weiterhin gerne bereit, zur Klärung sämtlichen rechtlichen und praktischen Fragen einer Zeugenvernehmung im Schriftwege beizutragen. Für ein mündliches, „informelles“ Gespräch in Moskau besteht nach alledem jedoch derzeit weder Raum noch Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen,
Kaleck, Rechtsanwalt