EU-Rat beschliesst Vorratsdatenspeicherung

Die letzte Hürde ist genommen. Nachdem der Bundestag der Bundesregierung in der vergangenen Woche Grünes Licht für die vormals abgelehnte Vorratsdatenspeicherung gegeben hat, konnte Brigitte Zypries heute im EU-Rat die Richtlinie abnicken. Damit ist das EU-Verfahren jetzt durch und die nationalen Parlamente müssen die Richtlinie jetzt in nationales Recht umwandeln.

Die Begründung von Brigitte Zypries klingt etwas zynisch, wenn man den Wunsch des Bundestages bedenkt, den Datenzugriff nicht nur auf „schwere Straftaten“ zu beschränken, sondern diesen gleich auch für alle „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ erlaubt:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte nach dem Treffen den Beschluss. Für sie ist die Richtlinie „ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung“. Bei der Aufklärung „erheblicher Straftaten“ sei es für die Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig auf Daten zugreifen zu können. Deutschland habe in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, dass die Speicherpflicht im Interesse der Bürgerechte auf ein Mindestmaß beschränkt werde. Über die beständige Kritik von Datenschützern an der Überwachungsmaßnahme zeigte sich die SPD-Politikerin verwundert.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.