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Deutsche Bürgerrechtsorganisationen: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die Telefon-Verbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern sammelt. Es handelt sich dabei um die „größte Datenbank der Welt“. Die gespeicherten Kommunikationsdaten werden automatisch auf Auffälligkeiten geprüft; „soziale Netzwerke“ der Gesprächsteilnehmer werden offengelegt.
Die EU-Staaten haben im Februar 2006 ebenfalls eine systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung beschlossen. In Deutschland hätten nicht nur Strafverfolger Zugriff auf die Kommunikationsdaten, sondern auch Geheimdienste aufgrund des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“. Auch die Musikindustrie soll auf die Daten zugreifen dürfen, so der Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“. Daneben hätten ausländische Staaten wie die USA aufgrund internationaler Verträge (z.B. „Cybercrime-Konvention“) Zugriffsrechte, wie die EU-Kommission kürzlich bestätigt hat.
Sollten die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden, sind Missbräuche der Daten zu erwarten. Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit zeigen, dass sich der Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse nicht verhindern lässt. Bekannt geworden ist etwa die Bespitzelung kritischer Journalisten und Aktivisten in Deutschland, politischer Gegenspieler in Frankreich sowie von Menschenrechts- und Umweltverbänden in Großbritannien und den USA. Auch die regierungsinterne und andere sicherheitsrelevante Kommunikation wäre nicht mehr vor unbefugtem Zugriff geschützt, wie der Abhörskandal in Griechenland vor drei Monaten gezeigt hat.