EU
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: Freier Handel mit Funkfrequenzen?
: Freier Handel mit Funkfrequenzen? Die EU-Kommission will ja den freien Handel mit Funkfrequenzen ermöglichen und es besteht langfristig die Gefahr, das „Tafelsilber“ zu verscherbeln. Beim Deutschlandfunk gabs am Samstag dazu einen Beitrag von Jürgen Bischoff: Luftige Geschäfte (MP3):
Im Äther herrscht Gedränge, denn Funkfrequenzen sind Mangelware. Ein einträgliches Geschäft für die Regierungen, die Lizenzen zu Höchstpreisen versteigern konnten. Doch nach dem Willen der EU-Kommission soll der Handel mit bereits lizenzierten Frequenzen in der Gemeinschaft bald freigegeben werden.
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: 22c3 Videos veröffentlicht
: 22c3 Videos veröffentlicht Die 22c3-Recordings sind seit heute Nacht in verschiedenen Formaten online gestellt worden. 134 der 143 Vorträge des vergangenen 22. Chaos Communication Congress warten auf einen Download. Am Besten funktioniert Bittorrent, es gibt aber immer mehr Mirrors mit FTP- oder sonstigen Quellen. Neun weitere Vorträge warten wohl noch auf eine Endbearbeitung.
Ansonsten sei hier nur kurz auf drei Vorträge hingewiesen, die ich mitgehalten habe:
Rootkit: Sony´s digitaler Hausfriedensbruch – Über die Durchsetzung industrieller Interessen um jeden Preis (536MB / MP4)
Digitale Bürgerrechte unter europäischen Beschuss (421MB / MP4)
World Summit on the Information Society – Hacking a dictatorship (387MB / MP4)
Die Audio-Recordings folgen noch in den nächsten Tagen. Müsste theoretisch alles unter einer Creative Commons Lizenz stehen.
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: Verkehrte Welt: Industrie wendet sich gegen Über-Regulation?
: Verkehrte Welt: Industrie wendet sich gegen Über-Regulation? Interessante Entwicklung: britische Firmen stellen sich gegen eine womöglich bevorstehende Regulierung von neuen Medien (was immer da tatsächlich kommen mag) im Zuge der Novelle der Fernsehrichtlinie. Meine erste falsche und launische Lesart der Kritik vor dem ersten Kaffee war, dass die Regulierung (im Sinne der Provider) gestärkt werden müsse, auf dass nur noch die Firmen über z.B. ihre Massenhostingangebote etc pp den Markt bestimmen helfen können – und nur die Größen am Markt dürften mitspielen. Aber:
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Novelle der Fernsehrichtlinie kommt in Großbritannien von Branchengrößen wie Cisco, Intel, T‑Mobile, Vodafone oder Yahoo unter Beschuss. Sie befürchten einen Innovationsstopp und das Aus für neue Medienformen.
Tatsächlich, da steht sinngemäß ein „so nicht“. Es geht also um neue Medienformen, „Bürgermedien wie Blogs, Videocasts und vergleichbare Angebote“, die aufregend und neu sind. So, so. Immerhin hier wurde das Potential bereits erkannt. Aber natürlich geht es doch bloß um Innovation dort, wo die genannten Firmen und die zweckmäßig gegründete Allianz der Lobbyisten das Geld wittern: um den potentiellen Werbemarkt (was sonst). Die Mitglieder sollen sich natürlich ausbreiten können dürfen, technisch wie faktisch. Nicht etwa inhaltlich. Und keine Einnahmequelle darf ihnen versagt werden, noch bevor sie zu sprudeln angefangen hat.
Die britische Kritikerformation wendet dagegen ein, dass der Gesetzesentwurf „neue und bestehende Akteure in den neuen Medien vom Markt abschrecken und Investitionen sowie Innovation von der EU fernhalten“ könnte.
Welche Innovationen gemeint sind wird auch erkennbar: Product Placement und Schleichwerbung, genau das, was der hiesige BITKOM auch qua herber Kritik an der Novelle gewahrt wissen wollte: Werbung als Basis für alles, was neu ist. Konsumentensouveränität wird kleingehalten, und das Geld, was bisher schon eingestrichen wird, ist unumstößlich unantastbar. Mehr muss ran, das darf nicht verhindert werden.
An dieser Stelle eine Werbeunterbrechung: Philips würde gerne u.a. Settop-Box-Geräte auf den Markt bringen, die über eine Art Broadcast-Flag verhindern, dass in Werbepausen das Programm gewechselt wird. Oder man drückt die Bezahltaste auf der Fernbedienung, um die Werbung zu verhindern. Entmündigung total, wie knülle ist denn das bitte??
Hier sehe ich Regulierungsbedarf, der eben das zu verhindern hat. Von wegen öffentlicher Auftrag und so. Aber da wird eine üble Welt zusammengebraut. Eigentlich müsste sich die Content-Industrie beschweren und sich gleich daran machen, man möge doch neue und bessere Inhalte fördern und dafür lobbyistisch die Rahmenbedingungen verbessern, nicht für die, die das ersticken können. Oder habe ich da was falsch verstanden?
[via heise et al.]
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: Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie tritt auf EU-Ebene in Kraft
: Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie tritt auf EU-Ebene in Kraft Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft.
[Danke für die Mail]
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: Der Bundestag erklärt „Geistiges Eigentum“
: Der Bundestag erklärt „Geistiges Eigentum“ Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute mal den Begriff „Geistiges Eigentum“.
Höhepunkt ist der folgende Absatz:
„In einer Informationsgesellschaft setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Recht des geistigen Eigentums gleichwertig neben dem Recht des Sacheigentums steht und es eine Aufgabe der rechtswissenschaft darstellt, neben den Unterschieden zwischen Patent‑, Marken- und Urheberrecht stärker die gemeinsamen Strukturen in einem Gesetzbuch bis hin zu einem „Allgemeinen Teil des geistigen Eigentums“ herauszuarbeiten“.
Insgesamt ist der Text mehr als unkritisch.
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: EDRi-gram Nummer 4.7
: EDRi-gram Nummer 4.7 Das neue EDRi-gram Nummer 4.7 der European Digital Rights Initiative ist soeben mit folgenden Themen erschienen:
1. Article 29 asks for safeguards on data retention
2. US wants access to retained traffic data
3. Free parental control software in France
4. Changes in the Slovenian Intelligence Agency Act
5. Lie detectors in Russian airports
6. UK teachers are spied in classrooms
7. Legal actions against file-sharers in Europe -
: Peter Schaar erneut Article29-Vorsitzender
: Peter Schaar erneut Article29-Vorsitzender Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist von der Artikel 29 – Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten im Amt des Vorsitzenden bestätigt worden. Auf dem Treffen der Arbeitsgruppe wurde auch ein Papier zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie Heise berichtet: EU-Datenschützer fordern klare Begrenzung der TK-Vorratsdatenspeicherung.
In dem dreiseitigen Papier macht sich die so genannte Artikel 29-Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten dafür stark, dass der Zweck der pauschalen Überwachungsmaßnahme im Sinne der von den Gesetzgebern immer wieder betonten Zielrichtung der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität klar definiert und begrenzt wird. Die Datenschützer stellen sich damit gegen Pläne aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundestag, Ermittler auch bei der Verfolgung „mittels Telekommunikation begangener“ Delikte in den anfallenden Datenbergen schürfen zu lassen.
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: iRights: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben
: iRights: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben Von iRights.info: Lobby-Sturm gegen Privatkopie und Pauschalabgaben
Die IT- und Unterhaltungselektronik-Industrie hat eine neue Lobbyorganisation gegründet, um bei der EU gegen urheberrechtliche Pauschalabgaben mobil zu machen. Auf Basis einer Studie plädieren die Unternehmen dafür, Pauschalabgaben – und damit unmittelbar verbunden die Privatkopieregelungen – insgesamt abzuschaffen.
Der neu gegründete Verbund CLRA (Copyright Levies Reform Alliance) hat sich zur Aufgabe gemacht, Urheberrechtsabgaben für Geräte und Leermedien aus den Gesetzen der europäischen Staaten zu entfernen. Damit greift die CLRA das in manchen Ländern derzeit geltende Vergütungssystem an.
So sieht etwa das deutsche Urheberrechtsgesetz vor, dass Privatkopien und sonstige Vervielfältigungen zu eigenen Zwecken zulässig sind. Um die Rechtsinhaber an denen auf diese Art gemachten Kopien wirtschaftlich zu beteiligen, wird auf bestimmte Geräte (etwa CD-Brenner, Videorekorder) und Leermedien (zum Beispiel DVD-Rohlinge) eine Abgabe erhoben. Hersteller, Händler oder Importeure solcher Medien und Geräte müssen die Gebühr an die Verwertungsgesellschaften abführen. Die Hersteller legen die Gebühren auf die Gerätepreise um, so dass letztlich der Konsument die Vergütungen zahlt.
Pauschalabgaben seit langem umstritten
Das System ist seit langem umstritten. Wie neuerdings die CLRA fordern Branchenverbände wie der BITKOM oder die Business Software Alliance (BSA) schon seit Beginn der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter erster und zweiter Korb), auf ein Modell der Einzelabrechnung umzustellen. Ziel ist, die Industrie von den Abgaben zu entlasten. Die Gerätehersteller vertreten dabei die Ansicht, dass ein Pauschalvergütungssystem nicht mehr gebraucht werde. Vielmehr sei es heute möglich, jede private Nutzung mithilfe von DRM-Systemen einzeln zu erfassen und abzurechnen. Es sei daher nicht mehr angemessen, dass Gerätehersteller wie Verbraucher mit allgemeinverbindlichen Abgaben belastet würden.
Der deutsche Gesetzgeber hat einen solchen Schritt bislang abgelehnt. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) vertritt in seinem neuesten Regierungsentwurf zum „zweiten Korb“ die Ansicht, dass es für einen solchen Paradigmenwechsel jedenfalls noch zu früh sei. Denn wenn die Pauschalvergütung abgeschafft würde, würde zugleich die Privatkopieregelung fallen. Da aber nach wie vor eine große Zahl an urheberrechtlich geschützten Werken ohne Kopierschutz- oder DRM-Systeme im Umlauf sei – was sich absehbar auch in nächster Zeit nicht ändern werde – würde die Abschaffung der Pauschalvergütung ungerechten Ergebnissen führen, so das BMJ. Denn diejenigen Urheber und Rechteinhaber, die auf den Einsatz technischer Nutzungsbeschränkungen und Einzelabrechnungssysteme verzichten, würden dann für die private Nutzung gar kein Geld mehr bekommen.
Widersprüchliche Angaben der Lobbyisten
Die Gerätehersteller argumentieren dagegen, die Abgaben belasteten Industrie wie Verbraucher massiv. Laut der von der CLRA vorgelegten Studie soll das Vergütungsaufkommen von derzeit 1,57 Milliarden Euro (in der gesamten EU) auf 1,82 Milliarden im Jahr 2007 und 2,12 Milliarden Euro 2009 ansteigen. Die Steigerung wäre nach der Untersuchung noch wesentlich größer, wenn weitere Vergütungen für neue Geräteformen durchgesetzt würden. Nach Frankreich (383,35 Millionen Euro) werden in Deutschland derzeit die meisten Abgaben eingenommen (353,33 Millionen Euro).
Diese Aufwendungen seien schon deshalb nicht mehr hinnehmbar, da hierdurch europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssten. Denn die Pauschalvergütung gibt es nur in manchen, nicht in allen europäischen Staaten. In den Ländern mit Pauschalvergütungssystemen würden die Abgaben die Gewinne der Hersteller aufzehren. Hierzu in gewissem Widerspruch steht indes die Behauptung, dass gerade die Verbraucher durch die Pauschalvergütungen erheblich belastet würden, da diese aufgrund der Pauschalvergütung höhere Preise zu bezahlen hätten. Diese würden, so Medienberichten zufolge der CLRA-Sprecher Mark MacGann, sogar doppelt belastet, da sie beispielsweise bereits für den Download eines Musikstückes bezahlen müssten und die Pauschalabgabe für den CD-Brenner oder Rohling noch hinzukäme.
Dieser Text steht unter der Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung Lizenz 2.0 Germany und wurde von Till Kreutzer für das Verbraucherrechts-Portal iRights.info geschrieben, in dessen Beirat ich Mitglied bin.
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: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten?
: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten? Probleme und/oder Sorgen in Verbindung mit EU-Richtlinien zu den Themen Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz, Biomtrischen Pässen, Urheberrecht, Softwarepatenten oder Industrie-Lobbyismus im Allgemeinen? Kein Problem, die EU-Kommission hört Dir zu. Zumindest theoretisch, denn es gibt jetzt ein Betroffenheitsforum für europaverdrossene Bürger: EU lädt europaverdrossene Bürger zum Gespräch ins Internet ein.
Die EU-Kommission reagiert mit dem Angebot auch auf die Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005. Die Kommission will besser die Rolle und die Vorteile der EU verdeutlichen. Es geht Wallström vor allem darum, das Vertrauen der EU-Bürger zurückzugewinnen.
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: Spanisches Gericht erkennt CC-Lizenzen an
: Spanisches Gericht erkennt CC-Lizenzen an Wie Mia Garlick auf creativecommons.org berichtet, hat ein Gericht in Badajoz, Spanien in einem Rechtsstreit zwischen der spanischen Verwertungsgesellschaft „Sociedad General de Autores y Editores (SGAE)“ und einem Barbetreiber die Creative Commons Lizenzen als rechtskräftige Alternative zur Lizensierung von Musik anerkannt. Die SGAE hatte den Betreiber verklagt, da er die pauschalen Lizenzgebühren für die Nutzung von SGAE-verwalteter Musik nicht gezahlt hatte. Dieser argumentierte, er habe die Zahlung unterlassen, da er ausschließlich Musik, die nicht von der SGAE verwaltet wird, gespielt habe.
Die Musik, die in der Bar gespielt wurde, stand unter einer Creative Commons Lizenz. Da die SGAE (wie die meisten europäischen Verwertungsgesellschaften darunter die deustche GEMA) ihren Mitgliedern untersagt, ihre Werke unter CC-Lizenzen zu veröffentlichen, konnten die gespielten Künstler also per Definition nicht durch die SGAE vertreten sein.
Das ist zum einen ein rein juristischer Erfolg, stellt zum anderen aber auch einen Paradigmenwechsel dar. So wurden bisherige Klagen zugunsten der SGAE entschieden, da die Gerichte davon ausgingen, dass die Verwertungsgesllschaft praktisch alle Urheber vertritt.This case shows that there is more music that can be enjoyed and played publicly than that which is managed by the collecting societies.
Dies setzt ein deutliches Signal für die Selbstbestimmung von Autoren und Künstlern.
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: Urheberrechtsupdate in Frankreich
: Urheberrechtsupdate in Frankreich Nicht nur in Deutschland wurde über eine Erneuerung des Urheberrechts abgestimmt: In Frankreich wurde heute ohne weitere Änderung der häufig geänderte Gesetzesentwurf durchs Parlament verabschiedet, im Mai muss das Oberhaus darüber entscheiden. Die Opposition, voran die Sozialisten, haben den Entwurf heftig kritisiert und kündigten an es auf den Prüfstand zu stellen, sollte sie nach den Wahlen im kommenden Jahr die Macht übernehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter digitaler Musik dafür sorgen müssen, dass diese auch auf allen Plattformen abspielbar ist – selbst auf solchen, die keinen Kopierschutz unterstützen. Die französische Regierung befindet, dass es jedem Nutzer möglich sein muss, Musik auf jede beliebige Art abzuspielen. „Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können“, so der französische Kulturminister. Sollte die Technik dem Nutzer ein Schnippchen schlagen, so kann sich dieser an ein Gremium wenden, welches sein Anliegen überprüft. Dieses zwingt gegeben falls den Anbieter dazu eine technische Möglichkeit zu schaffen, die gekaufte Musik auch auf andere Art abspielen zu können. Wie arbeitsfähig das Gremium ist, wenn sich Millionen von Betroffenen dort melden muss sich in der Realität zeigen.
Um zu bestimmen, wie viele Privatkopien erlaubt sind, wird in dem Entwurf ein Mediationskomitee einberufen, welches über die Anzahl entscheidet. Es kann sich auch dafür entscheiden, dass keine Privatkopien möglich sind und damit da Recht auf Privatkopie in Frankreich abschaffen.
Die Abschwächung von Kopierschutzsystemen steht mehr unter dem Vorzeichen der Interoperabilität, als dem Recht auf Privatkopie. Denn wer Kopierschutzmaßnahmen in Frankreich umgeht, macht sich nun auch dort nach dem Entwurf strafbar. Stefan Krempl schreibt dazu im heise newsticker:
Auch über die Folgen eines mit verabschiedeten Änderungsantrags, für den sich vor allem Firmen wie der Mediengigant Vivendi Universal stark machten, rätseln Beobachter noch. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer „wissentlich“ und öffentlich Software verbreitet, die „offensichtlich darauf ausgerichtet ist“, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. […]
Konkret gegen Filesharer richtet sich ein ebenfalls beschlossener abgestufter Strafkatalog. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke aus Tauschbörsen immer weiter. Wer Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in P2P-Netzen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 300.000 Euro und zwei Jahren Gefängnis rechnen.
Widersprüchlich: Die Interoperabilitätsklausel soll explizit das Dekompilieren von DRM-Software ermöglichen – aber die Umgehung von DRM ist verboten.
Unsere erste Einschätzung: Drüben gibt’s damit schon mal ein bisschen mehr Liberalität, als hier. Aber den heutigen gesellschaftlichen Realitäten trägt auch der französische Entwurf nicht Rechnung – oder warum muss für die Umgehung eines Kopierschutzes, um Privatkopien zu erstellen, individuell ein Gremium entscheiden?
Mittlerweile liegt auch eine erste Stellungnahme von Apple vor. Heise druckt die entsprechende dpa-Meldung ab. Das Unternehmen ist als weltweit führender Online-Musikhändler von der Interoperabilitätsklausel am meisten betroffen, denn danach müssen via iTunes gekaufte Songs auch auf MP3-Playern der Konkurrenz abgespielt werden können. „Die französische Umsetzung der EU-Direktiven wird zu staatlich geförderter Piraterie führen“, zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg eine Stellungnahme des Unternehmens.
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: TACD-Konferenz: Politics and Ideology of Intellectual Property (Teil2)
: TACD-Konferenz: Politics and Ideology of Intellectual Property (Teil2) Zu der gerade in Brüssel stattfindenden “Politics and Ideology of Intellectual Property“-Konferenz des “Transatlantic Consumer Dialogue” gibt es jetzt mehr Blog- und Medien-Coverage:
Heise: Untergräbt das System des geistigen Eigentums die westliche Marktwirtschaft?
Für Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben das breitbandige Internet und P2P-Netze dagegen bereits ganz neue ökonomische Modelle etabliert, für die sich ein unreformiertes System des geistigen Eigentums als Hindernis erweist. „Die digitale Revolution hat die Bedingungen für einen neuen, kollaborativen Produktionsmodus geschaffen“, führte Mark Cooper, Forschungsdirektor der Consumer Federation of America, aus. Es mache keinen Sinn mehr, digitale Güter wie Musik oder Filme künstlich rechtlich oder mithilfe technischer Restriktionen zu verknappen. Gerade P2P habe die kosteneffektive Verbreitung einst rarer Ressourcen ermöglicht und eine Demokratisierung der Kreation digitaler Werke vorangetrieben. P2P übersetzt Cooper daher mit „People 2 People“. Schon im Fall Napster hätten die Verbraucher letztlich zur Selbsthilfe gegriffen und die Musikindustrie gezwungen, von ihren mit CD-Verkäufen erzielten Überschüssen einen Teil zurückzugeben. Generell würden inzwischen 60 bis 70 Prozent der Inhalte im Netz von den Nutzern erstellt, zitierte der Verbraucherschützer aus aktuellen Studien mit Blick auf Weblogs oder Podcasting.
Karsten Gerloff: Britney Spears at TACD conference
Karsten Gerloff: TACD Brussels conference: prepare for copyright extension
Karsten Gerloff: Interesting facts about software patentsIP-Watch: A Philosophical Take On The Current Global IP Debate Meets Reality
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: TACD-Konferenz: Politics and Ideology of Intellectual Property
: TACD-Konferenz: Politics and Ideology of Intellectual Property In Brüssel findet gerade die „Politics and Ideology of Intellectual Property“-Konferenz des „Transatlantic Consumer Dialogue“ statt. Das TACD ist ein Zusammenschluss verschiedener Verbraucherschutzorganisationen aus Nordamerika und Europa. Ich kann dieser sehr interessanten Konferenz leider aus Zeitgründen nicht beiwohnen, bin aber froh, dass Karsten Gerloff live aus Brüssel bloggt.
Stefan Krempl scheint für Heise auch vor Ort zu sein: Politik, Wissensallmende und „Ideologie des geistigen Eigentums“
Heute verhalte es sich mit virtuellen Gemeinschaften im Internet und insbesondere mit der Welt der freien Software nicht anders, führte Drahos aus. Entwickler würden sich dabei bewusst einverstanden erklären mit rechtlichen Arrangements wie der GNU General Public License (GPL), über die eine gemeinsame Eigentümerschaft an Code gewährleistet werde. Die Gegenseite müsse daher verstärkt auf „rhetorische Schachzüge“ zurückgreifen und bei Informationen sowie Wissen überhaupt von Eigentum reden, ihre „Privilegien“ zur Sicherung von Rechten betonen oder eine allgemeine Innovationsförderung reklamieren. Damit würden aber „tiefe Mängel“ in der freien Marktwirtschaft verkleidet. Die Forschwelt sei sich einig, dass eines lineare Beziehung zwischen dem Ausbau gewerblicher Schutzrechte und der Innovation nicht nachweisbar sei.
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: 250 Franken für vielleicht 5 Jahre haltbare Biometrie-Pässe
: 250 Franken für vielleicht 5 Jahre haltbare Biometrie-Pässe In der Schweiz wird es künftig, wenig überraschend, biometrische Pässe geben. Der „Pass 06“ wird ab September ausgegeben und muss wie anderswo extra teuer bezahlt werden: 250 Franken (etwa 160 Euro) kostet das Teil, dessen Nutzen nicht nur fragwürdig, sondern dessen technische Haltbarkeit auch offiziell ungeklärt ist:
Das 250 Franken (etwa 160 Euro) teure Dokument gilt zunächst nur für fünf Jahre, weil nicht klar ist, wie lange der eingebaute Chip hält. Er enthält ein digitales Passbild als biometrisches Merkmal sowie alle Informationen seines bereits maschinenlesbaren Vorläufers „Pass 03“. Fingerabdrücke sollen erst später erfasst werden.
Interessantes Konzept, klingt nach „Produkt reift erst beim Kunden“-Versuchsballon. Zumal die alten Pässe zehn Jahre, also doppelt so lange gültig sind und preiswerter sind. Ich würde ja schätzen, dass man genaueres erst in 10 Jahren weiß, und zwar weil erst dann signifikante Anzahlen von neuen Biometriepässen in Umlauf sein werden.
Mehr bei heise.de.
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: Frankreich, Frankreich: Privatkopieanzahl erstmal unklar
: Frankreich, Frankreich: Privatkopieanzahl erstmal unklar In Frankreich wurde wieder gestritten. Bis vier Uhr sassen die ParlamentarierInnen letzte Nacht zusammen. Am Dienstag soll abgestimmt werden. Nach dem vorläufigen Endergebnis werden Privatkopien von kopiergeschützten Werken wohl nicht verboten sein. Allerdings entscheidet über die Anzahl ein erst einzusetzendes Mediationskomitee, welches auch als Ergbnis Null zurückgeben kann.
Stefan Krempl berichtet auf heise online über die Maßnahmen zum Verbot von Tauschbörsen:
Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer „wissentlich“ und öffentlich Software verbreitet, die „offensichtlich darauf ausgerichtet ist“, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden
Wobei das beste Ergebnis sein kann: Software zur Umgehung von Kopierschützen ist erlaubt, weil mehr als 0 Privatkopien erlaubt sind. Software zum Austausch von Dateien – ob „cp“ oder „BitTorrent – bleibt erlaubt, weil sie sich auch für nicht geschützte Werke eignen und persé nicht auf unautorisierten Zugang ausgerichtet sind.
Am Dienstag sah es für die Privatkopie in Frankreich noch besser aus …
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: EDRI-gram – Nummer 4.5, 15 March 2006
: EDRI-gram – Nummer 4.5, 15 March 2006 Das neue EDRi-gram ist heute Nacht erschienen: EDRI-gram – Number 4.5, 15 March 2006
# CoE works on new instrument on children empowerment on the net
# EU public consultation on RFID
# German Constitutional Court ruling on seizure of emails
# Results data protection inspection EURODAC kept secret
# What’s so special about French EUCD transposition?
# Commission considers Microsoft still not compliant with EC Treaty
# Deep linking is legal in Denmark
# ITU wants codes of conduct for tackling global spam -
: EU-Kommission zu Gast bei der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“
: EU-Kommission zu Gast bei der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“ Der Sprecher der EU-Kommission im Bereich Informationsgesellschaft, Martin Selmayr, war heute zu Gast bei einer Diskussionsrunde der „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“ in Berlin. Dort stellte er die geplante EU-Framework „Content Online“ vor, die bis zur Mitte des Jahres Handlungsvorschläge und Empfehlungen der EU-Kommission für nationale Gesetzgeber in den Bereichen Musik, Film und digitale Bibliothek vorlegen will.
Die EU-Initiative „Film 20“ möchte schärfer gegen Filesharing vorgehen und mit Kampagnen den Wert des Urheberrechts herausstellen. Im November hatte sich BEUC darüber beschwert, dass sie zu den Leitungsgesprächen dieser Initiative ausgeladen wurden, weil Verbraucherinteressen in der Urheberrechtsdebatte auf EU-Ebene anscheinend nicht gewünscht seien. BEUC-Direktor Jim Murray schrieb damals in einem offenen Brief: “Die Angelegenheiten, die in dieser Gruppe behandelt werden, sind von größter Bedeutung für den Verbraucherschutz in der digitalen Umwelt, auf Grund ihrer Auswirkungen sowohl auf das wirtschaftliche Interesse als auch auf die Privatsphäre“. Es könne nicht angehen, dass die als “Sherpa”-Einheit bezeichnete Führungsmannschaft bei “Film Online” sich nur aus Vertretern der europäischen Musik- und der amerikanischen Filmindustrie sowie großer Provider rekrutiere. Repräsentanten öffentlicher Interessen würden damit komplett außen vor gehalten.
Heise berichtet über gewünschte Massnahmen der Unterhaltungsindustrie, welche Filesharing betreffen: EU-Kommission entwirft „Content Online“-Strategie.
Nach Ansicht der Unterhaltungsindustrie soll im Rahmen von Film Online etwa der EU-weite Aufbau eines abgestuften Reaktionssystems angeregt werden, in dem Netzanbieter zunächst bei auffälligem Download-Verhalten Warnhinweise an Kunden verschicken. Endstufe ist die Kündigung des Anschlusses und das Kappen der Internetverbindung, wenn sich Nutzer trotzdem weiter in Tauschbörsen tummeln und dort an sich kopiergeschützte Materialen herunterladen.
Ich wäre ja nicht überrascht, wenn diese Wünsche tatsächlich in dem geplanten Papier drin stehen. Desweiteren ist die EU-Kommission von Digital Restriction Management überzeugt und wünscht sich wohl, mittel- bis langfristig Vergütungspauschalen abschaffen zu können. Weiter wird es Empfehlungen zu EU-weiten Lizenzen der Verwertungsgesellschaften geben. Das dritte Standbein sollen die noch wenig konkreten Planungen für den Aufbau einer digitalen Bibliothek bieten, bei dem die Kommission laut Selmayr (bei Heise) einem „zentralistischen Ansatz“ gemäß einem öffentlich-rechtlichen Modell eher skeptisch gegenübersteht und lieber auf „kommerzielle Geschäftsmodelle“ setzen will. Klingt wie eine super Idee, kommerzielle Geschäftsmodelle sichern garantiert das kulturelle Erbe der Menschheit besser als wenn wir öffentliche Bibliotheken oder Online-Archive nach dem öffentlich-rechtlichen Modell finanzieren.
Das wirklich spannende an dem Artikel war für mich aber die „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“. Der Inhalt von deren Webseite ist sehr interessant, um Lobbystrukturen zu analysieren. Die Gesellschaft gibt es seit 1959 und beschreibt in ihren Aufgaben, dass sie sich dem Anliegen verschrieben hat, „die Politik bei strukturellen Frage- und Problemstellungen zu beraten. Leitbild der Arbeit der Gesellschaft ist der Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Ihre Mitglieder und Förderer stehen für eine Wirtschaftsordnung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit bei einem hohen Maß an individueller Freiheit gewährleistet. “ Neben einem 10-köpfigen Vorstand gibt es noch 12 Beiräte für alle möglichen Themen. Vorstandsvorsitzender ist Dr. Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer und Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Im Vorstand sitzen weiter u.a. Sigmar Mosdorf, Parlament. Staatssekr. a. D., SPD , Friedrich Merz, MdB, CDU, der Staatsminister der Finanzen im Freistaat Bayern, Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, CSU, und noch einige bekannte Namen.
Die Mitglieder gliedern sich auf der Webseite in Verbände, Unternehmen, Kreditinstitute, Politik, Wissenschaft und Einzelmitglieder. Die Listen sind übrigens lesenswert. Bei den Politikern scheint die Mehrheit in der Gesellschaft der FDP und der CDU/CSU anzugehören. Ansonsten sind die meisten Verbände und Firmen dabei, die intensiv in Berlin Lobbying machen.
Für die Netzpolitik scheint der Beirat für „Medien, Internet und Telekommunikation“ interessant zu sein. Vorsitzender ist Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und glühender Verfechter von DRM und einem noch stärkeren Urheberrecht. Im Heise-Artikel wird er dazu auch zitiert:
Es sei aber Konsens zumindest der großen Fraktionen im Bundestag, dass die Individualabrechnung künftig Priorität genießen sollte. Otto zufolge würden die Urheber „interessensgerechter“ handeln, wenn sie gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Bagatellklausel vorgehen würden.
Stellvertretende Vorsitzende ist übrigens Georgia Tornow, Generalsekretärin von film 20, dem Lobbyverband der Filmproduzenten. Weitere Mitglieder werden nicht genannt. Es ist nur ein Protokoll aus dem Jahre 2004 zu finden, wo beim ersten Start in den zweiten Korb schonmal über Urheberrecht in diesem Beirat diskutiert wurde. In der sehr ausgewogenen Runde diskutierten übrigens damals MinDir Dr. Elmar Hucko, der (ehemalige) Leiter der Abt. „Handels- und Wirtschaftsrecht“ im Bundesministerium der Justiz, Dr. Christophe Geiger vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Dr. Andrea Huber, Government Affairs Director von Microsoft Deutschland GmbH (Jetzt bei der RFID-Lobby) und Hans-Joachim Otto, MdB. Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Akteure lässt den Schluss zu, dass in diesem Kreis eine starke Lobby für den Schutz Geistigen Eigentums und stärkeren Urheberrechten sitzt und die Ankündigungen des EU-Sprechers freudig aufgenommen wurden.
Bei Wikipedia gibt es noch keine Informationen über die „Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen“. Vielleicht hat ja jemand etwas Zeit, die Informationen in einen Artikel zu packen? Sicherlich gibt es noch mehr Informationen über die Gesellschaft im Netz zu finden. Ein kurzes oberflächliches Suchen bei Google brachte aber wenig zustande. Wer Lust hat, kann ja mal rumrecherchieren und Links in den Kommentaren posten. Wenn ich mir die illustre Gruppe so anschaue, dürfte es im Interesse einer transparenten Politik sein, wenn man in solche informellen Strukturen etwas mehr Licht bringt. Mitgliedsformulare sind auch nicht zu finden. Würde mich schon interessieren, wer da nach welchem Modell Mitglied werden kann und wird.
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: Online Musikläden in Frankreich verklagt
: Online Musikläden in Frankreich verklagt Die französische Verwertungsgesellschaft „Société de perception et de distribution des droits des artistes interprètes“ (Spedidam) hat Klage gegen die französischen Musikdownloadportale iTunes, Virgin Mega, Fnac Music, OD2, e‑Compil und Sony Connect eingereicht. Das berichtete das Branchenmagazin »Billboard« am Freitag. Die Verwertungsgesellschaft wirft den Onlinehändlern vor, ohne Einvernehmen der französischen Musiker die Werke verkauft zu haben. Darum fordert sie die Nachzahlung von Tantiemen in Höhe von 3,5 Millionen Euro. (via Institut für Urheber- und Medienrecht)
Das erinnert ein Wenig an den Stunt von Gerhard Schröder, als er auf der CeBIT vor zwei Jahren den Onlinestore „Phonoline“ eröffnen sollte, das aber von einer Messehostess übernommen wurde, nachdem tags zuvor der Vorstandsvorsitzende der GEMA darauf hinwies, dass Phonoline sich noch nicht mit der Gema über die Vergütung der Urheber einigte. Was is daraus eigentlich geworden, außer der Phonoline dicht gemacht hat?
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: Frankreich: Privatkopie – Kopierschutz 1:0 ?
: Frankreich: Privatkopie – Kopierschutz 1:0 ? In Deutschland ist die Paradoxie lange bekannt und in Gesetzestext gegossen: Privatkopien sind erlaubt – die Umgehung eines Kopierschutz verboten. Nun steht für Donnerstag die Abstimmung eines Gesetzesentwurfs im französischen Parlament an, der nun doch vorsieht, dass jeder kopiergeschütztegeschützte Werke konvertieren darf, um private Kopien herzustellen. „Es zwingt einige proprietäre Systeme, sich zu öffnen […]. Man muss Inhalte herunterladen und auf jedem Gerät abspielen können“, so der französische Abgeordnete Christian Vanneste.
Nach vielem Hin und Her in den letzen Monaten ist es allerdings fragwürdig, ob der Entwurf auch so beschlossen wird, wie auch gulli.com meint:
Angesichts mehrerer 180-Grad-Wenden in der seit Monaten laufenden Kontroverse um die Copyrightreform in Frankreich kann auch bei den jetzigen Entwürfen jedoch stark davon ausgegangen werrden, dass der jetzige Stand der Dinge nicht derjenige ist, der schlußendlich in geltendes Recht überführt wird.
Mehr bei: Reuters, futurezone, der netzeitung.de und news.com