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Peter Schaar erneut Article29-Vorsitzender

Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist von der Artikel 29 – Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten im Amt des Vorsitzenden bestätigt worden. Auf dem Treffen der Arbeitsgruppe wurde auch ein Papier zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie Heise berichtet: EU-Datenschützer fordern klare Begrenzung der TK-Vorratsdatenspeicherung. In dem dreiseitigen Papier macht sich die so genannte Artikel 29-Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten dafür stark,…

  • Markus Beckedahl

Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist von der Artikel 29 – Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten im Amt des Vorsitzenden bestätigt worden. Auf dem Treffen der Arbeitsgruppe wurde auch ein Papier zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, wie Heise berichtet: EU-Datenschützer fordern klare Begrenzung der TK-Vorratsdatenspeicherung.

In dem dreiseitigen Papier macht sich die so genannte Artikel 29-Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten dafür stark, dass der Zweck der pauschalen Überwachungsmaßnahme im Sinne der von den Gesetzgebern immer wieder betonten Zielrichtung der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität klar definiert und begrenzt wird. Die Datenschützer stellen sich damit gegen Pläne aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundestag, Ermittler auch bei der Verfolgung „mittels Telekommunikation begangener“ Delikte in den anfallenden Datenbergen schürfen zu lassen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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