Der SPIEGEL hat in Ausgabe 30/2014 vom 21. Juli in Zusammenhang mit der Spionageabwehr im Bundestag berichtet:
Immerhin liegt bei Innenminister de Maizière schon seit Längerem ein umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und besseren Spionageabwehr vor. Dazu zählt die gezielte Beobachtung von Botschaften und Konsulaten jener Staaten, die offiziell weiterhin als Freunde gelten. Noch hat der Minister den Vorschlägen seiner Beamten nicht abschließend zugestimmt, das soll nun aber schneller geschehen als ursprünglich geplant.
Diesen Plan wollten wir uns einmal ansehen, mit der heute eingetroffenen Ablehnung war aber fast zu rechnen. Das Innenministerium argumentiert wie erwartet damit, dass „das Bekanntwerden des Inhalts von Dokumenten, für die Sie Informationszugang beantragt haben, auf die internationalen Beziehungen Deutschlands nachteilige Auswirkungen haben dürfte“. Außerdem seien Belange der äußeren und inneren Sicherheit betroffen.
Da der BND involviert ist, argumentiert das Ministerium zusätzlich mit der „Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG“. Die besagt, dass gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Mit diesem Argument wurde bereits eine frühere Ablehnung begründet, diesmal gibt es jedoch noch eine Ergänzung seitens des Innenministeriums:
Dies gilt auch für Unterlagen von Nachrichtendiensten, die nicht bei dem Nachrichtendienst selbst, sondern bei ihrer jeweils übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde liegen, wie etwa Unterlagen des BfV [Bundesamt für Verfassungsschutz] beim Bundesministerium des Innern (BMI).
Darüberhinaus liefen die Beratungen in den Behörden noch, es liege keine Entscheidung vor.
Eine Herausgabe und somit Veröffentlichung maßgeblicher Unterlagen zu diesem Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess würde Rückschlüsse auf die Beratungen sowie den Meinungsbildungsprozess zulassen und hätte das Risiko erheblicher negativer Auswirkungen.
Im SPIEGEL klang es so, als sei der Prozess quasi bereits abgeschlossen und bedürfe nur noch de Maizières Zustimmung. Das macht stutzig, doch das Bemerkenswerteste folgt, indem das Innenministerium vorgibt, im Gegensatz zu dem SPIEGEL-Bericht überhaupt keinen derartigen Plan zu haben:
Im Übrigen ist ein einheitlicher umfassender Plan zur technischen Aufrüstung und Spionageabwehr, wie im Spiegel 30/2014, Seite 24/25 angedeutet, nicht existent.
Aber auch wenn das BMI nicht genau weiß, um welche Dokumente es geht und eigentlich gar kein bestimmter Plan vorliegt, eines weiß es – sie sind auf jeden Fall geheim:
Zwar ist vorliegend unklar, welche Unterlage vom Spiegel in der Presseberichterstattung angesprochen wurde. Die in Frage kommenden Unterlagen zur Ertüchtigung und Neuausrichtung des BfV im Bereich der Spionageabwehr sowie zur Stärkung der Sicherheit der Regierungskommunikation sind jedoch sämtlich mit den VS-Graden „Verschlussache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und höher (bis zu „GEHEIM“) eingestuft, …
