EU

  • : Herzlichen Glückwunsch: Fünf Jahre FSFE
    Herzlichen Glückwunsch: Fünf Jahre FSFE

    Herzlichen Glückwunsch: Vergangenes Wochenende feierte die Free Software Foundation Europe ihren fünften Geburtstag! Genau am 10. März 2001 wurde der europäische Ableger der amerikanischen Organisation ins Leben gerufen, um für Freie Software auch hierzulande zu kämpfen. Gegründet wurde die Free Software Foundation bereits 1985 von Richard Stallman, der bis heute das Amt des Präsidenten innehat. Stallman trieb damals das GNU-Projekt mit dem Ziel voran, ein freies Betriebssystem zu entwickeln. Die FSF Europe begeht ihr Jubiläum unter der Zielvorgabe „Heute noch mehr den Bedarf an starken, koordinierten Aktionen für die Freiheit eines jeden zu erkennen!“

    Als bisherige Errungenschaften in den letzten fünf Jahren zählt die FSFE unter anderem die Audio-Linux-Distribution AGNULA auf, eines der ersten freien Software – Projekte, das von der Europäischen Kommission Unterstützung erhielt. Außerdem kämpft die FSFE nach wie vor an vorderster Front bei der Monopol-Klage gegen Microsoft. Letztes Jahr konnten im Verbund mit weiteren Organisationen dank der FSFE die Einführung der Software-Patente in Europa vorerst verhindert werden. Ebenfalls 2005 rief die FSFE das „Fellowship-Programm“ (5) ins Leben, eine „Gemeinschaft für digitale Freiheit“.

    14. März 2006 1
  • : MP3: Cory Doctorow – Europe’s Coming Broadcast Flag
    MP3: Cory Doctorow – Europe’s Coming Broadcast Flag

    Bei IT-Conversations gibt es jetzt die spannende Keynote von Cory Doctorow auf der vergangenen Eurooscon zum Thema „Europe’s Coming Broadcast Flag“ (MP3).

    European mandates such as the Digital Video Broadcasting organization’s Content Protection & Copy Management are similar to the American broadcast flag but possibly more draconian in scope. Doctorow argues that digital rights management (DRM) is based on the notion that you can design a safe „so strong you can leave it in the robber’s living room“ and that DRM technologies treat users as attackers. According to Doctorow, DRM does little to protect copyright and is not a contract, as some might argue. At stake, he believes, is the open source community’s ability to write software, understand and improve technology, and disrupt markets with new and better way to create or distribute creative works.

    14. März 2006
  • : EU-Workshop zur Spieleförderung
    EU-Workshop zur Spieleförderung

    Der GAME Bundesverband veranstaltet mit anderen Organisationen, welche sich zur EUROPEAN GAME DEVELOPER FEDERATION zusammengeschlossen haben, einen Workshop zur Spieleförderung in Brüssel. Mitausrichter ist die NEM Initiative, in der die europäischen Telekommunkationsunternehmen, sowie andere europäische Netwerk- und Technologiekonzerne vertreten sind.

    Der Workshop findet am 5.April in Brüssel statt und die Teilnahme ist kostenlos. Allerdings ist der Platz auf 100 Personen limitiert. Die Registrierung erfolgt online auf den Seiten der EU- Kommission.

    Über die gelungene Lobbyarbeit, welche zu dem EU-Workshop führte, freut sich am meisten der Initiator Malte Behrmann vom GAME-Bundesverband, der mir folgendes Zitat am Telefon gab:

    „Aus unserer Sicht ist dies ein Durchbruch. Unabhängige Entwicklung von Computerspielen ist kompliziert, aber es ist uns gelungen, bei der EU Kommission und den großen europäischen Industriepartnern den NEM Initiative Interesse für die Spielentwicklung zu wecken. Jeder Entwickler oder Technologiepartner, der sich in einem EU-Konsortium in den nächsten Jahren um Technologiefördermittel bewerben möchte, sollte da hingehen und Kontakte machen.“

    13. März 2006
  • : Interview zur Vorratsdatenspeicherung
    Interview zur Vorratsdatenspeicherung

    Matthias Mehldau, der hier unter dem Pseudonym „Wetter“ mitschreibt, wurde als Vertreter des Chaos Computer Club vom Radio Dreyecksland in Freiburg zur Vorratsdatenspeicherung befragt. Das Interview ist 6,25 Minuten lang und ist als MP3-Datei verfügbar.

    10. März 2006 1
  • : Kampagne für öffentliche Geo-Daten
    Kampagne für öffentliche Geo-Daten

    INSPIRE heisst eine neue, von der Europäischen Kommission vorgeschlagene, Richtlinie für räumliche Dateninfrastrukturen (Original: „Spatial Data Infrastucture“). Dagegen wendet sich die Kampagne „Public Geo Data – State-collected Geographic Data is public property“. Die freie Nutzung von Geo-Daten wird gefordert und die Privatisierung dieser öffentlichen Daten wird zu Recht kritisiert. Also mitmachen, sonst bekommen wir wieder sowas wie die Datenbankrichtlinie, wo jeder sagt, die sei ökonomischer Unsinn, aber man bekommt sie nicht mehr weg!

    Vote for Public Maps - Reject INSPIRE!

    We the undersigned, ask Members of the European Parliament to reject the current draft of the INSPIRE Directive on European Spatial Data Infrastructure because:

    * INSPIRE does not guarantee that European citizens and businesses can download and freely re-use Geographic Information collected by government.
    * Instead it entrenches a policy of charging citizens for information they have already paid to collect, enforced by state copyright over geographic information.

    Given that:

    * Public Geographic Information is the bedrock of how civil society is managed in the information age.
    * Free map data could enable a new generation of location-based technologies with enormous economic and social potential.
    * Open access to geodata is the best way to ensure co-operation between Europe’s government agencies on environmental and census data, and in other important fields.

    The INSPIRE Directive risks holding back the economic and social potential in maps and location-based technology in Europe by many years.

    10. März 2006
  • : CeBIT: Protest und Anhörung zu RFID
    CeBIT: Protest und Anhörung zu RFID

    Auf der CeBIT protestierte heute der FoeBuD, Initiator der Kampagne „StopRFID“, gegen den datenschutzverachtenden Einsatz von Funketiketten (RFIDs) am Stand der Supermarktgruppe Metro. Heise berichtet mit einem Foto von der Aktion.

    Just am heutigen Tage hat die EU-Kommissarin Viviane Reding eine Anhörung zu RFID gestartet. Denn: „Wenn wir das Vertrauensproblem in die RFID-Technik nicht lösen, wird sie nicht durchstarten können“. Hoffentlich geht dieser Anhörungs-Prozess nicht als formale Schein-Konsultation von Bürgerrechtsinteressen in die Geschichte ein, sondern nimmt diese tatsächlich wahr und setzt sie entsprechend in Richtlinien um.

    9. März 2006 2
  • : Contentconference.at
    Contentconference.at

    Die österreichische Ratspräsidentschaft führt gerade in Wien eine Konferenz durch. Von 11:30 bis 13:00 Uhr wird darunter auch Angela Beesley von Wikipedia mit anderen „Contentanbietern“ diskutieren.

    Einen Stream von Telekom Austria gibt es auch.

    2. März 2006
  • : EU-Rat beschliesst Vorratsdatenspeicherung
    EU-Rat beschliesst Vorratsdatenspeicherung

    Die letzte Hürde ist genommen. Nachdem der Bundestag der Bundesregierung in der vergangenen Woche Grünes Licht für die vormals abgelehnte Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, konnte Brigitte Zypries heute im EU-Rat die Richtlinie abnicken. Damit ist das EU-Verfahren jetzt durch und die nationalen Parlamente müssen die Richtlinie jetzt in nationales Recht umwandeln.

    Die Begründung von Brigitte Zypries klingt etwas zynisch, wenn man den Wunsch des Bundestages bedenkt, den Datenzugriff nicht nur auf „schwere Straftaten“ zu beschränken, sondern diesen gleich auch für alle „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ erlaubt:

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte nach dem Treffen den Beschluss. Für sie ist die Richtlinie „ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung“. Bei der Aufklärung „erheblicher Straftaten“ sei es für die Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig auf Daten zugreifen zu können. Deutschland habe in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, dass die Speicherpflicht im Interesse der Bürgerechte auf ein Mindestmaß beschränkt werde. Über die beständige Kritik von Datenschützern an der Überwachungsmaßnahme zeigte sich die SPD-Politikerin verwundert.

    21. Februar 2006 4
  • : Vorratsdatenspeicherung und die SPD
    Vorratsdatenspeicherung und die SPD

    Telepolis über die Vorratsdatenspeicherung: 2006 – da sind wir völlig machtlos.

    Die VDS ist in Deutschland abgesegnet und hierbei haben sowohl der EU-Rat, das EU-Parlament als auch Tauss’ Parteimitglieder Otto Schily und Brigitte Zypriess und auch Jörg Tauss eine Rolle gespielt; die Unterschiede liegen lediglich in der Passivität oder Aktivität des Einzelnen. Wirklich machtlos aber war niemand, auch wenn es momentan chic erscheint.

    21. Februar 2006
  • : Bundestag: Grünes Licht für Vorratsdatenspeicherung
    Bundestag: Grünes Licht für Vorratsdatenspeicherung

    Jetzt ist der Weg für Zypries frei: Die Grosse Koalition ist heute den Empfehlungen des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gefolgt und hat Grünes Licht für die Vorratsdatenspeicherung gegeben. Dieses Grüne Licht war notwendig, weil der Bundestag vor einem Jahr die Vorratsdatenspeicherung geschlossen abgelehnt hatte und Zypries eine Zustimmung braucht, um nächste Woche im EU-Rat die Richtlinie offiziell zu beschliessen.

    Als einziger Abgeordneter der Grossen Koalition stimmte der CDU-Abgeordnete Siegried Kauder gegen den Antrag. Der Bruder des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder wird bei Heise allerdings nicht als Bürgerrechtler zitiert, sondern sah anscheinend bei dieser Richtlinie die Regelungskompetenz auf EU-Ebene nicht gegeben: „Wir werden zu Lakaien Brüssels“, proklamierte Kauder. „Wir sind aber kein Abnickverein und müssen unsere Rechte wahren“.

    Souverän wie immer: Jörg Tauss von der SPD sprach zwar gegen die Vorratsdatenspeicherung, stimmte aber am Ende trotzdem für den Antrag. (Update: Im Nachhinein klärte sich, dass Tauss der Abstimmung fern blieb.)

    Update: Peter Schaar hat sich zur Abstimmung geäussert: Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundestag.

    Schaar kritisiert, dass von der Richtlinie maßgeblich die Musikindustrie profitieren werde. «Ich befürchte, dass diese Daten nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordert die Musikindustrie bereits seit längerem den Zugang zu Verkehrsdaten von Teilnehmern der Tauschbörsen im Internet.»

    16. Februar 2006 10
  • : Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition
    Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss billigt Antrag der großen Koalition

    Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich heute in einer nicht-öffentlichen Sitzung (Tagesordnung) für den Antrag der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung (PDF) ausgesprochen. Dieser äußerst umstrittene Antrag geht über die Richtlinien-Vorgabe hinaus, obwohl er eine „Speicherung nach Augenmaß“ vorsehen will:

    2. a) es werden […] keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt; dies gilt insbesondere für die […] Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten;

    Die EU-Richtlinie (PDF) sieht allerdings nur einen Zugriff bei schweren Straftaten vor. Mit der Formulierung „erheblicher Straftaten“ wird dieser Bereich ausgedehnt. Eine viel heftigere Ausdehnung der Richtlinie findet mit dem Bezug zu „mittels TK begangener“ Straftaten statt: Von diesen ist in der Richtlinie nicht dir Rede, sie werden leidglich in den Erwägungsgründen genannt. Die Beschränkung auf „erhebliche“ bzw. „schwere“ Straftaten ist mit der „oder“-Formulierung hinfällig; Der Antrag der Großen Koalition greift also auch bei leichten Straften, wenn sie per Telekommunikation begangen wurden.

    Die vermeintliche Beschränkung auf „erhebliche“ Straftaten wird damit ausgehebelt – Zugriff auf auf Vorrat gespeicherte Daten ist damit auch bei leichten Delikten, wie z.B. Filesharing, möglich. Nach Meinung der Justizministerin Zypries ist Filesharing in Maßen ein Bagatelldelikt – und damit in ihren Augen straffrei.

    Ein großes Chaos wird entstehen, sollte diese „oder“-Formulierung im Antrag bestehen bleiben.
    Die Alternativ-Anträge der Grünen (PDF) und FDP (PDF) forderten eine Rückbesinnung auf den Beschluss des Bundestag vor einem Jahr, der ein pauschales „Nein“ zur Vorratsdatenspeicherung vorsah. Dieser kam durch eine Empfehlung ebendesselben Rechtsausschusses zustande:

    Der Deutsche Bundestag erinnert an seine bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum Ausdruck gekommene Ablehnung einer Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten und fordert die Bundesregierung auf, dies zur Grundlage ihrer Verhandlungen auf EU-Ebene zu machen.

    Siehe dazu auch die Berichterstattung von Stefan Krempl auf heise.de: Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.

    15. Februar 2006 3
  • : EDRi-gram Nummer 4.3 vom 15 Februar 2006
    EDRi-gram Nummer 4.3 vom 15 Februar 2006

    Das neue EDRi-gram, Nummer 4.3 vom 15 Februar 2006 der European Digital Rights Initiative, ist soeben mit folgenden Themen erschienen:

    1.Government communication illegally wiretapped in Greece
    2. European Commission starts antitrust procedure against CISAC
    3. Dispute over data retention costs in Czech Republic
    4. French Big Brother Awards 2006
    5. Worldwide overview of freedom of information laws
    6. No private copy for DVD in France?
    7. DVD circumvention device released in Ireland
    8. Civil Rights and Consumer Protection in ICANN’s policies

    15. Februar 2006
  • : Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung
    Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung

    Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung zustimmen.

    Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

    Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklären, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?

    Weiter heisst es:

    Die Regierung müsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung sei unbestritten.

    Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwürdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhängig erstellte Studie finanzieren, die das bestätigen kann, oder?

    9. Februar 2006 16
  • : EU-Kommission lehnt Ausschub für Microsoft ab
    EU-Kommission lehnt Ausschub für Microsoft ab

    Futurezone: Kein Aufschub für Microsoft

    Im Kartellstreit mit Microsoft hat die Europäische Union dem weltgrößten Softwarekonzern am Mittwoch eine weitere Fristverlängerung verwehrt. Damit wird eine Strafe von bis zu zwei Millionen Euro täglich wahrscheinlicher, die die EU dem US-Unternehmen wegen anhaltender Kartellverstöße angedroht hat.

    Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag von Microsoft, für seine Verteidigung Einsicht in Korrespondenz mit Technikexperten nehmen zu dürfen. In einer ersten Reaktion bezeichnete Microsoft diese Entscheidung als nicht gesetzeskonform.

    9. Februar 2006 1
  • : EU-Kommission verpasst Chance für wirkliche Interoperabilität beim digitalen Fernsehen
    EU-Kommission verpasst Chance für wirkliche Interoperabilität beim digitalen Fernsehen

    Die EU-Kommission hat sich zum „Interaktiven Digitalfernsehen“ geäussert: Die Einführung neuer digitaler Dienste in Europa ist nach Ansicht der Kommission am besten durch freiwillige Standardisierung zu erreichen.

    Für die Einführung des interaktiven Digitalfernsehens in Europa sind keine von Regulierungsstellen erlassenen verbindlichen technischen Normen erforderlich. Diesem dynamischen Markt dienen am besten freiwillige Standardisierungsinitiativen der Industrie, erklärt die Europäische Kommission in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung über die Interoperabilität des interaktiven digitalen Fernsehens. Die Kommission will mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, einen reibungslosen und zügigen Übergang zum Digitalfernsehen sicherzustellen. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten weiter offene interoperable Standards fördern, während die Kommission ergänzend dazu die europäischen Standards für digitales Fernsehen in anderen Regionen der Welt unterstützt.

    Wer sowas schreibt, hat vermutlich nicht besonders viel von Interoperabilität verstanden. Dabei soll diese gerade durch die Initiative gefördert werden. Ich kann nicht verstehen, dass gerade bei einem sensiblen und wichtigen Zukunftsthema wie dem digitalen Fernsehen mal wieder die Industrie eine Selbstregulierung machen darf. Dies wird vermutlich dazu führen, dass sich die Industrie aus Gründen der Interoperabilität auf die Microsoft Formate konzentrieren wird, weil die ja eh fast überall auf den Microsoft-Betirbssystemen abspielbar sind. Hier verpasst die EU mal wieder grandios die Chance, für Offene Standards einzutreten und diese auch zu fördern.

    P.S. Abgesehen davon war ich gerade etwas amüsiert und irritiert, wie professionell und zeitgemäss sich die „Audiovisuelle-und Medienpolitik“ der EU-Kommission auf einer EU-Webseite präsentiert.

    8. Februar 2006 3
  • : Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“
    Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Diese Pressemitteilung wurde heute von einem zivilgesellschaftlichen Netzwerk aus Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen samt Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

    Widerstand gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation – Gemeinsame Erklärung von Datenschützern, Journalisten und Verbraucherzentrale: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Berlin, 07.02.2006 – In einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete „Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten“ aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.

    Zehn Verbände, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichnen die geplante Datenspeicherung als „inakzeptabel“. „Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.

    Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen präsentieren einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie. So soll die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen soll aufgehoben werden. Weitere Punkte sind:

    * Die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009.
    * Eine Vorratsdatenspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten.
    * Die Zulässigkeit des Zugriffs auf die Kommunikationsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht.
    * Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten nur in Ausnahmefällen zuzulassen.

    Die Erklärung im Wortlaut:

    Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

    Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen über die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) ohne Einwilligung der Betroffenen ist inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.

    Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen zu lassen.

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das „Quick-freeze“-Verfahren).

    Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:

    1. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009 – ist auszuschöpfen.
    2. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
    3. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
    4. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu entschädigen.
    5. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und die Kommunizierenden („Verkehrsdaten“, „Bestandsdaten“) hat den gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation.
    6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
    7. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung erforderlich ist.
    8. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen Ausnahmefällen zuzulassen.
    9. Zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.
    10. Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu veröffentlichen.

    07.02.2006

    * Chaos Computer Club

    * Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

    * Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)

    * Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)

    * Grüne Jugend Bundesverband

    * Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM)

    * no abuse in internet e.V. (naiin)

    * STOP1984

    * Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)

    * Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

    7. Februar 2006 5
  • : EDRi-gram – Nummer 4.2 erschienen
    EDRi-gram – Nummer 4.2 erschienen

    Das neue EDRi-gram, Nummer 4.2, der European Digital Rights Initiative ist soeben mit den folgenden Themen erschienen:

    1. Commission refuses to do an impact assessment on the data retention directive
    2. OECD Conference on the Future Digital Economy
    3. German Wikipedia back on the Internet
    4. A CD should work on any device, says French court
    5. Debates on draft directive on Television without Frontiers Directive
    6. EU Visa Database under scrutiny of the European Data Protection Supervisor
    7. French anti-terrorism law not anti-constitutional
    8. Combating Racism on Internet
    9. Irish ISPs to give File-sharers details
    10. Slovenian Intelligence Agency performed illegal eavesdropping
    11. Big Brother Award for Dutch immigration minister
    12. UK Passenger Travel Data in Advance
    13. Recommended reading: Security Policies in Europe

    2. Februar 2006
  • : Dänemark digitalisiert die Nationalbibliothek
    Dänemark digitalisiert die Nationalbibliothek

    Lobenswerte Sache, die da in Dänemark läuft: das Nationallexikon ist digital verfügbar. Die Dänen sind üblicherweise recht forsch, was Digitalisierungen und generell das Dokumentationswesen angeht. In diesem Fall hat aber nicht die Regierung die digitale Ausgabe veranlasst, sondern eine privat gesponserte Initiative, und der Gyldendal-Verlag hat es umgesetzt. Eine Demoversion ist online (nur als .dmg und .exe). Die Kopenhagener Zeitung schimpft:

    Es kann wundern und enttäuschen, dass die Digitalisierung nicht mit der politischen und ökonomischen Unterstützung der Regierung geschieht, die mit ihrem Kulturkanon und ihrem freien Eintritt für die Museen großen Wert auf eine leichtere Zugänglichkeit zu unserer Kulturgeschichte und zu unserem Kulturerbe gelegt hat.

    Der Kontext kann wohl sein, dass der rechtsliberal-konservativ geprägten Regierung der „größte der möglichen Demokratisierungsschübe innerhalb der Wissensgesellschaft“ suspekt ist, und die Verfügbarmachung der Store Danske Encyklopædi staatlicherseits nicht oben auf der Prioritätenliste stand/steht. Wer besser dänisch kann als ich (das sind vermutlich alle, die zumindest etwas dänisch gelernt haben) und sich auskennt mag das gerne korrigiereren und ergänzen.

    [mit Hilfe des eurotopics-newsletters der Bundeszentrale für Politische Bildung]

    30. Januar 2006 2
  • : Regierungskoalition: Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß
    Regierungskoalition: Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß

    Dass die von der EU beschlossene Speicherung von Kommunikations-Nutzungsdaten, also von Telefon- und Internetverbindungen, einen ganzen Kontinent unter Pauschalverdacht stellt ist nicht neu. Es ist auch nichts Neues, dass die Maßnahme gegen einigermaßen helle NutzerInnen mit kriminellen Absichten nichts nützt, solange Verschlüsselung erlaubt ist.

    Nach dem Beschluss durch das Europaparlament Mitte Dezember war neu, dass die Bundesregierung nur die Mindestanforderungen der Richtlinie hinsichtlich des Grundsatzes der Datensparsamkeit umsetzen möchte: Also eine Datenvorrätighaltung von einem halben, statt maximal zwei Jahren.

    Die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfrakionen wollen nun dieses Ansinnen in einem Antragsentwurf, der heise online vorliegt bekräftigen: Nur Verbindungsdaten („Wer wann mit wem?“) und keine Inhalte – wie ohnehin schon in der Richtlinie vorgesehen – sollen gespeichert werden. Die Datenabfrage möge auf „erhebliche oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ beschränkt werden. Mo-ment: Die Richtlinie beschränkt den Zugriff bereits auf allein „schwere“ Verbrechen.

    Neu ist allerdings:

    Die Abgeordneten der Großen Koalition haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer restriktiven Umsetzung der Richtlinie. […] Dass mit dem Wegfall der bisherigen Löschpflicht von Verbindungsdaten jenseits enger Grenzen und der Einführung eine Speicherpflicht ein „Paradigmenwechsel“ erfolge, sind sich die Koalitionspolitiker aber bewusst.

    So heise online. Für eine Beibehaltung der gestern vor einem Jahr mit Stimmen der Union‑, SPD- und Grünen-ParlamentarierInnen beschlossenen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag wird in Reihen von SPD und Union wohl niemand mehr votieren. Warum eigentlich?

    28. Januar 2006 1
  • : Ein vergifteter Apfel?
    Ein vergifteter Apfel?

    Eine der grossen Schlagzeilen von gestern war das „Entgegenkommen“ von Microsoft auf die Forderungen der EU-Kommission. Diese möchte nämlich, dass Microsoft seine Schnittstellen offenlegt, damit Wettbewerber besser mit der Windows-Monopolinfrastruktur interagieren können. Microsoft überraschte gestern mti der Ankündigung, anstatt die Schnittstellen offen zu legen, den Quellcode für den Windows Server lizenzieren zu wollen. Auf den ersten Blick klingt das für technisch nicht gerade versierte Menschen gut. Allerdings meldet jetzt die Free Software Foundation Europe in einer Pressemitteilung, dass dieser „Apfel“ vergiftet sein könnte. Denn ein Blick auf den Quellcode bringt wenig, wenn die Schnittstelleninformationen weiterhin gesichert sind und Microsoft über das Urheberrecht und Softwarepatente weiterhin kontrollieren kann, wer wie mit der Windows-Infrastruktur interagiert.

    According to FSFE this would not be of any help, but would cause additional troubles. Carlo Piana, FSFE’s lawyer explains: „This ‚commitment’ is poisoned – they do it in a way that worsens the situation for Free Software: Because that source code is under Microsoft copyright, developers who have seen the source code cannot reimplement it in Free Software for fear of copyright violation.“

    Even worse, „Microsoft might try to shut down competition by making claims of copyright infringement based on the argument that the developer ‚could’ have looked at the source code“, Piana forecasts.

    Update:

    In der TAZ gibt es auch zwei Artikel zum Thema:

    TAZ: Nur ein neuer Köder von Microsoft
    TAZ: Auf der Suche nach der verlorenen Zeit

    26. Januar 2006 2