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: Hillary Clinton stellt Ex-Google-Führungskraft als Chief Technology Officer ein
: Hillary Clinton stellt Ex-Google-Führungskraft als Chief Technology Officer ein Laut Washington Post wird Stephanie Hannon, bislang „director of product management for civic innovation and social impact“ bei Google, Hillary Clintons CTO für ihre sehr wahrscheinliche Präsidentschaftskampagne.
At Clinton’s New York campaign headquarters, Hannon will serve on the senior staff and oversee a team of engineers and developers, which could include outside consultants, to devise Web sites, apps and other tools for the former secretary of state and her staff to engage with supporters and voters.
Damit wäre Frau Hannon der erste weibliche CTO einer „major presidential campaign“. Interessanterweise scheint sie keinerlei Erfahrungen im Bereich von politischen Kampagnen zu haben. Die nötigen Kompetenzen für ihren neuen Arbeitsplatz sammelte sie in den letzten zwei Dekaden bei Tätigkeiten im Sillicon Valley, wo sie neben Google auch für Facebook, Ciso und Intel arbeitete. Unter anderem war sie bei Google dafür zuständig, die Google Maps-App zu entwickeln.
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: Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015
: Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015
Algorithmen, die autonom Entscheidungen treffen, verbreiten sich immer mehr und sind mittlerweile in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens anzutreffen. Sie entscheiden oftmals darüber, wer einen Job bekommt, wer vermutlich terroristische Taten plant oder welche Nachrichtenbeiträge uns erreichen. Grundlage ihrer Schlussfolgerungen sind Daten, die wir (oder Firmen die wir dazu autorisiert haben) tagtäglich über uns im Netz preisgeben.Unternehmen und Institutionen, die Algorithmen einsetzen, um gigantische Datenmengen zu analysieren und deren Weiterentwicklung vorantreiben, kontrollieren bereits jetzt große Teile unseres Lebens. Sie entscheiden, welche Werbung wir angezeigt bekommen, was die optimale Krankenversicherung für uns ist und ob wir kreditwürdig sind.
Bei Unternehmen oder Geheimdiensten ist die ethische Dimension dieser automatischen Entscheidungsprozesse oftmals kein Thema. Die Debatte über die Gefahren und Möglichkeiten dieser Formeln steht noch ganz am Anfang. Ein starker Impuls hierzu wurde in dieser Woche auf der Konferenz The Ethics of Algorithms gegeben. Geladen waren renommierte Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Bürgerrechten.Besonders anschaulich wurde die Vielfalt an Möglichkeiten von anwesenden VertreterInnen großer sozialer Netzwerke dargestellt: Videoportale sind beispielsweise in der Lage, durch eine Analyse des Bild- und Tonmaterials das hochgeladenene Material in extrem detaillierte Kategorien zu unterteilen. So könne man sich ganz einfach alle Videos anzeigen lassen, in denen etwa ein Mensch mit einem roten Pullover und einer Basecap vorkommt.
Auch der staatliche Druck auf große Internetkonzerne wurde mehrfach angesprochen. Nach amerikanischem Recht ist es illegal, terroristische Vereinigungen durch materielle Güter oder das Bereitstellen von Infrastruktur zu unterstützen. Dieses Gesetz kann auch auf Inhalte in sozialen Netzwerken angewendet werden: Dem Serveranbieter kann also eine wissentliche Unterstützung von Terroristen unterstellt werden. Um einen solchen Vorwurf im Vorfeld zu vermeiden, filtern die Anbieter Inhalte automatisch.
Enormes Gefahrenpotenzial birgt auch die stille Zensur von Inhalten sozialer Netzwerke und der Ausbau der sogenannten Filter-Bubble. Während den Ferguson-Protesten wurden etwa diesbezügliche Inhalte auf den Startseiten der Nutzer ausgeblendet, was auch weniger Diskussion und Interaktion der Nutzer über die dortigen Unruhen zu Folge hatte. Websiteanbieter haben damals auf Anweisung der Regierung hin bewusst die Debatte in ihren Netzwerken gesteuert um eine Ausweitung der Unruhen zu vermeiden, so die amerikanische Techniksoziologin Zeynep Tufekci, die ebenfalls an der Konferenz teilnahm.
Wir sprachen mit ihr im Anschluss der Veranstaltung über den Disneyland-artigen Zustand ihrer Timeline, die Gefahren automatisierter Algorithmen und die erschreckenden Entwicklungen der letzten Jahre.
Darüber hinaus haben wir ihre Keynote auf der Konferenz aufgenommen und veröffentlichen sie an dieser Stelle.
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: Google Wireless: Change the Internet?
: Google Wireless: Change the Internet? Es gab schon seit Monaten Gerüchte, jetzt ist es offiziell: Auf dem derzeit in Barcelona stattfindenden Mobile World Congress hat Sundar Pichai, einer der Vizepräsidenten von Google, bestätigt, sich stärker im Bereich des mobilen Internet engagieren zu wollen. Neben „Google Fiber“ als High-Speed-Festnetz-Angebot mit Übertragungsraten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde, das momentan in drei und bald in vier weiteren US-amerikanischen Großstädten angeboten wird, will der Konzern demnächst mit „Google wireless“ auch im mobilen Markt als ISP auftreten.
Wired titelt schon mal leicht melodramatisch:
How Google’s new wireless service will change the Internet
Google revealed on Monday it will soon start “experimenting” with wireless services and the ways we use them – and that’s no small thing. Such Google experiments have a way of morphing into something far bigger, particularly when they involve tinkering with the infrastructure that drives the internet.
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: Bequemlichkeit ist keine Ausrede mehr: Hillary Clinton und ihr privater E‑Mail-Account
: Bequemlichkeit ist keine Ausrede mehr: Hillary Clinton und ihr privater E‑Mail-Account Die noch nicht ganz offizielle Kandidatin für die Demokraten bei der US-Präsidentschaftswahl 2016 und frühere US-Außenministerin, Hillary Clinton, hat wegen eines Berichtes der New York Times eine Diskussion über den Umgang mit amtlicher Korrespondenz ausgelöst. Anders als Privatpersonen haben gewählte Minister in ihren amtlichen Handlungen Verpflichtungen zur Archivierung ihres Regierungshandelns einzuhalten und können nicht einfach private Accounts für offizielle Akten, dienstliche Anweisungen, Protokolle oder sog. „executive acts“ nutzen.
Clintons wohl auch noch unverschlüsselte E‑Mails, die sie an behördliche Mitarbeiter sandte, wurden auch noch über den kommerziellen Dienst Gmail verschickt, über den sich selbst bis in die US-amerikanische Spitzenpolitik herumgesprochen haben sollte, das ein- und ausgehende E‑Mails zur Werbeoptimierung und zu anderen Zwecken ausgewertet werden und sich der Konzern auch die Möglichkeit eingeräumt hat, umfassende Nutzerprofile sowie diensteübergreifende Metaprofile anzulegen. Angesichts der Tatsache, dass Clinton als Diplomatin wohl nicht so selten mit geheimhaltungswürdigen Informationen in Kontakt kommen dürfte, diskutiert nun die US-amerikanische Öffentlichkeit den peinlichen Vorgang auch unter diesem Gesichtspunkt.
Ob Clintons E‑Mails auch im Schleppnetz der deutschen Geheimdienste oder beim befreundeten GCHQ gelandet und schneller ausgewertet worden sind, als sie von ihren Mitarbeitern überhaupt gelesen und beantwortet werden konnten, ist zwar nicht unwahrscheinlich, allerdings bisher nicht bekannt.
Das erinnert natürlich ein wenig an die Aufregung um die E‑Mails der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin der Republikaner, Sarah Palin, die ebenfalls einen privaten Account für quasi amtliche Mails genutzt hatte – natürlich auch unverschlüsselt. Vermutlich hat man Clinton mehr Lernfähigkeit und etwas mehr Intelligenz zugetraut. Und Bequemlichkeit ist schon lange keine Ausrede mehr.
Für deutsche Minister und Kanzler stellt sich ebenfalls die Frage, ob deren amtliche SMS-Korrespondenz und E‑Mail-Nachrichten dokumentiert und archiviert werden. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, wurde das auch in der Vergangenheit schon diskutiert, nachdem ihr Regierungshandeln per SMS in der Presse oft Thema war. Sofern aus einer E‑Mail, einem Telefonat oder einer SMS ein Verwaltungsvorgang oder ein Schriftgut wird, soll die Registraturrichtlinie des Kanzleramtes greifen und der Vorgang festgehalten werden.
Hat jemand schon eine IFG-Anfrage für die archivierten SMS von Kanzlerin Merkel gestellt?
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: Leistungsschutzgeld bleibt: SPD gegen Abschaffung
: Leistungsschutzgeld bleibt: SPD gegen Abschaffung
Am vergangenen Freitag fand im Bundestag eine Diskussionsveranstaltung zum Gesetzesentwurf der Abschaffung des Leistungsschutzgeldes (pdf) statt, welcher an diesem Mittwoch ab 11:30 Uhr Thema im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sein wird.Wie aus anderen Bereichen bereits bekannt, verhinderten CDU und SPD auch bei dieser Ausschusssitzung eine Übertragung via Livestream. Um dennoch eine (breitere) Öffentlichkeit herzustellen, werden wir morgen an unsere Arbeit aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss anknüpfen und live aus der Anhörung zum Leistungsschutzrecht berichten.
Auf Einladung des Vereins Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) diskutierten letzte Woche neben dem bekannten Medienjournalisten und Leistungsschutzgeld-Gegner Stefan Niggemeier und dem Wirtschaftsprofessor Justus Haucap auch Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen miteinander. Zusammen mit der Fraktion Die Linke fordern die Grünen eine Abschaffung des Leistungsschutzgeldes, das bis zum heutigen Tage zwar keine Gewinne für die Verlage abgeworfen hat, aber die freie Meinungsbildung bedroht.
Im Laufe der Veranstaltung machte der SPD-Obmann des NSA-Untersuchungsausschusses, Christian Flisek, allerdings klar, dass der geplante Gesetzesentwurf trotz Bearbeitung durch den Rechtsausschuss keine Chance hätte umgesetzt zu werden – wie jede bisherige Einreichung der Opposition im Bundestag. In diesem Falle würde dies laut Flisek vor allem daran liegen, dass im Ausschuss Digitale Agenda niemand auf die Regierungsparteien zugegangen wäre und das nun Teil des „üblichen Spielchens“ sei. Auch würde die Regierungskoalition lieber die europäische Urheberrichtlinie abwarten, um nicht sofort Gesetze wieder ändern zu müssen. Bis diese Richtlinie verabschiedet wird, kann es allerdings noch eine ganze Weile dauern.
Chronologie eines Blindgängers
Aber zurück zu den Ursprüngen: Zum 1. August 2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in seiner jetzigen Form eingeführt. Neben Werbeeinnahmen und Abonnements wollten die großen Zeitungsverlage, allen voran die Axel Springer SE, eine weitere Einnahmequelle im Online-Journalismus erschließen. Die Gesetzgebung zielte dabei vor allem auf den Konzern Google, der für das Verlinken auf Presseerzeugnisse und das Anzeigen von Artikelbildern und Textausschnitten in Zukunft bezahlen sollte.
Kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte Google damals allerdings eine Opt-In-Option für Verleger geschaffen: Nur wer ausdrücklich bestätigte, dass die eigenen Artikel weiterhin über die Suchabfrage auffindbar sein sollen, wurde in Googles News-Angebot gelistet. Auch der Springer-Verlag und andere Befürworter und Initiatoren wie die FAZ und Burda willigten damals in die unentgeltliche Verlinkung ihrer Artikel ein. Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hatte sich also bereits vor seinem Inkrafttreten ad absurdum geführt.
Zweiter Versuch – Klage gegen Google
Ungefähr ein Jahr später kam dann die VG Media, in welche sich mittlerweile unter anderem der Springer-Verlag und die Mediengruppe M. DuMont Schauberg eingekauft hatten, auf die Idee, Google auf zivilrechtlichem Wege zu verklagen. Suchmaschinenbetreiber sollten so zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen werden, auch wenn sie nur sogenannte „kleinste Textausschnitte“ (Snippets) nutzen. Nach Ansicht der VG Media fielen die durch Google verlinkten Artikel nicht unter die Lizenzfreiheit solcher Snippets.
Google reagierte auf diese Drohung durch ein vollständiges Ausblenden aller Inhalte von VG-Media-Angehörigen und startete ein zweites Opt-In-Verfahren: Nur wer erneut einer unentgeltlichen Verwendung von Snippets zustimmte, wurde weiterhin durch Google gelistet. Bis auf einige Springer-Medien (u. a. BILD, Die Welt) haben sich damals ausnahmslos alle großen deutschen Verlage für eine solche Einwilligung entschieden. Nach einer kurzen Testphase sind allerdings auch diese Portale schnell zurückgerudert, da sie scheinbar massive Einbrüche bei den Besucherzahlen festgestellt hatten.
Somit profitiert in Deutschland aktuell niemand von den geänderten Regeln. Laut dem Vorstandsmitglied der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, Till Kreutzer, hat „durch die Regelungen des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger bislang kein Verlag in Deutschland auch nur einen Cent erhalten“. Wenn überhaupt würden nur die Anwälte profitieren, die aufgrund der unklaren Rechtslage einiges an Arbeit hätten.
Spanische Verhältnisse
Ganz anders sieht die Situation in Spanien aus: Dort sind seit Jahresbeginn Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu einer Zahlung von Lizenzgebühren bei erfolgter Verlinkung verpflichtet. Im Gegensatz zur deutschen Ausnahmeregelung müssen Betreiber von Suchmaschinen dort grundsätzlich eine Gebühr für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten bezahlen. Die Konsequenzen dieser Regelung ließen nicht lange auf sich warten: Google stellte zum ersten Januar sein News-Portal in Spanien ein und hat spanische Medienangebote aus seinem Suchindex gestrichen. Verleger und Autoren beklagen einen massiven Rückgang der Besucherzahlen und der Werbeeinnahmen. Der Überlebenskampf der Online-Medien hat sich in Spanien durch diese Regelungen nur verschlimmert.
Gift für Start-Ups und kleine Verlage
Der Ökonom und Professor für Volkswirtschaftslehre, Julius Haucap, machte am Freitag deutlich, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schon im Grundsatz gegen die momentane Entwicklung des Medienmarktes stehe. Die klassischen Print-Abonnenten werden laut Haucap immer älter und somit immer weniger, die junge Generation suche sich einzelne Artikel verschiedener Online-Medien beispielsweise mittels eines Feedreaders zusammen und setzw sich so ihr eigenes Informationsmedium zusammen. Die klassische Bündelungsfunktion, an der die Tageszeitungen und Verlage bis heute festhalten, sei nur begrenzt ins Netz übertragbar. Das Leistungsschutzrecht versuche aber, genau diese Bündelungsfunktion von Verlagen im Internet zu schützen – und scheitere daher bislang grandios. Einige Verlage hätten diese „Trendwende“ schon lange erkannt und rufen zu Spenden für einzelne Artikel auf oder nutzen Pay-Per-View-Angebote.
Vor allem kleinere Verlage leiden unter einer ausbleibenden Verlinkung durch Suchmaschinen. Nutzer surfen bekannte und große Nachrichtenseiten meist direkt im Browser an und kommen nur zu kleineren Prozentzahlen über Drittanbieter. Abseits dieser Großanbieter ist ein hohes SEO-Ranking aber weitaus wichtiger als die möglicherweise anfallenden Gewinne durch Leistungsschutzgelder.
Fortsetzung folgt..
Auch wenn von allen Seiten die Sinnlosigkeit der momentanen Gesetzeslage deutlich sichtbar geworden ist, hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, hier Abhilfe zu schaffen. Auch wenn die morgige Ausschusssitzung vermutlich ohne weitreichende Folgen für die deutsche Urheberrechtssituation bleiben wird, ist ein erneuter Anstoß der Diskussion sehr zu begrüßen. Es liegt also ein weiteres mal an den fähigen Köpfen auf der europäischen Ebene, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abzuschaffen – Gründe dafür gibt es mehr als genug.
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: Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“
: Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“ Wie bereits berichtet erhielt Google im vergangenen Jahr 345 Millionen Löschanträge für Suchergebnisse, die (vermeintlicherweise) auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen. Wiederkehrendes Thema in diesem Zusammenhang sind fälschlicherweise zur Löschung beantragte Links, wie beispielsweise Löschanträge darauf, Webseiten wie Chillingeffects.org auszulisten, die ebensolche Löschanträge sammeln.
Wie wichtig Seiten wie Chillingeffects.org und die Kontrolle von Löschanträgen sind, wurde Anfang der Woche am Beispiel des deutschen Unternehmens „Total Wipes“ deutlich. Wie Torrentfreak berichtet und Chillingeffects dokumentiert, hatte dieses unzählige Links zur Löschung vorgeschlagen, die nicht einmal im entferntesten mit urheberrechtlich geschützter Musik zu tun hatten, u.a. Downloadseiten von Anbietern wie Skype, Java oder OpenOffice.org:
Der öffentliche Teil der Webseite von Total Wipes ist derzeit offline, via Facebook gibt sich die Firma zerknirscht und spricht von einem bedauerlichen technischen Fehler:
Due to technical servers problems on the first february week our script sent hundreds DMCA to hundreds domains not related at all any copyrights of our contents.
It was our fault, no doubts about it. The DMCA is a serious issue and it must be carefully managed.
We contacted most of these domains but it was too late, the DMCA had already been sent. Google rejected most of these wrong DMCA but we totally understand the damage of it for small and medium companies that have to remove and manage them manually. It was a bug just on that week. However, our Antipiracy system has been taken down a week ago in order to add more improvements and avoid any future sending of wrong DMCA.
Our apologies again for all sites involved and thanks to all persons that reported us the issue.
In einem weiteren Facebook-Eintrag berichtet Total Wipes, dass Google 97,29% der falschen Löschanträge zurückgewiesen und weitere nicht umgesetzt hat. Im konkreten Fall Total Wipes mit derart offensichtlich falschen Löschanträgen hält sich der Schaden also offensichtlich in Grenzen. Gleichzeitig ist bei der enormen Anzahl an Löschanträgen von derzeit über 30 Millionen pro Monat von einer substanziellen Zahl an fälschlicherweise entfernten Suchergebnissen auszugehen.
Als unmittelbare Maßnahme bräuchte es von Seiten von Google strengere Regeln für solche Unternehmen, die wiederholt und in großer Zahl falsche Löschanträge einreichen. Warum gibt es nicht auch hier eine Three-Strikes-Regel wie beispielsweise für Nutzer bei YouTube, die Unternehmen nach wiederholt falschen Anträgen für die Einreichung von weiteren Anträgen sperrt? Das würde jedenfalls den Druck erhöhen, sorgfältiger bei der Einreichung von Löschanträgen zu sein.
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: Google untersagte Portrait seiner Datenfarm & deshalb gibt es jetzt eine 3D-Simulation
: Google untersagte Portrait seiner Datenfarm & deshalb gibt es jetzt eine 3D-Simulation Als der irische Digitalkünstler John Gerrard eine Anfrage an Google stellte und darum bat, eine Datenfarm des Unternehmens in Oklahoma (USA) porträtieren zu können, wurde er abgewiesen. Dabei interessierte sich Gerrard laut eines Berichtes im Guardian nur dafür, wie das Internet physisch aussieht. Das Unternehmen, welches mittels Google Street View und Google Earth großer Teile der Erde kartographierte, untersagt eine Umkehrung dieses Prozesses auf eigene Gebäude.
Google Earth offers global intrusion from above. The web giant has done its bit to abolish privacy. Now an artist has out-Googled Google, offering a sneak peek at its less than beautiful underbelly.
Nachdem er von Google abgewiesen wurde, erkundigte Gerrard sich bei der Polizei nach der Rechtmäßigkeit dieses Verbots. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Luftraum frei zugänglich sei. Deshalb mietete er einen Helikopter an und fotografierte das Gelände detailliert von oben. Aus den 2500 während des Fluges entstandenen Fotografien erstellte er mit einem Team eine digitale 3D-Simulation.
The image he has created is a hyperrealistic virtual portrait. It is a digital sculpture mapped out in three dimensions and shown in real time, so the sun moves across the sky and shadows change on the digital landscape at exactly the same time they do on the real data farm in Oklahoma.
Die Arbeit wird bis Ende März in London ausgestellt.
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: „Im Zweifel wird gelöscht“ – Google-Expertenbeirat legt Bericht zum Recht auf Vergessen vor
Maschinen sollen wie Menschen das Vergessen "erlernen" (CC BY-NC-ND 2.0 Foto:<a href="https://www.flickr.com/photos/_flood_/6732863457">Flood</a>) : „Im Zweifel wird gelöscht“ – Google-Expertenbeirat legt Bericht zum Recht auf Vergessen vor Heute morgen hat ein durch Google initiierter Expertenbeirat seinen Bericht mit Handlungsempfehlungen zum EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ vorgelegt.
Vorab war bereits in der Süddeutschen Zeitung ein Beitrag erschienen, in dem die Ex-Bundesjustizministerin und Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Kritik an dem finalen Bericht des Beirates äußerte:„Wenn ich bei der Google-Suche in Europa über Google.com die Artikel wiederfinde, auf die sich der Löschungsanspruch bezieht, wird der Anspruch umgangen.“
„EU-Bürger sind in der Lage eine globale Suchanfrage zu starten. Das Internet ist global, der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss ebenfalls global sein.“
Als strikter Gegner der Linklöschung durch Suchmaschinen machte auch der Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales im Anhang des Berichts seiner Unzufriedenheit mit der jetzigen Regelung Luft:
„Ich lehne diesen Rechtszustand entschieden ab, in welchem ein Wirtschaftsunternehmen gezwungen wird, über unsere wichtigsten Grundrechte der Meinungsfreiheit und Privatsphäre zu entscheiden, ohne dass irgendein angemessenes Beschwerdeverfahren für die Urheber der Werke besteht, welche von der Löschung betroffen sind.“
In dem Bericht empfiehlt der Expertenbeirat vier Kritierien, anhand derer die Löschung eines Links bewertet werden soll:
- Die Rolle der Person im öffentlichen Leben
- Die Art der Information
- Information, die das Recht auf Privatsphäre des/der Betroffenen beeinflussen
- Information, die von öffentlichem Interesse sind
- Die Quelle (z.B. Journalistisch, Staatlich)
- Die Zeit (z.b. verjährte Straftaten, verbüßte Haftstrafen)
Bei unklaren Fällen soll der der bekannte Spruch „Im Zweifel für den Angeklagten“ in umgekehrter Form angewendet werden: Im Zweifel für den Betroffenen und für eine Löschung aus den Suchergebnissen.
Falls Google oder andere Suchmaschinenbetreiber sich dafür entscheiden, dem Antrag einer Person auf die Löschung eines oder mehrerer Links aus dem Suchindex stattzugeben, soll ein fünfstufiger Ablaufplan eingehalten werden:
- 1. Eingang des Löschantrag
- 2. Benachrichtigung des Betreibers der betroffenen Website
- 3. Möglichkeit der Anfechtung einer Löschentscheidung
- 4. Geographische Reichweite der Löschung (EU-Domains)
- 5. Transparente Darstellung der Löschung (z.b. mit Verweis auf chillingeffects.org)
Google und die Mitglieder des Beirates stellen in ihrem Bericht deutlich heraus, dass es sich bei der Löschung von Links nicht um ein echtes „Recht auf Vergessen“ handele, wie es das EuGH-Urteil eigentlich einfordere. Die Inhalte selbst bleiben nach der Löschung auf den Websites der Betreiber weiterhin erhalten. Das Urteil wurde von Seiten Googles in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert.
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: Günther Oettinger erklärt, warum wir möglicherweise das EU-Leistungsschutzrecht brauchen könnten
: Günther Oettinger erklärt, warum wir möglicherweise das EU-Leistungsschutzrecht brauchen könnten Unser EU-Digitalkommissar Günther Oettinger erklärte gestern im Kulturausschuss des EU-Parlaments, warum man eventuell ein Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene brauchen könnte: „Denn klar ist, wir brauchen den Inhalt, nicht das Papier.“
Die EU-Abgeordnete Julia Reda kommentierte auf Twitter die Antwort auf ihre Frage mit: „Was Google mit Problem der Zeitungen zu tun hat, bleibt schleierhaft“.
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: WikiLeaks – Google übergab Emails an die US-Regierung
: WikiLeaks – Google übergab Emails an die US-Regierung In einer Pressemitteilung hat WikiLeaks heute bekanntegegeben, dass alle Emails ihrer AktivistInnen Sarah Harrison, Joseph Farrell und Kristinn Hrafnsson, welche diese über Gmail-Accounts ausgetauscht haben von Google an die US-Regierung übergeben wurden. Zwischen dem Beginn der Datenauslieferung durch Google und der Benachrichtigung der Überwachten sind mehr als zweieinhalb Jahre vergangen.
Auf einer Pressekonferenz in Genf, die via Livestream übertragen wurde,
Neben dieser Bekanntmachung forderte Assanges Anwältin dort erneut ein Entgegenkommen Schwedens bei der Verfolgung von Julian Assange, der seit mittlerweile 4 Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London festsitzt. Im Laufe des heutigen Tages muss Schweden auf WikiLeaks Vorwurf der Blockade des Asylprozess von Julien Assange reagieren, den die AktivistInnen vor dem UN-Menschrechtsrat vorgebracht hatten.
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: Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
: Günther Oettinger ist gegen Google und für eine „Netzneutralität“
Wie die FAZ berichtet, hat sich der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Münchner Digitalkonferenz DLD unter anderem gegen Google und für eine Netzneutralität ausgesprochen – oder zumindest dafür, was er darunter versteht:Dürfen manche Unternehmen ihre Daten schneller durch die Internetleitung schicken, wenn sie dafür extra bezahlen? Oettinger sprach sich dagegen aus. „Es kann keine Diskriminierung geben. Wir brauchen Netzneutralität.“ Gleichzeitig sprach sich Oettinger aber dafür aus, gewissen Diensten Vorrang auf den Datenleitungen einzuräumen. Als Beispiel nannte er ein Auto der Zukunft mit Internetanschluss, das im Schwarzwald unterwegs sei. Dort könne die Internet-Verbindung auch mal schwach sein – dann müssten die sicherheitsrelevanten Fahrsysteme Vorrang haben vor den Filmen für die Kinder auf der Rückbank
Der Autovergleich scheint momentan groß im Trend zu legen – vielleicht weil sich in PolitikerInnenkreisen mittlerweile herumgesprochen hat, dass das Wort „Datenautobahn“ nicht gerade mit digitaler Kompetenz verknüpft wird. Auch die Argumentation dass zeitkritische Dienste, wie fahrerInnenlose Autos und telemedizinische Anwendungen, eine schnellere Geschwindigkeit auf Kosten anderer Dienste erhalten sollen, ist in Lobbypapieren und Politikkreisen als ultimatives Argument sehr beliebt. Echte Netzneutralität bedeutet aber, dass es eben keine Überholspuren auf der „Datenautobahn“ gibt – ganz gleich, ob bezahlt oder unbezahlt.
Vorratsdatenspeicherung und Googles Marktmacht
Im Interview mit dem bayrischen Rundfunk formulierte Oettinger seine Ziele weiter aus: Die Neutralität und Objektivität von Suchmaschinen soll erwirkt werden – vor allem die Marktmacht von Google ist ihm hier ein Dorn im Auge. Diese Äußerungen reihen sich nahtlos in die lange Liste der Forderungen an den Suchmaschinenanbieter ein.
Auch keine Überraschung: Oettinger befürwortet die Vorratsdatenspeicherung und bestätigte ebenfalls die Ausarbeitung einer neuen EU-Richtlinie, über die wir bereits berichtet haben.
Zur Vereinheitlichung des europäischen Digitalmarktes wäre auch endlich eine klare Position zu Urheberrechtsfragen notwendig, an guten und konkreten Ideen hierzu mangelt es jedenfalls nicht.
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: „Ai Weiwei lebt in unserer Zukunft“
Ai Weiwei : „Ai Weiwei lebt in unserer Zukunft“ Hans de Zwart ist der Direktor von „Bits of Freedeom“, einer niederländischen Organisation für digitale Bürgerrechte. Bei Medium schrieb er über Ai Weiwei’s Leben unter permanenter Überwachung und welche Bedeutung das für unserer Zukunft hat. Wir haben seinen Beitrag „Ai Weiwei is living in our future“, den er ursprünglich für eine Rede an der Universität in Utrecht formulierte, auf deutsch übersetzt.
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: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen
: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen In Spanien gibt es ja etwas ähnliches wie unser Leistungsschutzrecht, nur nochmal eine Ecke verrückter. Jetzt hat Google in Spanien seinen Dienst Google-News eingestellt, weil bereits ein Wort Zitat ausreicht, um Lizenzkostenpflichtig zu werden: Wegen „Google-Gebühr“: Google News wird in Spanien geschlossen.
Laut einem Bericht von dpa kam in Spanien die vor allem von den Verlegern unterstütze Gesetzesreform nur mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy durch. Sprecher linker Parteien und auch Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die neue Regelung – in Spanien „Google-Gebühr“ genannt – die Freiheiten einschränke und nur die großen Kommunikationsunternehmen begünstige.
Hier ist der Original-Blogpost von Google:
But sadly, as a result of a new Spanish law, we’ll shortly have to close Google News in Spain. Let me explain why. This new legislation requires every Spanish publication to charge services like Google News for showing even the smallest snippet from their publications, whether they want to or not. As Google News itself makes no money (we do not show any advertising on the site) this new approach is simply not sustainable. So it’s with real sadness that on 16 December (before the new law comes into effect in January) we’ll remove Spanish publishers from Google News, and close Google News in Spain.
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: Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google
: Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google
In der ARD läuft um 22:45 Uhr die 45 Minuuten lange Dokumentation „Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google“. Diese ist bereits in der Mediathek online. Update: Jetzt auch bei Youtube.
Ich bin dafür über die Datenschutzaspekte der Debatte interviewt worden. Das ist aber leider nur ein Randthema mittendrin. Die meiste Zeit konzentriert sich die Dokumentation auf die Frage, welche Shops denn noch in der Suche angezeigt werden soll. Das ist meiner Meinung nach aber eine eher nachgelagerte Debatte um die Frage, welche Macht Google hat und wie die missbraucht wird. Wenn man sein Geschäftsmodell auf SEO und e‑Commerce aufgebaut hat, wird man das vielleicht anders sehen. Aber ich frag mich immer, wie man zu dem Denken kommt, nur weil man viel Geld in SEO investiert, müsste man doch auch überall vorne stehen. Hier konnte aber die von Microsoft seit Jahren finanzierte und von Burson-Marsteller betreute Lobbygruppe ICOMP erfolgreich zwei Protagonisten in der Dokumentation platzieren, um die sich dann letztendlich die meiste Zeit drehte.
Jonas Rest bringt es bei der Berliner Zeitung auf den Punkt: High Heels statt Enthüllung.
Völlig ausgeblendet bleibt so die Frage, ob die Klage der Manager von Ladenzeile bis Hot Maps überhaupt im Interesse der Verbraucher ist: Was sollten sie davon haben, zweitklassige bis irrelevante Angebote eingeblendet zu bekommen, nur damit Konzerne wie Axel Springer mehr Profit machen? Selbst scharfe Google-Kritiker sehen das anders. Anstatt der Frage nachzugehen, was es bedeutet, wenn ein Konzern so viele Daten anhäuft wie noch kein Konzern oder Staat zuvor, reduziert die Dokumentation den gesamten Themenkomplex im Wesentlichen auf die Frage, wie Produktbilder von pinken High Heels angeordnet sind. Eine merkwürdige Entscheidung.
Das ist eigentlich schade, denn so macht sich die ARD-Dokumentation leicht angreifbar, indem man einer Konkurrenz-Lobby von Google soviel Platz einräumt. Kann man sich trotzdem anschauen, wir haben schließlich dafür bezahlt. Man bekommt auch noch einige Innenansichten aus Google-Büros zu sehen.
Prädikat: Könnte besser sein.
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: Die geheime Macht von Google – Trailer
: Die geheime Macht von Google – Trailer Die ARD sendet am Montag, den 1. Dezember, um 22:45 Uhr die eigene Dokumentation „Die geheime Macht Google“ in der der ARD-Reihe die story. Ich hab keine Ahnung, wie die Dokumentation wird, wurde dafür aber interviewt. Hier gibt es den Trailer zu sehen:
Die geheime Macht Google – Einblicke in einen Milliarden-Konzern, der wie kein anderer unseren Alltag unter Kontrolle hat.
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: Innenministerien wollen „terroristische Internetinhalte“ löschen lassen und durch Gegenpropaganda ersetzen
Die InnenministerInnen von Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein wollen " terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet" löschen. : Innenministerien wollen „terroristische Internetinhalte“ löschen lassen und durch Gegenpropaganda ersetzen Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am Freitag über eine Forderung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), „der Propaganda von Islamisten mit einer Aufklärungsoffensive zu begegnen“. Der Minister war hierzu eigens in der Politikredaktion der FAZ aufgekreuzt und hatte dort beklagt, „Islamisten wie jene von der Terrormiliz“ hätten „bei der Propaganda im Internet erheblichen Vorsprung“. De Maizière wirbt dafür, die „öffentliche Propagandahoheit dieser Szene“ durch „eine Art Gegenoffensive“ zu kontern. Diese Aufgabe könnte demnach von der Bundeszentrale für politische Bildung übernommen werden.
In Wirklichkeit gehen die anvisierten Maßnahmen gegen die „ausländische Kämpfer“ aber deutlich über eine meist als „Counter Narratives“ bezeichnete Gegenpropaganda im Internet hinaus. Die Regierungen von EU-Mitgliedstaaten diskutieren seit geraumer Zeit über neue Möglichkeiten, „terroristische Onlineaktivitäten“ in Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen.
Auch auf den regelmäßigen G6-Treffen einiger EU-Innenministerien (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen) war das Thema bereits mehrmals auf der Agenda. An dem jüngsten Treffen haben nicht nur wie üblich Innen- und Justizminister aus den USA teilgenommen: Neben Behörden aus Kanada sei auch die Türkei nach Presseberichten „hochrangig vertreten“ gewesen. Zu vorläufigen Ergebnissen erklärte demnach de Maizière:
Wir haben verabredet, dass wir in einem strukturierten Dialog mit den großen Netzbetreibern erreichen wollen, dass sie aus eigenem Interesse diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch austrocknen, dass sie solche Inhalte selbst aus dem Netz entfernen.
Die Netzbetreiber sind vom „eigenen Interesse“ augenscheinlich noch nicht wirklich überzeugt: Es handele sich laut de Maizière bislang um einen „dringenden Appell“.
Informelles Abendessen mit Twitter, Google, Microsoft und Facebook
Vor ihrer Oktober-Sitzung hatten sich die Innenminister aller EU-Mitgliedstaaten mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen, auch die EU-Kommission war eingeladen. Ziel war, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln, um den „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten.
Es ist aber unklar, um welche Inhalte es sich eigentlich handelt. Denn im Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister längst von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren.
Laut der Bundesregierung sei es bei dem Abendessen um „Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu Großunternehmen der Internet-Branche“ gegangen. Auch „Verfahrensanforderungen“ seien erörtert worden. Außer „Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke“ sei auch die Nutzung von Accounts in sozialen Netzwerken Thema gewesen. Das Treffen habe der „Vertrauensbildung und Schaffung von Transparenz“ gedient.
Löschen von Inhalten „um keinen Keim zu säen“
Das Bundesinnenministerium ist auch an weitergehenden Initiativen beteiligt. Hierzu gehört die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe mit Innenministerien aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Im Ergebnis hieß es, dass noch 2014 ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvideos“ in Wien veranstaltet werden soll. Auch Deutschland will sich ausweislich einer Mitteilung des Innenministeriums Österreichs daran beteiligen.
Allerdings hat sich auch diese Arbeitsgruppe nicht nur mit Gegenpropaganda befasst. Denn laut der österreichischen Innenministerin Mikl-Leitner sei es vor allem darum gegangen, dass „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden, um keinen Keim zu säen“. In der gleichen Pressemitteilung ist davon die Rede, dass Mikl-Leitner hierzu das „Google Entwicklungszentrum Zürich“ besucht habe, das als der „größte Entwicklungsstandort der Firma außerhalb der USA“ beschrieben wird. Die Innenministerin habe sich dort angesehen, „an welchen Entwicklungen Google-Experten arbeiten, um verhetzende Inhalte zu erkennen“.
Es ist denkbar, dass die EU-Innenminister Einfluss auf die Filtertechnologien oder entsprechende Suchkriterien nehmen wollen. Ähnlich hatte Großbritannien vergangene Woche mitgeteilt, dass ein eigentlich zur Erkennung von Kinderpornografie eingerichteter Filter auf „extremistische Inhalte“ erweitert werden soll. Neu ist die Idee nicht, bereits Anfang des Jahres war von „Cybergrenzkontrollen“ gegen „extremistische Videos“ die Rede.
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: Mozilla: Zukünftig Yahoo statt Google als Firefox-Suchmaschine [Update]
: Mozilla: Zukünftig Yahoo statt Google als Firefox-Suchmaschine [Update] Wie Mozilla in einem (kurzzeitig unerreichbaren) Blogeintrag bekannt gegeben hat, wird bereits ab Dezember 2014 die in ihrem Open-Source-Browser Firefox voreingestellte Suchmaschine nicht mehr Google sondern Yahoo sein. Diese Entscheidung ist für Mozilla deshalb von Bedeutung, weil der größte Anteil des Budgets der gemeinnützigen Mozilla Foundation (und damit auch der Mozilla Corporation) aus Zahlungen für diese Voreinstellung einer Suchmaschine resultieren. In Russland und China bleiben mit Yandex und Baidu die dort jeweils dominanten Suchmaschinen voreingestellt.
Bereits vor drei Jahren war der Entscheidung ein Bietergefecht zwischen Google und Microsofts Suchmaschine Bing vorausgegangen, bei dem letztlich Google den Zuschlag erhalten hatte.
Der Wechsel zu Yahoo ist nicht zuletzt deshalb brisant, weil Google mit seinem konkurrierenden Browser Chrome inzwischen höhere Marktanteile als Mozilla mit Firefox erzielt und seine Suchseite auch für Umstiegswerbung genutzt hat. Die Partnerschaft mit Yahoo kann deshalb auch zu einem aggressiveren Wettbewerb der beiden Open-Source-basierten Browser führen. Einen Vorgeschmack darauf liefert bereits der aktuelle Blogeintrag, wo es unter anderem heißt:
Under this partnership, Yahoo will also support Do Not Track (DNT) in Firefox.
Ein klarer Versuch, sich mittels stärkerer Zurückhaltung beim Datensammeln von Google Chrome abzuheben. Ganz allgemein zeigt sich, wie wichtig der erst durch Firefox überhaupt wiederbelebte Wettbewerb im Browsermarkt ist.
[Update, 20.11., 08:10 Uhr]
Wie mir gerade per Mail von Seiten von Mozilla mitgeteilt wurde, wird Europa und damit Deutschland von dieser Änderung nicht betroffen sein. Die Klarstellung von Seiten Mozillas im Wortlaut:
In most countries, including Germany, Firefox users will not see a change. In the US, Yahoo will become the default search, Baidu in China and Yandex in Russia.
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: Was Google über Dich speichert
: Was Google über Dich speichert Spiegel-Online hat einen englischsprachigen Beitrag aufgegriffen, der fünf eher unbekannte Links zu Google-Angeboten enthält, die beschreiben sollen, was Google über einen speichert.
Für alle, die die entsprechenden Einstellungen bei Google bisher nicht gefunden haben oder noch nicht mit Anti-Tracking-Tools wie Ghostery surfen, mag das vielleicht ein Aha-Erlebnis sein.
- Wie alt ist man und welche Seiten besucht man?
- Welche Standortdaten hat Google über einen gespeichert?
- Was hat man über Google gesucht?
- Welche Computer oder mobilen Geräte greifen auf ein Google-Konto zu?
- Welchen Apps erlaubt man auf den eigenen Google-Account zuzugreifen?
Soweit, so gut. Bei mir sagt mir Google nur, dass ich zwischen 35–44 bin. Sonst will man nichts gespeichert haben. Die spannende Frage ist ja: Welche Daten speichert Google eigentlich noch über uns, was wir nicht in einer Transparenz-Simulation angezeigt bekommen und wer hat darauf Zugriff?
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: Why Germans Are Afraid of Google
: Why Germans Are Afraid of Google Die Tagesspiegel-Journalistin Anna Sauerbrey erklärt den US-Amerikanern in der New York Times, warum die deutsche Debatte um Google: Why Germans Are Afraid of Google.
Silicon Valley fears neither fines nor political reprimand. It invests millions in lobbying in Brussels and Berlin, but since it finds the democratic political process too slow, it keeps following its own rules in the meantime. Uber simply declared that it would keep operating in Germany, no matter what the courts ruled. Amazon is pushing German publishers to offer their books on its platform at a lower price — ignoring that, in Germany, publishers are legally required to offer their books at the same price everywhere. It is this anarchical spirit that makes Germans so neurotic. On one hand, we’d love to be more like that: more daring, more aggressive. On the other hand, the force of anarchy makes Germans (and many other Europeans) shudder, and rightfully so. It’s a challenge to our deeply ingrained faith in the state.