Die Suchmaschine Google verbirgt gesperrte Treffer ab dieser Woche auch dann, wenn sie über google.com oder andere Länderdomains aufgerufen werden. Dies kündigte Google-Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer am Freitag auf dem EU-Blog des Unternehmens an.
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2014 zufolge ist Google verplichtet, bestimmte Links aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. Europäische Internetnutzer haben demnach das Recht, die Sperrung von Ergebnissen zu fordern, die beim googlen des eigenen Namens erscheinen. Bislang wurden lediglich Suchergebnisse gesperrt, die über die jeweiligen EU-länderspezifischen Domains wie beispielsweise „.de“ oder „.nl“ aufgerufen wurden. Suchte man zum Beispiel nach einer Person, die in Deutschland entsprechende Suchergebnisse sperren ließ, waren diese über google.com immer noch auffindbar, selbst von Deutschland oder anderen EU-Ländern aus.
Diese Praxis soll jetzt laut Fleischers Ankündigung modifiziert werden. Durch Geolokation-Signale wie IP-Adressen soll der Zugriff auf gesperrte Links über alle Domains der Suchmaschine eingeschränkt werden. Allerdings nur, wenn aus dem Land gesucht wird, aus dem die Person stammt, die eine Sperrung gefordert hat. Wird also aus einem anderen EU-Land über google.com oder andere nicht-EU Google-Domains gesucht, sind die gewünschten Inhalte immer noch auffindbar.
