Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft wird laut FSFE untergraben

Im Fall Microsoft gegen die Europäische Union lässt sich die EU noch ein Hintertürchen offen, befürchtet die Free Software Foundation Europe (FSFE). Seit gestern nun finden die Anhörungen zum Kartellrechtsverfahren in der ersten Instanz statt. Wie die FSFE erklärt, untergrabe jedoch der augenscheinlich freundliche Kurs der EU-Kommission gegenüber den Softwarepatenten gleichzeitig den weiteren Verlauf des Kartellrechtsverfahrens: „Die gleiche Kommission, die Microsoft einerseits für das Übertreten des Kartellrechts belangt, sanktioniert andererseits neue Patentrechte, die wiederum Microsoft die Macht geben könnten, den Wettbewerb völlig zu vernichten“, argumentieren Jonas Öberg von der FSFE und Anwalt Carlo Piana. Sollten diese Gesetze in Europa verabschiedet werden, würden Unternehmer im Wettbewerb gegen Microsoft an jeder Stelle von den Softwarepatenten ausgebootet und vom innovativen Entwickeln abgehalten. Auf lange Sicht, so die FSFE, würde der Gigant aus Redmont auf die europäischen Softwarepatente als Feuerleiter bauen. Denn selbst wenn Microsoft zur Offenlegung seiner Softwareprotokolle gezwungen wäre und fortan einzelne Elemente nicht mehr in sein Betriebssystem Windows integrieren dürfte – ein europäisches Patentrecht würde den Wettbewerb mit Freier Software ausmerzen.

Bereits im März bezog der Linux-Verband Stellung: „Die Ankündigung von Microsoft, in den USA möglicherweise mit Patentklagen gegen den Wettbewerber Linux vorzugehen, sollte für die EU-Kommission in Brüssel ein schrilles Warnsignal vor neuerlichen Aktivitäten sein, die gescheiterten Initiativen zugunsten einer Ausweitung des Patentsystems auf Software in Europa wieder aufleben zu lassen“, erklärte Elmar Geese, Vorsitzender des Linux-Verbandes. „Europa hat es noch selbst in der Hand, sich und seine Unternehmer vor einer feindlichen Übernahme durch Softwarepatente zu bewahren“, warnte er. Jedoch stehe dem eins im Weg: „Dazu benötigt vor allem die EU-Kommission mehr Distanz gegenüber Softwarepatenten.“

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