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Filesharing kann doch legalisiert werden!

In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen…

  • Markus Beckedahl

In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen Test nicht funktionieren würde, d.h. eine p2p-Flatrate nicht mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag und der European Copyright Directive kompatibel wäre.

Allerdings liegt jetzt die erste Studie vor, welche diese Aussage widerlegt. Dank der stiftung bridge und BEUC konnten wir die französische Studie ins englische übersetzen lassen, um sie dem Bundesjustizministerium nochmal als Lesehilfe zugänglich zu machen. Passend dazu gibt es noch einen offenen Brief an Frau Zypries und die Abgeordneten. Ich bin mal gespannt auf die nächsten Begründungen, weshalb eine Contentflatrate (Mir gefällt das Wort besser als „Kulturflatrate“) nicht machbar sein sollte.

Hier ist übrigens die privatkopie.net-Pressemitteilung dazu, die eigentlich erst morgen zur Freigabe gedacht war: Content Flatrate ist machbar! Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig

Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.

Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann.

Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.

In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine proportional höhere Auszahlung.

Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.

Dieses Gutachten hat privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In ihrem offenen Brief fordern sie die Ministerin und die Abgeordneten auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen. „Die Frage lautet also nicht mehr, ob eine Content Flatrate möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive
Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?“

IM INTERNET

Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet – By Carine Bernault and Audrey Lebois, Institute for Research on Private Law, University of Nantes

Content Flatrate ist machbar! Offener Brief an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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9 Kommentare zu „Filesharing kann doch legalisiert werden!“


  1. […] Unbedingt bei Netzpolitik vorbeischauen:Filesharing kann doch legalisiert werden! […]


  2. […] P2P-Flatrate ist machbar, Herr Nachbar … Wie heise.de berichtet scheint eine Studie zu belegen, dass eine Kulturflatrate wirtschaftlich und rechtlich machbar wäre. Schon schade, dass solche Studien nicht von Politikern in Auftrag gegeben werden, bevor sie Gesetze erlassen, sondern sich von der Industrie diktieren lassen wie was zu funktionieren hat.Aber die Kriminalisierung grosser Bevölkerungsschichten scheint für die Politik ja interessanter. […]


  3. […] Zu wichtig, um nur in meinem Nachrichtenüberblick aufzutauchen: Filesharing kann doch legalisiert werden! und Ist das die Welt in der ich Leben will?. Letzteres ist eine Mitmach-Aktion! Blogger gefordert – wie wird die Zukunft? bs […]


  4. […] netzpolitik.org: » Filesharing kann doch legalisiert werden! (tags: filesharing p2p kultur flatrate urheberrecht) […]


  5. […] Puh, jede Menge Holz. Echt eine Menge zu lesen. Will ich das wirklich? Ich glaube, nein. Aber da gibt es jetzt also so eine Art Studie, die aufzeigt, wie eine “Content-Flatrate” das legale Verwenden von Tauschbörsen tatsächlich möglich machen würde, wer alles ganz genau lesen mag, surft zu Netzpolitik: Filesharing kann doch legalisiert werden! […]


  6. […] Für die Massenmedien ist es nicht wichtig genug, was hier passiert. Vielleicht hängen sie auch nur mit drin. Tatsache: Die sog. Kultur-/Contentflatrate ist machbar und wäre legal. Man müsste nur endlich die Relikte aus einer anderen Zeit aussterben lassen, z.B. die Plattenfirmen. Künstler -> Plattenfirma -> Kunde ist in Zeiten von Künstler -> Internet -> Kunde obsolet. Das muss man endlich einsehen. Vielleicht sollte man das Arbeitsamt schließen und vom Geld ein paar mehr Richter einstellen, die solche Verfahren schnell und unkompliziert regeln könnten… in die Justiz habe ich zumindest noch vertrauen. Ihre Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen Test nicht funktionieren würde, d.h. eine p2p-Flatrate nicht mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag und der European Copyright Directive kompatibel wäre. (…) netzpolitik.org: » Filesharing kann doch legalisiert werden! Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft. […]


  7. […] Dabei würde es sich schlicht um eine Pauschalabgabe handeln, die jeder Benutzer entrichtet und deren Einnahmen an die Künstler weiterverteilt werden. Da es schwierig wäre, die Einhaltung anderweitig zu kontrollieren, soll die Abgabe automatisch auf alle Breitband-Internetanschlüsse erhoben werden. Die Kulturflatrate wird von einigen in Deutschland als Königsweg aus der Illegalität und der DRM-Misere gesehen und scheint sogar rechtlich machbar, doch die deutsche Politik und die Lobbyisten sträuben sich. […]


  8. […] Am Welttag des geistigen Eigentums übergaben wir von der Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) und dem Netzwerk Neue Medien an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein Rechtsgutachten. Daraus ging hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist. Interessiert hat dies aber leider niemanden dort. Aber seitdem kann niemand mehr sagen, dass man Tauschbörsen nicht doch legal legalisieren könnte. […]

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