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: Wer kontrolliert die digitale Öffentlichkeit im Zeitalter von Algorithmen?
: Wer kontrolliert die digitale Öffentlichkeit im Zeitalter von Algorithmen? Lesenswert: Das „Data & Society“-Forschungszentrum hat eine Reihe von journalistischen und akademischen Texten zur aktuellen Frage der algorithmischen Medienmacht von Facebook, Google und Co. veröffentlicht. Wir haben uns die Texte angeschaut und geben hier einen Überblick.
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: Google stellt Messenger mit Krypto-Option vor
Quelle: Screenshot : Google stellt Messenger mit Krypto-Option vor Google präsentierte gestern einen Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Diese ist allerdings nicht standardmäßig aktiviert. Dafür gibt es einen Chat-Bot, der Bilder erkennt und die Texteingabe erleichtern soll.
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: Android Pay beginnt die Eroberung Europas
: Android Pay beginnt die Eroberung Europas Mobile Bezahlmethoden werden als attraktiver Markt der Zukunft gesehen, den die großen Tech-Konzerne gerade unter sich aufteilen. In Europa sind die britischen Kunden heftig umworben: Apple Pay ist in Großbritannien bereits gestartet, ebenso Samsung Pay. Heute nun ist Google mit Android Pay an den britischen Markt gegangen.
Die mobilen Bezahldienste sollen sichere Zahlungswege bei teilnehmenden Shops ermöglichen, also am sogenannten „Point of sale“. Wettbewerber Apple Pay und das bereits in die Kritik geratene „Samsung Pay“ wurden zuerst in den Vereinigten Staaten angeboten. Seit Apple Pay auch in Großbritannien vertreten ist, konnte es sich bei vielen großen Shopping-Ketten als alternative Bezahlmethode schon etablieren. Nun zieht Alphabet Inc. (der umbenannte Mutterkonzern von Google) nach und erobert das erste Land außerhalb der Vereinigten Staaten. Dort war Android Pay ebenfalls schon seit September 2015 verfügbar. Voraussetzung ist weiterhin ein Android-fähiges Gerät (ab KitKat 4.4), das mit kontaktloser NFC-Technologie (Near Field Communication) ausgestattet ist.Android dominiert den Mobilmarkt mit etwa achtzig Prozent weltweitem Marktanteil bei Smartphone-Betriebssystemen, in Teilen Europas sogar um die neunzig Prozent, in Großbritannien immerhin etwa sechzig Prozent. Zum Vergleich: Apples iPhone kann nur etwa zwölf Prozent britischen und knapp achtzehn Prozent weltweiten Marktanteil erreichen. Entsprechend gilt der heutige Start von Android Pay in Großbritannien als ein möglicher Wendepunkt im europäischen kontaktlosen Mobile-Payment-Markt.
Der Konzern verlautbart:„Android smartphones will become even more useful with the launch of Android Pay. We’re bringing together payment networks, banks and retailers to help you pay simply and securely.“
Alphabet kündigt außerdem die Kooperation einer ganzen Reihe beliebter Shopping- und Franchise-Ketten sowie vielgenutzter Dienstleister an, darunter Starbucks, Deliveroo oder das Londoner Netzwerk des öffentlichen Personennahverkehrs. Unter welchen vertraglichen Bedingungen und Datennutzungsparametern die Partner arbeiten, ist bisher allerdings nicht bekannt.
Für die Nicht-Briten und Nicht-Amis unter uns: Wer die Funktionsweise von Android Pay aus Nutzerperspektive kennenlernen will, kann sich dieses Werbe-Video ansehen.
Bilderlizenz: CC-BY-ND 2.0, via jfingas.
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: EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“
(Foto: etnyk via flickr / CC BY-NC-ND 2.0) : EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“ Die EU-Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung bei mobilen Betriebssystemen auszunutzen und damit seine Dominanz bei der Internetsuche auszubauen. Der Konzern lege Android-nutzenden Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Beschränkungen auf und verstoße so gegen das EU-Kartellrecht.
In einer Mitteilung hat die EU-Kommission Google über die Vorwürfe informiert und so den ersten Schritt für ein rechtliches Verfahren eingeleitet, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Die Anschuldigungen könnten milliardenschwere Konsequenzen nach sich ziehen. Der US-Internetkonzern widersprach diesen Anschuldigungen in einer Stellungnahme. Niemand werde gezwungen, Google-Anwendungen auf Android zu nutzen.
Google in Europa: Marktanteile von 90 Prozent
Das Android-Betriebssystem ist derzeit auf circa achtzig Prozent aller mobilen Geräte installiert. Auf den Märkten für Suchmaschinen, lizenzpflichtigen Betriebssystemen für Mobilgeräte und App-Stores für Android verfügt Google laut EU-Kommission einen Anteil von neunzig Prozent im europäischen Wirtschaftsraum.
„Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann“, ist gemäß Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte zum anstehenden Verfahren:
Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.
Seit 2010 läuft bereits ein Verfahren gegen Google wegen der Platzierung von Werbung. Die EU-Kommission wirft dem US-Konzern vor, eigene Angebote in seiner Suchmaschine zu bevorzugen.
Trotz Open-Source – kaum Entwicklung alternativer Versionen möglich
Einer der zentralen Vorwürfe der EU-Kommission ist der Ausbau der marktbeherrschenden Stellung bei der Internetsuche. Das IT-Unternehmen versperre Konkurrenten den Marktzugang, da die Google-Suche bei den meisten Geräten vorinstalliert sei.
Hersteller von Smartphones und Tablets werden mehr oder weniger gezwungen, ein Paket mit elf Google-Apps vorzuinstallieren. Dieses enthält auch den App-Store, welcher den Zugang zu sämtlichen weiteren Anwendungen ermöglicht und nicht solo verfügbar ist. Der Zugang zum App-Store ist für die meisten Kunden elementares Kriterium bei der Kaufentscheidung, weshalb Hersteller praktisch zur Vorinstallation sämtlicher Google-Dienste verpflichtet sind.
Wollen Gerätehersteller, die Android nutzen, auf Google-Dienste zugreifen, müssen sie zudem eine „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“ unterschreiben. Obwohl Android Open-Source ist, wird ihnen so die Entwicklung alternativer Versionen untersagt.
„Android fördert Wettbewerb und ist gut für Verbaucher“
In einer Stellungnahme kontert der Konzern die Vorwürfe. Man zwinge keinen Hersteller Dienste und Anwendungen von Google anzubieten. Außerdem hätten Hersteller die Möglichkeit, auch andere Anwendungen vorzuinstallieren, die nicht durch Google entwickelt wurden. Der Chef-Justiziar von Google, Kent Walk, argumentierte, das Android-Betriebssystem habe die Entwicklung eines breiten und innovativen Wirtschaftszweigs ermöglicht.
Die Weiterentwicklung von Android sei außerdem sehr kostspielig, weshalb man darauf angewiesen sei, Geld durch die verschiedenen Angebote wie die Google-Suche einzunehmen. Die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission führe man gerne fort, betonte Walk, „um deutlich zu machen, dass Android den Wettbewerb fördert und gut für Verbraucher ist.“
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: EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern
CC-by <a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway">opensourceway</a> : EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern Die EU will mehr gegen den ganzen Terrorismus im Netz machen. Seit einem Jahr treffen sich daher Beamte der EU-Kommission und Europol regelmäßig mit fünf großen amerikanischen Internetanbietern, um den Zugang zu „terroristischen Inhalten“ einzuschränken – ganz ohne Richtervorbehalt oder lästige Gesetzgebungsprozesse.
Hintergrund
Der Grundstein für die Initiative wurde von EU-Kommissarin Cecilia Malmström gelegt, als diese noch für Inneres zuständig war. Anfang Januar 2014 kündigte die Kommission (pdf) an, sie werde…
…ein Forum mit den zentralen Akteuren der Kommunikationsindustrie ins Leben rufen, um alle Facetten des Problems, einzelne Vorgehensweisen und Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erörtern. […] Dabei wird es auch darum gehen, wie den Nutzern die Meldung von Anstoß erregendem oder potenziell illegalem Material erleichtert werden kann, wie Gegen-Narrative im Netz geschaffen werden können und wie leicht erreichbare alternative Botschaften ins Netz gestellt werden können, die zu kritischem Denken anregen.
Nur einige Jahre zuvor vergab Malmströms Generaldirektion Fördermittel an ein sehr ähnliches Projekt namens CleanIT, das damals kläglich scheiterte. Das „Internet Forum“ ist quasi ein zweiter Anlauf für die gleiche Idee. Unternehmen sollen freiwillig und ohne Richtervorbehalt Inhalte im Netz unzugänglich machen, frei nach dem Motto: Wer braucht schon Internetsperren, wenn es Nutzungsbedingungen gibt?
Treffen hinter verschlossenen Türen
Wie das Netz genau gefiltert werden soll, bleibt Verschlusssache. Denn die Treffen des EU Internet Forums finden im Geheimen statt, Dokumente werden nicht veröffentlicht. Die europäische Menschenrechtsorganisation EDRi stellte daher regelmäßig Dokumentenanfragen an die Kommission. Seitdem ist bekannt, dass Microsoft, Ask.fm, Twitter, Google und Facebook am Forum teilnehmen. Ziele, Diskussionen und Sitzungsprotokolle wurden aber auch auf Anfrage nicht herausgegeben – und wenn, dann nur als fast komplett geschwärzte Versionen (Übersicht über alle Dokumente).
Die ursprünglichen Ziele des Forums waren:
i) reducing accessibility to terrorist material online (removal of content),
ii) making better use of the internet to challenge the terrorist narrative (development and dissemination of counter narratives) and
iii) Exploring the concerns of law enforcement on new encryption technologies.Im Laufe des Jahres weitete die Kommission jedoch den Arbeitsumfang des Forums auf „Hassreden in Online-Medien“ aus und kündigte nach mehreren undurchsichtigen Vortreffen am 3. Dezember den offiziellen Start des Forums an. Bei der Lancierung wurde den anwesenden Internetanbietern eine Wunschliste mit geplanten Maßnahmen (pdf) vorgestellt. Ein erstes Unternehmen soll seitdem bereits seine Nutzungsbedingungen geändert haben, um den Bitten der Kommission nachzukommen.
Die europäische Wunschliste soll auf einem deutschen „Ergebnispapier“ (pdf) aufbauen, das Heiko Maas etwa zur gleichen Zeit von einer „Task Force“ gegen Hasskommentare im Netz ausarbeiten ließ. Das Dokument wurde vom Spiegel zur Zeit der Veröffentlichung hauptsächlich als warme Luft abgetan, ist aber bei genauerem Hinschauen um einiges gefährlicher – vor allem, da es nun auf europäischer Ebene exportiert wird.
Meinungsfreiheit wird verletzt
Das Ergebnispapier liest sich in der Tat zunächst wie ein recht inkohärenter Maßnahmenkatalog. Das Papier würfelt dabei „rechtswidrige Inhalte“, „problematische Inhalte“ und andere Inhalte durcheinander, die zwar legal sind, aber gegen unternehmenseigene Richtlinien (wie etwa Facebooks Gemeinschaftsstandards) verstoßen könnten. Unternehmen sollen gemeldete Inhalte „in weniger als 24 Stunden“ prüfen und, falls erforderlich, ohne vorherigen Richterbeschluss entfernen.
Problematisch ist eine solche Aufforderung, wenn man bedenkt, dass sich US-amerikanische Unternehmen bereits zu globalen Sittenwächtern aufschwingen und tagtäglich vollkommen legale Inhalte zensieren, beispielsweise Homosexualität, stillende Mütter oder Fotos von Aborigines. Das Projekt onlinecensorship.org sammelt solche Fälle und hat etliche Löschungen in einem ersten Bericht analysiert. Fazit: Richtige Berufungsverfahren gibt es in sozialen Netzwerken nicht – meist führt ein Widerspruch ins Leere, an Wiedergutmachung ist gar nicht erst zu denken.
Strafverfolgung bleibt auf der Strecke
Weiterhin problematisch ist bei diesem rein kosmetischen Ansatz, dass die Strafverfolgung meist auf der Strecke bleibt. Im deutschen Ergebnispapier werden die Unternehmen nirgends gebeten, Informationen über klar illegale Kommentare oder Einträge an die Polizei weiterzugeben, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Dies hat dann zur Folge, dass gelöschte Inhalte leicht an anderer Stelle wieder hochgeladen werden können, ohne dass sich die Täter um eine Verfolgung sorgen müssten.
Auch das EU Internet Forum bekämpft lediglich Symptome, anstatt die Ursachen anzugehen. Schlimmer noch, es schlägt – mit dem deutschen Papier als Vorlage – ein und denselben Ansatz für sehr verschiedene Probleme (Hasskommentare und (nicht definierten) „Terrorismus“) vor.
Private Repression statt Demokratie
Seit Zensursula hat man auf deutscher und auf europäischer Ebene anscheinend dazugelernt: Durch öffentlich-private Partnerschaften regelt man das mit dem Sperren und Löschen sehr viel effizienter, indem man den Rechtsstaat umgeht – Gesetze erregen viel zu viel Aufsehen, dauern zu lange und machen einem danach einen enormen Verwaltungsaufwand.
Im Guardian beschreibt Evgeny Morozov diesen Trend passend: Unsere politische Führungsebene gibt die Verantwortung für die Lösung von sozialen bis hin zu militärischen Fragen immer öfter ans Silicon Valley ab – und verschlimmert das Demokratiedefizit unserer Institutionen.
Unsere Demokratien werden von steigender Ungleichheit und Terrorismus bedroht. Google und Facebook haben übernommen.
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: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz
: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz Seit zu der Suchfunktion als Add-on mit „Cliqz“ auch ein eigenständiger Browser vorgestellt wurde, sind einige Wochen vergangen. Wir haben Marc Al-Hames von der Cliqz GmbH aus München einige Fragen gestellt, uns über hinterlistiges Fingerprinting unterhalten und sprechen außerdem über die Studie „Tracking the trackers“, die jüngst von Cliqz vorgestellt wurde. Die Studie dürfte die bisher größte empirische Untersuchung über das Tracking sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass beispielsweise Google etwa fünfzig Prozent aller Aktivitäten eines Nutzers im Web sieht, auch Facebook noch deutlich über zwanzig Prozent. Die Untersuchung weist zudem nach, dass Facebook auch dann trackt, wenn man nicht eingeloggt ist.
Im Ergebnis von „Tracking the trackers“ kommen die Cliqz-Forscher zu dem Schluss, dass Tracking in sehr hohem Ausmaß betrieben wird und dadurch die Privatsphäre der Nutzer gefährdet ist. Der Schutz vor Tracking sei technisch keine einfache Aufgabe und immer auch ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach konsequenter Verhinderung des Trackings und der Benutzbarkeit von Websites.
Cliqz bietet mit seinem Script-zähmenden Browser und mit dem Add-on technische Lösungen, um das Tracking weitgehend zu unterbinden. Tracking bezeichnet die Auswertung von Informationen, die beim Surfen im Netz hinterlassen werden, um eine Wiedererkennung von Website-Besuchern zu ermöglichen: Neben der IP-Adresse des Rechners können beispielsweise Angaben dazu ausgewertet werden, welche Browsereinstellungen und welches Betriebssystem genutzt wurden. Allein die Profilierung eines Browsers kann einen Benutzer verfolgbar machen, auch wenn er keine Cookies im Browser akzeptiert. Daraus kann über den Nutzer nachvollzogen werden, welche Websites er wann und wie oft besucht hat und wohin dort geklickt wurde.
Anti-Tracking-Ansätze, die Blockadelisten nutzen, helfen nicht immer, auch weil sie regelmäßig und zeitnah aktualisiert und gewartet werden müssen. Solche Blockadelisten nutzen zum Filtern meist Domain-Namen. Das aber sei zu grobkörnig, wie in „Tracking the trackers“ an Beispielen untersucht wurde. Statt nur Domain-Namen zu filtern, sollten zusätzlich URLs und reguläre Ausdrücke verwendet werden.
Our empirical evidence shows […] that about 78 % of requests to 3rd parties blocked by Disconnect’s blocklist exhibit a mixed behavior, meaning that sometimes the content should be blocked and sometimes not. Domain name does not offer the proper resolution for an accurate classification. While the 78 % figure is novel, the problem was known. In fact it is the underlying reason why blocklist based systems are evolving to offer a finer resolution control by extending blocklists to accept regular expressions and other case based exceptions.
Dass die Werbeindustrie in Kooperation mit Seitenbetreibern und anderen interessierten Dritten Tracking-Daten millionenfach auswertet, hat sich mittlerweile leider eingebürgert, wie Konark Modi und Josep M. Pujol von Cliqz in Data Collection without Privacy Side-Effects (pdf) schreiben:
The industry modus operandi can be described as collect-all-you-can, and this behavior is not only accepted but encouraged.
Deswegen ist das aber noch kein Naturgesetz. Die Nutzung von Cliqz ist ein einfacher Weg, das Tracking weitgehend zu verhindern. Integriert ist zusätzlich eine Schnell-Suche direkt im Browser.
Das Interview haben wir mit Dr.-Ing. Marc Al-Hames von Cliqz geführt, neben Jost Schwaner und Jean-Paul Schmetz einer der Geschäftsführer. Die Studie „Tracking the trackers“, die von Cliqz erstellt wurde, ist zwar noch nicht in Gänze veröffentlicht, aber die Slides von der WWW-Konferenz in Montreal kann man sich schon ansehen.
Wie viel Nutzer hat denn Cliqz zur Zeit?
Wir haben ja mehrere Produkte: Es gibt den Cliqz-Browser für Windows und Mac und für Linux zum selbst Kompilieren, dazu die Versionen für iOS und Android und nicht zuletzt das Firefox-Add-On, mit dem alles vor zwei Jahren begonnen hat. Über alle diese Produkte sehen wir ca. eine Million monatliche aktive Nutzer.
Und was wird am meisten genutzt?
Historisch bedingt ist natürlich das Add-On am größten. Am schnellsten wachsen jetzt die Browser, weil wir uns darauf auch fokussieren.
Die Mission des Start-ups ist ja nicht eben tiefgestapelt: Der Plan sei die „Umgestaltung des Informationskonsums“. Wie ist das gemeint?
Wir wollen das Internet grundsätzlich verändern.
Mit einem Browser und der Suchfunktion?
Ja. Das sind die beiden Kernfunktionen eines offenen Webs: Die Suche entscheidet häufig, was wir wie schnell zu sehen bekommt. Es lenkt die Nutzerströme. Daneben ist es zum Großteil auch das Geschäftsmodell und finanziert dann wiederum andere Dinge, beispielsweise die meisten Browser. Der Browser ist der Einstiegspunkt.
Deswegen haben wir auch beides verbunden, denn Browser und Suche gehören eigentlich zusammen. Die Suche ist einfach notwendig, um die Nutzer selbstbestimmt lenken zu können und den Browser wirklich intelligent zu machen. Bisher waren die beiden Dinge (bis auf die wirtschaftlichen Verzahnungen) leider getrennt.
Wie funktioniert das Anti-Tracking?
Was den Browser für viele Nutzer sexy macht, dürfte die Anti-Tracking-Technologie sein, die integriert ist und automatisch per Standardeinstellung vorkonfiguriert ist. Wie funktioniert das technisch?
Wir haben dazu gerade auf der WWW-Konferenz in Montreal die wissenschaftliche Grundlage präsentiert : „Tracking the trackers“. Zuerst haben wir gemessen und waren geschockt: Die größten Tracker sehen teilweise zehn, zwanzig, sechzig Prozent des Internetverkehrs– unabhängig davon, ob der Nutzer eingeloggt ist oder nicht. Wir haben dann gemessen, ob dabei persönliche Daten übertragen werden: Cookies natürlich, aber viel weitergehend jede Form von Fingerprinting. Das ist leider meistens der Fall. Damit kann ein Nutzer umfassend und über Websites hinweg von den großen Anbietern identifiziert und letztendlich ein Profil erzeugt werden. Was damit dann passiert, ist Glücksache.
Im zweiten Schritt haben wir überlegt, was man dagegen tun kann. Es gibt teilweise gute technische Möglichkeiten, wie ein sauber konfiguriertes Firefox mit NoScript oder den Tor-Browser. Aber für den normalen Anwender ist das oft zu kompliziert, viele fügen Ausnahmeregeln hinzu – am Ende ist man ungeschützt. Wir haben daher einen Ansatz gewählt, der vollautomatisch ist: Wir schauen auf Basis von k‑Anonymität, welche Werte im Tracker geeignet sind, eine Person zu identifizieren, beispielsweise über eine ungewöhnliche Bildschirmgröße. Wann immer ein Wert potentiell geeignet ist, jemanden zu verfolgen, verändern wir ihn. Unkritische Werte, im Sinne von genügend statistische Größe, um in der Masse zu verschwinden, lassen wir durch. So zerstören wir zwar das Verfolgen, genaugenommen sorgen wir für ziemliche Konfusion bei den Trackern, machen aber andererseits nicht alle Funktionen kaputt und ermöglichen dem Nutzer damit ein möglichst konfigurationsfreies Benutzen.
Vermeidet das jede Art von Fingerprinting?
Das ist unser Anspruch, aber einhundertprozentigen Schutz kann ich nicht garantieren. Wir freuen uns über jedes Feedback, an welchen Stellen wir eventuell nacharbeiten müssten. Letztendlich versuchen wir, die Grenze so zu ziehen, dass eine Identifikation sehr schwer, idealerweise wirklich unmöglich wird, ohne dabei das tägliche Surfen zu kompliziert zu machen.
Wo immer wir können, hauen wir technisch auf jede Form von Fingerprinting drauf.
Und wir meinen das wirklich ernst, über Feedback und Verbesserungsanregungen freuen wir uns sehr!
Gibt es technische Einschränkungen für Cliqz-Nutzer aufgrund der Anti-Tracking-Technologie, also müssen sie etwa damit rechnen, von Website-Betreibern beispielsweise Gegenwehr-Maßnahmen zu erfahren?
Wir haben gemessen, dass wir nur halb so viele ungewollte Seitenfunktionalitäten (beispielsweise Abstürze) hervorrufen wie ein klassischer kompletter Scriptblocker. Das war ja auch das Ziel, es möglichst alltagstauglich zu machen. Bisher sehen wir auch noch keine „technischen“ Gegenreaktionen von Tracking-Betreibern oder den Websites bzw. Performanceverluste für den Nutzer. Aber in einem Horizont-Interview im März hat die Industrie einen Anti-Anti-Tracker angekündigt – was auch immer das heißt.
Ja, da warten wir auch gespannt.
Cliqz vs. Burda?
Wie verteilen sich die Cliqz-Nutzer auf der Welt, aus welchen Ländern kommen sie?
Unsere Nutzer sind überwiegend aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz); unsere Suche ist auch bisher auf diesen Markt optimiert. Die Tracker sind vornehmlich nicht-deutsch: In den Top-10 sind acht US-Firmen und zwei EU-Firmen. In den Top-100 der Tracker, die am meisten Nutzer überwachen, findet sich ein hübscher globaler Mix. Die Europäer spielen da aber nur eine kleinere Rolle.
Wie viele wissen, gehört Cliqz zum Hause Burda. Gibt es Interessenkonflikte, wenn das Tracking blockiert wird?
Ich kann nur für Cliqz sprechen. Aber: Ja, Burda hat teilweise – übrigens gar nicht so viele – Geschäftsmodelle, die Tracking betreiben, wie fast alle im Internet. Da hilft die Dezentralität des Hauses Burda: Wir sind eine eigenständige GmbH, und unser Anspruch ist es eben, ein besseres Netz zu gestalten. Für mich gehört Tracking, sofern es nicht eine klare Funktion für den Nutzer hat, einfach nicht zu einem guten Netz.
Offenbar gibt es aber auf jeden Fall in anderer Hinsicht Interessenkonflikte. Wie ist der Stand der Dinge bei den Abmahnungen, mit denen Cliqz zu kämpfen hatte?
Es gab natürlich aus der Tracking-Industrie Versuche, Druck auf uns auszuüben. Wir sehen das aber als eine sportliche Bestätigung, dass wir wohl das Richtige tun.
Kam es zu tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen?
Es gab tatsächlich Abmahnungen, wir haben aber natürlich keine Unterlassungen abgegeben und planen das auch nicht.
Das war nicht die Frage.
Nein, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, nur Abmahnungen.
„Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt.“
Wie kommt es eigentlich zu einem Start-up mit der expliziten Zielsetzung, dieser ganzen Werbeverfolgung ein Schnippchen zu schlagen? Das ist ja nicht unbedingt typisch für Start-ups.
Man muss die Historie sehen: Gegründet worden ist die Firma von Jean-Paul Schmetz als Nachrichtenaggregator und Suche. Ich selbst bin damals mit dem Mehrheitsinvestment von Burda mit an Bord gekommen. Und damals haben wir erstmal gefragt: Wie können wir Suche und Browser eigentlich besser machen? Welches Produkt wollen wir nutzen? Zuerst haben wir ja den Web-Index gebaut, also die eigentliche Suche. Dabei mussten wir selbst viele Daten sammeln, das braucht man einfach, um eine Suche zu bauen. Wir hatten aber von Tag eins den Anspruch, niemals persönliche Daten zu sammeln. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um es für uns unmöglich zu machen, Nutzer zu identifizieren und trotzdem statistische Informationen zu bekommen.
Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt. Dann ist uns aber bewusst geworden: Jetzt schützen wir den Nutzer zwar vor uns, aber wir ignorieren, wie viel Daten alle anderen im Netz über den Nutzer absaugen. Ganz ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man eine Nachrichtenseite liest, über einhundert potentiell persönliche Informationen an teilweise über fünfzig verschiedene Firmen weitersendet – ohne dass der Nutzer sich darüber im Klaren ist. Und dann war das für uns eigentlich recht klar: Wenn wir den Nutzer wirklich ernstnehmen, müssen wir das kaputtmachen.
Das ist übrigens auch der Grund, warum wir uns sehr schweren Herzens entschieden haben, derzeit keine Add-Ons zuzulassen. Wir lieben unglaublich viele Funktionalitäten von Add-ons und wollen da auch eine Lösung. Aber wenn man mal sieht, wie viel Daten die potentiell übertragen können, und niemand kann sehen oder prüfen, was dann damit passiert: Das beunruhigt schon sehr. Uns wurden schon ganze Profile von Nutzern im Markt angeboten. Wir wollen da mittelfristig eine Lösung, wie wir sie für uns selbst anwenden: Persönliche Daten, was übrigens auch so etwas Einfaches wie der Verlauf von mehreren Websites sein kann, dürfen einfach nicht im Backend landen.
Reduziert das eigentlich auch den Traffic, etwa auf dem Smartphone?
Unsere iOS- und Android-Entwicklung hinkt derzeit ein paar Wochen hinter dem Desktop her, daher gibt es da noch kein Anti-Tracking. Das kommt aber. Daten spart das aber auf allen Plattformen erst einmal nicht ein. Wir verändern ja tatsächlich nur Parameter, meistens in Javascript.
Whut? Hrm.
Genau das Gleiche sage ich intern auch immer. :)
Also insgesamt reduziert das nicht den Traffic, wenn die Tracker blockiert werden?
So ganz pauschal kann man das nicht beantworten: Natürlich werden zum Teil keine Tracker mehr nachgeladen. Tracker laden sich normal gern selbst wieder ein. Es wird eventuell auch weniger Werbung ausgeliefert, weil man als Nutzer nicht mehr gezielt angesprochen oder identifiziert werden kann und damit weniger „wert“ ist. Aber unser Hauptaugenmerk liegt mit dem Anti-Tracking darauf, den Nutzer für die Tracker zu verschleiern.
2015 wurde von Cliqz ein erstes „proof of concept“ gezeigt: Es wurde ein Verfahren basierend auf k‑Anonymität entwickelt, das Tracker „zerwürfelt“. Cliqz blockiert keine Tracker, die keine persönlichen Daten sammeln, wenn aber ein Tracker individuelle Daten sammelt, erhält er „zerwürfelte“ Resultate zurück. Neben der Entwicklung wurde auch stets Forschung betrieben. „Tracking the trackers“ dürfte die bisher größte Feldstudie zum Tracking sein: 200.000 Cliqz-Nutzer haben das Verhalten aller Tracker beobachtet, die ihnen beim Surfen im Netz unterkamen. Wer weitergehendes Interesse hat, kann sich auch die Demo Privacy Preserving Tracking ansehen, aber: „If your business is to really track users, then move along, nothing to see here.“ :}
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: Ecuadors Regierung arbeitete mit Providern zusammen, um Internetinhalte zu sperren. Und (fast) niemand merkts.
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0">CC BY-SA 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/doctorow/16182961310/sizes/l">Gruntzooki (Flickr)</a> : Ecuadors Regierung arbeitete mit Providern zusammen, um Internetinhalte zu sperren. Und (fast) niemand merkts. Im Freedom-on-the-Net-Bericht von Freedom House 2014 ist Ecuador in Sachen Netzzensur als „teilweise frei“ aufgeführt, Sperren von Social-Media-Plattformen wie YouTube gebe es gemeinhin nicht. Das stimmt nicht, denn 2014 gab es mindestens einen Fall, in dem die ecuadorianische Regierung zusammen mit der ecuadorianischen Internetprovider-Vereinigung (AEPROVI) den Zugriff auf Google- und YouTube-Seiten sperrte. Das geht aus Dokumenten hervor, die wir in journalistischer Zusammenarbeit mit Associated Press Whistleblowing und seiner ecuadorianischen Whistleblowing-Plattform Ecuador Transparente veröffentlichen.
Am 28. März 2014 meldeten sich mehrere Kunden bei ihrem Kommunikationsanbieter Telefonica, da sie keinen Zugriff mehr auf Google- und YouTube-Seiten hatten. Die Telefonica-Mitarbeiter konnten das Problem verifizieren und fanden dann heraus, dass die Seiten von AEPROVI-Mitarbeitern auf Anfrage der Regierung blockiert wurden. Anschließend wurden die Seiten wieder freigegeben, dem Problembericht zufolge muss die Sperrung etwa eine halbe Stunde gedauert haben.
Doch was war vorgefallen? Kurz zuvor wurde bekannt, dass der Twitter-Account des ecuadorianischen Präsidenten Rafael Correa gehackt wurde. Der Hack wird AnonymousEcuador zugeordnet, die zur gleichen Zeit auch mehrere private Mails vom Rommy Vallejo veröffentlichten. Vallejo ist Chef des ecuadorianischen Geheimdienstes SENAIN. Die Mails wurden auf der zu Google gehörigen Plattform blogspot.ca veröffentlicht.
Dass AEPROVI so eng mit der Regierung zusammenarbeitet, stellt ein massives Problem dar, denn laut einer Selbstbeschreibung gehören 29 Firmen zu AEPROVI, die zusammen 95 Prozent der gesamten Internetkunden in Ecuador halten. Damit können für Großteile der Bevölkerung ohne jegliche richterliche Prüfung oder ähnliche Schutzmechanismen Seiten nach Willen der Regierung unzugänglich gemacht werden. Seit 2015 hat die Regierung mit Artikel 8 des Telekommunikationsgesetzes auch offiziell die Möglichkeit, in Zeiten des Notstands die Kontrolle über Telekommunikationsdienste zu übernehmen. Notstand ist hier ein breiter Begriff. Dazu gehören bewaffnete Konflikte ebenso wie „nationale, regionale oder lokale Notfälle“. Missbrauch ist Tor und Tür geöffnet, weiter bestärkt dadurch, dass die Telekommunikationsregulierungsbehörde Arcotel dem Ministerium für Telekommunikation zugehörig ist und ihre Vorsitzenden direkt durch den Präsidenten ernannt werden.
Die mit den heute veröffentlichten Dokumenten bekannt gewordene Sperrung ist nur eine. Es ist offen, wie oft die Regierung sonst versucht hat, den Zugang zu Internetinhalten zu sperren, abgesehen von der häufiger vorkommenden Sperrung persönlicher Twitter-Accounts, YouTube-Channels und ähnlichem. Diese laufen jedoch nicht komplett im Verborgenen ab – in der Regel werden Copyright-Verstöße vorgeschrieben, um sich unliebsamer Öffentlichkeit zu entledigen.
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: Facebook, Google & Co. fördern und kolonisieren den Journalismus
: Facebook, Google & Co. fördern und kolonisieren den Journalismus Paris, 24. Februar: An der Pariser Universität SciencePo, School of Journalism, tritt Sundar Pichai, CEO von Google, fast wie ein digital-medialer Messias auf, musikalisch begleitet von einem rockigen Tusch, und erläutert, warum Google ein hilfreicher Partner von Medien und Journalismus sei. Und der aus Indien stammende Amerikaner nennt erstmals europäische Medien, die im Rahmen der „Digital News Initiative“ des Suchmaschinengiganten gefördert werden.
Pichai schlägt in Paris den hohen Ton der digitalen Philantrophie an, spricht von der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Medienindustrie und des „high-quality journalism“ und ruft dazu auf, gemeinsam mit Google ein „rich and sustainable knowledge ecosystem“ aufzubauen, also ein Ökosystem für die Verbreitung von Wissen, das reichhaltig und nachhaltig zugleich ist, und das Ganze mit dem Ziel „to make life better for everyone“.
Dies ist ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Volker Lilienthal. Er ist Inhaber der Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Universität Hamburg und Mitautor von „Digitaler Journalismus. Dynamik – Teilhabe – Technik“. Der Beitrag ist eine leicht gekürzte Fassung seiner Keynote beim lpr forum medienzukunft am 10. März 2016 in Frankfurt am Main.
Wer wollte bei so etwas nicht dabei sein? Und es ist ja wahr: Google hilft uns, in Bruchteilen von Sekunden wunderbare Informationen zu finden. Nur ist der Knackpunkt, dass immer auch Ungeprüftes, ja Unwahres dabei ist, Kommerz, Propaganda und Verschwörungstheorie. Es kann auch nicht anders sein: Google soll nicht für uns selektieren, Missliebiges zensieren. Aber man sollte auch nicht vergessen, dass das von der Suchmaschine destillierte „Wissen“ eben nie ein lupenreines und zweifelfreies ist.
Berlin, 25. Februar: Facebook-Chef Mark Zuckerberg kommt in die deutsche Hauptstadt, joggt durchs Brandenburger Tor und holt sich abends bei Axel Springer einen neugeschaffenen Award ab. „Bild“ titelte: „Zuckerberg wickelt alle ein!“ Ich weiß nicht, ob diese süffisante, dezent kritische und wahrscheinlich zutreffende „Bild“-Schlagzeile mit der Konzernkommunikation abgesprochen war.
Am darauffolgenden Freitag, 26. Februar, stellte sich Zuckerberg in einem „Townhall Q&A“ (FB-Link, Login nötig) in Berlin-Treptow den Fragen eines ausgesuchten Publikums – mehrheitlich junge Deutsche, die der Erfolg von Facebook und wohl auch der 31-jährige US-Milliardär Zuckerberg fasziniert, von dem sie lernen wollen.
Zwischendurch gab Zuckerberg Springer-Chef Mathias Döpfner, bekanntlich gelernter Journalist und gewiss nicht der schlechteste, ein großes Interview, das am 28. Februar in der „Welt am Sonntag“ erschien.
Charmeoffensive mit politischem Hintergrund
Bei diesen beiden dicht aufeinander folgenden Auftritten der beiden Tech-Größen aus Kalifornien handelte es sich wohl zeitlich um eine zufällige Koinzidenz. Die geballte Charmeoffensive, die momentan in und für Europa inszeniert wird, ist aber ganz bestimmt nicht zufällig. Sie ist eine Reaktion auf Jahre der skeptischen Beobachtung von Google, Facebook und anderer Internet-Techs durch die EU-Kommission und viele andere europäische Regulierer, von Kartellbehörden über Datenschützer bis hin zu Landesmedienanstalten. Und sie ist ein Angebot zur friedlichen Koexistenz, die die Webmultis an die hiesigen Marktpartner bei den traditionellen Medien aussenden, eine Konsequenz aus vielen Auseinandersetzungen um faire Wettbewerbsbedingungen, Respekt vor Urheberrechten, Verteilung von Werbeerlösen, Nutzung und Schutz von Kundendaten und vieles mehr, was oft genug streitig diskutiert und häufig auch vor Gericht ausgetragen wurde.
„Wir haben Angst vor Google. Ich muss das einmal so klar und ehrlich sagen, denn es traut sich kaum einer meiner Kollegen, dies öffentlich zu tun. Und als Größter unter den Kleinen müssen wir vielleicht auch in dieser Debatte als Erste Klartext reden.“
Diese mutigen Worte stammen von Mathias Döpfner. Im April 2014 war das, ein offener Brief in der FAZ an den damaligen Google-CEO Eric Schmidt.
Und nun soll alles anders, besser werden? Nicht nur eine friedliche Koexistenz, sondern ein Austauschverhältnis zum beidseitigen Vorteil? Eine neue faire Ökonomie und Ökologie transnationaler, genauer gesagt: transatlantischer Kommunikation und Kooperation?
Döpfner ist von seiner Google-Skepsis bislang nicht abgerückt. Aber er scheint zu glauben, dass Facebook fairer mit den deutschen Verlegern, den Publishern, umgeht. Zur Begründung des „Axel Springer Awards“ für Zuckerberg sagte Döpfner:
„Wir zeichnen Mark Zuckerberg aus, weil er mit Facebook das wichtigste Kommunikationsmittel einer neuen Generation geschaffen hat […] Jeder kann sich jederzeit vor breitem Publikum über alles äußern. Doch wie geht man mit dieser Macht verantwortungsvoll um? Mark Zuckerberg setzt sich mit dieser Frage intensiv auseinander. Für die Medienwirtschaft ist Facebook ein wichtiger Vertriebskanal geworden. Dabei hat das Unternehmen neue Möglichkeiten entwickelt, wie man mit Kreativen und ihren Verlegern fair umgeht. Unser Preis soll Zuckerberg ermuntern, diesen Weg allen Widerständen zum Trotz weiter zu beschreiten.“ (Hervorhebungen vom Autor)
Wahrgenommene Verantwortung also und fairer Umgang miteinander. Was sich in nur zwei Jahren nicht alles zum Besseren wenden kann. Vielleicht sollte Döpfner noch mal seinen Offenen Brief von 2014 zur Hand nehmen, da schrieb er konträr zum heutigen Optimismus:
„Noch beunruhigender ist nur der Satz von Mark Zuckerberg […] Jemand fragte, wie es Facebook mit der Speicherung von Daten und dem Schutz der Privatsphäre halte. Und Zuckerberg sagte: ‚Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.‘“
Döpfner dazu:
„Immer wieder musste ich über diesen Satz nachdenken. Ich finde ihn schrecklich. Ich weiß, es ist sicher nicht so gemeint. Aber dahinter stehen eine Geisteshaltung und ein Menschenbild, das in totalitären Regimen, nicht aber in freiheitlichen Gesellschaften gepflegt wird. Einen solchen Satz könnte auch der Chef der Stasi oder eines anderen Geheimdienstes einer Diktatur sagen. Das Wesen der Freiheit ist doch gerade, dass ich nicht verpflichtet bin, all das preiszugeben, was ich tue, dass ich das Recht auf Diskretion und, ja, sogar Geheimnisse habe, dass ich selbst bestimmen kann, was ich von mir preisgebe.“
Ob bei Zuckerberg inzwischen ein Umdenken eingesetzt hat? Wir können nicht in sein Innerstes blicken. Aber es lohnt sich, auf seine Worte zu achten – zum Beispiel auf die, die er beim Q&A‑Townhall-Meeting in Berlin von sich gab. Da konnte er beim jungen Publikum punkten, mit einer Verbeugung vor der deutschen Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen und mit Klarstellungen wie dieser:
„Hate speech has no place on Facebook.“
Bekanntlich will Facebook in Berlin eine zweihundert Mitarbeiter umfassende Taskforce einsetzen, die Hassrede auf Facebook lokalisieren, löschen und die Urheber identifizieren soll – dabei der deutschen Polizei zuarbeitend, wie Zuckerberg ausdrücklich sagte.
Und dann wurde er auch nach dem Schutz der Privatsphäre gefragt und ob das, was die inzwischen 28 Millionen Deutschen, die Mitglieder von Facebook sind, dort mit ihren Freunden teilen, denn sicher sei. Und natürlich zeigte sich der clevere Zuckerberg da problembewusst. Denn die Menschen würden nicht ihre persönlichsten Momente auf Facebook teilen, wenn sie fürchten müssten, dass die Inhalte in die Hände von, jetzt kommt’s, „the wrong governments“ oder von Hackern kämen. Privacy sicherzustellen – „that’s our job“.
Wohlgemerkt, er sagte nicht: „governments“, er sagte „wrong governments“. In dieser Logik kann man auch sagen, siehe oben: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“ Für Zuckerberg gibt es offenbar auch richtige Regierungen, denen und deren Geheimdienste man ruhig etwas aushändigen darf. Der Vorstandsvorsitzende von Facebook zeigt sich hier von der NSA-Affäre arg unbeeindruckt – ganz so, als hätte er nie davon gehört. Noch weniger von einem „Safe Harbor“-Urteil des EuGH, wonach die amerikanischen Provider eben keine sicheren Häfen sind, die die Daten europäischer Bürger hinreichend vor unbefugten Zugriff schützen.
Die Journalismus-Programme von Facebook
Kommen wir zu dem, was Facebook aktuell dem Journalismus und seinen Medienorganisationen anbietet. Zu erwähnen ist der „FB Newswire“, ein Service, der Facebook-Inhalte, die Mitglieder auf dem sozialen Netzwerk gepostet haben, nach mutmaßlicher Relevanz für Journalisten aufbereitet (epd 19/2014). Für den Rechercheur, der Social Media auch als Indikator für Meinungs- und Themenkonjunkturen nutzt, ist das ein verlockendes Angebot – aber eben auch eine fremdbestimmte Auswahl, über deren Zustandekommen wir so gut wie nichts wissen.
Mehr noch müssen wir hier auf die Instant Articles zu sprechen kommen, ein im Mai 2015 eingeführtes Angebot für Medienorganisationen, das im Kern Folgendes beinhaltet: Die Medien, die mitmachen, können ausgewählte Artikel direkt bei Facebook hosten – mit der Folge, dass die Artikel insbesondere mobil auf Smartphones zehnmal schneller geladen werden als sonst. Warte-Frust beim ungeduldigen Leser wird also vermieden. Verbunden sind die Instant Articles mit einem Einnahmeversprechen: Erlöse aus Werbung im Umfeld der „Instant Articles“, die die Medien selbst verkaufen, verbleiben zu einhundert Prozent bei ihnen selbst. Gewinnt Facebook einen Werbungtreibenden für das mediengenerierte Umfeld, so behalten die Amerikaner dreißig Prozent der Einnahmen für sich. Drittes Element im Angebot aus dem Silicon Valley: Ein Mehr an Daten über das Nutzungsverhalten der Leser wurde versprochen.
Das hört sich erstmal fair an und womöglich bewog diese Gesamtgestaltung Springer-Chef Döpfner zu seiner zitierten neuen Bewertung von Facebook. „Bild“ war denn auch von Anfang an dabei, ebenso wie „Spiegel Online“ und „tagesschau.de“. Die Instant Articles begegneten aber von Anfang an auch mannigfaltigen Bedenken, weswegen z. B. SPON betonte, man betrachte die Mitwirkung zunächst nur als Experiment. Befürchtet wurde etwa, dass die neuen „Sofort“-Artikel von Lesern als Leistung von Facebook wahrgenommen werden – und weniger als eine des journalistischen Mediums. Eine Erosion der Leserbindung liege nicht im Interesse der Verlage, Redaktionen sollten nicht zu verlängerten Werkbänken von Facebook werden, so sinngemäß die Argumentation von Mathias Müller von Blumencron, Digitalchef der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (epd 25/2015). Die FAZ beteiligt sich denn auch bis heute nicht an Instant Articles.
Noch hat kein deutsches Medium über seine Erfahrungen berichtet, jedenfalls nicht öffentlich. US-amerikanische Medien, die sich seit dem Start beteiligen, berichten von deutlich gestiegenen Nutzungszahlen – also von einem Erfolg –, aber auch davon, dass die Monetarisierung und die Auswertung der „audience metrics“ noch „in progress“ sei – was wir wohl als entwicklungsbedürftig verstehen müssen.
Für die allermeisten jungen Menschen in Deutschland ist Facebook längst die wichtigste Informationsquelle. Der Druck, der von der massenhaften Nutzung des Netzwerks ausgeht, kann von Medien schlechterdings nicht ignoriert werden. Es genügt offenbar nicht mehr, auf Facebook mit eigenen kleinen Kolonien unter Selbstverwaltung vertreten zu sein, deren Leseangebote in Form von Links zeitraubend zurückführen auf die klassischen Websites der Medien. „Instant Articles“ bedeutet: Journalismus wird integraler Bestandteil von Facebook. Die Plattform profitiert vor allem von der honorarfreien Zulieferung anderer, der Medien, weil es damit seine Reichweite steigern kann.
Dass Facebook sprichwörtlich alternativlos ist, zeigt das Beispiel von Bento, des jungen Ablegers von Spiegel Online. Bento ist eine Website und natürlich auch eine App fürs Smartphone. Aber seit dem 23. Februar publiziert Bento eben alles, was die kleine junge Redaktion hervorbringt, auch als Instant Article bei Facebook. Keine Rede mehr von einer kleinen Auswahl, mit der man experimentieren wolle.
Die Medien, die von Anfang an mitmachten, konnten sich einbilden, als erlauchte Schar für etwas Neues, Großes ausgewählt worden zu sein. Mit diesem Privileg ist es nun aber vorbei. Ab dem 12. April werden alle Medienorganisation „instant“ bei Facebook publizieren können. Das wird eine Welle in Gang setzen, der sich kaum noch jemand, auch die Skeptiker nicht, wird entziehen können. Und wenn, dann nur um den Preis, künftig übersehen zu werden, unaufholbar zurückzufallen im Kampf um Aufmerksamkeit.
„Media organizations and journalists are an integral part of Facebook“, verkündete das Unternehmen zur anstehenden Öffnung. Was so respektvoll wie eine Verbeugung vor der Leistung anderer klingt, ist aber auch eine Übernahmeerklärung, ein Statement zur zunehmenden Kolonisierung der Medien und des Journalismus.
In einer Podiumsveranstaltung der „Neuen Zürcher Zeitung“ am 30. September vergangenen Jahres in Berlin wetterte der Philosoph Peter Sloterdijk gegen das Silicon Valley als eine „zivile Außenstelle des Pentagon“ und führte aus:
„Die Vorherrschaft der amerikanischen Datentechnologie verkörpert mehr als bloß eine Nebenfront im amerikanischen Krieg gegen den Rest der Welt: Sie bildet die Schlüsseltechnologie, bei welcher ‚hard power‘ und ‚soft power‘ direkt ineinander übergehen.“
Das ist eine Fundamentalkritik der neuen digitalen Multis, die im internationalen Kontext auch von Denkern wie Shoshana Zuboff, Jaron Lanier und David Gelernter artikuliert wird. Die Kritik am digitalen Kolonialismus und Kapitalismus ist eben keine europäische oder gar nur deutsche Spezialität, die sich aus Kulturpessimismus speiste. Auch bei der internationalen Journalismusforschung finden sich genügend Warner: deutlich kritisch zum Beispiel Emily Bell, die Direktorin des Tow Centers for Digital Journalism an der Columbia Journalism School in New York, und auch Jeff Jarvis von der New Yorker City University, er jedoch deutlich Facebook-freundlicher – er plädiert für „Peace Talks“.
Emily Bell hingegen nutzte in der „Columbia Journalism Review“ das Kofferwort „frenemy“ für Google und Facebook – „frenemy“, ein Hybrid also, vielleicht auch ein Monster aus Freund und Feind. Bell hat aus ihren vielfachen Gesprächen mit Publishern berichtet, dass alle eine „mildly surpressed panic“ hinsichtlich der neuen Machtverhältnisse verbinde: Den Publishern gehören nicht mehr die global meistgenutzten Wege zu den Rezipienten, und sie kontrollieren sie auch nicht. Hohe Abhängigkeit, kleine Gewinne und „little insight“ bei den Nutzungsdaten sind die Folge.
Beide, Bell und Jarvis, sind der Auffassung, dass Facebook für den Journalismus mitverantwortlich ist – und zwar einfach deshalb, weil das weitreichende soziale Netzwerk eine solch starke Rolle in der gesellschaftliche Informationsverteilung und Nachrichtengebung einnimmt. Sie warnen aber davor, Facebook auch für die internen journalistischen Verfahren verantwortlich zu machen, seriöse Nachrichtengebung und akkurate Recherche zu gewährleisten. Denn das würde bedeuten, Facebook ins Innerste des Journalismus vorzulassen – um den Preis des weiteren Verlusts von Autonomie. Oder, andere Alternative: Facebook könnte sich durch die Zuordnung neuer Verantwortlichkeit eingeladen sehen, eigene Redaktionen zu gründen – die dann den Wettbewerb mit den traditionellen Medienorganisationen aufnehmen würden.
Die Journalismus-Initiativen von Google
Wie steht es nun um Google? Auch vom marktbeherrschenden Suchmaschinenkonzern, zu dem neben anderem auch Youtube gehört, haben wir zuletzt eine geballte Charmeoffensive erlebt – wir, das heißt: die Europäer. Und nur die, nicht etwa Amerikaner oder gar Afrikaner. Diese geopolitische Bevorzugung kann man ebenfalls nur aus der in Europa stark verbreiteten Skepsis sowie aus der Beobachtung von Google durch Regulierer wie die EU-Kommission verstehen. Google will zeigen: Wir sind doch gut und sogar großzügig.
Vorrangig ist hier die „Digital News Initiative“ (DNI) zu nennen, ein auf beeindruckende 150 Millionen Euro ausgelegtes Förderprogramm für Projekte des Digitalen Journalismus. Googles CEO Sundar Pichai hat jüngst in Paris die erste Tranche – 27 Millionen Euro an Projekte in 23 Ländern – verkündet. Noch sind nicht alle Geförderten bekannt. Aus Deutschland, wohin fast 4,9 Millionen Euro fließen werden, ist das Start-up Spectrm – ohne „u“ – dabei. Auf Basis Künstlicher Intelligenz soll es hier Publishern ermöglicht werden, direkter mit ihren Lesern zu kommunizieren und Inhalte zu verteilen, und zwar auf Basis von Instant Messaging Apps. Einen technischen Akzent setzt auch das Projekt „Sensorjournalismus“ des Hamburger Journalistenbüros OpenDataCity. Weitere deutsche Medien, die Geld aus dem Silicon Valley bekommen, sind der „Tagesspiegel“, die „Rhein-Zeitung“, die „Wirtschaftswoche“ und die Deutsche Welle.
Die Verbesserung der Kundenbeziehungen spielt in vielen der ausgewählten Projekte eine Rolle. Man fragt sich: Liegt der Schwerpunkt des Geförderten nun bei Technik und Ökonomie? Wo bleibt der originäre Journalismus? Von der Schweizer „Tageswoche“ wurde immerhin das Projekt „Stadtgespräch“ ausgewählt, bei dem die Themen-Interessen von Bürgern, digital artikuliert, in die journalistische Themenwahl einfließen soll.
Unten auf der Website www.digitalnewsinitiative.com gibt es die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen. Bis vor wenigen Tagen waren es derer nur zwei. Ein gewisser Xocu vermisst einen Bescheid von Google – ist sein Antrag überhaupt angekommen?
Ein Anonymus übt scharfe Kritik an der für ihn nur theoretisch noblen Fördermaßnahme DNI. Die 1,4 Millionen Euro, die nach Polen flössen, kämen vor allem drei Medien zugute, die kaum als Nachrichtenquelle gelten könnten, sondern politisch agitieren, so die Unterstellung. Die drei – eine Tageszeitung, ein Radiosender und ein Webmedium – hätten es vor allem darauf angelegt, Menschen auf Demonstrationen gegen die umstrittene polnische Regierung der PIS-Partei zu treiben. Die Wortmeldung zeigt, dass ein Mäzen wie Google mitten hinein in politische Auseinandersetzungen geraten kann. Und was würde Mark Zuckerberg sagen? „Wrong government“?
Wie Facebook sorgt sich auch Google um den schnelleren Seitenaufbau in Zeiten, in denen immer mehr Content auf mobilen Endgeräten rezipiert wird. AMP, Accelerated Mobile Pages, ist hier das Stichwort. Eine dritte Unterstützungsleistung von Google ist das „Project Shield“, eine Schutzmaßnahme gegen DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service), mit denen Hacker oder Zensoren anderer Staaten eine Medien-Website lahmlegen können. Sundar Pichai stellte das in Paris in direkten Zusammenhang mit kritischer Berichterstattung, die anderen nicht gefalle – und für weniger als einhundert Euro sei es möglich, eine solche Attacke auszulösen. Dagegen helfe „Project Shield“, welches „all the world’s independent news agencies“ angeboten werde – wobei der Google-CEO das Eigenschaftswort „independent“ beim Aussprechen merkwürdig verschluckte. Aber das wollen wir mal nicht auf die Goldwaage legen.
Etwas im Windschatten der DNI segelt das Google News Lab – obwohl es doch im Grunde Teil der DNI ist. Was wird hier angeboten? Eine Sammlung von Tools, ein digitaler Werkzeugkasten, den nicht nur Medienorganisationen auf der Makro‑, sondern auch freie Journalisten und Blogger auf der Mikroebene nutzen können, und zwar in den Bereichen: Recherchieren, Berichten, Veröffentlichen, Optimieren. Zur Einführung gibt es Online-Tutorials. Die Nutzung von Google Trends für Datenvisualisierung ist ein weiteres Thema, jeweils hinterlegt mit interessanten Beispielen. Storytelling, Virtual Reality und TV-Aufnahmen mittels Drohnen – solche technischen Optionen für journalistische Sinneserweiterungen interessieren im News Lab vor allem.
Das Google News Lab bietet seinen Support aber nicht nur virtuell an, sondern kommt auch mit Trainern in Redaktionen, um z. B. die Fähigkeiten von Journalisten zur Suche mit Google zu verbessern. Laut Isa Sonnenfeld, der Leiterin des News Lab für den deutschsprachigen Raum, wird das Trainer-Netzwerk derzeit ausgebaut.
Medien haben keine andere Wahl
Die von Facebook, Google und anderen aufgelegten Programme zur Kooperation mit Medien und zur Förderung von Journalismus haben zweifelsohne ihr Gutes. Man sollte diese Offerten nicht um eines kritischen Prinzips willen ausschlagen.
Mag auch das Bundeskartellamt seit neuestem gegen Facebook wegen des Verdachts der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ermitteln – die Akzeptanz, die das soziale Netzwerk genießt, macht es Medien schlicht unmöglich, es zu ignorieren. Dies hat die turnusmäßige Untersuchung der Nachrichtenverbreitung in sozialen Netzwerken, die die Technischen Universitäten von Darmstadt und Dresden seit 2012 unternehmen, erneut bestätigt. Für das Jahr 2015 gingen mehr als 487.000 Artikel in die Untersuchung ein. Die Leser gaben diese Artikel mehr als 123 Millionen Mal weiter (2014: 83,0 Millionen Mal) – 116,7 Millionen Mal über Likes auf Facebook, 4,3 Millionen Mal über Tweets auf Twitter und 2,8 Millionen Mal über One ups auf Google+. „Marktbeherrschendes Medium für die Weitergabe von Nachrichten ist also weiterhin Facebook“, so die Informatiker und Medienökonomen aus Darmstadt und Dresden, „mit einem noch wachsenden Marktanteil von 94 Prozent (2014: 90,8 Prozent).“
Unter dem Druck der schieren Vormachtstellung auf dem Markt der webbasierten Kommunikation können Medien gar nicht anders, als zu versuchen, ihr Stückchen vom Kuchen der hier kollektiv organisierten Aufmerksamkeit für Nachrichteninhalte – und, nicht zu vergessen, Meinungen – abzubekommen. Doch sollten wir alle die Probleme, die sich daraus ergeben können, nicht aus den Augen verlieren.
Debundling – Abschied von Komposition und Integration
Nicht erst mit den „Instant Articles“, einer Art „Reader’s Digest“ des digitalen Zeitalters, hat die große Entbündelung von Medienprodukten eingesetzt. Das „Debundling“ hat erstens ökonomische Konsequenzen, weil nicht mehr konfektionierte Produkte mit einem höheren Preis und besser noch im Abonnement, früher waren das für Medien fest kalkulierbare Einnahmeposten, verkauft werden können, sondern zunehmend nur noch Einzelstücke – welche besonders gut nachgefragt werden, meldet uns dann Facebook mit seinem „Metrics“.
Das hat dann zweitens auch journalistische Konsequenzen, und zwar schon auf der Ebene der Aussagenproduktion: Formate, wie sie eine Zeitung mit ihren fest definierten Spalten und – anzeigenabhängig variierend – ihrer Seitenzahl darstellten, lösen sich auf. Es werden nicht mehr alle Spalten gefüllt, nicht mehr alle Ressorts bedient – jedenfalls nicht die, die nicht nachgefragt werden. Das klassische Blattmachen oder, moderner ausgedrückt mit Jakob Vicari, die publizistische Komposition eines Medienprodukts, das seine Abnehmer insgesamt und nicht nur interessenselektiv schlauer machen möchte –, diese aufklärungsverpflichtete Komposition wird obsolet. Ebenso die Integrationsfunktion von Journalismus: Das ganze Bild zu bieten, nicht nur einen Ausschnitt – das wird immer schwerer möglich sein.
Das hat dann drittens Folgen für die Informationsökologie der Gesellschaft: Die blinden Flecken nehmen zu, die unterbelichteten Sektoren der Wirklichkeit, über die man nichts, nichts Verlässliches oder nichts Hinreichendes weiß, um sich ein Urteil bilden zu können.
Natürlich ist das eine hypothetische Extrapolation, die ich hier auf dünnem empirischen Eis anstelle. Prognosen sind immer riskant und eigentlich kein wissenschaftliches Geschäft. Dennoch denke ich, es gibt einige empirische Indizien, warum wir diese mögliche negative Entwicklung im Auge behalten sollten – um gegenzusteuern, damit eben nicht eintritt, was zu befürchten ist.
Gibt es ein Leben danach, ohne Facebook & Co.?
Der schon zitierte Jeff Jarvis sieht keine Alternative für Medien, als Brücken zu den neuen globalen Plattformen wie Facebook zu bauen – oder sie würden einer Marginalisierung in der öffentlichen Wahrnehmung unterliegen und zu abgelegenen Inseln werden. Ein schönes Bild, aber Jarvis weiß hoffentlich auch, dass in der Zukunft Zwang dadurch entstehen kann, dass der Landbesitzer und Brückenbetreiber Facebook plötzlich Brückenzoll verlangt – und die Medienorganisationen zu Bittstellern werden.
Was, wenn der verlangte Preis zu hoch ist? Die Medienorganisationen könnten sich von Facebook trennen. Aber können sie das wirklich? Das weltweit stärkste, meistgenutzte Social Network – 1,6 Milliarden Mitglieder – ist eben nur auf den ersten Blick eine neutrale, nicht diskriminierende Vertriebsplattform, sondern vor allem ein Verkehrsleitsystem, das seine Mitglieder vor allem nach deren – intransparent gemessenen – Vorlieben beliefert, ja mehr noch: ein System zur Steuerung von Verhalten, das im Alltag von bald zwei Milliarden Menschen weit mehr als nur Mediennutzungsgewohnheiten habitualisiert.
Dass die Medienunternehmen weltweit mit Facebook einen Faustischen Pakt eingegangen seien, dieser Vergleich wurde schon oft gezogen, übrigens gerade auch in den USA. Und der Vergleich trifft. Denn was passiert, wenn sich Facebook und Medien trennen – sei es wegen plötzlicher Preisforderungen, sei es wegen möglichen Streits über Zensur, über Löschungen, die Facebook – oder auch Apple! – eigenmächtig vornehmen, weil bestimmte Inhalte nicht opportun erscheinen oder einfach weil Facebook allmählich Reichweite verliert? Auch das ist ja nicht ausgeschlossen, auch digitale Reiche sind ja keine Gebilde mit Ewigkeitsgarantie, auch deren virtuelle Völker können irgendwann zu neuen, scheinbar attraktiveren Angeboten abwandern.
Wenn einer der drei genannten Trennungsgründe einträte, dann ist jedenfalls für die Medienunternehmen nichts mehr wie vorher. Sie würden ihre „Stunde Null“ erleben und von vorne neu anfangen müssen. Denn die Reichweiten, die die vielleicht noch existierenden autonomen Websites oder Apps von Medienorganisationen erreichen, werden in der Zwischenzeit, in der Ära Facebook, marginalisiert worden sein. Ähnliches wird wohl für die verbliebenen Kundenbeziehungen gelten.
Für verantwortungsvoll geführte Medienunternehmen kann das heute nur bedeuten, die bisherige Multi-Channel-Strategie eben nicht aufzugeben, so aufwändig und kostenträchtig sie auch sein mag: sich also nicht allein mit Facebook einzulassen, sondern autonome Vertriebskanäle und Kundenbeziehungen, seien die digital oder analog auf Papier, aufrechtzuerhalten.
Datenschutz: Leser dürfen nicht ausgeforscht werden
Beim Datenschutz geht es um mehr als um die Naivität, die eine Regierung für gut und die andere für „wrong“ zu halten. Die NSA-Affäre hat uns einen Vorgeschmack auf das gegeben, was selbst in einem demokratischen Rechtsstaat wie den USA an Angriffen auf die Freiheit der eigenen Bürger und der anderer Staaten möglich ist. In Deutschland gilt das Fernmeldegeheimnis, doch Journalisten hier können am Telefon nicht mehr arglos mit ihren zu schützenden Informanten sprechen.
Ein möglicher neuer US-Präsident namens Donald Trump stimmt noch pessimistischer für die Zukunft. Schon hat Trump eine restriktive Gesetzgebung gegen Journalisten angekündigt – was alles steht uns noch ins Haus? Dass Eric Schmidt, der CEO der Google-Holding Alphabet, seit neuestem für das Pentagon arbeitet und dort ein Gremium für digitale Innovationen leitet, kann man auch nicht wirklich als vertrauensbildende Maßnahme werten.
Der gebotene Schutz sensibler Daten ist ein hohes Gut, auf das es keinen Rabatt gibt. Dieses Gut ist nicht verhandelbar, erst recht nicht im Verhältnis zu Facebook. Hier geht es nicht nur um geheime Text- oder Bild-Materialien, die verantwortungsvolle Journalisten schon lange nicht mehr auf US-Servern wie Dropbox oder Microsofts OneDrive speichern. Und doch musste ich gerade lesen, Spiegel Online verwalte seine Themenplanung immer noch in einem Google Doc – ein Unding, wie ich finde. Es geht auch um die Nutzungsdaten, die Verhaltensspuren, die Leser deutscher Medien in den USA, bei Google und Facebook, hinterlassen können. Von diesen Spuren kann man auf politische Überzeugungen schließen – und das geht Staaten, geht Geheimdienste gar nichts an.
Transparenz auch und gerade beim Algorithmus
Eine Partnerschaft auf Augenhöhe mit den Tech-Multis aus dem Silicon Valley ist bis auf weiteres nicht vorstellbar. Die ideale Gleichberechtigung kann es aufgrund der absoluten Machtposition der Techs, resultierend aus ihrer fast totalen Akzeptanz, nicht geben. Ein zweites kommt hinzu: Was für Demokratien typisch ist, die Brechung und Milderung von Macht durch Verfahren, als da wären: Deliberation, Transparenz, checks and balances – das eben ist mit Mark Zuckerberg und Eric Schmidt nicht zu machen. Ich meine hier etwas sehr Konkretes und doch Sagenumwobenes: die Algorithmen der Suchmaschinen und Netzwerke. Staatsgeheimnisse sind eine Sache von vorgestern. Aber „in Digitalien“ gelten sie noch, die bestgehüteten Geschäftsgeheimnisse der Techs. Kaum einer traut sich noch, danach zu fragen und Transparenz einzufordern.
Weil Externen jeglicher Einblick in die Algorithmen verwehrt wird, ist es unmöglich, letztgültig zu beurteilen, ob Google, Facebook und all die anderen fair mit ihren Partnern umgehen – und fair mit der Öffentlichkeit freier Gesellschaften, die nicht den Wärmetod in Filter Bubbles erleiden wollen.
Legt den Algorithmus offen! Das ist eine utopische Forderung, auch wenn es ja Vorbilder gibt, wie es gehen könnte. Das ist der neuere Umgang mit den TTIP-Verträgen. Wenig genug, aber im Januar konnten immerhin Bundestagsabgeordnete die Verträge einsehen. So könnten auch die amerikanischen Techs in abgeschotteten Data Rooms wenigstens Berufenen, also zum Beispiel legitimierten Abgesandten der EU, Einblick gewähren. Nach Lage der Dinge könnten das aber nicht einfach Politiker sein. Sie müssten sich ihre Experten mitbringen, um die Funktionsweise des Algorithmus überhaupt zu verstehen.
Netzneutralität und Medienvielfalt wahren
Einige werden sich noch an Leo Kirch und seine erste d‑box erinnern. Ein Decoder für Digitalfernsehen, der proprietär programmiert war: Andere Programmveranstalter sollten nur über Kirch Zugang erhalten. Kleiner Ausflug in die Mediengeschichte, aus dem ich das Stichwort „proprietär“ mitnehme. Frei übersetzt bedeutet es „im Eigentum befindlich“ und in seinem Bedeutungshof schwingen „Monopol“ und „Ausschluss“ mit. Proprietäre Geschäftspläne kamen aus München-Unterföhring, sie kommen heute aus dem Silicon Valley. Man höre nur, was Apple als Vorzug seiner neuen „News App“, hierzulande noch nicht verfügbar, beschreibt:
„News collects all the stories you want to read, from top news sources, based on topics you’re most interested in — so you no longer need to move from app to app to stay informed.“
„You no longer need to move from app to app“ – das eben soll vermieden werden, der User eingefangen werden in einem geschlossenen Universum, in einer exklusiven Verwertungskette, die nur einem Anbieter – hier: Apple – oder wenigen zugutekommt. Der moderne Gegenbegriff zum Proprietären ist die Netzneutralität, ein wichtiger Grundsatz auch der deutschen Medienregulierung.
Danach handeln übrigens auch die indischen Telekom-Aufsichtsbehörden, die Mark Zuckerberg jüngst eine herbe Niederlage beigebracht haben: Er wollte eine Milliarde Menschen auf dem Indischen Subkontinent, die noch nicht online sind – nur dreihundert Millionen sind es – mit einem kostenlosen „Free Basics“ beglücken – einer rudimentären Version von Netzvielfalt, die fast nur Facebook enthalten hätte. Die Aufsichtsbehörde TRAI untersagte das.
Ein empfindlicher Rückschlag für Zuckerberg, von dem wir vermuten dürfen, dass er im Interesse des eigenen Wachstums zwei Zahlen fest im Blick hat: Ende 2015 waren 3,2 Milliarden Menschen online – eine gigantische Zahl. Aber verglichen mit der Weltbevölkerung zeigt sie eben auch an: 4,1 Milliarden sind noch nicht an das Internet angeschlossen.
Dies ist ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Volker Lilienthal. Er ist Inhaber der Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus an der Universität Hamburg und Mitautor von „Digitaler Journalismus. Dynamik – Teilhabe – Technik“. Der Beitrag ist eine leicht gekürzte Fassung seiner Keynote beim „lpr forum medienzukunft“ am 10. März 2016 in Frankfurt am Main.
Bilder:
Sundar Pichai: CC BY 2.0, via flickr/vuhung, Mark Zuckerberg: CC BY-NC 2.0, via flickr/jdlasica, DNI-Projekte: Screenshot www.digitalnewsinitiative.com, FB-Logo: CC BY-SA 2.0, via flickr/AngsCopy, Volker Lilienthal, Foto: privat. -
: ZDFinfo: Doku-Marathon zu Internet-Themen in der Mediathek
: ZDFinfo: Doku-Marathon zu Internet-Themen in der Mediathek Karfreitag ist der Wortbedeutung und ‑tradition zufolge eigentlich ein Tag der Stille und Abstinenz. Für Freundinnen und Freunde des Internets hat ZDFinfo den Tag jedoch uminterpretiert und zu vielen netzpolitischen und Digitalkultur-Themen programmiert. Die folgenden Dokumentationen (manche neu, manche in Wiederaufnahme) sind jetzt zum feiertäglichen Dauerglotzen in der Mediathek verfügbar. Viel Spaß mit:
- Das Handy – die mobile Revolution der Welt
- Ich weiß, wer du bist. Auf dem Weg zur allsehenden Gesellschaft
- Shitstorm
- Rebellen im Internet: Die Anonymous-Story
- Tod eines Internet-Aktivisten. Die Aaron-Swartz-Story
- Die Scheinwelt von Facebook & Co. Das Geschäft mit gekauften Likes
- Generation Like. Teenager in Sozialen Netzwerken
- World Of Warcraft – Geschichte eines Kult-Spiels
- Killerspiele (nur zw. 20 und 6 Uhr abrufbar)
- Videospiele: Revolution einer Generation (nur zw. 20 und 6 Uhr abrufbar)
- Hacker, Freaks und Funktionäre. Der Chaos Computer Club
- Blackout – Deutschland ohne Strom
Edit:
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: Tibet: Citizenlab deckt wieder Phishing-Attacken gegen Aktivisten auf
Stehen im Fokus von Malware-Angriffen: Tibetische Freiheitsaktivisten - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0">CC BY 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Tibet_lliure!!!!.jpg">Rédacteur Tibet</a> : Tibet: Citizenlab deckt wieder Phishing-Attacken gegen Aktivisten auf Nach Recherchen des Citizenlab aus Kanada sind die Google-Konten tibetischer Aktivisten mittels Phishing-Attacken ausspioniert worden. Es handelt sich um den neusten Fall in einer Reihe von Hacker-Angriffen auf politisch unerwünschte Gruppen in Tibet.
Laut dem Bericht „Shifting Tactics“ bekamen Aktivisten und Journalisten E‑Mails mit Links zu Videos und Texten zugeschickt, denen eine gefälschte Login-Seite für Google-Konten vorgeschaltet waren. Technisch nicht wirklich fortgeschritten, aber wohl äußerst effektiv. Die Forscher der Universität Toronto konnten die Angriffe in drei E‑Mails vom November und Dezember 2015 nachweisen, vermuten aber weitere nicht bekannte Versuche. Auch in diesem Fall waren der E‑Mail-Text und der Link inhaltlich auf die Empfänger abgestimmt: Sie bezogen sich auf die Konflikte um die Unabhängigkeit Tibets von China.
The phishing campaigns targeted multiple organizations and individuals in the Tibetan community. Many of these groups act as distributed networks, with staff members and collaborators around the world. The attackers are, therefore, not necessarily targeting compromise of office networks, but rather social networks. Credential phishing is a potentially more efficient means of gaining access to these networks than document-based malware.
Hinter den Angriffen soll die Hackergruppe „Scarlet Mimic“ stecken. Sie wurde bereits mehrmals mit ähnlichen Angriffen auf Aktivisten in Tibet und China in Verbindung gebracht. Scarlet Mimic verschickte in der Vergangenheit mit Malware infizierte Dokumente per E‑Mail an ausgewählte Oppositionelle. Als Reaktion ließen sich diese technisch schulen und informierten die Forscher des Citizenlab im Winter über die E‑Mail mit dem merkwürdigen Link, heißt es in einem Artikel bei Vice Motherboard.
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: Tracking durch Drittanbieter auf einer Million Webseiten
Geldmaschine: 78 Prozent der Seiten leiten Informationen an Google weiter. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> by keso/<a href="https://www.flickr.com/photos/keso/161608649/in/photolist-fhhC2-aBE2z-magZR-j6Sae-f5Xrf-4rVGpG-9NDoH-Fqqsi-6zbCcg-fi5dK-aBE1H-6zbC2K-eK3CD-a8iD8-5CVntu-5CVnL1-5CR5ui-eP7rU-jauWX-v9zD8-eP7sg-mDLU6-v9zCy-mDNXn-mDLS4-yZ6tq-FqpKo-FqtFP-Cmnhu-mDLRt-FqpLw-6zfFPE-mDM1v-mDMA9-mDLjA-mDM29-mDLHK-mDSiA-mDM8P-mDRn1-mDSxQ-FqrXh-cgNgE-Fqqv4-mDLkg-mDRkt-mDLj2-FqrpR-mDMpS-fLSwM">flickr</a> : Tracking durch Drittanbieter auf einer Million Webseiten Tim Libert hat auf dem 46. Netzpolitischen Abend seine Forschung zu Drittanbieter-Trackern auf einer Million Webseiten vorgestellt. Er hat untersucht, welche Drittanbieter-Dienste über HTTP-Anfragen („Third-Party HTTP Requests“) angefragt werden. Aus diesen Anfragen lassen sich neben der besuchten Adresse auch die IP-Adresse des Nutzers sowie System- und Browserinformationen gewinnen. Mit den Daten können die Drittanbieter die Nutzer analysieren oder sogar eindeutig identifizieren. Die Informationen sind für Werbetreibende, Geheimdienste und Kriminelle von Interesse. All das stelle eine Gefahr für unsere Privatsphäre dar, kritisiert Libert.
Vorgehen und erste Ergebnisse
Für die Analyse hat Libert die Python-Anwendung webXray geschrieben, das auf dem GUI-losen Browser PhantomJS aufbaut. Hiermit lassen sich auch selbst automatisiert Tracker auf Webseiten nachweisen (Anleitung). Libert hat bei der Untersuchung der Top-1-Million-Alexa-Seiten alle Anfragen an Server von Dritten in einer Datenbank gesammelt. Über Whois-Anfragen und „detektivische Arbeit“ hat er auch die Unternehmen hinter diesen Servern abgefragt und in der Datenbank aus über 35 Millionen Anfragen (600 MB, hier) ergänzt (wissenschaftliche Ausarbeitungen hier).
Google sei auf 78 Prozent der Seiten vertreten, Facebook (32 Prozent), Akamai (23 Prozent) und Twitter (18 Prozent) liegen abgeschlagen dahinter. Er sei nun noch auf der Suche nach Interessierten, die seine Ergebnisse visualisieren können und scherzt, dass die Kosten der Untersuchung selbst bisher gering waren:
The companies who are tracking you have a billion dollar to track you – I have 7.50 euro to track them.
Der PhD Candidate an der UPENN und Fellow am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft nennt die Google-Cookies, die viele der Top-1-Million-Alexa-Seiten hinterlassen (wollen), auch „Google/NSA Cookies“ und verweist auf die besondere Partnerschaft dahinter. Zudem merkt Libert kritisch an, dass vor allem Nachrichten-Seiten viele Informationen an Dritte herausgeben:
Access to information is surveilled at about five times the normal websites.
Beim Netzpolitischen Abend wünscht sich Libert eine staatliche Regulierung im Bereich Tracking. Technische Lösungen auf Nutzerseite seien nur temporär. Solange da jedoch nichts kommt und solange die Seitenbetreiber die Drittanbieter nicht aussperren, können wir zur Selbsthilfe nur VPN, Adblocker sowie NoScript empfehlen. Auch gibt es Cliqz, einen script-zähmenden Browser aus München.
Drittanbieter bei Gesundheitsthemen und auf chinesischen Webseiten
Libert hat weiterhin herausgefunden, dass 91 Prozent von den untersuchten 80.000 Gesundheitsseiten Informationen an Dritte ausleiten. Unter diesen Informationen sei bei 70 Prozent der Seiten auch die gesuchte Krankheit, die meist im Klartext in der URL enthalten und damit für Dritte sichtbar ist.
Auch sei er an der Frage interessiert, ob sich staatliche Akteure auf den Top-500 Webseiten in China tummeln. Jedoch finden sich nur auf vier Prozent der Seiten Anfragen, die direkt auf die chinesische Regierung zurückgeführt werden können. Allerdings bestehen dort durchaus staatliche Verträge mit Dienstleistern wie dem „Public-Opinion“-Unternehmen „Webterren“, dessen Tracker auf vielen Seiten lauern. Eigentlich sei es wie im Westen: Hauptsächlich leiten auch die chinesischen Webseiten Informationen an kommerzielle Drittanbieter weiter. Darunter sind dort vor allem Unternehmen wie Alibaba, Baidu, Tencent und Google – Analytics ist in China absichtlich nicht blockiert und unverschlüsselt, welch ein Glück. Es könnte durchaus sein, dass sich die chinesische Regierung Zugriff auf deren Datensammlungen verschafft. Ein solches Verfahren erinnert Libert an die NSA/Google Cookies – für weitere Details hoffe er auf einen „Snowden from China“.
Hier ist die Aufzeichnung des Vortrags vom Netzpolitischen Abend – „Web Scale Analysis of Third-Party Tracking with webXray: Techniques and Findings“.
[Update 18:00 Uhr: Wegen Hinweisen auf einen Tracker von doubleclick haben wir den Urheber, das eingebettete YouTube-Video, von unserer Seite entfernt. Doubleclick hat sich wohl auch nicht durch den „privacy-enhanced mode“ von YouTube beirren lassen.]
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: Durchsetzung des „Rechts auf Vergessen“ durch Google ausgeweitet
1.401.996 URLs hat Google bis <a href="https://www.google.com/transparencyreport/removals/europeprivacy/?hl=de">Ende Mai 2014</a> auf Entfernung geprüft. : Durchsetzung des „Rechts auf Vergessen“ durch Google ausgeweitet Die Suchmaschine Google verbirgt gesperrte Treffer ab dieser Woche auch dann, wenn sie über google.com oder andere Länderdomains aufgerufen werden. Dies kündigte Google-Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer am Freitag auf dem EU-Blog des Unternehmens an.
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2014 zufolge ist Google verplichtet, bestimmte Links aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. Europäische Internetnutzer haben demnach das Recht, die Sperrung von Ergebnissen zu fordern, die beim googlen des eigenen Namens erscheinen. Bislang wurden lediglich Suchergebnisse gesperrt, die über die jeweiligen EU-länderspezifischen Domains wie beispielsweise „.de“ oder „.nl“ aufgerufen wurden. Suchte man zum Beispiel nach einer Person, die in Deutschland entsprechende Suchergebnisse sperren ließ, waren diese über google.com immer noch auffindbar, selbst von Deutschland oder anderen EU-Ländern aus.
Diese Praxis soll jetzt laut Fleischers Ankündigung modifiziert werden. Durch Geolokation-Signale wie IP-Adressen soll der Zugriff auf gesperrte Links über alle Domains der Suchmaschine eingeschränkt werden. Allerdings nur, wenn aus dem Land gesucht wird, aus dem die Person stammt, die eine Sperrung gefordert hat. Wird also aus einem anderen EU-Land über google.com oder andere nicht-EU Google-Domains gesucht, sind die gewünschten Inhalte immer noch auffindbar.
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: Alphabet-Vorstand Eric Schmidt wird Berater des US-Verteidigungsministeriums
Eric Schmidt, Vorstandsvorsitzender von Alphabet <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via wikipedia /<a href="https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1370405">Charles Haynes'</a> : Alphabet-Vorstand Eric Schmidt wird Berater des US-Verteidigungsministeriums Der Vorstandsvorsitzende des Google-Mutterkonzerns Alphabet und ehemalige CEO von Google wird Berater beim US-Verteidigungsministerium. Wie Verteidigungsminister Ash Carter mitteilte, soll Schmidt Leiter eines Gremiums für Innovation, dem sogenannten „Defense Innovation Advisory Board“ werden.
Das Gremium soll aus 12 Personen aus der Privatwirtschaft bestehen, die von Carter ebenso wie von Schmidt ausgewählt werden. Ziel ist die Beratung des Ministeriums bezüglich schneller Prototypisierung, komplexer Datenanalyse, dem Gebrauch von Cloud-Diensten und Informationsaustausch. Pentagon-Sprecher Cook betonte, dass sich das Gremium nicht in militärischen Operationen und Strategien engagieren werde.
Nachdem die Fronten zwischen dem Silicon Valley und der US-Administration angesichts der Snowden-Leaks und jüngst dem Widerstand Apples gegen ein US-Bundesgericht verhärtet waren, scheint Carter gewillt, die Wogen zu glätten. Seine Tour durchs Silicon Valley – die erste eines US-Verteidigungsministers seit 20 Jahren – und die dort verkündete Gründung des „Defense Innovation Advisory Board“ samt Eric Schmidt als Vorsitzenden scheint auch ein Versuch der Aussöhnung mit den Innovatoren aus Kalifornien zu sein.
Annäherung an die Rüstungsbranche
Die Personalie Eric Schmidt ist durchaus pikant. Die Vorwürfe Julian Assanges, dass Google seit 2002 seine Suchdienste an die NSA verkaufe, hatte er 2014 dementiert. Damals hatte Schmidt versichert, dass sein Unternehmen keinerlei Beziehung und Verbindung zum US-amerikanischen Geheimdienst unterhalte. Die jetzt angekündigte offizielle Kooperation mit dem Verteidigungsministerium lässt diese Aussage in einem anderen Licht erscheinen.
Erwähnenswert sind zudem Googles Bestrebungen im Rüstungsbereich. Durch den Kauf der Militär-Robotik Firma „Boston Dynamics“ hatten sich schon im Jahr 2013 Ambitionen des Unternehmens gezeigt, auch in diese Branche vorzudringen. Die Gelder für Entwicklungen von „Boston Dynamics“ stammen zu einem großen Teil von einer Forschungsabteilung des Pentagons.
Das Motto von Alphabet lautet übrigens nicht mehr „Don’t be evil“, sondern „Do the right thing“.
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: Auch US-Behörden starten „Kooperation“ mit Internetanbietern zur Zensur von Inhalten und gegen Verschlüsselung [Update]
Die Tastatur als Handgranate - Illustration einer Europol-Analyse zu Bedrohungen im Internet. : Auch US-Behörden starten „Kooperation“ mit Internetanbietern zur Zensur von Inhalten und gegen Verschlüsselung [Update] Am 3. Dezember haben die Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten das „EU Internet Forum“ gestartet. Unverhohlenes Ziel ist die stärkere Kontrolle des Internet: Anbieter wie Facebook, Google, Microsoft, Apple und Twitter sollen auf Wunsch von Polizeien und Geheimdiensten bestimmte Inhalte löschen und den Zugriff auf den Account der NutzerInnen ermöglichen.
Auf der Tagesordnung steht auch die Frage, wie die beteiligten Firmen den Behörden den Zugang zu verschlüsselter Kommunikation gewähren können. Möglich wäre etwa, verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Telegram zu korrumpieren oder unbemerkt AbonenntInnen in bestimmte Gruppen und Listen einzuschleusen.
Nun hat auch die US-Regierung einen entsprechenden „Dialog“ mit den Internetanbietern begonnen. Zuerst hatte Reuters von einem für vergangenen Freitag geplanten Treffen berichtet. Wie beim „EU Internet Forum“ soll es dabei zunächst um islamistische „Online-Propaganda“ in Sozialen Medien gehen. Zu den eingeladenen Firmen gehörten demnach Twitter, Apple, Facebook, Youtube und Google.
„Lockvogelangebot“ der US-Regierung
Laut der Reuters-Meldung vom Freitag nähmen die Firmen mit hochrangigem Führungspersonal teil. Die Regierung war hingegen prominent vertreten: Außer dem Stabschef des Weißen Hauses waren die Justizministerin Loretta Lynch, der FBI-Direktor James Comey, der nationale Geheimdienstdirektor James Clapper und der Direktor der National Security Agency, Mike Rogers, mit von der Partie. Das Heimatschutzministerium war durch die Präsidentenberaterin Lisa Monaco repräsentiert.
Tags darauf lieferte der britische Guardian weitere Details. Demnach wurde das Treffen in einem Regierungsgebäude in San José, unweit der Firmensitze vieler Beteiligter im Silicon Valley, abgehalten. Auch die Dienste LinkedIn und Dropbox nahmen nach unbestätigten Angaben teil. Weder die FirmenvertreterInnen noch die Regierung wollte dem Guardian ein offizielles Statement zu dem Treffen abgeben. Einer der Beteiligten habe jedoch von einem „Lockvogelangebot“ der Regierung („bait and switch”) gesprochen.
Der Guardian hat in seinem Bericht auch die Tagesordnung des Treffens veröffentlicht. Das Dokument ist wortgleich mit jenen Inhalten, die bislang über die Arbeit des „EU Internet Forums“ bekannt geworden sind. Demnach stand die „terroristische Nutzung des Internet, inklusive Verschlüsselung“ ganz oben auf der Agenda. Die anschließende Diskussion sollte untersuchen, inwiefern es „Terroristen“ erschwert werden könne, im Internet zu „rekrutieren, radikalisieren und Follower zu Gewalt anzuhalten“.
Die gemeinsamen Interventionen von Behörden und Firmen könnten laut dem Papier nicht näher benannte „Technologie“ einsetzen, etwa um Muster in der Kommunikation zu erkennen. Eine Analyse sozialer Netzwerke soll zukünftige Anschläge verhindern helfen.
Gemeinsame Treffen von EU und USA
Die Anstrengungen der beiden Diskussionsforen mit den Internetdienstleistern in den USA und in der Europäischen Union sind untereinander abgestimmt. Im September war der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos hierzu ins Silicon Valley gereist, um die „Arbeitsmodalitäten“ des „EU Internet Forums“ vorzubereiten.
Die Europäische Union und die USA haben im Rahmen ihres „transatlantischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ mehrere Zusammenarbeitsformen im Bereich der Innen- und Justizpolitik eingerichtet. Hierzu gehört das regelmäßige „EU-US-Ministertreffen“, an dem die US-Regierung mit dem Heimatschutz- und dem Justizministerium teilnimmt. Zuletzt hatten sich die US-MinisterInnen Jeh Johnson und Loretta Lynch sowie deren Staatssekretäre hierzu im November mit dem EU-Innenkommissar in den USA getroffen. Auch die EU-Justizkommissarin Věra Jourová und der damalige luxemburgische Ratsvorsitz nahmen an dem Treffen teil.
Zu den dortigen Diskussionen ist wie immer wenig bekannt. Jedoch bekräftigten die Teilnehmenden das beim „EU-US-Ministertreffen“ im Juni vergangenen Jahres beschlossene „Statement von Riga“. Darin fordern die Innen- und JustizpolitikerInnen der EU und der USA die Erhöhung „aller Aspekte des Engagements und der Kooperation“ mit den Internetanbietern, um dem „extremistischen und terroristischen Missbrauch des Internet“ den Garaus zu machen. Beraten wurden auch Möglichkeiten des gegenseitigen Zugriffs auf Internetinhalte und Cloud-Daten durch europäische und US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
Bundesregierung prominent vertreten
Schließlich standen die beiden Internet-Stammtische auf der Tagesordnung des jüngsten Treffens der sogenannten G6+1, auf dem sich die sechs größten EU-Mitgliedstaaten halbjährlich mit dem Heimatschutz- und dem Justizministerium der USA zu innenpolitischen Fragen abstimmen. In einer gemeinsamen Erklärung ist die Kooperation mit „Kommunikationsdienstleistern“ ebenfalls ausdrücklich erwähnt. Auch die Bundesregierung ist beim G6+1 prominent vertreten. Die permanente Anwesenheit der US-Regierung bei den Treffen der großen EU-Staaten wurde 2007 durch den damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eingeführt.
Reuters schrieb am Donnerstag, dem US-Treffen mit den Internetanbietern werde eine „administrative Erklärung“ folgen. Auf ihren Webseiten schweigen sich das Weiße Haus, das Justiz- und das Heimatschutzministerium hierzu bislang aus. Jedoch kündigte das Justizministerium am Tag des Treffens die Einrichtung einer „Countering Violent Extremism Task Force“ an, in der sich mehrere US-Sicherheitsbehörden gegen „terroristische Propaganda“ organisieren. Ziel ist die Zusammenarbeit mit weiteren AkteurInnen sowie die Nutzung neuer digitaler Werkzeuge.
Ausdrückliche Verschwiegenheit herrscht hingegen hinsichtlich des „EU Internet Forums“. Angeblich weil die beteiligten Firmen dies forderten, sollen sämtliche Details zur zukünftigen öffentlich-privaten Internetkontrolle auf EU-Ebene geheim bleiben.
Update: The Intercept hat eine auf dem Treffen in den USA verteilte, nicht als geheim eingestufte Tischvorlage veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem:
In addition to using technology to recruit and radicalize, terrorists are using technology to mobilize supporters to attack and to plan, move money for, coordinate, and execute attacks. The roles played by terrorist leaders and attack plotters in this activity vary, ranging from providing general direction to small groups to undertake attacks of their own design wherever they are located to offering repeated and specific guidance on how to execute attacks. To avoid law enforcement and the intelligence community detecting their activities, terrorists are using encrypted forms of communications at various stages of attack plotting and execution. We expect terrorists will continue to use technology to mobilize, facilitate, and operationalize attacks, including using encrypted communications where law enforcement cannot obtain the content of the communication even with court authorization. We would be happy to provide classified briefings in which we could share additional information.
A number of organizations in the government, as well as some in private industry and academia, have researched techniques to detect and measure radicalization. Some have suggested that a measurement of level of radicalization could provide insights to measure levels of radicalization to violence. While it is unclear whether radicalization is measureable or could be measured, such a measurement would be extremely useful to help shape and target counter-messaging and efforts focused on countering violent extremism. This type of approach requires consideration of First Amendment protections and privacy and civil liberties concerns, additional front-end research on specific drivers of radicalization and themes among violent extremist populations, careful design of intervention tools, dedicated technical expertise, and the ability to iteratively improve the tools based on experience in deploying them. Industry certainly has a lot of expertise in measuring resonance in order to see how effective and broad a messaging campaign reaches an audience. A partnership to determine if resonance can be measured for both ISIL and counter-ISIL content in order to guide and improve and more effectively counter the ISIL narrative could be beneficial.
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: Britisches Überwachungsgesetz könnte „Leben kosten“ und zu „schweren internationalen Konflikten“ führen
<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/William_Binney">William Binney</a>. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Rama">Rama</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/fr/deed.de">BY-SA 2.0</a>. : Britisches Überwachungsgesetz könnte „Leben kosten“ und zu „schweren internationalen Konflikten“ führen Das geplante britische Überwachungsgesetz würde Menschenleben kosten, sagte der ehemalige technische Direktor des US-Geheimdienstes NSA, William Binney, gestern in einer Anhörung vor einem Ausschuss des britischen Parlaments. Analysten würden von einer Flut an Informationen überschwemmt und hätten folglich Schwierigkeiten, die Nadel im Heuhaufen zu finden.
Er spreche aus eigener Erfahrung, erklärte der 36 Jahre bei der NSA tätig gewesene und mittlerweile zum Whistleblower gewandelte Binney. Massenhaft abgefangene Kommunikation habe unüberschaubare Datenberge zur Folge, die niemand durchforsten könne. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 habe dies „durchwegs zum Verlust von Menschenleben geführt, in meiner Heimat und anderswo“, so Binney in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Die Anschläge hätten verhindert werden können, hätte man sich für einen zielgerichteten Ansatz entschieden. „16 Monate vor den Attacken betrieb meine Abteilung [Signit Automation Research Center – Sarc] eine neue Methode, die sich auf ‚intelligente Datensammlung‘ konzentrierte, um terroristische Netzwerke aufzudecken. Der Plan wurde zurückgewiesen, zu Gunsten eines deutlich teureren Plans, der darauf abzielte, sämtliche Kommunikation von allen zu sammeln“, zitiert ihn der Guardian.
Silicon Valley will Vertrauen wiederherstellen
In einer gemeinsamen Stellungnahme übten ferner die IT-Schwergewichte Facebook, Google, Microsoft, Twitter und Yahoo scharfe Kritik am Gesetzentwurf der britischen Innenministerin Theresa May. So wiesen sie im Entwurf enthaltene Bestrebungen zurück, Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselter Kommunikation zu gewähren, etwa mittels gesetzlich vorgeschriebenen Hintertüren. Problematisch sei zudem die Ermächtigung, in Computernetzwerke oder einzelne Geräte einzudringen, da dies die Sicherheit von Produkten oder Diensten gefährden und somit das Vertrauen der Nutzer in das gesamte Ökosystem untergraben würde.
Unvorhergesehene Auswirkungen hätte auch die Verpflichtung zur Herausgabe von im Ausland liegenden Nutzerdaten an britische Behörden. Um der Gesetzeslage auf der Insel zu entsprechen, müssten die Unternehmen womöglich Datenschutzrichtlinien anderer Länder missachten, was ein bodenloses Fass aufmachen würde.
Noch einen Schritt weiter ging Apple, das in einer gesonderten Stellungnahme vor „schweren internationalen Konflikten“ warnte, sollten nicht-britische Unternehmen dazu gezwungen werden, Gesetze ihrer Heimatländer zu brechen. Zudem sei wahrscheinlich, dass solche Regelungen einen Dammbruch darstellen und andere Länder ähnliche Gesetze erlassen würden. Das könnte einen „substanziellen Teil der IT-Industrie“ lahmlegen, die „dutzende oder hunderte, einander widersprechende Länder-spezifische Gesetze“ einhalten müsste.
Der „Investigatory Powers Bill“ genannte Gesetzentwurf war vergangenen November vorgestellt worden und sieht derzeit unter anderem eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung, eine abgeschwächte richterliche Kontrolle sowie Maßnahmen vor, die Ermittlungsbehörden Zugang zu verschlüsselter Kommunikation verschaffen sollen. Die aktuelle laufende parlamentarische Debatte vor einem eigens eingerichteten Ausschuss hat zu zahlreichen lesenswerten Stellungnahmen geführt, etwa der des legendären Investigativjournalisten Duncan Campbell, der Electronic Frontier Foundation (EFF) oder der des UN-Sonderberichterstatters. Sie lassen sich auf der Webseite des Parlaments oder hier in alphabetischer Reihenfolge abrufen.
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: Verbraucherschützer mahnen erneut Google ab
Mehrere Klauseln der Datenschutzerklärung von Google seien nicht mit deutschen Datenschutzvorschriften vereinbar, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pbarry/5346829113/">Patrick Barry</a> : Verbraucherschützer mahnen erneut Google ab Google flatterte erneut eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ins Haus. Demnach enthalten zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung Formulierungen, die laut vzbv Verbraucherrechte unzulässig einschränkten. Um Nutzern etwa personalisierte Werbung oder maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen, werte Google automatisiert deren Inhalte wie E‑Mails aus. Allerdings mangle es an einer wirksamen Einwilligung in diese „intensive Art der Datenauswertung“, bemängeln die Verbraucherschützer.
Zwar müssen Nutzer der Datenschutzerklärung von Google insgesamt zustimmen, bevor sie die Dienste nutzen können, jedoch bedürfe es für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken eine gesonderte Einwilligung – und die hole Google nicht ein, obwohl in einzelnen Klauseln der aktuellen Datenschutzerklärung diese Praxis allgemein angekündigt werde.
Was ist Werbung?
Zudem führe Google den Begriff „Werbung“ nicht näher aus, was theoretisch sogar zu Anrufen bei Nutzern führen könne. „Auf welchen Kanälen und für welche Produktgruppen geworben werden soll, ist für den Verbraucher nicht klar erkennbar“, beanstandete Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. Kritisch bewerten die Verbraucherschützer auch den Umstand, dass angesammelte Daten nicht immer nur von den direkten Nutzern selbst stammen müssen, sondern auch Informationen Dritter enthalten können, die dem betroffenen Nutzer etwa eine E‑Mail an den Gmail-Account geschickt haben.
Mit deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar sei ferner eine Klausel, die für die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers vorsieht. Darunter fallen laut Google Bereiche wie „Rasse, Religion, sexuelle Orientierung oder Gesundheit“. Deutsche Bestimmungen unterscheiden jedoch nicht zwischen „sensiblen“ und anderen personenbezogenen Daten, so der vzbv.
Bereits 2012 hatte der vzbv gegen 25 Klauseln der damaligen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen geklagt und im Herbst 2013 vor dem Landesgericht Berlin Recht bekommen. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht, sondern liegt nach der Berufung Googles derzeit beim Kammergericht. In den im Sommer 2015 geänderten Datenschutzbestimmungen seien die strittigen Klauseln teils nach wie vor enthalten, kritisierte der vzbv. Auf die aktuelle Abmahnung muss der IT-Konzern nun bis zum 25. Januar 2016 reagieren, sonst drohe eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.
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: Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken
Ziemlich unklar womit das aufgeräumte Internet befüllt werden soll. Die Bundesregierung sorgt sich jedenfalls um die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“- : Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken Google, Facebook oder Twitter könnten ihren NutzerInnen demnächst die Gratis-Nutzung von Werbung einräumen um damit die Botschaften islamistischer Gruppen zu kontern. Dies geht aus einem Papier des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Gille de Kerchove, hervor. Demnach sollte die kostenlose Werbung immer dann angeboten werden, „wenn Da’esh besonders viel Propaganda verbreitet“. Die Internetanbieter könnten auf diese Weise zur „Verbreitung von alternativen Argumentationslinien“ beitragen.
Das zunächst als Verschlusssache eingestufte Dokument richtet sich an den Rat der Europäischen Union und beschreibt die Umsetzung von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Nach den Anschlägen im Januar in Paris hatte Kerchove ein ganzes Bündel an Gesetzesverschärfungen und Initiativen angeregt, von denen einige bereits umgesetzt sind oder sich in Abstimmung befinden. Hierzu gehört etwa die Einführung stärkerer Kontrollen an den Außengrenzen, die verpflichtende Abfrage von Interpol-Datenbanken oder die Einrichtung einer EU-Fluggastdatenspeicherung.
Umgehen von Verschlüsselung auch bei Cloud-Daten
Ebenfalls auf Anregung des Anti-Terror-Koordinators gründeten die EU-Kommission und die Polizeiagentur Europol vor zwei Wochen ein „Forum der Internetdienstleister“. Nach jahrelangen erfolglosen Versuchen verfügen die InnenministerInnen der Europäischen Union nun über einen direkten Draht zu weltweit tätigen Internetanbietern. An den ersten vorbereitenden Treffen beteiligten sich Delegierte von Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm und Yahoo. Auch der für die Koordination der Außen- und Verteidigungspolitik der EU zuständige Auswärtige Dienst arbeitet in dem Forum mit. „Vertreter der Zivilgesellschaft“ wurden entgegen früherer Ankündigungen nicht eingeladen.
Lange war unklar womit sich das Forum eigentlich befassen soll. Vage heißt es dazu, Internetfirmen und Polizeibehörden sollten „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ finden. So soll erörtert werden, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Die Arbeiten sollten auf dem vom Bundeskriminalamt bei Europol angeschobenen Projekt „Check the Web“ aufbauen, das unter anderem eine Datensammlung zu „islamistisch-terroristischen“ Webseiten betreibt und aus den Mitgliedstaaten befüllt wird.
Mehrmals sickerte durch, dass das „Forum der Internetdienstleister“ die Forderung der Strafverfolgungsbehörden zum Aushebeln von Verschlüsselung behandeln wird. Dies betrifft nicht nur Messengerdienste wie WhatsApp oder Skype, sondern auch Cloud-Daten. Deutsche Strafverfolger vertreten etwa die Auffassung, dass in die Cloud geladene Inhalte nicht dem Schutz der Privatsphäre unterliegen, sondern als Telekommunikation zu behandeln sind und deshalb abgehört werden dürfen. Heute soll auf der EU-Ratstagung eine Schlussfolgerung zur Vereinheitlichung entsprechender Verfahren verabschiedet werden.
Aufforderung an Internetanbieter zur „freiwilligen Mitarbeit“
Nun steht die erste Arbeitssitzung des Forums an. Kerchove schlägt vor, konkrete Ziele festzulegen deren Umsetzung „die EU von den Internet-Unternehmen verlangen kann“. Die Abfrage von Cloud-Daten wird unter dem Tagesordnungspunkt „Zugang zu elektronischen Beweismitteln“ verhandelt. Internetunternehmen werden angehalten, zunächst „auf freiwilliger Basis“ mit Polizeien und Geheimdiensten zu kooperieren und einen „raschen und direkten Zugang zu digitalen Beweisen“ zu gewähren. Diese „freiwillige Mitarbeit“ sei laut Kerchove „für Terror-Ermittlungen und die Strafverfolgung von Terroristen“ von entscheidender Bedeutung.
Inzwischen haben sich das EU-Parlament, die Kommission und der Rat auf eine neue Europol-Verordnung geeinigt. Der Polizeiagentur ist es fortan erlaubt, auch Personendaten von den Internetfirmen abzufragen. Dies musste bislang durch die Behörden der Mitgliedstaaten erfolgen. Europol darf nun IP-Adressen oder andere Informationen zu Nutzeraccounts von Privaten abfordern, verarbeiten und speichern.
Die Firmen sollen zukünftig selbst für die Überwachung hochgeladener Inhalte sorgen. Für deren Entfernung müssten die Anbieter außerdem mehr Personal bereitstellen. Allerdings ist unklar, worin der Mehrwert einer solchen Verpflichtung bestünde. Denn Firmen wie Google, Facebook oder Twitter entfernen Enthauptungsvideos oder andere brutale Inhalte von selbst. Auch die Bundesregierung musste anerkennen dass es diesbezüglich eigentlich keine Defizite gibt.
„Internetauswertungsgruppen“ zur Entfernung von Inhalten
Trotzdem hat Kerchove im Eiltempo für die Einrichtung einer „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol gesorgt. In den ersten viereinhalb Monaten ihres Bestehens seien durch die Meldestelle bereits 511 terroristische Inhalte „entfernt worden“. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, Europol noch mehr „nationale Experten“ zur Verfügung zu stellen. Diese könnten sich aus „Internetauswertungsgruppen“ rekrutieren, wie sie etwa beim Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz angesiedelt sind.
Außer der Entfernung von Inhalten drehen sich viele Maßnahmen aber auch um das Befüllen des Internet mit „strategischer Kommunikation“. Geplant ist die Einrichtung einer Stiftung, die „glaubwürdige Stimmen in der Zivilgesellschaft“ unterstützen soll. Ähnliche Anstrengungen zur Gegenpropaganda hat die EU bereits in Richtung der Regierung in Moskau unternommen, weitere „Gegendiskurse“ werden gegen unerwünschte MigrantInnen lanciert.
Ein neues Projekt soll nun ab Juli 2016 die „Bewältigung der Kommunikationsprobleme in Bezug auf die ausländischen terroristischen Kämpfer“ abzielen. Weitere Ziele seien laut Kerchove die Bekämpfung von „Radikalisierung und Extremismus“. Das Vorhaben baut auf einem früheren „Beratungsteam“ auf und soll diejenigen Länder unterstützen, die bereits „inländische Kampagnen“ durchführen oder darauf hinarbeiten. Auch deutsche Behörden haben entsprechende Projekte begonnen.
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: Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“
Protest gegen die Einführung des Leistungsschutzrechts im März 2013. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/digitalegesellschaft/">Digitale Gesellschaft</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a> : Gescheitertes Leistungsschutzrecht prüfen? Regierung behält sich vor, den „geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“ Seit zweieinhalb Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es soll Presseverlagen die Möglichkeit geben, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen. Genutzt wurde diese fragwürdige Lizenzierungsmöglichkeit bisher kaum, sinnvoll war sie noch nie.
Die Bundesregierung versprach, das Gesetz „ergebnisoffen zu evaluieren“, doch das lässt auf sich warten und dürfte sich auch in naher Zukunft nicht ändern, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur Tabea Rößner (unten im OCR-Volltext).
Denn die Bundesregierung antwortet auf die Frage, wann sie gedenkt, die versprochene Evaluierung vorzulegen:
[Die Bundesregierung] behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
Die aktuellen Entwicklungen beobachte sie, hat aber gleichzeitig…
[…] bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben.
Gerichte müssen die Unsinnigkeit des Leistungsschutzrechts ausbügeln
Die Anstöße, das Leistungsschutzrecht in Frage zu stellen, kommen von anderer Seite. Wie so oft sind es die Gerichte, die sich mit dem missratenen Gesetz auseinandersetzen müssen. Auf der einen Seite befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit, vor dem Yahoo Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte. Das war im Juli 2014, seitdem ist es still geworden.
Andere Verfahren befassen sich mit vermeintlich wettbewerbswidrigem Verhalten von Google. Vor dem Bundeskartellamt wurde eine Beschwerde deutscher Verleger bereits abgewiesen. Auch ansonsten haben die Beschwerden wenig Aussicht auf Erfolg – ob Google wirklich irgendwann einmal für Textausschnitte zahlen muss und wenn ja, wie viel, bleibt fraglich.
Fragestellerin Tabea Rößner kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesregierung ist strategielos und hat offenbar jede Handlung eingestellt. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung ist nicht in Sicht. Auch die bis dato erfolgte sonstige Erkenntnisgewinnung beläuft sich gen Null. Hier beruft man sich unter anderem auf die vor Monaten erfolgte Anhörung von Sachverständigen, welche ganz überwiegend eine Abschaffung des Leistungsschutzrechts forderten. Wieso Justizminister Maas diese Konsequenz allerdings nicht zieht, bleibt schleierhaft. Vielmehr scheint die Strategie zu sein, erst einmal gar nichts zu unternehmen. Damit stellt sie allerdings die Gerichte vor eine nicht ganz unerhebliche Aufgabe. Derzeit sind nach ihren eigenen Angaben bereits sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht angestrengt worden. Es wird Jahre der Klärung brauchen.
Mit Leistungsschutzrecht ist niemandem geholfen
Derzeit hilft das Leistungsschutzrecht niemandem. Weder den Verlegern, noch den Urhebern und schon gar nicht jenen, die vor massive Rechtsunsicherheiten gestellt werden, wenn sie neue Internetdienste anbieten wollen. Doch das interessiert die Bundesregierung wenig. Wird sie danach gefragt, wie sie die Konsequenzen des derzeitigen Gesetzes sieht, ob es hilft, „Qualitätsjournalismus zu befördern“ oder eher Innovation beeinträchtigt, verweist sie nur darauf, dass es noch keine Evaluierung gab.
Rößner wirft dem Justizministerium vor, „vor der Rechtsunsicherheit in der Branche und der Verhinderung von Innovation und Neugründungen“ die Augen zu verschließen:
Das kann allerdings nicht die Antwort auf die Probleme der Presseverlage sein. Die unzweifelhaft bestehenden Herausforderungen des digitalisierten medialen Marktes bedürfen anderer, gemeinsamer Lösungen, welche die Interessen der Gesellschaft an einem vielfältigen medialen Angebot im Netz sichert und zugleich die Dienste der Presseverlage und Urheberinnen und Urhebern marktgerecht honoriert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, die gesellschaftliche Diskussion ist in vollem Gange. Die Bundesregierung täte gut daran, sich endlich daran zu beteiligen und aktiv Lösungen anzugehen.
Leistungsschutzrecht überhaupt anwendbar?
Das Leistungsschutzrecht hat nicht nur inhaltliche Fehler, auch der Gesetzgebungsprozess lief 2013 nicht besonders sauber ab. Das Leistungsschutzrecht hätte von der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Die Notifizierungspflicht gilt für alle Gesetze, die potentiell Handelshemmnisse zwischen EU-Staaten begründen könnten. Das wusste die Bundesregierung damals, doch sie ignorierte die Bedenken einiger in den Ministerien wider besseren Wissens, da das Ende der Legislaturperiode bevor stand und man das Gesetz noch vorher durch den Bundestag jagen wollte.
Würde die EU-Kommission diesen Fehler im Gesetzgebungsverfahren offiziell feststellen – was im Moment leider noch nicht passiert – wäre das Leistungsschutzrecht nicht anwendbar. Die Regierung verschließt davor die Augen und beharrt auf ihrem Standpunkt, man sei sicher, dass das Gesetz nicht notifiziert werden müsse.
Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, kommentiert:
Zu den offenen Fragen der Anwendbarkeit und den rechtlichen Folgen der unterbliebenen Notifizierung duckt sich die Bundesregierung mit einem Verweis auf eine fast drei Jahre alte Antwort weg. Jedem ist klar: das Leistungsschutzrecht ist nicht zu halten. Weder politisch, noch rechtlich. Die Bundesregierung wusste, dass sie hätte notifizieren müssen und rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz. Wie so etwas passieren kann, ist mir schleierhaft. Unfassbar, dass sie jetzt so tut, als gebe es kein Problem.
EU sollte aus den Fehlern Deutschlands lernen
Trotz des offensichtlich gescheiterten deutschen Leistungsschutzmodells sind in der EU die Pläne, ein EU-weites Leistungsschutzrecht einzuführen, noch nicht gestorben. Die Kommission gab vor etwa einer Woche bekannt, dass sie nicht vorhabe, Hyperlinks mit einer „Steuer“ zu versehen. Kurz darauf sagte jedoch Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, auf einer Pressekonferenz:
Wir müssen klarer machen, wo wir über Hyperlinking sprechen und wo wir über neue, wertschöpfende Produkte sprechen. Wo wir nicht von neutralen Vermittlern sprechen können, sondern von aktiven Verkäufen, Geldverdienen und so weiter.
Womit man schnell bei schwammigen Definitionen und weiterer Rechtsunsicherheit landet, die von den Gerichten ausgebadet werden dürfen.
Die deutsche Regierung sollte mittlerweile wissen, wie schnell die Idee eines Leistungsschutzrecht scheitern kann und deshalb diese Erkenntnisse einsetzen, um die gleiche Misere in der EU zu verhindern. Doch von Einsatz ist nicht viel zu bemerken. Sie findet lediglich, man solle den unionsrechtlichen Rechtsrahmen prüfen und „gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung“ anpassen.“
Rößner findet, man müsse endlich aktiver werden:
Die ausweichenden Antworten der Bundesregierung zeigen einmal mehr die fehlenden Ideen für eine digitale Agenda, das Engagement in Brüssel ist zu zaghaft und richtungslos. Einsicht ist besser als Nachsicht: Die Bundesregierung sollte Diskussionen um ein europäisches Leistungsschutzrecht endlich entschieden entgegentreten.
Für eine fundierte Diskussion bräuchte man zunächst einmal eine solide Evaluierung. Dann hätten wir vermutlich auch schwarz auf weiß, dass das Gesetz zum Leistungsschutzrecht gescheitert ist. Davor fürchtet man sich wohl.
Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem PDF befreit
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“
Bundestagsdrucksache 18/6853
[Vorbemerkung der Fragesteller]
Die Rechtslage bezüglich des im März 2013 verabschiedeten und stark umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist weiterhin unklar. Die von dem Gesetz betroffenen Parteien, Presseverleger und entsprechende Diensteanbieter, allen voran Suchmaschinenbetreiber, streiten um die Anwendbarkeit des Gesetzes und die Höhe möglicher Zahlungen (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-schiedstelle-google-vg-media-a-1054641.html). Nach Auffassung der Fragesteller ist aber schon heute klar, dass das umstrittene, aber dennoch umgesetzte Gesetzesvorhaben nicht die erhofften Effekte bringt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger dahingehend ergebnisoffen evaluieren zu wollen, ob es die anvisierten Ziele überhaupt erreicht. Auf eine entsprechende Frage in einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2058) erklärte die Bundesregierung im Juli 2014 die bisher nicht erfolgte Evaluierung schließlich mit dem Fehlen hinreichender praktischer Erfahrung in Anwendung des Leistungsschutzrechts. Diese Aussage wiederholte sie kürzlich erneut (vgl. Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015).
Die zur Klärung der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes laufenden Verfahren werden nunmehr aufgrund Widerspruchs weiterer gerichtlicher Klärung zugeführt. Daher ist auch in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass es die nach Ansicht der Bundesregierung für die Evaluierung erforderlichen praktischen Erfahrungen zeitnah geben wird.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 30. März 2015 geht davon aus, dass das Leistungsschutzrecht nicht angewendet werden dürfe, wenn es unter Verstoß gegen die Richtlinie 98/34/EG zustande gekommen wäre. Zu entscheiden sei dies letztlich vom Europäischen Gerichtshof (vgl. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-beamte-warnten-bundesregierung-vor-blamage-a-104353.html).
[Vorbemerkung der Bundesregierung]
Die Bundesregierung beantwortet die vorliegende Kleine Anfrage in Ergänzung folgender bereits erteilter Auskünfte:
- Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2014 (in Bundestagsdrucksache 18/2172)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 2. Juli 2014
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 20. Juli 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5737)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE.) vom 16. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6137)
- Schriftliche Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 30. September 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6301)
- Mündliche Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner und Dr. Konstatin v. Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) am 11. November 2015
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann gedenkt die Bundesregierung, die wiederholt angekündigte (vgl. beispielsweise die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2172 und Antwort auf Frage Nr. 30 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015) aber bislang nicht erfolgte, ergebnisoffene Evaluierung, vor dem Hintergrund eines absehbar noch monatelangen Rechtsstreits, konkret vorzulegen?
2. Wie definiert die Bundesregierung, was „hinreichende Erfahrungen“ sind, die für eine in Aussicht gestellte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vorliegen müssen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluieren. Sie behält sich vor, den dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen.
3. Welche Beurteilungen, Evaluationen, Analysen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger liegen der Bundesregierung oder einzelnen Ministerien bereits vor oder von welchen hat sie Kenntnis? (Bitte aufschlüsseln nach Verfasser/-in‚ Auftraggeber/-in, Untersuchungsgegenstand, ggf. Untersuchungszeitraum, Veröffentlichungsort und Ergebnis).
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Entwicklungen mit Bezug zum Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. In diesem Zusammenhang nimmt die Bundesregierung auch fortlaufend Kenntnis von Beiträgen aus dem Kreise von Verleger- und Industrieverbänden, von Expertinnen und Experten, die sich mit dem Leistungsschutzrecht auseinander setzen, von der zum Leistungsschutzrecht bisher ergangenen Rechtsprechung, von dazu anhängigen behördlichen Verfahren sowie von Fragen aus der Mitte des Parlaments.
So liegen der Bundesregierung insbesondere die Stellungnahmen der Sachverständigen anlässlich der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages über einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zur Abschaffung des Leistungsschutzrechts Bundestagsdrucksache 18/3269) vor (im Internet abrufbar unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/360986).
4. Welche – inklusive geplanter oder noch laufender – Beurteilungen, Evaluationen, Analysen haben Bundesregierung oder einzelnen Ministerien gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Gegenstand haben? (bitte nach Verfasser, Verfasserin, Auftraggeber, Auftraggeberin, Untersuchungsstand, ggf. Untersuchungszeitraum und Ergebnis aufschlüsseln)?
5. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die im Zusammenhang mit einer Evaluierung durchgeführten Untersuchungen entstanden und durch wen wurden diese Kosten jeweils getragen (bitte nach Untersuchungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat bislang noch keine Beurteilungen, Evaluationen oder Analysen gefördert, in Auftrag gegeben, finanziert, angestoßen oder in anderer Weise unterstützt, die das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers zum Gegenstand haben. Dementsprechende Kosten sind nicht entstanden.
6. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, welche Internetdienste mit Hinweis auf die durch die Einführung des Leistungsschutzrechts entstehende Rechtsunsicherheit ihre Dienste eingestellt oder eingeschränkt haben, und wenn ja, welche sind dies (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2172)?
Nach öffentlichen Verlautbarungen haben sich verschiedene Internetdienste zwischenzeitlich dazu entschlossen, Suchergebnisse zu digitalen Angeboten von Verlegern, die die Verwertungsgesellschaft Media mit der Wahrnehmung ihres Presseleistungsschutzrechts beauftragt haben, nicht oder nur so darzustellen, dass sie nach Auffassung der Internetdienste nicht unter das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers fallen.
7. Wie viele Unternehmen der Verlagsindustrie haben mit wie vielen digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 162 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 235 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Presseleistungsschutzrecht der Verwertungsgesellschaft Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen.
8. Von welchen – sowohl laufenden wie abgeschlossenen – rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat die Bundesregierung Kenntnis?
9. Welchen Gegenstand und aktuellen Stand haben die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach Frage 8. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Bundesverfassungsgericht:
Verfassungsbeschwerde: Gegenstand ist das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Landgericht Berlin:
Klage von Verlegern: Gerichtet auf die Unterlassung des aus Sicht der klagenden Verleger wettbewerbswidrigen Verhaltens von Google Inc. im Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts des Presseverlegers. Über Kenntnisse zum aktuellen Sachstand verfügt die Bundesregierung nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Deutsches Patent- und Markenamt:
Aufsichtsverfahren: Gleichbehandlung von Google Inc. und anderen Marktteilnehmern durch die Verwertungsgesellschaft Media. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.Bundeskartellamt:
Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Media gegen Google Inc. bzw. Antrag von Google Inc. nach § 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Das Bundeskartellamt hat nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, dass kein Verfahren eingeleitet wird, bzw., dass derzeit kein Anlass zum Tätigwerden besteht.Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle beim Deutschen Patent- und Markenamt:
Drei Verfahren über die Anwendbarkeit und Angemessenheit des Tarifs „Presseverleger“ der Verwertungsgesellschaft Media – die Schiedsstelle hat am 24. September 2015 Einigungsvorschläge vorgelegt. Die Parteien haben nach Kenntnis der Bundesregierung den Einigungsvorschlägen widersprochen. Ein entsprechendes weiteres Verfahren vor der Schiedsstelle ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf Antrag der Parteien ausgesetzt.10. Ist die Bundesregierung, auch angesichts dieser Verfahren zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ein Gesetz zu schaffen, das Fairness im Netz schafft, tatsächlich gerecht wird?
11. Teilt die Bundesregierung zum heutigen Stand die wiederholt vorgebrachte Befürchtung der Fragesteller, dass durch die im Zuge der Schaffung des Leistungsschutzrechtes entstandene Rechtsunsicherheit Innovationen und Gründungen neuer Dienste im Internet negativ beeinträchtigt werden könnten?
12. Inwieweit ist die Bundesregierung zum heutigen Stand der Meinung, dass das Gesetzesvorhaben dem erklärten Ziel der Bundesregierung, den Qualitätsjournalismus zu befördern, tatsächlich gerecht wird?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH C‑466/12 „Svensson“ Urteil vom 13.02.2014) einen gesetzgeberischen Klärungs- oder sonstigen Änderungsbedarf dahingehend, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu urheberrechtlichen Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind?
14. Sieht die Bundesregierung den Bedarf eines weiterrechenden Schutzes der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, als dies in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/29 vorgesehen ist?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu urheberrechtlichen Sachverhalten mit Bezügen zum Internet hält es die Bundesregierung für sinnvoll, den unionsrechtlichen Rechtsrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls an die aktuellen Erfordernisse von Digitalisierung und Vernetzung anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Maßgaben der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG. Die Europäische Kommission hat hierzu im Rahmen ihrer Strategie zum Digitalen Binnenmarkt am 9. Dezember 2015 eine Mitteilung veröffentlicht.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Verwendung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger als Abwehrstrategie gegen urheberrechtliche Abmahnungen ein, wie sie im Januar 2015 erfolgreich angewandt wurde (Urteil vorn 6. Januar 2015, LG Berlin Az.: 15 O 412/14)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Januar 2015 bislang nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine laufenden Gerichtsverfahren.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, ein mit dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger vergleichbares Vorhaben auf europäischer Ebene umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Seiten der Europäischen Kommission konkrete Überlegungen gibt, Änderungen auf europäischer Ebene bezüglich der Ausgestaltung des Zitatrechts umzusetzen und wie, sollte dies der Fall sein, positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
18. An welchen Treffen waren Vertreter/-innen der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt, in denen es um ein vergleichbares Schutzrecht auf europäischer Ebene ging und wie hat man sich gegenüber derartigen Plänen verhalten? (bitte nach Datum, Art des Treffens und ggf. anwesenden Vertretern von Verlegern oder der Europäischen Kommission aufschlüsseln).
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird nochmals auf die Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 9/259 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/6301, Seite 24) verwiesen: Der Bundesregierung ist bekannt, dass ein etwaiges Leistungsschutzrecht des Presseverlegers auf europäischer Ebene im politischen Raum kontrovers diskutiert wird. Sie hat keine Kenntnis von Plänen oder von einem Zeitplan für ein solches Vorhaben.
Im Rahmen von politischen Gesprächen wurden Vertreter der Bundesregierung auf diese politische Diskussion angesprochen, auch auf Erfahrungen mit der bisherigen Regelung in Deutschland. Wann und bei welchen Gelegenheiten konkret ein entsprechender Meinungsaustausch erfolgte, dokumentiert die Bundesregierung auch angesichts der vielfältigen Kontakte zu urheberrechtlichen und netzpolitischen Fragen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene nicht.
Von Plänen der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene die Ausgestaltung des Zitatrechts zu ändern, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
19. Welche laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nach dem IFG/VIG/UIG sind an Bundesministerien und ‑behörden im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger gestellt worden? (bitte nach Behörde, Gegenstand des Antrages, Ausgang des Verfahrens und auferlegter Kosten an den Antragsteller aufschlüsseln).
Behörde Gegenstand Ausgang des Verfahrens Kosten BMJV Gesetzgebungsverfahren Antrag teilweise stattgegeben keine BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben 229 € BMJV Gesetzgebungsverfahren; Notifizierung Antrag im Wesentlichen stattgegeben; Kostenvorschuss angefordert 29 € BKM Notifizierung Antrag teilweise stattgegeben 72,90 € BKM Notifizierung Antrag abgelehnt aufgrund allgemein öffentlicher Zugänglichkeit der geforderten Unterlagen keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BMWi Unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben keine BKartA Beschwerdeverfahren mit Bezug zum Leistungsschutzrecht Antrag stattgegeben Kopierauslagen angefordert BKartA Schreiben an die Verwertungsgesellschaft Media vom August 2014 Antrag abgelehnt keine BKartA Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag stattgegeben keine BKartA Freigabe für Einstieg von Presseverlegern in die Verwertungsgesellschaft Media Antrag zurückgenommen keine DPMA Tarif „Presseverleger“; Beteiligungsverhältnisse in der Verwertungsgesellschaft Media Antrag teilweise stattgegeben 587,10 € Zu weiteren, derzeit nicht abgeschlossenen Verfahren gibt die Bundesregierung keine Auskunft.
20. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den Marktanteil von Google News und seine Entwicklung seit der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von der VG Media erteilten Gratislizenz an Google News auf andere Suchmaschinen, etwa auf deren Marktanteil oder Marktstellung?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit hierzu keine empirischen Daten oder fundierte Erkenntnisse vor.
22. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamtes aus dem (noch nicht rechtskräftigen) Bescheid vom 4. April 2015 an die VG Media, dass die VG Media mit der unentgeltlichen Lizenzierung lediglich an Google eine Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzern im Sinne des Leistungsschutzrechts einräume, denen sie in diesem Fall weiterhin ein Entgelt abverlangt?
Das angesprochene Verfahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch nicht rechtkräftig abgeschlossen. Die Bundesregierung kommentiert noch laufende Verfahren grundsätzlich nicht.
23. Hätte das Leistungsschutzrecht vor seiner Verabschiedung nach Auffassung der Bundesregierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen?
24. Ist das Leistungsschutzrecht nach Auffassung der Bundesregierung derzeit trotz der nicht erfolgten Notifizierung anwendbar?
25. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der nicht erfolgten Notifizierung und der damit möglicherweise verbundenen Unanwendbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland ergeben (insbesondere Staatshaftungsansprüche)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die schriftliche Frage 7/235 der Abgeordneten Tabea Rößner (Bundestagsdrucksache 18/5737, Seite 32 f.).
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: EFF-Bericht: Google trackt Schüler über Chromebooks
Chromebooks werden in den USA bereits in Grundschulen eingesetzt | <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/" >CC BY-NC-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/rwentechaney/6202676580/" >Rachel Wente-Chaney</a> : EFF-Bericht: Google trackt Schüler über Chromebooks Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Beschwerde bei der US-Handelskommission FTC eingereicht und wirft darin Google vor, in Schulen und Universitäten persönliche Daten von Schüler_innen und Student_innen gespeichert zu haben. Im Rahmen der Kampagne „Spying on Students“ über die Datenschutzrisiken bei Schul-Elektronik und ‑Software prüfte die EFF die Google Chromebooks sowie Google Apps for Education (GAFE) und stellte fest, dass in den Standardeinstellungen die Sync-Funktion aktiviert ist. Dadurch kann Google Suchbegriffe, besuchte Internetseiten, angesehene Youtube Videos sowie Passwörter speichern und Schüler_innen folgen, wenn sie den Chrome-Browser auf dem Tablet ihrer Eltern oder dem Smartphone nutzen und sich darüber bei einem Google-Dienst einloggen.
Während zudem die Bildungsangebote von Google innerhalb der GAFE werbefrei sind und dort auch keine Werbeprofile von Schüler_innen angelegt werden dürfen, weist die EFF darauf hin, dass dies nicht für alle anderen Dienste gilt – dazu gehören die Google Suche, Bookmarks, Maps, News, Photos, Google+, und YouTube. Nutzen Schüler_innen an ihren Schulrechnern und eingeloggt mit ihrem Schulaccount also Dienste außerhalb der GAFE, nutzt Google dies um Werbeprofile anzulegen und Werbung anzuzeigen – obwohl es sich um Schulaccounts zu Bildungszwecken handelt. Eine Erlaubnis zum Speichern der Daten holt Google weder von den Eltern noch Schüler_innen ein.
Das ist unsere wichtigste Beschwerde über die Praktiken von Google – obwohl versprochen wurde, dass Schüler_innen nicht getrackt werden, nutzt Google seine Machtposition als Bereitsteller von Bildungsangeboten aus, um von Schülerdaten zu profitieren, wenn diese andere Google-Dienste nutzen – Dienste, von denen Google willkürlich entschieden hat, dass sie keinerlei Schutz bedürfen.
Google teilte laut EFF mit, die Standard-Sync-Einstellung zeitnah ändern zu wollen, sodass Daten wie der Browserverlauf nicht mehr automatisch mit anderen Google-Services synchronisiert werden. Der EFF geht das nicht weit genug:
Wir loben Schulen dafür, Technologie in die Klassenzimmer zu bringen. Chromebooks und Google Apps for Education bieten enorme Vorteile für die Lehre und die Vorbereitung der Schüler_innen auf die Zukunft. Jedoch müssen Geräte und Cloud-Dienste, die in Schulen verwendet werden, ohne Kompromisse und Schlupflöcher die Privatsphäre der Schüler_innen schützen. […] Wir fordern die FTC auf, das Verhalten von Google zu untersuchen, die Nutzung persönlicher Informationen von Schüler_innen für eigene Zwecke zu unterbinden und das Unternehmen anzuweisen, alle bisher gesammelten Informationen, die nicht zu Bildungszwecken gesammelt wurden, zu zerstören.



