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  • USA gegen Google: Startschuss für Prozess gegen Google
    Google
    Der Internetgigant Google sitzt auf der Anklagebank
    USA gegen Google Startschuss für Prozess gegen Google

    Es könnte ein wegweisendes Verfahren sein: Das US-Justizministerium wirft Google vor, seine Vormachtstellung bei der Internetsuche missbraucht zu haben. Heute beginnt der Prozess, der letztlich nicht nur die Suche im Internet umkrempeln könnte.

    12. September 2023 1
  • : FBI hackt mehr als tausend Computer mit rechtlichem Blankoscheck
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/12452432@N03/8136629475/" >J</a>
    FBI hackt mehr als tausend Computer mit rechtlichem Blankoscheck

    Das FBI führte bei den Ermittlungen zu einer Webseite mit kinderpornografischen Inhalten eine bisher beispiellose Hacking-Kampagne durch, deren gerichtliche Aufsicht sich auf ein Minimum beschränkte. Wie Joseph Cox vom VICE Online-Magazin Motherboard berichtet, geht aus Motherboard vorliegenden Gerichtsdokumenten hervor, dass das FBI mehr als tausend Computer gehackt hat, um gegen eine der größten Kinderpornografie-Seiten des Dark Web vorzugehen. Die US-Sicherheitsbehörde nutzte einen beschlagnahmten Server als Honeypot in ihren Ermittlungen. Anstatt ihn offline zu nehmen, betrieb das FBI den Server weiter und sammelte durch das Ausnutzen von Bugs im Tor Browser eine Fülle von Informationen über alle Nutzer_innen, die versuchten, sich dort einen Account einzurichten.

    Die Webseite, „Playpen“, wurde im August 2014 gestartet. Laut den Gerichtsdokumenten lag ihr Hauptzweck in „der Anzeige und Verteilung von Kinderpornografie“. Im Februar 2015 beschlagnahmte das FBI den Server, auf dem Playpen lief, nahm ihn jedoch nicht außer Betrieb. Vom 20. Februar bis 4. März 2015 lieferte das FBI die Seite von ihren eigenen Servern aus und wendete eine „network investigative technique“ (NIT) an – eine Hacking-Maßnahme, wie sie etwa bei der „Operation Torpedo“ angewendet wurde. Genaue Angaben zu den in diesem Fall genutzten Hacking-Tools sind nicht bekannt, sie fingen jedoch eine Reihe Geräte-spezifischer Daten ab, etwa das benutzte Betriebssystem, die IP-Adresse, den Host-Namen, Usernames, die MAC-Adresse und ob der jeweilige Computer zuvor bereits mit einem Hacking-Tool des FBI infiziert worden war.

    Insgesamt sammelte das FBI so Informationen von mehr als 1.300 Playpen-Nutzer_innen. Problematisch ist dabei, dass die richterliche Anordnung quasi einen Überwachungs-Blankoscheck darstellte. Die Richterin, Theresa Buchanan, antwortete nicht auf Fragen danach, ob sie das Ausmaß der von ihr genehmigten Maßnahmen überblicke oder zuvor Expert_innen konsultiert hatte. Aus ihrem Büro habe es geheißen, „man solle keine Antwort erwarten“.

    Laut Chris Soghoian von der NGO American Civil Liberties Union (ACLU) seien NIT-Genehmigungen oftmals sehr vage formuliert und verschleiern so die angewendeten Maßnahmen sowie die Reichweite der Überwachung.

    Time and time again, we have seen the Department of Justice is very vague in the application they’re filing. They don’t make it clear to judges what they’re actually seeking to do. They don’t talk about exploiting browser flaws, they don’t use the word ‚hack.’ […] And even if judges know what they’re authorizing, there remain serious questions about whether judges can lawfully approve hacking at such scale.

    Der Pflichtverteidiger Colin Fieman, der bereits mehrere Fälle in Verbindung mit Playpen behandelt, bezeichnet die richterliche Anordnung als einen Blankoscheck, welcher „eine unbestimmte Anzahl von Durchsuchungen genehmigt, gegen unbekannte Ziele, überall in der Welt“. Soghoian nennt es eine „neue Grenze der Überwachung“, die einer öffentlichen Debatte bedarf.

    8. Januar 2016 30
  • : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“
    Würde seine Antwort an die Bundesregierung ändern, wenn wir die Frage erfahren: US-Justizminister Eric Holder.
    Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: „Antwort der USA wird beeinflusst, wenn Frage öffentlich wird“

    Die Bundesregierung hat die US-Regierung gefragt, welche Straftaten sie denn Edward Snowden konkret vorwirft, wir dürfen die Fragen aber nicht erfahren. Denn wenn die Fragen öffentlich werden, könnten die USA ihre Antworten ändern, so das Justizministerium. Außerdem würde die „vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung“ gestört.

    24. Juli 2014 36
  • : NSA: James Clapper gibt weitere zehn Dokumente frei
    Trotz Lüge im Kongress: US-Geheimdienstdirektor seit 2010
    NSA: James Clapper gibt weitere zehn Dokumente frei

    480px-James_R._Clapper_official_portraitDer Direktor der US amerikanischen Geheimdienste James Clapper hat am Montag zehn weitere NSA Dokumente freigegeben. Die Freigabe beruht weniger auf Clappers angeblichen Bemühungen für mehr Transparenz zu sorgen, sondern sind direkt auf eine Freedom of Information Act Klage der US amerikanischen Electronic Frontier Foundation zurückzuführen. Einige der Dokumente legen weitere Interpretationen der umstrittenen Section 215 des USA PATRIOT Acts – eine Gesetzesänderung, die es US amerikanischen Geheimdiensten erlaubt umfassend und verdachtsunabhängig Telekommunikation zu überwachen.

    29. Oktober 2013
  • : Contract with FBI and Department of Justice: How Telekom and T‑Mobile USA Commit to Electronic Surveillance
    Contract with FBI and Department of Justice: How Telekom and T‑Mobile USA Commit to Electronic Surveillance

    German telecommunications company Deutsche Telekom and its subsidiary company T‑Mobile USA committed themselves to make communication data and contents available to American authorities. This agreement is part of a contract with the FBI and Department of Justice from 2001, which we hereby publish. Telekom comments that it of course cooperates with security services – also in other countries.

    This is an English translation of the original German post.

    Two weeks ago Deutsche Telekom CEO René Obermann was totally surprised by the mass-surveillance of western intelligence agencies. Yesterday, David Scharven reported on WAZ.de about an „surveillance contract of Deutsche Telekom with US authorities“.

    We are hereby publishing this contract exclusively: PDF, Text (bad OCR, sorry.)

    Commitment to Electronic Communications Surveillance

    The contract is between Deutsche Telekom AG and VoiceStream Wireless (which became T‑Mobile USA in 2002) on one side and the Federal Bureau of Investigation and the US Department of Justice on the other. The 27 page document was signed in December 2000 and January 2001 – before 9/11.

    After recitals and definitions, Article 2 of the contract describes „Facilities, Information Storage and Access“. T‑Mobile USA commits to operate its infrastructure for „all Domestic Communications“ „in the United States“. The communication has to flow through a facility in the US „from which Electronic Surveillance can be conducted“. Deutsche Telekom further commits to „provide technical or other assistance to facilitate such Electronic Surveillance“.

    23. Juli 2013 3