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  • : EU-Datenschutzreform und das „Recht auf Vergessen“
    EU-Datenschutzreform und das „Recht auf Vergessen“

    Golem berichtet über die aktuelle Diskussion zur EU-Datenschutzverordnung im Lichte des sogenannten „Recht auf Vergessen“. Während die meisten Beteiligten lediglich von „Klarstellungsbedarf“ im Nachgang des EuGH-Urteils sprechen, haben die Briten wohl eine neue Ausrede zur Blockade des gesamten Gesetzes-Vorhabens gefunden:

    Scharfe Kritik an der geplanten Datenschutzreform und dem „Recht auf Vergessen“ kam am Mittwoch auch von der britischen Regierung. Justizminister Simon Hughes zeigte sich in einer Parlamentsanhörung „besorgt“ über den Entwurf, wie der Guardian berichtete. „Wir wollen das Gesetz nicht in eine Richtung entwickeln, wie sie das EuGH-Urteil voraussetzt. Dieses bedeutet eine Sperrung vom Zugang zu Informationen innerhalb der EU, während dieser für den Rest der Welt offenbleibt. Dem aktuellen Text können wir nicht zustimmen“, sagte der Liberaldemokrat.

    13. Juli 2014
  • : Lügen fürs Leistungsschutzrecht
    Lügen fürs Leistungsschutzrecht

    Stefan Niggemeier hat sich die Informationsmaterialien der Verwertungsgesellschaft VG Media durchgelesen, die für Bundestagsabgeordnete gedacht waren. Die VG Media wurde zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage geschaffen wurde. Niggemeier erkennt zum siebten Mal: Lügen fürs Leistungsschutzrecht.

    Noch einmal zum Mitdenken und Staunen: Auf Druck der Verlage hat der Bundestag im vergangenen Jahr ein Leistungsschutzrecht beschlossen, das (unter anderem) Google eine bestimmte Verwendung der Verlagsinhalte ohne Genehmigung untersagt. Wenn Google dann entsprechend sagt: Gebt uns eine Genehmigung oder wird verwenden eure Verlagsinhalte nicht mehr so, ist das für die Verlage nicht die normale Konsequenz aus dem Gesetz, sondern ein erpresserischer Akt. Applaus!

    3. Juli 2014 2
  • : Schritt hin zur Netzneutralität: Chile bannt Zero-Dienste
    Schritt hin zur Netzneutralität: Chile bannt Zero-Dienste

    Wir kritisieren schon seit längerem Zero-Rating-Angebote wie beispielsweise Google Freezone, die einen Verstoß gegen das Netzneutralitätsprinzip darstellen: Ein Anbieter, der einen Deal mit Telekommunikationsunternehmen eingeht, damit die Datenübertragung seiner Dienste für den Kunden kostenlos ist, verschafft sich einen ungerechtfertigten Martkvorteil gegenüber konkurrierenden Anbietern. Ob bei diesen Deals bisher Geld geflossen ist, ist nicht klar, sie bieten Vorteile für beide Parteien (Kundenbindung für Google & Co, Anreize für die Kunden, noch mehr vom Netz kostenpflichtig zu nutzen für Telekommunikationsanbieter).

    Die chilenische Telekommunikationsbehörde hat jetzt zum 1. Juni die Zero-Dienste von Anbietern wie Google, Facebook und Wikipedia gebannt: Sie widersprechen den gesetzlichen Regelungen zur Netzneutralität (auf Spanisch). Dem Gesetz zufolge dürfen Internet Service Provider nicht willkürlich Inhalte, Anwendungen und Dienste nach Quelle oder Eigentümer unterscheiden.

    Das ist ein Schritt hin in die richtige Richtung, auch wenn es offenbar eine Einzelentscheidung ist und in Zukunft weiterhin Einzelfälle geprüft werden (Link auf Spanisch).

    Auf Quartz wird die chilenische Entscheidung als rückständig kritisiert und die Free-Rating Optionen von Google oder Facebook als Möglichkeit hervorgehoben, auch ärmeren Bevölkerungsschichten und alten, weniger Internet-affinen Bürgern die Chance zu geben, das Internet zu entdecken, ohne dafür zahlen zu müssen. Es stimmt, Netzneutralität kann als Luxus betrachtet werden, den man sich in reicheren Ländern leisten will, der aber in Entwicklungsgebieten nicht oberste Priorität hat: Hauptsache, überhaupt erst einmal Intenet.

    Problematisch ist dabei, dass die führende Stellung dominanter Anbieter durch solche Angebote zementiert wird. Die wachsenden Märkte werden von zahlungskräftigen Unternehmen mit kostenlosen Standardangeboten besetzt und untergraben einen freien und fairen Wettbewerb. Wir finden, es soll freies Internet für alle geben, nicht reduziertes Google und Facebook für alle.

    27. Juni 2014 60
  • : PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems
    PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems

    Im Zuge der Veröffentlichung der ersten Snowden-Dokumente wurde bekannt, dass US-Behörden mithilfe des PRISM-Programms die zentralen Rechner (und damit die Kundendaten) von allen größeren Internet-Firmen direkt anzapfen. Am 25. Juni 2013 beschwerte sich Max Schrems, Jurastudent und Gründer der Initiative „Europe v Facebook“, daher bei der irischen Datenschutzbehörde und verlangte von ihr eine Untersuchung. Die Behorde ist zuständig, weil sich viele US-Unternehmen aus Steuergründen in Dublin niedergelassen haben. Als sich diese jedoch weigerte, den ungehemmten Datentransfer von Millionen europäischen Facebook-Nutzern an die USA zu untersuchen und Schrem’s Forderung als „frivol und schikanös“ („frivolous and vexatious“) bezeichnete, ging er gegen die Untätigkeit der Datenschutzbehörde in Irland vor Gericht.

    Am 18. Juni entschied nun der irische High Court, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Sache entscheiden soll. Der Richter erkannte in seinem Urteil implizit an, dass eine kleine Datenschutzbehörde neben einer Fish-and-Chips-Bude in Dublin kein wirklicher Gegner für Giganten wie Facebook oder Google ist. Daher fragt er den EuGH in seinem Urteil (pdf), ob die Safe Harbor-Regeln mit Artikeln 7 und 8 der Grundrechte-Charta vereinbar sind (Paragraph 71, S. 33) und ob einzelne Datenschutzbehörden entscheiden können, ob Safe Harbor ein „angemessenes Datenschutzniveau“ gewährt (Paragraph 84, S. 36).

    Wir haben Max Schrems zu den Einzelheiten des Urteils befragt:

    netzpolitik.org: Was sind für dich die wichtigsten Punkte in diesem recht bizarr zu lesenden Urteil? Welche Fragen werden dem EuGH gestellt?

    Das Urteil umgeht jede logische Konsequenz, weil auf mehreren Ebenen eigentlich der Fall zurück an die Datenschutzbehörde gehen sollte. Der Richter hat aber das Ding einfach zum EuGH bringen wollen. Was politisch auch durchaus sinnvoll ist.

    Der Richter stellt eine sehr weite Frage, die auf die Gültigkeit des „Safe Harbor“ an sich abzielt. Dabei wird gefragt, ob ein Abkommen aus 2000, wegen den faktischen Veränderungen (9/11, Kampf gegen den Terror, NSA, PRISM) und wegen der Einführung der EU-Grundrechtecharta noch gültig sein kann.
    Außerdem ist in der Frage verpackt, ob die Irische Behörde trotz einer weiteren Gültigkeit des Safe Harbour, eventuell im Einzelfall anders entscheiden kann. Dafür findet sich aber die Antwort schon in Artikel 3 des Safe Harbour: Das geht.

    netzpolitik.org: Du beschwertes Dich auf Twitter, dass die Medien fehlerhaft über das Urteil berichteten. Was war da los?

    Am Mittwoch hat Reuters erst falsch berichtet, dass wir „abgewiesen“ wurden und dann haben Journalisten probiert, aus dem Urteil viel rauszulesen das dort einfach nicht steht. Ich glaube, die meisten Journalisten hatten keine Ahnung, dass „Safe Harbor“ die Rechtsgrundlage für den Großteil des EU-US Datenaustausches ist. Wenn da dran gesägt wird, dann ist das viel heftiger als das „Recht auf Vergessen“ und zumindest wirtschaftlich viel heftiger als das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Da kommt also ordentlich was auf uns zu.

    netzpolitik.org: Was ist denn eigentlich die Safe-Harbor-Vereinbarung?

    Safe Harbor ist eigentlich eine Entscheidung der EU-Kommission. Generell dürfen Daten nicht aus der EU ins Ausland geschickt werden, weil man dort eben den Datenschutz nicht sicherstellen kann. In den USA gibt es die Möglichkeit, dass sich Unternehmen „selbst verpflichten“, sich an eine verkrüppelte Version des EU-Datenschutzes zu halten. Das sind die „Safe Harbour“-Prinzipien. Dann dürfen diese Unternehmen EU-Daten erhalten, auch wenn es in den USA keinen Datenschutz in unserem Sinne gibt. Die Lösung ist aber stark kritisiert, weil es in der Praxis einfach kein echter Schutz ist.

    20. Juni 2014 3
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: „Googles Recht auf Vergessen – Fehlinformation im industriellen Maßstab?“
    Kommentar zum EuGH-Urteil: „Googles Recht auf Vergessen – Fehlinformation im industriellen Maßstab?“

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal von Joe McNamee, Direktor von EDRi. Dieser Beitrag erschien zuerst in englischer Fassung auf der Website von EDRi, Hier ist jetzt die deutsche Übersetzung zu lesen:

    Als der Europäische Gerichtshof über den Fall „Google Spanien“ urteilte, stürzte sich die Presse auf die Entscheidung als ein Beispiel für das „Recht auf Vergessen“. Der Guardian erklärte, Google müsse Links zu zwei Seiten der La Vanguardia-Website löschen und dass Rechtsexperten sagten, das Urteil könne den Startschuss für Löschanträge geben. Ebenso erklärte die BBC, dass dem EuGH zufolge Links zu ‚irrelevanten’ und veralteten Informationen auf Anfrage gelöscht werden sollten. Diese schockierende Geschichte verbreitete sich in beeindruckender Geschwindigkeit um die Welt. Einziges Problem: Die Geschichte war zwar schockierend, aber trotzdem nicht wahr.

    12. Juni 2014 11
  • : TLS: Etwa die Hälfte des über Gmail laufenden E‑mail-Verkehrs unverschlüsselt
    TLS: Etwa die Hälfte des über Gmail laufenden E‑mail-Verkehrs unverschlüsselt

    Google setzt sich für einen sicheren E‑mail-Verkehr ein. Das ist ja eigentlich eine gute Nachricht. Im kürzlich veröffentlichten Transparenzreport wird präsentiert, wie sicher eigentlich der Versand von E‑mails von Gmail an andere Provider und vice versa auf dem Transportweg ist, also: Welche anderen Provider Transportschichtsicherheit (Transport Layer Security, TLS) anbieten. Zum Stichtag der Untersuchung, dem 29. Mai 2014, waren 69% der von Gmail ausgehenden Mails auf dem Übertragungsweg verschlüsselt, von den eingehenden Mails waren es 48% – weltweit. Auf der Seite lassen sich auch die Daten in verschiedenen Zeiträumen ansehen und vergleichen.

    Interessanter ist zu sehen, welche Anbieter ihren E‑mail-Verkehr mit TLS sichern. Dazu hat Google die häufigsten mit Gmail interagierenden Anbieter ausgewertet, und kommt zu folgender eigentlich relativ positiv wirkender Übersicht:

    4. Juni 2014 3
  • : Wie Facebook Wahlen beeinflussen kann, oder: Was tun gegen digitales Gerrymandering?
    Wie Facebook Wahlen beeinflussen kann, oder: Was tun gegen digitales Gerrymandering?

    Jonathan Zittrain, Professor für Recht und Computerwissenschaft in Harvard und Autor von „The Future of the Internet and how to stop it“, setzt sich in einem aktuellen Artikel auf newrepublic.com mit der möglichen Manipulation von Wahlergebnissen durch Dienste wie Facebook auseinander. Wie lässt sich verhindern, dass Mark Zuckerberg den nächsten amerikanischen Präsidenten bestimmt?

    Zittrain beschreibt, wie in einem Experiment während der Halbzeit-Kongresswahlen in den USA 2010 versuchte, mehr Facebooknutzer zum Wählen zu bewegen. Mittels einer Grafik bekamen manche Nutzer die Möglichkeit, Wahllokale in ihrer Umgebung zu lokalisieren, selbst anzugeben, dass sie gewählt hatten, und es wurden bis zu sechs Freunde angezeigt, die ebenfalls ihre Stimme abgegeben hatten. Kontrollgruppen bekamen simple „Geht wählen“-Nachrichten oder keine Erinnerung. Nach Auswertung der Daten stand fest: Eine solche Grafik konnte die Wahrscheinlichkeit der Nutzer, wählen zu gehen, erhöhen und zusätzliche Stimmen mobilisieren. Zwar war ein Urnengang der solcherart beeinflussten Nutzer nur um 0,39 Prozent wahrscheinlicher, in konkreten Zahlen waren dies aber bis zu 340.000 Stimmen mehr.

    3. Juni 2014 15
  • : Google präsentiert Lösch-Formular als Reaktion auf EuGH-Urteil
    Google präsentiert Lösch-Formular als Reaktion auf EuGH-Urteil

    Während hier am Blog noch kontrovers über Vor- und Nachteile des EuGH-Urteils zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen diskutiert wird, werden von Seiten von Google bereits erste konkrete Schritte zur Umsetzung der Entscheidung unternommen. So gibt es seit kurzem ein offizielles Formular, in dem Einzelpersonen die Löschung von Suchergebnissen beantragen können, „sofern diese Ergebnisse ‚in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen’ “. (Google zitiert hier direkt aus Pressemeldung zum EuGH-Urteil; vgl. auch den Volltext des Urteils).

    screenshot-loeschformular

    Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags auf Löschung ist auch die Übermittlung eines Identitätsnachweises in Form einer Ausweiskopie. Explizit verweist Google in den Erläuterungen zum Formular auf die mit der Löschung verbundene Abwägung:

    Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

    Genau dieser Punkt, nämlich dass diese Güterabwägung quasi autonom durch den Suchmaschinenbetreiber vorgenommen wird, ist der Grund für die Idee einer unabhängigen Schlichtungsstelle, wie sie von Seiten der deutschen Bundesregierung ins Spiel gebracht worden ist.

    30. Mai 2014 18
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: „Das Gericht hat Recht, aber das Ergebnis ist falsch“
    Google: gut oder böse?
    Kommentar zum EuGH-Urteil: „Das Gericht hat Recht, aber das Ergebnis ist falsch“

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Rigo Wenning, Justitiar des W3C und Mitbegründer des FITUG e.V.

    27. Mai 2014 5
  • : Wir sind alle Gmail-Nutzer: Datenschutz als Umweltproblem
    Wir sind alle Gmail-Nutzer: Datenschutz als Umweltproblem

    Was bringt es eigentlich für den persönlichen Datenschutz, wenn ich Googles Mail-Dienst nicht nutze? Viele Menschen, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, verlassen sich statt dessen auf Bezahl-Anbieter wie MyKolab oder Posteo und hoffen, so die Tentakeln von Google (und der NSA) wenigstens aus diesem Teil ihres digitalen Lebens heraus halten zu können. Nicht wenige betreiben gleich ihren eigenen Server.

    Aber viele Menschen, mit denen wir uns austauschen, nutzen eben auch weiterhin die werbefinanzierten Dienste von Firmen wie Google oder Yahoo. Der Freie Software-Aktivist Benjamin Mako Hill hat sich die Frage gestellt, welcher Anteil der Unterhaltungen in seinem Postfach eigentlich durch Googles Server gegangen ist. Mako sitzt im Vorstand der Free Software Foundation in den USA und war einer der ersten, die die zunehmende Zentralisierung des Netzes als Problem benannt haben. Insofern hätte ich erwartet, daß der Anteil seiner Mails, die über Google geliefert wurden, eher niedrig ist. Aber falsch gedacht.

    Kurz zusammen gefasst lautet sein Ergebnis:

    Google has most of my email because it has all of yours

     

    Im Einzelnen:

    Despite the fact that I spend hundreds of dollars a year and hours of work to host my own email server, Google has about half of my personal email! Last year, Google delivered 57% of the emails in my inbox that I replied to. They have delivered more than a third of all the email I’ve replied to every year since 2006 and more than half since 2010.

    27. Mai 2014 14
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen – Technik und Recht müssen zusammenarbeiten“
    Kommentar zum EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen – Technik und Recht müssen zusammenarbeiten“

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Jan Schallaböck, der beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu Identitätsmanagement- und Datenschutztechnologien im Rahmen nationaler und internationaler Forschungskonsortien und ‑netzwerke arbeitet und forscht:

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Zeit zwei vielbeachtete Entscheidungen zum Thema Datenschutz gefällt. Während seine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die auch einige Schwächen der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur gleichen Frage korrigiert, in der Zivilgesellschaft allgemeinen Jubel ausgelöst hat, gibt es zur jüngeren Entscheidung, die unter der Überschrift „Recht auf Vergessen“ rezipiert wird, gibt es allerdings von vielen Seiten kritische, bisweilen auch polemische Stimmen.

    Der Sachverhalt und das damit zusammenhängende Urteil lassen sich schnell skizzieren: Ein Spanier (genaugenommen: die spanische Datenschutzbehörde) war gegen Google vorgegangen, weil eine Suchanfrage nach seinem Namen einen Link auf einen Zeitungsartikel zum Ergebnis hatte, in dem es um eine 16 Jahre zurückliegende Pfändung gegen den Kläger ging.

    Nach den Vorgaben europäischen Datenschutzrechts ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter anderem dann zulässig, wenn das berechtigte Interesse der datenverarbeitenden Stelle gegenüber dem Interesse des Betroffenen überwiegt. Das Gericht diese Abwägung vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse des Betroffenen überwiegt, sich nicht mit einem lange erledigten Fehltritt konfrontiert zu sehen. Das Interesse von Google diesen Datensatz anzuzeigen muss dagegen zurücktreten. So weit, so schlüssig.

    22. Mai 2014 7
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: „Vorrang des Datenschutzes vor Meinungs- und Informationsfreiheit“
    Kommentar zum EuGH-Urteil: „Vorrang des Datenschutzes vor Meinungs- und Informationsfreiheit“

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht:

    Vor ein paar Tagen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinenanbieter wie Google verpflichtet werden können, Suchergebnisse aus ihrem Index zu löschen, wenn diese Treffer auf Inhalte verweisen, die personenbezogene Daten enthalten. Geklagt hatte ein Spanier, der eine amtliche Mitteilung auf eine ihn betreffende Zwangsversteigerung, die allerdings schon einige Jahre zurücklag, nicht mehr von Google indiziert haben wollte.

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Google enthält zwei begrüßenswerte Klarstellungen:

    1. Suchmaschinen verarbeiten personenbezogene Daten und zwar als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzrichtlinie der EU.

    2. Google ist an europäisches Datenschutzrecht gebunden, weil es Daten auch innerhalb der EU verarbeitet. Im Rahmen einer weiten Auslegung der Richtlinie hält es der EuGH für ausreichend, dass Google in Spanien eine Niederlassung unterhält, die die Aufgabe hat, Werbeflächen für Google zu vermarkten. Da die Trefferergebnisse und die Werbung (Ad-Words) auf denselben Seiten angezeigt werden, erfolgt die Datenverarbeitung nach Ansicht des EuGH auch im Rahmen der Werbetätigkeit der spanischen Zweigniederlassung von Google. Und daraus folgt dann nach Ansicht des EuGH die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Diese alles andere als zwingende Annahme wird in der Rechtswissenschaft zu Diskussionen führen. Im Interesse einer effektiven Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts darf man sie aber zumindest rechtspolitisch begrüßen.

    Problematisch ist das Urteil des EuGH vor allen Dingen aber deshalb, weil es das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht/Datenschutz einerseits und Meinungs‑, Presse- und Informationsfreiheit andererseits höchst einseitig zugunsten des Datenschutzes auflöst.

    20. Mai 2014 8
  • : SPIEGEL-Redaktion fordert: Kampf den Avataren
    SPIEGEL-Redaktion fordert: Kampf den Avataren

    Im aktuellen SPIEGEL fordert die Redaktion in einem Leitartikel, dass sich die Bundesregierung um eine digitale Weltordnung kümmern und Datenschutz zur vordringlichen Staatsaufgabe werden soll: Kampf den Avataren.

    Datenschutz sollte ähnlich wie Umweltschutz zur vordringlichen Staatsaufgabe werden. Auch die Umwelt wurde über Jahrzehnte vergiftet, weil man es einer verantwortungslosen Industrie überließ, ihre Profite auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu gründen, ohne dafür zu zahlen. Der Staat hat die Pflicht, nicht nur die natürlichen Ressourcen der Menschheit zu bewahren, sondern ebenso ihre persönliche Ressource, die Würde. Die Politiker müssen sich jetzt um eine digitale Weltordnung kümmern, einen Gesetzesrahmen, der Machtmissbrauch verhindert. Dazu gehören ein scharfes Wettbewerbsrecht sowie Transparenz. Wir wollen wissen, wie unsere Avatare entstehen, wie sie zusammengebaut sind, auch um uns gegen sie wehren zu können.

    Aufhänger ist natürlich Google. Allerdings scheint die Redaktion nicht wirklich davon überzeugt zu sein, dass Gabriel und Merkel dafür die richtigen Kandidaten sind und das Thema auch verstanden haben, bzw. sich ernsthaft damit beschäftigen wollen. Aber wenigstens versucht sie es mit diesem Tritt.

    18. Mai 2014 11
  • : Bild erklärt, was an Axel-Springer gefährlich ist
    Bild erklärt, was an Axel-Springer gefährlich ist

    Im Rahmen der von Axel-Springer mit-inszenierten Anti-Google-Tage klärt die Bild am Sonntag heute ausführlich auf 2,5 Seiten über den US-Konzern auf. Die Doppelmoral in der Argumentation ist aber kaum zu überbieten, wenn man z.B. im folgenden Absatz einfach Google durch Axel-Springer-Verlag und Obama durch Merkel ersetzt.

    Was ist an Google gefährlich?

    Problematisch ist Google auch in politischer Hinsicht. So gehört die Firma und ihre Führungsmannschaft zu den großzügigsten Förderern im Wahlkampf von US-Präsident Barack Obama – was der angeblich mit einer sehr Google-freundlichen Gesetzgebung entlohnt. Auch in anderen Ländern investiert das Unternehmen massiv in Lobbyarbeit.

    18. Mai 2014 6
  • : Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch
    Google: gut oder böse?
    Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt für große Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Den Anfang macht netzpolitik.org-Blogger Leonhard Dobusch:

    Im aktuellen EuGH-Urteil gibt es viele gute Punkte. Dazu zählen die Klarstellungen, dass Googles Geschäftstätigkeit von europäischer Gerichtsbarkeit erfasst ist, sowie dass die Tätigkeit einer Suchmaschine hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten unter die Europäische Datenschutz-Richtlinie fällt. Die Probleme der Entscheidung beginnen, wie Hans Peter Lehofer sehr schön aufgeschlüsselt hat, dort, wo der EuGH über die Empfehlung von Generalanwalt Jääskinen hinausgegangen ist.

    Denn klarerweise geht es hier – wie auch in den Auseinandersetzungen rund um das Urheberrecht – um eine Güterabwägung. Die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre wollen abgewogen werden gegenüber der ebenfalls grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit. Genau dieser Abwägung verweigert sich der EuGH jedoch in seinem Urteil, indem er dem Datenschutzinteresse des Einzelnen relativ weitreichenden Vorrang einräumt und qua richterlicher Rechtsfortbildung ein „Recht auf Vergessenwerden“ postuliert.

    14. Mai 2014 16
  • : Kritik an Googles Datenschutzbestimmungen aus Hamburg
    Kritik an Googles Datenschutzbestimmungen aus Hamburg

    Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, will Google in Kürze offiziell auffordern, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Caspar wirft Google bereits seit längerem vor, gegen deutsche Datenschutzbestimmungen und die informationelle Selbstbestimmung zu verstoßen, indem sie Nutzerdaten aus verschiedenen seiner Dienste unter einer einzigen Nutzer-ID zusammenführten – und damit ein aussagekräftiges Profil über den Nutzer anlegen.

    Zu Googles zahlreichen Diensten neben der Suche gehören unter vielen anderen YouTube, GoogleMail und GoogleMaps, deren Datenschutzbestimmungen 2012 zusammengefasst wurden, damit die Verarbeitung der Informationen über verschiedene Google-Dienste hinweg zu ermöglichen. Begründet wurde das mit mehr Nutzerkomfort und besserer Anpassung von beispielsweise Autovervollständigungen an das Profil, doch letztlich wird durch die Neuregelung die Privatsphäre des Nutzers massiv beeinträchtigt, da scheinbar harmlose Einzelangaben über eine Verkettung sensible Informationen offenbaren können.

    13. Mai 2014 2
  • : Der Google-Hoax
    Aufkleber zu Google Nest
    Der Google-Hoax

    Bei der re:publica wurden eine Reihe neuer Google-Produkte vorgestellt: Google Trust, Google Bee, Google Hug und schließlich Google Bye. Paul van Ribbeck und Gloria Spindle haben eine eindrucksvoll Performance auf Bühne 1 abgeliefert:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    10. Mai 2014 12
  • : Alle so: „Wir haben nichts gewusst“ – NSA: „Habt ihr wohl“ (Update: Klarstellung d. Guardian)
    CC-BY 2.0 via flickr/ektogamat
    Alle so: „Wir haben nichts gewusst“ – NSA: „Habt ihr wohl“ (Update: Klarstellung d. Guardian)

    (Update: The Guardian hat mittlerweile berichtigt, dass De Rajesh De explizit behauptet habe, die Unternehmen hätten Bescheid gewusst. Ebenso hätten die Unternehmen sogar die undurchsichtigen Überwachungsanordnungen unter FISA Section 702 ausdrücklich in Frage gestellt.)

    Als im Juni bekannt wurde, dass die NSA unter dem Programm PRISM großräumig Daten direkt bei den Providern und Diensteanbietern abschnorchelt, war die Reaktion auf Seiten derer einstimmig und triefte vor Empörung: „Davon wussten wir nichts“, „PRISM? Nie gehört“, „Das ist ja ungeheuerlicht“, …

    Diese Linie wurde auch während weiterer Enthüllungen beibehalten und bald begann man, sich proaktiv dafür einzusetzen, endlich mehr über die Datenpreisgaben veröffentlichen zu dürfen, die man durch eine Anordnung des FISA-Gerichts oder unter einem National Security Letter des FBI weitergeben muss. Letzte Woche hat Marc Zuckerberg sogar in einer PR-technischen Musteraktion Obama angerufen, um ihn aufzufordern, endlich für mehr Transparenz zu sorgen und eine bessere Aufsicht über die Geheimdienste walten zu lassen.

    20. März 2014 3
  • : So viel Spaß hat man in England mit Patientendaten
    So viel Spaß hat man in England mit Patientendaten

    Wenig kann einem so nachhaltig das Leben ruinieren wie versehentlich oder willentlich in die falschen Hände geratene Details zum eigenen Gesundheitszustand, abgesehen von einem unvorteilhaften Gesundheitszustand. Lehramtsstudenten, die Therapiemassnahmen aus der eigenen Tasche bezahlen, wissen das.

    Wer die Debatte um die Datenschutzverordnung ein wenig mitverfolgt hat, wird vermutlich auch mitbekommen haben, mit welchem Aufwand Lobbyisten aus den Bereichen Pharma und Medizintechnik gegen strenge Vorschriften beim Umgang mit den Daten der Patienten vorgegangen sind. Forschung solle nicht behindert werden, war dabei das Standardargument.

    In Großbritannien ist man bekanntlich besonders forschungsfreundlich, nicht nur beim Geheimdienst GCHQ. In den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen aus dem Bereich Gesundheitsdaten, die „Datenschutzhysteriker“ ein wenig beunruhigten. So hatte etwa der Guardian im Januar berichtet, dass nach der Einrichtung einer zentralen Datenbank für Gesundheitsdaten („care.data“) im März 2014 diese Daten von Pharmaunternehmen und Versicherungskonzernen käuflich erwerbbar würden, darunter auch Informationen zu psychischen Leiden, Genussmittelkonsum und Krebserkrankungen:

    4. März 2014 15
  • : „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig
    „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar“ ist rechtswidrig

    Video-nicht-verfuegbar„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ ist wahrscheinlich die bekannteste Fehlermeldung seit dem Windows-Bluescreen. Da die Sperrtafel vor vielen Musikvideos suggeriert, die GEMA wäre alleine dafür verantwortlich, dass viele Musikvideos in Deutschland nicht geschaut werden können, hat die Verwertungsgesellschaft geklagt. Und vor dem Landgericht München erstmal Recht bekommen. Die Sperrtafeln auf YouTube seien „illegale Anschwärzung und Herabwürdigung“.

    Die Realität ist viel komplexer als es die Sperrtafeln andeuten. Google will wenig Tantiemen an die Künstler zahlen, die GEMA als Künstlervertretung will wiederum ganz viel erhalten. Da man sich seit einigen Jahren nicht einigen kann, weil die Mitte für Google zuviel und für die GEMA zu wenig ist, nutzt Youtube die Fehlermeldung, um Stimmung für die eigene Verhandlungsposition zu machen. Das Landgericht München kritisiert das (laut GEMA.de):

    Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.

    Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Google kann dagegen in Berufung gehen. Wir sind gespannt und wünschen uns möglichst zugängliche Inhalte ohne nervige Proxy-Tools und von uns aus können die Künstler gerne dafür vergütet werden.

    25. Februar 2014 21