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: Müssen wir mit allem rechnen? Ein Lagebericht aus der Welt des Dataismus #1
CC-BY <a href="https://secure.flickr.com/photos/marc_smith/">Marc Smith</a> : Müssen wir mit allem rechnen? Ein Lagebericht aus der Welt des Dataismus #1 Große Daten – bitte was? Der Begriff „Big Data“ geistert seit Monaten durch Artikel, TV-Sendungen und Radiobeiträge. Die weitaus meisten von uns haben dennoch, zumindest laut mancher Studie, keinen blassen Schimmer, was damit gemeint sein könnte. Mit einer Artikelreihe wollen wir deshalb ein paar Scheinwerfer in den Datenanalyse-Wald richten. Denn die enthüllte Überwachungs‑, ist eigentlich eine „Berechnungsgesellschaft“. Darin sind die Geheimdienste nur einige Akteure unter vielen.
Klick. „Wir reden über Petabytes, Yottabytes, Zettabytes“, erklärt Kerrie Holley, „aber eigentlich haben wir noch zu wenige Daten“. Klick. „Muster lassen sich mit Hilfe von Mathematik begreifen“, sagt Jurij Paraszczak. „Und mit diesen Mustern lässt sich nicht nur verstehen, was gerade passiert, sondern auch was passieren wird.“ Klick. „Daten sind das, worin wir leben und was wir atmen“, schwärmt Emile Werr von der New Yorker Börse.
Klick.Big Data ermöglicht „einen tieferen Einblick, indem es Kundeninformationen und –verhalten stärker durchforstet“, erklärt eine Stimme. „Peters“ Bank hat mitbekommen, sagt der Sprecher, dass „Peter“ in der letzten Zeit mehrfach Geld für Haushaltsgegenstände ausgegeben hat. Die Bank kennt sein Ausgabeverhalten, Einkommen, seine Kreditwürdigkeit und durch „Peters“ Social-Media-Verhalten weiß das Geldhaus außerdem, dass er gerne kocht und in Gourmet-Restaurants geht. Er wünscht sich einen neuen Herd. Seine Bank weiß, welchen „Peter“ gerne hätte. Sie erhöht seinen Dispokredit, damit er sich das teure Stück auch leisten kann.
Klick. „Linda“ geht zum Arzt. In einer „Big-Data-Welt“ hat „Dr. Patel“ einen „360 Grad Überblick über ihre Krankheitsgeschichte“. Mit ihrem Tablet-PC meldet sich „Linda“ im Fitnessstudio an. Dort notiert ein Trainer ihre Vitalfunktionen und andere „relevante“ Daten in dem von „Dr. Patel“ empfohlenen „Wellness“-System. Eine App überwacht ihre Trainingserfolge. In diese hat natürlich auch ihr Arzt Einsicht. „Gratuliere Linda!“, schreibt er seiner Patientin zur Motivation. „Jetzt solltest du anfangen, Vitaminpräparate zu nehmen.“ Natürlich macht sich „Linda“ gleich auf den Weg zu einer Apotheke – die ihr der programmierte Gesundheits-Guru in ihrer Tasche praktischerweise empfiehlt.
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: Maulkorb für FISA-Anfragen wird gelockert, aber nur ein bisschen
: Maulkorb für FISA-Anfragen wird gelockert, aber nur ein bisschen Letztes Jahr haben Facebook, Google, Yahoo, LinkedIn und Microsoft beim amerikanischen FISA-Gericht, das die Kompetenzen der Auslandsgeheimdienste regelt, gefordert, genauere Auskunft über die Menge herausgegebener Datensätze geben zu dürfen, die durch eine Anordnung des FISA-Gerichts oder unter einem National Security Letter des FBI angefordert wurden.
Am 27. Januar veröffentlichte das Justizministerium eine Antwort, die den Antragsstellern „entgegenkommt“. Es gibt nun zwei Möglichkeiten, Zahlen zur Anzahl der Anfragen in Halbjahren zu veröffentlichen:
- in Tausenderschritten die Anzahl an Anfragen, betroffenen Nutzern und Selektoren, gegliedert in FISA-Anfragen und National Security Letters (bei Letzteren war das jedoch bereits vorher möglich)
- in 250er-Schritten, wenn die Anfragen zusammengefasst werden
Bei FISA-Anordnungen muss der Endpunkt des betroffenen Zeitraums außerdem mindestens ein halbes Jahr zurückliegen.
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: Keine Apps mit nackten Menschen bei Chromecast
: Keine Apps mit nackten Menschen bei Chromecast Chromecast ist ein HDMI-Dongle von Google, der es ermöglicht per W‑LAN Video- und Audiodaten auf den Fernseher zu streamen, entweder von Android, iOS oder Web-Apps oder aus dem Chromebrowser. Gestern hat Google eine SDK für das Gerät veröffentlicht, auf die sich die Entwickler stürzen dürften, um Chromecasts Funktionalität in ihre bereits vorhandenen Dienste zu integrieren.
Anbieter mit Inhalten, „die Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen bzw. sexuell eindeutiges Material enthalten“, dürften es hier jedoch schwer haben, denn für Chromecast-Apps werden auch die Richtlinien von Google Play gelten. Playboy.tv dürfte das ziemlich ärgern, denn die hatten bereits angefangen, an einer Android App zu arbeiten, die auch das Streaming zu Googles Chromecast ermöglichen sollte.
Das erinnert an die Brüste-Zensur bei Apple, die verlorenen Brustimplantate des ZDF oder geblockte stillende Mütter bei Facebook. Und langsam fragt man sich, warum die gesamte (amerikanische) Welt solche Panik vor Brüsten und moralischem Verfall aufgrund von Pornographie hat. Das einzig beruhigende im Fall von Chromecast ist, dass nicht nur über Apps gestreamt, sondern auch der Chromebrowser des PC gemirrort werden kann. So besteht immer noch die Möglichkeit, darüber beliebige Inhalte zu verbreiten. Und so bleibt die Restriktion nicht mehr als ein sinnloser Schwung mit der prüden Moralkeule, oder?
Nicht ganz, wenn man daran denkt, was noch alles anstößlich und sexuell eindeutig sein könnte – so wie Datingplattformen für Homosexuelle. Und wer darf eigentlich bewerten, was moralisch einwandfrei ist und was nicht?
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: Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen
: Neunetzcast übers Urheberrecht: Mehr Optimismus wagen Gestern hat mich Marcel Weiss an der FU Berlin besucht und mit mir eine Folge für seinen Neunetz-Podcast aufgenommen. Thema war vor allem das Urheberrecht im digitalen Zeitalter und das schöne an so einem Podcast-Format ist ja, dass sich manche Dinge auch etwas mehr im Detail diskutieren lassen.
Zwei Punkte sind mir vom Gespräch besonders in Erinnerung geblieben: Erstens war der Grundtenor durchaus leicht optimistisch, was angesichts des derzeit florierenden Internet-Defätismus erwähnenswert scheint. Zweitens haben wir es glaube ich geschafft herauszuarbeiten, warum mittelfristig paradoxerweise gerade Google davon profitieren dürfte, wenn beim Urheberrecht alles beim Alten bleibt und wir kein Recht auf Remix bekommen sollten: Während Google über genug Ressourcen und private Rechtsdurchsetzungswerkzeuge wie Content-ID verfügt, um auch mit einem unflexiblen und restriktiven Urheberrecht leben zu können, gilt das für (potentielle) Kokurrenten, freie Projekte und Privatpersonen nicht.
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: Googles Executive Chairman Eric Schmidt: In 10 Jahren gibt es keine Zensur mehr
: Googles Executive Chairman Eric Schmidt: In 10 Jahren gibt es keine Zensur mehr Eric Schmidt, Executive Chairman bei Google und Technologieberater Barack Obamas, hielt einen Vortrag an der Johns Hopkins School of Advanced International Studies in Washington, D.C. und sprach dabei auch über Zensur und Überwachung im Internet. Betrachtet man Schmidts akademische Ausbildung in Elektrotechnik und Informatik und seine jetzige Position als Technologieberater, sollte sein fester Glaube an die positive Wirkung technischen Fortschritts wenig verwundern. So verkündete er während seiner Vorlesung, dass Zensur – vor allem aufgrund flächendeckender Verschlüsselung seitens der Internetnutzer – in gut zehn Jahren kein Problem mehr darstellen wird. Grund dafür ist, dass das Internet alte Machtverhältnisse auflöst und demokratisiert. So sagte er auch in Bezug auf Nord-Korea (dort war er Anfang des Jahres zu Besuch), dass das wichtigste zunächst die Konnektivität sei – das Land würde sich dann schon öffnen.
I believe there’s a real chance that we can eliminate censorship and the possibility of censorship in a decade. […] My view is that if we can get some connectivity, then they’ll begin to open the country, they’ll begin to understand other systems.
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: Googles Versteckspiel
: Googles Versteckspiel David gegen Goliath. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ihre Steinschleuder ausgepackt und getroffen: Das Landgericht Berlin hat insgesamt 25 aktuelle Vertragsklauseln des US-Konzerns Google für rechtswidrig erklärt.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, sagte VZBV-Chef Gerd Billen.
Besonders stören sich die Verbraucherschützer an vagen Formulierungen wie „möglicherweise“ oder „unter Umständen“ in den AGBs von Google. Ob nun Standorte, Geräteinformationen oder personenbezogene Daten: Den Verbrauchern bliebe laut VZBV unklar, was genau wann erfasst und miteinander verknüpft wird. Weiterhin könnten Daten auch ohne Zustimmung erfasst, ausgewertet und verarbeitet werden.
Sind die aktuellen Google-AGBs also in erster Linie ein beschönigendes Versteckspiel vor den Nutzern? Zumindest kann man beim Blick ins Google-Archiv stutzig werden. Ausdrücke wie „möglicherweise“ „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ sucht man in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von 2001 vergeblich. Zwölf Jahre später: Im aktuellen Text stehen diese Formulierungen ganze 23 Mal.
Der vergleichender Blick in die AGBs lohnt sich sowieso (alles vom Juni 2013):
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto. […] Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen.[…] Bei der Nutzung standortbezogener Google-Dienste erheben und verarbeiten wir möglicherweise Informationen über Ihren tatsächlichen Standort.
2001 klangen viele Sätze noch deutlich griffiger:
Google registriert und speichert mit jeder Suchanfrage Informationen wie Tageszeit, Browser-Typ, Browser-Sprache und IP-Adresse. Diese Informationen werden benutzt, um unsere Daten zu überprüfen und den Service für den Nutzer zu verbessern.
Die Google-Klage ist nicht der erste juristische Protest des VZBV gegen internationale Internet- und Technikkonzerne. Nach Klagen des Verbands erklärte das Landgericht Frankfurt am Main im Juni zwölf Vertragsklauseln für den Samsung App-Store für unwirksam.
Auch 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website hat der VZBV beanstandet. Im Mai erklärte das Landesgericht Berlin acht davon für illegal. In sieben Fällen gab Apple vorher eine Unterlassungserklärung ab. Auch bei dieser Klage des Verbands ging es um die verschleierte Nutzung der Daten, darum, dass unklar blieb wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche „strategischen Partner“ auf welche Daten Zugriff haben. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Apple hat beim Kammergericht Berlin erfolgreich Berufung dagegen eingelegt.
Verbraucherschützer können oft nicht klagen
Klagen gegen Google, Apple, Samsung und andere sind für die Verbraucherschützer oft nicht leicht. Nach deutschem Recht kann der VZBV nur vor Gericht gehen, wenn die Daten-Praktiken überhaupt Gegenstand der AGBs sind. Es klingt verrückt, aber wenn völlig ohne Vertrags- und Rechtsgrundlage Daten erhoben werden, können zumindest die Verbraucherzentralen rechtlich nichts ausrichten. „Wir brauchen dringend eine erweiterte Klagebefugnis“, forderte VZBV-Chef Billen deshalb.
Auch am Beispiel des Google-Urteils wird deutlich, wie deutsches Recht mit den Geschäftspraxen der internationalen IT-Konzerne kollidiert. Es wird sich zeigen, ob das Urteil wirklich ein „wichtiges Signal“ senden wird, wie der Verbands-Chef es formuliert hat. Google hat jedenfalls bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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: Google löschte in diesem Jahr 200 Millionen Suchergebnisse
: Google löschte in diesem Jahr 200 Millionen Suchergebnisse TorrentFreak berichtet, dass Google bereits 200 Millionen Suchergebnisse im Jahr 2013 entfernt hat, die angeblich Urheberrechte verletzen. Es gibt zwar wöchentliche Transparenzberichte, aber keine jährliche Zusammenfassung. Diese Arbeit hat sich TorrentFreak nun gemacht und vermutet, dass dieses Jahr alle Rekorde brechen und bei dem Tempo sogar die Viertel-Milliardenmarke überschreiten wird.
Die Musikindustrie wird prominent von der britischen British Phonographic Industry (BPI) vertreten, die im letzten Jahr mit 43.795.962 gemeldeten URLs den ersten Platz belegt. Der Bundesverband Musikindustrie belegte lediglich Platz 45 mit 125.484 gemeldeten URLs.
Die Musikindustrie verlässt sich generell gerne darauf, dass Google amerikanisches Recht weltweit anwendet – hierbei kann es dann auch schon einmal vorkommen, dass ein Link zu einem Artikel des Nachrichtenmagazins Heise gelöscht wird.
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: Großes DDoS-Kino am 5. November?
Aus einer Broschüre des US-Militärs zu mehr OSINT : Großes DDoS-Kino am 5. November? Der Internetauswerter „Recorded Future“ kündigt für den 5. November großangelegte DDoS-Angriffe auf US-Webseiten an. Das vom US-Geheimdienst CIA und Google gegründete Unternehmen will dies aus Sozialen Medien erfahren haben, die hierfür systematisch gescannt werden. Eine Häufung von Tweets von „Mitgliedern von Anonymous“ sei demnach für das in der Zukunft liegende, genannte Ereignis auszumachen. Plausibel würde die These auch dadurch, dass bereits für den 26. Oktober, dem internationalen Aktionstag gegen Überwachung, digitaler Aufruhr angekündigt war. Gemutmaßt wird, dass der Shutdown der NSA-Webseite am 25. Oktober auf die Proteste zurückgeht. Der US-Auslandsgeheimdienst behauptete allerdings, dass es sich um Wartungsarbeiten gehandelt habe.
Der Fachbegriff für die Ausspähung des öffentlich zugänglichen Internet lautet „Open Source Intelligence“ (OSINT). Bekannt ist diese Auswertung persönlicher Mitteilungen etwa aus Libyen, wo die NATO aus Tweets zukünftige Ereignisse ablesen wollte. Das US-Militär hatte 2011 angekündigt, noch mehr Anstrengungen zum Aufbau von OSINT-Maßnahmen zu stecken, auch um in diesem Feld die Vorherrschaft zu behalten. Profitieren sollen nicht nur alle Teile des Militärs und deren Geheimdienste, sondern auch der „Heimatschutz“ im Innern. Im Dokument ist immer wieder die Rede von Bedrohungen durch „Extremisten“.
„Recorded Future“ wertet nach eigenen Angaben 250.000 offen zugängliche Quellen aus, darunter Webseiten auch von Medien, Blogs und Twitter. Der kostenpflichtige Dienst versucht, daraus Prognosen für zukünftige Ereignisse zu erstellen. Die Firma erklärt aber nicht, auf welche Statistiken zugegriffen wird um die Wahrscheinlichkeit bestimmter Vorhersagen zu untermauern. Denn es wird nicht lediglich die Anzahl von Hashtags wie – im Falle des 5. November – #OpNSA oder #OpPRISM gezählt.
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: Google veröffentlicht Live-DDoS-Landkarte – nicht ganz uneigennützig
Googles Digital Attack Map : Google veröffentlicht Live-DDoS-Landkarte – nicht ganz uneigennützig Google hat eine Digital Attack Map veröffentlicht, die live weltweit stattfindende DDoS-Attacken darstellt. Dabei werden unter anderem Typ, Dauer und Bandbreite der Attacken visualisiert, sowie Start- und Zielland, soweit die Informationen verfügbar sind. Die Daten stammen aus einer Kollaboration mit Arbor Networks. Das aus deren Hause stammende ATLAS-Monitoring-System nutzt anonyme Daten von ISPs, großen Unternehmen und einem eigenen Honeypot-Netzwerk, um einen Überblick über globale Angriffe zu erhalten.
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: Freut die NSA: WLAN-Passwörter mit Android automatisch zu Google senden
: Freut die NSA: WLAN-Passwörter mit Android automatisch zu Google senden Der IT-Consultant und Kolumnist Michael Horowitz stellt bei Computerworld die Vermutung auf, dass Google in fast jedes WLAN reinkommen könnte, weil in deren Datenbanken viele WLAN-Passwörter gespeichert sind: Google knows nearly every Wi-Fi password in the world. Und wenn diese bei Google gespeichert sind, dann muss die NSA auch nicht versuchen, die WLAN-Verschlüsselung zu knacken, sondern kann einfach bei Google nachschauen. Also kommt die NSA in fast jedes WLAN rein, wenn sie will. Toller Service! Die Empfehlung von Horowitz ist: Ändert Eure WLAN-Passwörter.
Und wie kommen die Passwörter zu Google? Wenn man ein Android hat und nicht alle „nach Hause telefonieren“ Häckchen in den Einstellungen weg geklickt hat, dann werden alle WLAN-Passwörter bei Google auf den Servern gebackuped.
Das Problem löst sich natürlich nicht, wenn man weiterhin diese Daten zu Google schickt. Und so kann man das bei Androids ausstellen:
In die „Einstellungen“ gehen, dann dort in „Sichern & zurücksetzen“, da dann das Häckchen hinter „Meine Daten sichern“ weg klicken. Hab ich direkt nach Neukauf gemacht und mein Smartphone funktioniert trotzdem prima. Möglicherweise hat man etwas weniger Komfort, aber ich hab bisher nichts vermisst und mir ist es auch wichtiger, dass ich der NSA nicht meine WLAN-Passwörter schenke.
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: Eric Schmidt: „Überwachung liegt in der Natur unserer Gesellschaft“
: Eric Schmidt: „Überwachung liegt in der Natur unserer Gesellschaft“ Eric Schmidt, Executive Chairman von Google, klärt auf: Google’s Eric Schmidt says government spying is ‚the nature of our society’.
„There’s been spying for years, there’s been surveillance for years, and so forth, I’m not going to pass judgement on that, it’s the nature of our society,“ he said.
„Es gibt seit Jahren Spionage, es gibt seit Jahren Überwachung, ich werde das nicht beurteilen, es liegt in der Natur unserer Gesellschaft.“
Wahrscheinlich meint er seine US-amerikanische Gesellschaft und sein Unternehmen Google. In unserer hiesigen Gesellschaft lag es nur in der Natur zweier untergegangener Diktaturen.
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: Wahlkampf mit Google: Lobby-Team verleiht Google Glasses an Netzpolitiker im Bundestag
Bild: <a href="http://www.tobiaskoch.net/">Tobias Koch</a> : Wahlkampf mit Google: Lobby-Team verleiht Google Glasses an Netzpolitiker im Bundestag Nach dem Wochenende der Freiheit statt Angst Demonstration haben sich Netzpolitiker von SPD und CDU mit dem Google-Lobbyisten Max Senges getroffen, wie Google Deutschland schreibt:
Lars Klingbeil (SPD) und Peter Tauber (CDU) treffen sich mit Max Senges von Google, um Prototypen von Google Glass einem ersten “netzpolitischen Härtetest” zu unterziehen. Sie informierten sich dabei vor allem über den Entwicklungsstand der neuen Technologie, natürlich kam dabei aber auch der Spaß nicht zu kurz. Die beiden Abgeordneten probierten aus, wie man mit Google Glass schnell etwas online sucht, Navigationshilfe erhält, Nachrichten vorgelesen bekommt und natürlich auch Fotos oder Videos aufnimmt. Beide Politiker waren sich danach mit Max Senges einig, dass die Möglichkeiten der neuen Technologie erst ansatzweise erschlossen sind.
Lorenz Matzat bezeichnete die tragbaren Miniaturcomputer an dieser Stelle als herumlaufende Überwachungskameras.
In Zeiten der Komplettüberwachung unserer digitalen Kommunikation verteilt der Internet-Riese Spielzeuge an Abgeordnete, die damit cool wirken wollen. Auch ein Statement im sonst netzpolitisch eher lauen Wahlkampf.
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: Russland: Rechteinhaber fordern die Einführung einer Whitelist für urheberrechtlich geschützte Inhalte
: Russland: Rechteinhaber fordern die Einführung einer Whitelist für urheberrechtlich geschützte Inhalte
Rechteinhaber in Russland haben einen weiteren Vorstoß zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzung gewagt. Sie fordern die Einführung einer Whitelist auf der alle in Russland legal erhältlichen Inhalte aufgeführt werden. Suchmaschinen, aber auch alle anderen Webseiten, müssten diese Whitelist bei Suchanfragen berücksichtigen und die Inhalte bevorzugt behandeln. Der Vorschlag soll dabei helfen, die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem einzudämmen. Die Suchmaschinen Google und Yandex zeigten sich von dem Vorschlag sehr besorgt.Vor rund einem Monat ist das „russische SOPA“ in Kraft getreten. Das neue Gesetz räumt Rechteinhabern die Möglichkeit ein, beim Moskauer Gericht Beschwerde gegen Content Provider und Plattformen einzureichen, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellen. Sollten die Rechteinhaber nachweisen können, dass sie die Rechte an den Inhalten besitzen, fordert das Gericht die Internetprovider auf den Zugang zu den Webseiten zu sperren. Hierzu wird eine nationale Blacklist geführt.
Bislang ist das „russische SOPA“ nur für Filme und TV-Serien gültig, es gibt aber bereits erste Bemühungen das Gesetz auch auf die Bereiche Musik, Fotos, “andere Bilder” sowie textbasierte Inhalte auszuweiten. Und erst in der letzten Woche wurde bekannt, dass die russische Regierung die Einführung von Strafzahlungen einführen will, wenn die Internetprovider den Sperrungen zu spät oder gar nicht nachkommen.
Wie Torrentfreak nun berichtet gehen diese Schritte den Rechteinhabern aber scheinbar noch nicht weit genug. Nach Informationen der russischen Tageszeitung Wedomosti, fordern die Rechteinhaber nun die Einführung von Whitelists.Torrentfreak fasst zusammen:
The proposed amendments center around the creation of a national registry listing all music, software and books. This database will then be made available to search engines and site owners who will be required to consult it before servicing their users with links or content.
For example, if a user searches for a particular song using Google, in the background the search engine would be required to carry out a search on the national database to see if the song is listed. If the track is present then Google would be obliged to list official sources for the content in the first pages of results while automatically relegating other sites.
Zusätzlich fordern die Rechteinhaber, dass die Inhalte auf der Blacklist, die durch das „russische SOPA“ eingeführt wurde, komplett aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen. Die großen Suchmaschinen in Russland, allen voran Google und Yandex, zeigen sich von diesen Vorstößen sehr besorgt. Eine Sprecher von Google sagte:
The company can not take on the role of the courts to determine whether someone’s rights have been violated. A proposal to artificially rank links in search results does not take into account the technical characteristics of search engines and would lower the quality of the search.
Auch Yandex zeigt sei von dem Vorschlag nicht begeistert, wie ein Sprecher gegenüber Wedomosti sagte:
First, in itself the assignment of resources to legal or illegal is extremely controversial. Secondly, items affected by copyright and related rights can be used in some circumstances without gaining permission from copyright holders, there is a wide range of exceptions. For example, if you thoroughly follow the amendments, a search engine will not be able to provide links to works containing the quotes that users type into the query string.
Yandex hebt außerdem hevor, dass die Einführung einer Whitelist nicht nur enorme Folgen für die Nutzer und Anbieter im Internet hätte (Stichwort: Chilling-Effects), sondern die Umsetzung auch schlicht unmöglich sei:
[If the amendments go through], rightsholders will switch the entire Internet into pre-moderation mode, because sites can not accommodate any comment without full verification of all the materials located on the link in this comment. For the bulk of services, this task is impossible.
Bereits im Februar diesen Jahres berichtete Techdirt über die Einführung einer Whitelist in einer Region in Russland. Der Vorschlag ist also keineswegs neu. Dennoch ist der Vorschlag besorgniserregend, besonders da die russische Regierung empfänglich für solche extremen Maßnahmen scheint.
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: PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“
: PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“ Acht der neun Internet-Unternehmen, die laut NSA Teil des Überwachungsprogramms PRISM sind, dementieren eine unmittelbare Zusammenarbeit mit US-Behörden. Das geht aus den Antworten der Firmen auf einen Fragenkatalog der Bundesinnenministeriums hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Das Problem: Falls die Unternehmen einen Beschluss auf Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act erhalten haben, dürfen sie gar nicht darüber sprechen.
Der Summer of Snowden kam so richtig ins Rollen am 6. Juni, als Glenn Greenwald über das Programm PRISM berichtete, das der NSA „direkten Zugriff auf die Systeme“ von neun der größten amerikanischen Internet-Firmen geben soll. Das wurde von amerikanischen Behörden auch nicht bestritten.
Die beteiligten Firmen jedoch wollen davon nichts wissen. Wie viele andere Stellen hat auch das deutsche Innenministerium einen Fragenkatalog an die beteiligten Firmen geschickt, über den wir hier berichtet hatten. Wir haben natürlich sofort eine Informationsfreiheits-Anfrage nach den Antworten gestellt. Nachdem auch Bundestag und Regierung auf die von uns veröffentlichten Fragen verwiesen haben und endlich die Antworten sehen wollten, haben wir heute endlich die Antworten erhalten:
Die Fragen der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Frau Rogall-Grothe, vom 11. Juni 2013 haben die folgenden Internetunternehmen beantwortet: Yahoo, Microsoft einschließlich seiner Konzerntochter Skype, Google einschließlich seiner Konzerntochter Youtube, Facebook und Apple. Keine Antwort ist bislang von AOL eingegangen.
Die Unternehmen Facebook und Google haben im Nachgang weitere Informationen zur Verfügung gestellt, die Ihnen auf Wunsch der beiden Firmen ebenfalls übermittelt werden.
Und die Antworten auf diese acht konkreten Fragen sind wenig überraschend: Niemand wusste von irgendwas.
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: NSA: Neue Dokumente belegen, dass die NSA Service Provider bezahlt hat.
: NSA: Neue Dokumente belegen, dass die NSA Service Provider bezahlt hat. The Guardian hat neue Dokumente veröffentlicht, die belegen, dass US amerikanische Service Provider dafür ‚entschädigt’ wurden, dass sie das Prism Programm mit Daten versorgen. Wir hatten vor einer Woche berichtet, dass der ‚haus-eigene’ Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) der NSA vorwarf, nicht genau genug zwischen ausländischer und US amerikanischer Kommunikation zu unterscheiden. Da die NSA somit ’nachbessern’ musste, wurde mit den Service Providern zusammengearbeitet, um Datenverkehr besser identifizieren zu können. Dies war notwendig, um weiterhin durch den FISC zertifiziert zu werden. So liest man in einem Newsletter der NSA, dass an die Service Provider mehrere Millionen USD gezahlt wurden.
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: Marketing der NSA: Wir rühren nur 1,6% des weltweiten Internetverkehrs an
: Marketing der NSA: Wir rühren nur 1,6% des weltweiten Internetverkehrs an
Bereits am 9. August veröffentlichte die NSA ein Memorandum, mit dem sie kleine Einblicke in ihre Arbeit sowie ihre rechtlichen Begründung für die weltweite Überwachung des Internetverkehrs geben will. In diesem Dokument nennt die NSA auch erstmalig Zahlen, wie viel Daten angeblich von ihr abgegriffen und analysiert werden, nämlich 0.00004% des weltweiten Datenverkehrs im Internet. Was auf den ersten Blick nach wenig klingt – und selbstverständlich auch nach wenig klingen soll – entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine größere Menge an Daten, als sie täglich von Google verarbeitet wird. Entscheidend jedoch bleibt: eigentlich spielt die Menge der Daten überhaupt keine Rolle.Die NSA sah sich mehr und mehr in die Defensive gedrängt und beschloss deshalb nun selbst in die Offensive zu gehen, indem sie ein Memorandum veröffentlichte. Das auf den 9. August datierte Dokument, versucht die Hintergründe und Rechtfertigungen für die weltweite Überwachung des Internetverkehrs durch die NSA zu erklären. Auf Seite 6 des Dokuments findet sich folgende Rechnung, die belegen soll, dass die NSA ja eigentlich gar nicht so viele Daten sammelt und untersucht wie es ihr immer unterstellt wird.
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: Leistungsschutzrecht: Rhein-Zeitung legte erste Bilanz vor
Seitenaufrufe der Rhein-Zeitung über Google-News : Leistungsschutzrecht: Rhein-Zeitung legte erste Bilanz vor Das Leistungsschutzrecht ist vor rund zwei Wochen, am 01.08., in Kraft getreten. Auch wenn das keine große Zeitspanne ist, hat die Rhein-Zeitung erste Zahlen veröffentlicht, die einen kleinen Einblick in die Auswirkung des Leistungsschutzrechts erlauben. Das Ergebnis: Die Zahl der Besucher, die die Webseite der Rhein-Zeitung über Google-News besuchen, tendiert, wenig erstaunlich, gegen Null. In Relation zu den gesamten Besucherzahlen der Rhein-Zeitung spielen die Aufrufe über Google-News jedoch kaum eine Rolle.
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: Google: Nutzer von Gmail können keine Privatsphäre erwarten
: Google: Nutzer von Gmail können keine Privatsphäre erwarten In einer Stellungnahme zu einem laufenden Gerichtsverfahren haben Anwälte von Google erklärt, dass Nutzer die Emails an Googles Mailservice Gmail schicken, keine Privatsphäre zu erwarten hätten. Das berichtet Consumerwatchdog, denen die Stellungnahme von Google vorliegt.
Oft wurde an dieser Stelle in den letzten Wochen über verschiedene Emailanbieter und Möglichkeit zur sicheren Kommunikation berichtet. Dabei wurde immer davor gewarnt einen Dienst der großen amerikanischen Konzerne wie Google, Yahoo oder Microsoft zu nutzen, wenn man seine Privatsphäre schützen möchte. Doch nun liefert sogar Google selbst die Aussage, dass Nutzer von Gmail keine Privatsphäre zu erwarten hätten:
Just as a sender of a letter to a business colleague cannot be surprised that the recipient’s assistant opens the letter, people who use web-based email today cannot be surprised if their emails are processed by the recipient’s [email provider] in the course of delivery. Indeed, ‘a person has no legitimate expectation of privacy in information he voluntarily turns over to third parties.