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EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal

Schön, dass wir noch Gerichte haben: Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA illegal. Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof und folgte damit einer Klage des Europa-Parlaments. Aber es sollte eigentlich auch noch die Möglichkeit geben, Politiker für ihre…

  • Markus Beckedahl

Schön, dass wir noch Gerichte haben: Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA illegal.

Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof und folgte damit einer Klage des Europa-Parlaments.

Aber es sollte eigentlich auch noch die Möglichkeit geben, Politiker für ihre Gesetzgebung zur Verantwortung zu ziehen und wegen Verfassungsmissbrauch anklagen zu können.

Update:

Mehr Infos bietet EUPolitix: Courts annul EU-US air data deal.

“The fact that the passenger name record data (PNR) have been collected by private operators for commercial purposes and it is they who arrange for transfer of the data to a non-member state does not prevent that transfer from being regarded as data processing that is excluded from the directive’s scope.”
European Court of Justice

Die Gerichtsentscheidung findet man hier.

Privacy International hat schon eine Kurzanalyse des Urteils veröffentlicht: EU-US passenger data transfer deal annulled by European Court.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal“


  1. Mario Lardieri

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    Effektiv schade, dass ein solches Urteil keine Konsequenzen für die Urheber des Vertrages zur Folge hat. Mich nimmt nun nur wunder, ob die Schweiz, welche ja diese Angaben ebenfalls den USA zur Verfügung stellt, nun auch ein Rückzieher machen muss. Irgendwie scheinen wohl die Richter am Europäischen Gerichtshof doch noch das Gesetz und die Rechte „ihrer“ Bürger wahrzunehmen…


  2. Wem nützts? Wie im Spiegel Artikel schon beschrieben werden die Fluggesellschaften wohl weiter die Daten rausrücken, wenn sie denn eine Landegenehmigung haben wollen – völlig egal ob sie dabei gegen EU-Recht verstoßen oder nicht.

    Globalisierung überall, die Wirtschaft hat die Politik schon lange überflügelt, in guten wie in schlechten Dingen.


  3. Jetzt würde ich gerne wissen wer zur Verantwortung gezogen wird für dieses zweijährige rechtswiedrige Verhalten. Vermutlich niemand.
    Das die Daten weiterhin übermittelt werden ist schlicht ein Skandal.


  4. […] Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA nur noch bis zum 30. September auf legalem Wege erfolgen kann. Dann endet die Übergangsfrist, die der Europäische Gerichtshof den Regierungen in seinem Urteil im Mai gesetzt hatte. Wenn vorher keine Einigung mehr zwischen EU und USA zustandekommt, ist die Weitergabe ab Sonntag illegal. Naja, irgendwie war sie das die ganze Zeit, aber dann verbietet es auch der Gerichtsbeschluss. Die Übermittlung von Daten dürfte ab dem 1. Oktober nur fortgesetzt werden, wenn die für die Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine entsprechende Genehmigung erteilten. Dies setzt die Feststellung eines angemessene Datenschutzniveaus voraus. Für eine Übermittlung von Passagierdaten an die USA über den 30. September 2006 hinaus müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sein: · Die von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen („Undertakings“) müssen weiterhin gewährleistet sein. · Die Umstellung auf ein aktives Übermittlungsverfahren von „pull“ zu “push“ hat unverzüglich zu erfolgen, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben sind. · Alle Passagiere sind darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden und dass diese Übermittlung möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt. von Ralf Bendrath um 15:27 | abgelegt in General, Datenschutz, Menschenrechte, EU, USA Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links […]


  5. […] Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof und folgte damit einer Klage des Europa-Parlaments. Wer hätte das gedacht? […]

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