EU
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: EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal
: EU: Flugdatenweitergabe an USA illegal Schön, dass wir noch Gerichte haben: Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA illegal.
Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte heute der Europäische Gerichtshof und folgte damit einer Klage des Europa-Parlaments.
Aber es sollte eigentlich auch noch die Möglichkeit geben, Politiker für ihre Gesetzgebung zur Verantwortung zu ziehen und wegen Verfassungsmissbrauch anklagen zu können.
Update:
Mehr Infos bietet EUPolitix: Courts annul EU-US air data deal.
“The fact that the passenger name record data (PNR) have been collected by private operators for commercial purposes and it is they who arrange for transfer of the data to a non-member state does not prevent that transfer from being regarded as data processing that is excluded from the directive’s scope.”
European Court of JusticeDie Gerichtsentscheidung findet man hier.
Privacy International hat schon eine Kurzanalyse des Urteils veröffentlicht: EU-US passenger data transfer deal annulled by European Court.
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: Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0
: Chaosradio am Mittwoch: Fernsehen 2.0 Am kommenden Mittwoch gibt es wieder ein Chaosradio zwischen 22 Uhr und 1 Uhr auf Fritz-Radio in Berlin und per Stream empfangbar. Thema ist „Fernsehen 2.0 – Was wird sich in naher Zukunft ändern?“. Diesmal werde ich zusammen mit Frank Rosengart und Holger Klein im Studio sitzen und mit den Zuschauern diskutieren.
Und hier ist der Ankündigungstext:
Der Streit um die Übertragungsrechte für die Bundesliga und die zunehmende Internet-Nutzung hat den Fernsehmarkt in Deutschland kräftig aufgewirbelt. Komplizierte Medienregulierung und die trägen Fernsehzuschauer haben jahrelang für einen unbeweglichen Status Quo gesorgt.
Den alteingesessenen Sendern bläst nun ein kräftiger Gegenwind ins Gesicht: Das Internet ist eine ernsthafte Konkurrenz für den Medienkonsum geworden, Festplattenrekorder durchkreuzen das Konzept der Werbepause und neue Geschäftsmodelle entstehen.
Welche Rolle spielen Fernsehsender in der Zukunft? Brauchen wir überhaupt noch das klassische Fernsehen? Und wie wird es finanziert werden?
Chaosradio beleuchtet die aktuellen Entwicklungen im Fernsehmarkt von technischer Seite (IPTV, „Handy-TV“, Verschlüsselung, … ) und möchte mit euch diskutieren, wie ihr in Zukunft fernsehen wollt.
Bei Wikipedia gibt es wieder eine Mitmachseite. Das Chaosradio ist eine Talk-Show. Wer mitsprechen möchte, kann dies telefonisch versuchen. Die Rufnummer des Studios ist 0331 70 97 110.
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: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS
: Musterbrief an die Abgeordneten wegen VDS Nachdem unsere Pressemitteilung zur Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag über heise gelaufen ist, war der Server mit dem Musterbrief zeitweilig nicht zu erreichen. Dieser Andrang ist sehr erfreulich, denn offenbar ist derzeit unklar, ob die Opposition den Antrag überhaupt noch auf die Tagesordnung bekommt. Zu Sicherheit hier also auch noch der Text. Eure Abgeordneten findet ihr hier.
Sehr geehrte…,
eine EG-Richtlinie vom Februar 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll („Vorratsdatenspeicherung“).
Der Bundestagsdebatte vom 16.02.2006 zufolge sind sich alle Fraktionen einig, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Die einen halten die Richtlinie wegen mangelnder Rechtsgrundlage für nichtig, die anderen wegen Verletzung des Gemeinschaftsgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Nachdem die Richtlinie am 21.02.2006 dennoch beschlossen worden ist, ist es an der Zeit, die Bundesregierung zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage aufzufordern. 118 Abgeordnete haben einen entsprechenden Gruppenantrag vorgelegt, über den in der Nacht zum Freitag abgestimmt wird.
Zurecht rügt der Antrag, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfügt. Der Antrag fordert die Bundesregierung deshalb auf:
1. gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Nichtigkeitsklage zu erheben und
2. bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen.Da die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einerseits für die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts, andererseits aber auch für die Privatphäre der Bürger und für das Berufsgeheimnis von Abgeordneten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen von höchster Relevanz ist, bitte ich Sie, in der Nacht zum Freitag trotz der späten Stunde an der Abstimmung teilzunehmen und für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
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: Nacht der Kommunikationsfreiheit
: Nacht der Kommunikationsfreiheit In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird der Bundestag darüber abstimmen, ob er die Bundesregierung zur Klage vor dem EUGH gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auffordert. Wir haben im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung dazu geschrieben, die stärker auf die institutionellen Aspekte (die EU hat im Bereich Strafverfolgung keine Richtlinienkompetenz) die verfahrensmäßigen Mauscheleien (das Thema wurde nur ins Binnenmarkt-Prozedere verschoben, weil sich der EU-Ministerrat nicht einigen konnte) und die mit dem Rasterfahndungsurteil nochmal bestätigte Verfassungswidrigkeit des ganzen Vorhabens eingeht. Hier ein paar Zitate:
Ohne ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs ist zu befürchten, dass der Bundestag auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung bald nur noch EG-Richtlinien umzusetzen haben wird. Auch Abgeordnete aus den Koalitionsfraktionen haben im Februar die Auffassung geäußert, dass die Vorratsspeicherung nicht als Richtlinie beschlossen werden durfte, so Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU) und Peter Danckert (SPD). Die gleiche Auffassung vertrat letztes Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), unterstützt von einem einstimmigen Bundestagsbeschluss vom 27.01.2005.
Und weil ich mich so gern selber zitiere:
Der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Universität Bremen erinnert daran, dass kaum ein Mitgliedsstaat mit der Überwachungs-Richtlinie wirklich zufrieden war. Daher habe man zu Verfahrenstricks gegriffen. „Von 25 EU-Mitgliedern haben zwei die Richtlinie glatt abgelehnt, sechzehn – darunter Deutschland – haben erklärt, die vorgesehene Speicherung der Internet-Daten für drei Jahre auf Eis zu legen, und eines hat angekündigt, es werde viel längere Speicherfristen einführen als vorgesehen. Damit bleiben ganze sechs EU-Mitglieder, die voll hinter dem jahrelang umstrittenen Vorhaben stehen.“
Aber nicht nur die Abgeordneten sind gefordert, sich hier zu positionieren, sondern auch Ihr könnt etwas tun:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Nacht zum Freitag zur „Nacht der Kommunikationsfreiheit“ zu machen. Die Abgeordneten sollen trotz der späten Stunde zahlreich an der Abstimmung teilnehmen und parteiübergreifend für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stimmen. Die Bürgerinnen und Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Abgeordneten ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website des Arbeitskreises.
Anrufen geht natürlich auch. Hauptsache die Abgeordneten bekommen mit, dass dieser Überachungsplan vielen Leuten nicht passt. Hier findet Ihr euren Abgeordneten.
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: EDRi-gram Nummer 4.10
: EDRi-gram Nummer 4.10 Das neue EDRi-gram Nummer 4.10 der European Digital Rights Initiative ist soeben mit folgenden Themen erschienen:
1. Draft Audiovisual Media Services Directive under criticism
2. Data Retention faces growing opposition in Germany
3. Set up of the Internet Governance Forum Advisory Group
4. French draft copyright law continues to be criticised
5. German Constitutional Court has outlawed preventive data screening
6. UK Government asks for the encryption keys
7. Big Brother Awards Italy 2006
8. Application of the FOI law in Macedonia
9. PM supports rejected UK ID Cards Act -
: Anti-Filesharing ‑Kampagnen
: Anti-Filesharing ‑Kampagnen Torsten Kleinz war gestern für Heise bei der Pressekonferenz in der Staatsanwaltschaft Köln und hat einen Artikel dazu geschrieben: Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server [Update]. Schön, dass jetzt mal endlich klar ist, dass die Musikindustrie „Honeypots“ benutzt und diese wohl legal sind. Wir haben das bisher nur immer befürchtet und auch die Verbraucherzentralen dürfte dies interessieren. Wer eDonkey/eMule nutzt, sollte mal im Zitronengras-Blog vorbeischauen. Da hab ich gestern eine Anleitung gefunden, wie man die Server beim e2k-Netz umgehen kann und zwar ohne grosse Leistungseinbussen.
eMule läuft übrigens auch sehr gut ohne Serververbindung. Die Quellen bekommt man fast genauso schnall dank des dezentralen KAD-Netzes und Quellenaustausch.
Optionen -> Verbindung -> Häkchen bei „eD2K“ wegApropos Hausdurchsuchungen: Die Bild-Zeitung wusste schon vorher Bescheid und wurde vermutlich von der IFPI informiert. Die Durchsuchungen sollen gestern gewesen sein, gestern war aber schon in der Bild auf der Titelseite ein kleiner Artikel dazu. Von dpa können sie es nicht gehabt haben, die kamen erst viel später.
Spiegel Online hat den IFPI-Chef John Kennedy befragt, der gestern extra zur Pressekonferenz bei der Kölner Staatsanwaltschaft (!) eingeflogen ist. „Hör auf, bevor es dich erwischt!“
Kennedy: Ja, darüber kann man streiten. Alles, was ich sage, ist, dass ich es schwierig finde, wenn sich Leute über 99 Cent als Preis für etwas beschweren, das ich und die Person, die ein Musikstück kauft, für ein Stück Kunst halten. 99 Cent für etwas, das sie für immer behalten können. Das sie mit sich herumtragen können, das sie mitnehmen, wenn sie umziehen. Das sie auch nach zehn Jahren noch hervorholen und genießen können. Das einen emotionalen Wert für sie hat. Mir fallen nicht viele Dinge ein, die ich für 99 Cent kaufen kann, und die auch nach zehn Jahren noch einen Wert besitzen. Deshalb habe ich ein Problem damit, darüber zu diskutieren, dass 99 Cent zu viel sein sollen.
Weiss der Herr eigentlich nicht, wie das Geschäftsmodell von DRM funktioniert? Dass es ein Problem ist, die Musik für 99 Cent immer zu behalten und mit sich rumzutragen, weil der tragbare Player das DRM Stück nicht abspielen will, etc. 99 Cent wären ja ok, wenn man tatsächlich die Musik dann besitzen dürfte. Diese Funktion erfüllen die Online-Stores der Musikindustrie nicht, sie gaukeln es nur vor. Boykotiert einfach die DRM-Stores. Diee inzigen nutzbaren sind emusic.com und finetunes.de. Bei emusic zahlt man übrigens für MP3-Files teilweise nur 25 Cent!
Es ist Cannes-Zeit und unsere EU-Kommisarin und Medienindustrie-Lobbyistin Vivianne Redding hat den Aktzionsplan Film20 präsentiert. Dieser soll bei der Bekämpfung von Tauschbörsen helfen und DRM-Systemen den Weg bereiten. Heise berichtet darüber: EU-Kommission und Industrie verabschieden Charta „Film Online“.
Lobend erwähnt das Papier ferner die Entscheidung des obersten österreichischen Gerichtshofes, wonach Internet-Diensteanbieter die Namen und Adressen Urheberrechtsverletzern offen legen müssen. Die Industrievertreter begrüßen zudem den Oktober 2005 getroffenen Beschluss der schwedischen Datenschutzbehörde, dem Amt für Pirateriebekämpfung, die Erlaubnis zur Verarbeitung IP-Nummern zu gewähren, damit dieses die Polizei informieren und Verfahren bei besonders schweren Urheberrechtsverletzungen einleiten kann. So könnten die Rechtehalter besser zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen.
Die Charta hält als Ziel die Förderung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) fest, die „sicher, kostengünstig, zuverlässig und vollständig kompatibel sind und im Idealfall auf offenen Standards beruhen sowie auf mehreren Plattformen und Geräten laufen“.
Kann ich mir eine neue Eu-Kommission wünschen? Eine, die weiss, wovon sie spricht? Der Absatz mit den DRM-Systemen klingt ja schon echt lächerlich, eher wie Wunschdenken und entspricht überhaupt nicht der Realität. Aber ansonsten keine grossen Überraschungen, alles wie geplant. Die Verbraucherschützer wurden ja auch aus den Treffen ausgeladen, damit es keine Störungen in der Zusammenarbeit von EU-Kommission und Industrie gibt.
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: Grüne initiieren Gruppen-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung
: Grüne initiieren Gruppen-Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung Die Grünen im Bundestag haben einen Gruppenantrag initiiert, der die Bundesregierrung auffordert, gegen die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen. Ich habe den Antrag noch nicht gesehen, aber in einer Pressemitteilung argumentiert der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, dass Richtlinien, welche eindeutig Strafverfolgungszwecken dienen, nach geltendem EU-Recht von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen werden müssen. Dies sei in diesem Fall nicht so geschehen und deshalb würde „Europarecht gebogen“.
In der kurzen Pressemitteilung heisst es:
Unser Antrag wird von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen unterstützt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Mit einer Klage kann sie ein klares Zeichen für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit setzen.
Passend dazu auch ein Heise-Artikel: Bundesregierung soll gegen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagen.
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: RFID Workshop der EU-Kommission in Brüssel
: RFID Workshop der EU-Kommission in Brüssel Die EU-Kommission führt im Moment in Brüssel einen Workshop zum Thema „RFID“ durch. Passend dazu gibt es eine „RFID Consultation Website“ mit dem Untertitel „Towards an RFID Policy for Europe“. Stefan Krempl ist für Heise vor Ort und hat schon einige Artikel veröffentlicht.
Europäische Verbraucher- und Datenschützer wollen RFID zähmen
Vertreter aus Industrie, Politik und Zivilgesellschaft sind sich noch uneins, welche regulatorischen Ansätze am besten geeignet sind, um RFID-Chips nicht in eine Schnüffeltechnik par excellance ausarten zu lassen. Dies zeigte sich am gestrigen Dienstag bei dem Workshop des für die Informationsgesellschaft zuständigen EU-Kommissariats im Rahmen der EU-Konsultation zu „smarten“ Etiketten in Brüssel. Weitgehend einig waren sich die dort versammelten Experten, dass Sicherheits- und Datenschutzfunktionen schon in das grundlegende Design von RFID-Systemen und der damit vorangetriebenen ubiquitären Computerwelt eingebaut werden müssen. Ob eine Selbstregulierung der Wirtschaft ausreicht oder Regierungen darüber hinaus gesetzlich tätig werden sollten, ist aber umstritten.
EU-Kommission für weltweite RFID-Regulierung
Angesichts großer Datenschutz- und Sicherheitsbedenken bei den Plänen der Industrie zum flächendeckenden Einsatz von Funkchips macht sich Brüssel für ein globales Rahmenwerk zum Schutz von Grundrechten stark. „Wir brauchen eine weltweite Regulierung vernetzter RFID-Systeme“, forderte Gérald Santucci, Abteilungsleiter im EU-Kommissariat Informationsgesellschaft, am Dienstag auf einem Workshop der Behörde im Rahmen der EU-Konsultation zu „smarten“ Etiketten in Brüssel. Die Funkchips könnten sich sonst zu „Instrumenten einer privaten Polizei“ auswachsen, fürchtet der Franzose. Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund der einfacheren und permanenten Möglichkeit zum Sammeln auch persönlicher Daten über RFID-Tags in der Wirtschaft zahlreiche „kleine Brüder“ Big Brother Konkurrenz machen würden.
Neue Vorstöße zum technischen Datenschutz für RFID
In den sich langsam entwickelnden Markt für datenschutzfreundliche Techniken rund um RFID-Systeme kommt Bewegung. Eine dänische Firma will Anfang 2007 „sichere“ Funketiketten mit abgestuften Ebenen zur Kontrolle durch die Verbraucher auf den Markt bringen. Eine britische Wohltätigkeitsorganisation fordert zudem, die Infrastrukturen für die „smarten“ Chips mit Hilfe von Open-Source-Middleware prinzipiell transparent zu machen. Darüber hinaus mehren sich die Stimmen, die den Einsatz so genannter Privacy Enhancing Technologies (PETs) in RFID- Systemen verbindlich machen wollen. Industrievertreter wehren sich allerdings gegen einen verallgemeinernden Vorstoß zur „Ko-Regulierung“ der Funktechnik und verweisen darauf, dass die Datenschutz- und Sicherheitsauflagen auf unterschiedliche RFID-Verwendungsformen angepasst werden sollten.
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: RSF: Die schwarzen Löcher des Internets
: RSF: Die schwarzen Löcher des Internets Reporter ohne Grenzen haben ihren jährlichen Internet Annual report 2006 mit dem Untertitel „Everyone’s interested in the Internet – especially dictators“ veröffentlicht. Der Bericht kann als 28-seitiges PDF heruntergeladen werden. Gleichzeitig gibt es die Inhalte auch noch auf der Webseite.
Europa kommt auch vor und es wird kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung die Privatsphäre aller europäischen Bürger gefährdet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ISPs beim blocken von Inhalten die Aufgabe von Richtern übernehmen.
The Internet has revolutionised the world’s media. Personal websites, blogs and discussion groups have given a voice to men and women who were once only passive consumers of information. It has made many newspaper readers and TV viewers into fairly successful amateur journalists. Dictators would seem powerless faced with this explosion of online material. How could they monitor the e‑mails of China’s 130 million users or censor the messages posted by Iran’s 70,000 bloggers? The enemies of the Internet have unfortunately shown their determination and skill in doing just that. China was the first repressive country to realise that the Internet was an extraordinary tool of free expression and quickly assembled the money and personnel to spy on e‑mail and censor „subversive“ websites. The regime soon showed that the Internet, like traditional media, could be controlled. All that was needed was the right technology and to crack down on the first „cyber-dissidents.
Reporter ohne Grenzen bloggen jetzt übrigens auch auf französisch: leblogmedias.
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: Pressemitteilung: US-Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
: Pressemitteilung: US-Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa Die folgende Pressemitteilung haben wir gerade veröffentlicht. Weiterverwendung und ‑verbreiutung erwünscht!
Deutsche Bürgerrechtsorganisationen: Amerikanischer Abhörskandal erfordert Umdenken auch in Europa
In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass der amerikanische Geheimdienst NSA die Telefon-Verbindungsdaten von 200 Millionen Amerikanern sammelt. Es handelt sich dabei um die „größte Datenbank der Welt“. Die gespeicherten Kommunikationsdaten werden automatisch auf Auffälligkeiten geprüft; „soziale Netzwerke“ der Gesprächsteilnehmer werden offengelegt.
Die EU-Staaten haben im Februar 2006 ebenfalls eine systematische und verdachtslose Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung beschlossen. In Deutschland hätten nicht nur Strafverfolger Zugriff auf die Kommunikationsdaten, sondern auch Geheimdienste aufgrund des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“. Auch die Musikindustrie soll auf die Daten zugreifen dürfen, so der Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“. Daneben hätten ausländische Staaten wie die USA aufgrund internationaler Verträge (z.B. „Cybercrime-Konvention“) Zugriffsrechte, wie die EU-Kommission kürzlich bestätigt hat.
Sollten die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden, sind Missbräuche der Daten zu erwarten. Zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit zeigen, dass sich der Missbrauch geheimer Überwachungsbefugnisse nicht verhindern lässt. Bekannt geworden ist etwa die Bespitzelung kritischer Journalisten und Aktivisten in Deutschland, politischer Gegenspieler in Frankreich sowie von Menschenrechts- und Umweltverbänden in Großbritannien und den USA. Auch die regierungsinterne und andere sicherheitsrelevante Kommunikation wäre nicht mehr vor unbefugtem Zugriff geschützt, wie der Abhörskandal in Griechenland vor drei Monaten gezeigt hat.
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: Interview: Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht
: Interview: Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht Bei stern.de gibt es ein Intervie wmit der grünen Politikerin Katja Husen zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Bevölkerung steht unter Generalverdacht“.
Was ist an der EU-Regelung aus Ihrer Sicht problematisch?
Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit wem ich kommuniziere und welche Seiten ich mir im Internet anschaue, geht grundsätzlich niemanden etwas an. So wird aber die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt, während Kriminelle sich ins Fäustchen lachen – und mit dem Gang ins Internetcafe oder zur öffentlichen Telefonzelle die Speicherung einfach umgehen können. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
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: Bericht über eine Bundestags-Anhörung zur Fernsehrichtlinie
: Bericht über eine Bundestags-Anhörung zur Fernsehrichtlinie Gestern gab es im Kultur- und Medienausschuss des Bundestags eine nicht-öffentliche Anhörung zum Thema „Fernsehrichtlinie“. Heise berichtet jetzt darüber: Reform der EU-Fernsehrichtlinie weiter heftig umstritten.
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: Vorratsdatenspeicherung in Bremen heute Abend
: Vorratsdatenspeicherung in Bremen heute Abend Ich halte heute Abend einen Vortrag über „Vorratsdatenspeicherung – wie die EU die bürgerlichen Freiheiten verlor“ beim vor einer Weile neu gegründeten Bremer Chaostreff des CCC. Das Treffen geht um 19:30 los, der Vortrag ist um 20:00, und das Ganze findet im Lift Internetcafe in der Weberstraße statt. Würd mich freuen, dort ein paar Bremer netzpolitik.org-LeserInnen zu treffen.
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: Monitor über die EU-Kommunikationspolitik
: Monitor über die EU-Kommunikationspolitik Gestern Abend war im ARD-Politikmagazin Monitor ein Beitrag über die Kommunikationspolitik der EU: Brüsseler Regierungsfernsehen. Den Beitrag kann man sich nochmal im Stream anschauen.
Es ist immer dasselbe, in Berlin wie in jeder Hauptstadt. Die Politiker machen Politik, doch keiner lobt sie dafür, jedenfalls nicht so richtig. Das könnte sie auf Ideen bringen. Wenn man mit Steuergeld ein paar Agenturen bezahlte, die davon schöne Videos drehten, in denen nicht immer gleich gemeckert wird, und wenn diese Filme dann vom Fernsehen gesendet würden, wären dann nicht alle viel glücklicher?
Kurz zusammen gefasst geht es darum, dass die EU Agenturen beauftragt, welche nach Kommissionsvorgaben die Leitlinien der Eu-Politik „verkaufen“ sollen. Euronews wird mit einer Million Euro im Jahr finanziert, und setzt Kommissionsvorgaben um. Das ist ja mittlerweile überall die Regel, politisch interessant wird es vor allem durch die Praxis, dass unabhängige Journalisten beispielsweise bei offiziellen Anlässen nicht mehr erlaubt wird, eigene Bilder zu machen. Die kommen dann von EU selbst. Das ganze ergibt dann eine bessere Propaganda und lädt zu Manipulationen ein.
Lustig ist Dany Cohn Bendit. Der hat herausgefunden, dass alle Abgeordneten ebenso wie die akkreditierten Journalisten ein eigenes Parlaments-Fernsehstudio auf Kosten der Steuerzahler nutzen können und produziert da kostenfrei eine Talkshow für einen Privatsender. An der arbeiten bis zu 25 Mitarbeiter des Europaparlaments mit. Ich muss mich mal irgendwie ins Abgeordneter ins Europaparlament wählen lassen, um endlich mal bequem NetzpolitikTV umzusetzen.
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: EU-Kommission zu Internet Governance
: EU-Kommission zu Internet Governance Die EU-Kommission hat sich mal wieder beim Thema Internet Governance zu Wort gemeldet: Internet: Kommission sucht globale Partnerschaft auf dem Gebiet der Internet-Verwaltung, der Meinungsfreiheit und der Bekämpfung der Zensur im Internet.
Um den Schwung des erfolgreichen Weltgipfels über die Informationsgesellschaft in Tunis vom 16. – 18. November 2005 beizubehalten, hat die Europäische Kommission heute ihre Prioritäten für die Umsetzung der auf dem Gipfel gemachten internationalen politischen Zusagen vorgelegt. Zu diesen Prioritäten zählen der Schutz und der Ausbau der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf den freien Empfang von Informationen und den Zugang zu ihnen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sollten als Instrument eingesetzt werden, um offene demokratische Gesellschaften zu erreichen und zum weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt beizutragen. Deshalb spricht sich die Kommission für die Fortführung der internationalen Gespräche aus, um die Internet-Verwaltung zu verbessern. Dies soll mittels der beiden neuen auf dem Gipfel geschaffenen Verfahren erfolgen: dem aus zahlreichen Interessengruppen bestehenden Internet-Verwaltungs-Forum und dem Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit, an dem sich alle Regierungen auf der Basis der Gleichberechtigung beteiligen werden.
Blumig klingen auch die Worte von Viviane Reding:
„Die Europäische Union muss Vorreiter und Vorkämpfer sein, wenn es um die Schaffung einer offenen, zugänglichen und ungeteilten globalen Informationsgesellschaft und den freien Austausch von Informationen, Ideen und Meinungen weltweit geht,“ bekräftigte Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. „Auf dem Weltgipfel in Tunis vom letzten Jahr haben wir einen wichtigen Schritt vorwärts gemacht auf dem Weg zu einem globalen Konsens, dem zufolge die alltägliche Verwaltung des Internet ohne die Einmischung irgendeiner Regierung erfolgen muss. Nun müssen wir sicherstellen, dass diese Zusagen auch voll und ganz in die Tat umgesetzt werden. Eingriffe in die Basisarchitektur des Internet sind nicht mehr zu rechtfertigen, es sei denn auf der Grundlage allgemein akzeptierter ordnungspolitischer Grundsätze erfolgen.“
Die hat wahrscheinlich immer noch nicht verstanden, welchen schädlichen Einfluss ihre Politik mit dem Schutz von Rechtekontrollsysteme und ein ausuferendes Urheberrecht samt Sanktionen auf „die Schaffung einer offenen, zugänglichen und ungeteilten globalen Informationsgesellschaft und den freien Austausch von Informationen, Ideen und Meinungen weltweit“ hat. Kann ich mir eine neue EU-Kommission wünschen?
Passend dazu hat die EU-Kommission auch ein 5‑seitiges Papier mit Fragen und Antworten zum Internet Governance veröffentlicht.
Update:
Und hier ist der passende Heise-Artikel: Diplomatie zum Informationsweltgipfel: Dichtung und Wahrheit.
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: Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums
: Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums Während in Deutschland die „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“ mit dem umstrittenen Auskunftsrecht für Rechteinhaber erst im Sommer parlamentarisch diskutiert werden soll, ist auf EU-Ebene schon die Nachfolge-Richtlinie auf dem Weg: Die „Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums“ (IPRed2) wurde schonmal in einer Rohform präsentiert, musste aber von der EU-Kommission zurückgezogen werden. Nun also der Neustart, den die Kommission heute vorstellte. Wie die „erste Richtlinie“ ist die Nachfolgerin auf die Bekämpfung von Produktpiraterie ausgelegt. Aber wie schon bei der Vorgängerin muss man genau drauf achten, was letztendlich beschlossen wird und ob die Richtlinie auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität begrenzt wird. Und eigentlich enthält die Nachfolgerin weitgehend Forderungen, die beim ersten Mal aus politischen Gründen nicht durchgesetzt werden könnten.
Allein die Diskussion um den Begriff „gewerbsmässig“ ist nicht einfach zu lösen. Handelt z.B. ein Strassenmusiker schon „gewerbsmässig“, wenn er ein Beatles-Lied mit seiner Gitarre in der Fussgängerzone singt? Wenn mit der Richtlinie irgendwas schief läuft, könnten für solche Fälle hohe Geldstrafen oder Knast drohen. Auch beim Thema Softwarepatente besteht Gefahr. Beispielsweise wenn Softwarepatente von einem Freien Software Projekt „verletzt“ werden und kommerzielle Dienstleister auf Basis dieser Software Produkte oder Services anbieten? Und was ist mit Filesharing? Ist man als Teilnehmer einer Tauschbörse, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, gleich Teil einer kriminellen Vereinigung?
Die Diskussion wird uns noch die nächsten Jahre begleiten. Dass Deutschland für die EU-Regentschaft im Jahre 2007 den Schutz des Geistigen Eigentums als eines der Leitprojekte verkündet, lässt bei unserer derzeitigen Regierung nichts Gutes hoffen. Als nächstes präsentiert dann in Cannes unsere EU-Kommissarin Redding ihren Action-Plan „Film20“ zur Bekämpfung der Tauschbörsen und zur Rettung der Filmindustrie. Wann war nochmal Cannes?
Heise berichtet über die Richtlinie: EU-Kommission: Strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums.
Mehr Informationen über die IPR Enforcement Directive bieten:
* foundation for information policy research
* Free Software Foundation Europe
* Foundation for a Free Information Infrastructure UK -
: Den Microsoft Prozess bloggen
: Den Microsoft Prozess bloggen Georg Greve bloggt in freedom bits über den Microsoft-Prozess:
Microsoft Antitrust Trial: BSD does not run on PCs and more nonsense…Antitrust hearing, day 3: Microsoft opens interoperability side of case
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: Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft wird laut FSFE untergraben
: Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft wird laut FSFE untergraben Im Fall Microsoft gegen die Europäische Union lässt sich die EU noch ein Hintertürchen offen, befürchtet die Free Software Foundation Europe (FSFE). Seit gestern nun finden die Anhörungen zum Kartellrechtsverfahren in der ersten Instanz statt. Wie die FSFE erklärt, untergrabe jedoch der augenscheinlich freundliche Kurs der EU-Kommission gegenüber den Softwarepatenten gleichzeitig den weiteren Verlauf des Kartellrechtsverfahrens: „Die gleiche Kommission, die Microsoft einerseits für das Übertreten des Kartellrechts belangt, sanktioniert andererseits neue Patentrechte, die wiederum Microsoft die Macht geben könnten, den Wettbewerb völlig zu vernichten“, argumentieren Jonas Öberg von der FSFE und Anwalt Carlo Piana. Sollten diese Gesetze in Europa verabschiedet werden, würden Unternehmer im Wettbewerb gegen Microsoft an jeder Stelle von den Softwarepatenten ausgebootet und vom innovativen Entwickeln abgehalten. Auf lange Sicht, so die FSFE, würde der Gigant aus Redmont auf die europäischen Softwarepatente als Feuerleiter bauen. Denn selbst wenn Microsoft zur Offenlegung seiner Softwareprotokolle gezwungen wäre und fortan einzelne Elemente nicht mehr in sein Betriebssystem Windows integrieren dürfte – ein europäisches Patentrecht würde den Wettbewerb mit Freier Software ausmerzen.
Bereits im März bezog der Linux-Verband Stellung: „Die Ankündigung von Microsoft, in den USA möglicherweise mit Patentklagen gegen den Wettbewerber Linux vorzugehen, sollte für die EU-Kommission in Brüssel ein schrilles Warnsignal vor neuerlichen Aktivitäten sein, die gescheiterten Initiativen zugunsten einer Ausweitung des Patentsystems auf Software in Europa wieder aufleben zu lassen“, erklärte Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. „Europa hat es noch selbst in der Hand, sich und seine Unternehmer vor einer feindlichen Übernahme durch Softwarepatente zu bewahren“, warnte er. Jedoch stehe dem eins im Weg: „Dazu benötigt vor allem die EU-Kommission mehr Distanz gegenüber Softwarepatenten.“
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: Filesharing kann doch legalisiert werden!
: Filesharing kann doch legalisiert werden! In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen Test nicht funktionieren würde, d.h. eine p2p-Flatrate nicht mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag und der European Copyright Directive kompatibel wäre.
Allerdings liegt jetzt die erste Studie vor, welche diese Aussage widerlegt. Dank der stiftung bridge und BEUC konnten wir die französische Studie ins englische übersetzen lassen, um sie dem Bundesjustizministerium nochmal als Lesehilfe zugänglich zu machen. Passend dazu gibt es noch einen offenen Brief an Frau Zypries und die Abgeordneten. Ich bin mal gespannt auf die nächsten Begründungen, weshalb eine Contentflatrate (Mir gefällt das Wort besser als „Kulturflatrate“) nicht machbar sein sollte.
Hier ist übrigens die privatkopie.net-Pressemitteilung dazu, die eigentlich erst morgen zur Freigabe gedacht war: Content Flatrate ist machbar! Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig
Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann.
Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine proportional höhere Auszahlung.
Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
Dieses Gutachten hat privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In ihrem offenen Brief fordern sie die Ministerin und die Abgeordneten auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen. „Die Frage lautet also nicht mehr, ob eine Content Flatrate möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive
Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?“IM INTERNET
Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet – By Carine Bernault and Audrey Lebois, Institute for Research on Private Law, University of Nantes
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: Ist das die Welt in der ich Leben will?
: Ist das die Welt in der ich Leben will? Was ist der Unterschied zwischen Microsoft Corp und 1000 Bloggern? Microsoft hat ein Gesicht und eine Stimme, wird dadurch gehört und wahrgenommen. Wenn der chinesische Regierungschef Mr. Bill Gates besucht kommt das zur Prime Time auf allen Fernsehkanälen, würde er 1000 normale Blogger besuchen, so käme das höchstens in die Regionalpresse. Das Muster läßt sich beliebig fortsetzen. Der potenzielle Verlust von 200 Jobs bei Bertelsmann wiegt schwerer als 10 000 Jobs bei den namen- und gesichtslosen IT-Kein- und Kleinstbetrieben. Kein Gesicht gleich keine Stimme gleich keine Publicity.
Die Frage, die sich mir stellt: ist das wirklich so, oder kann man mit den modernen Technologien ein so lautes Rauschen erzeugen, dass man wahrgenommen wird? Kann man mit Hilfe von Blogs ein Gegengewicht zu der Lobbymaschine der allgegenwertigen Gesichter erzeugen? Ich weiß es nicht. Aber es ist es wert in einem Experiment erprobt zu werden.
Auf netzpolitik.org wird fast täglich über neue Gesetze und Entwicklungen berichtet, die unsere Welt nachhaltig verändern werden. Doch wie wird diese Welt aussehen? Lasst uns in der Bloggosphäre unsere Visionen einer Zukunft sammeln, in der wir nicht leben möchten. Wenn das Experiment klappt und wir genügend Visionen zusammenbekommen, so wird das Rauschen so laut sein, dass man uns hören wird. Wenn das Experiment nicht klappt, so bekommen wir vielleicht wenigstens ein paar anschauliche Argumente, welche Folgen diese Veränderungen dieser Zeit mit sich bringen könnten.
Wie sieht das Experiment aus: Wenn ihr Blogger seit, so berichtet über dieses Experiment und verfasst eventuell eine oder mehrere Visionen und lasst uns dies über Trackbacks wissen. Wenn ihr kein eigenes Blog habt, so könnt ihr eure Kommentare und Visionen direkt in den Kommentaren hinterlassen.