EU-Datenschutzreform und das „Recht auf Vergessen“

Golem berichtet über die aktuelle Diskussion zur EU-Datenschutzverordnung im Lichte des sogenannten „Recht auf Vergessen“. Während die meisten Beteiligten lediglich von „Klarstellungsbedarf“ im Nachgang des EuGH-Urteils sprechen, haben die Briten wohl eine neue Ausrede zur Blockade des gesamten Gesetzes-Vorhabens gefunden:

Scharfe Kritik an der geplanten Datenschutzreform und dem „Recht auf Vergessen“ kam am Mittwoch auch von der britischen Regierung. Justizminister Simon Hughes zeigte sich in einer Parlamentsanhörung „besorgt“ über den Entwurf, wie der Guardian berichtete. „Wir wollen das Gesetz nicht in eine Richtung entwickeln, wie sie das EuGH-Urteil voraussetzt. Dieses bedeutet eine Sperrung vom Zugang zu Informationen innerhalb der EU, während dieser für den Rest der Welt offenbleibt. Dem aktuellen Text können wir nicht zustimmen“, sagte der Liberaldemokrat.

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